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EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Montag 14. Juli 2025, 13:34
von DocMoritz
Hallo,
Komischerweise klappt bei mir die ePA ( obwohl die PDFs , auch die eArztbriefe konvertiert werden müssen).
Da für die Erstbefüllung der ePA ca zehn Euro Vergütung für die Abrechnungsziffer 01648 gibt , wollte hier fragen, , ob das auch als Erstbefüllung gilt, wenn die Krankenkasse in der ePA die Leistung der letzten 2 Jahren bereits hochgeladen haben.
Mir ist aufgefallen, dass bei manchen Patienten, diese Leistungsnachweis schon existiert
Wäre natürlich sehr schlau von den Krankenkassen, uns zuvor zu kommen, um statt zehn Euro dann nur ein Euro abrechnen zu können.
Danke im Voraus

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Montag 14. Juli 2025, 14:31
von Hausarzt
Das meint die KBV dazu:

Aktive Befüllung notwendig
Voraussetzung für die Erstbefüllung ist, dass die ePA noch kein Dokument enthält, das ein anderer
Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut in einer Praxis oder im Krankenhaus eingestellt hat. Lädt die
Praxis in diesem Fall nun einen Arztbrief oder Befundbericht aus der aktuellen Behandlung in die
ePA, kann sie die GOP 01648 für die Erstbefüllung abrechnen.
Die ePA-Erstbefüllung erfordert zudem eine aktive Auswahl der Informationen, die im Behandlungsfall
relevant sind. Ferner müssen diese Daten explizit von der Praxis in die ePA hochgeladen werden.
Das Ausstellen eines elektronischen Rezepts und das anschließende automatische Hochladen der
Verordnungsdaten in die elektronische Medikationsliste (eML) der ePA gilt daher nicht als ePAErstbefüllung.
Finden Praxen in der ePA der Patientin oder des Patienten entsprechend nur die eML sowie die
Abrechnungsdaten der Krankenkasse oder vom Versicherten selbst hochgeladene Dokumente, gilt
die ePA im Sinne der Erstbefüllung noch nicht als befüllt.

Viele Grüße

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Montag 14. Juli 2025, 14:48
von DocMoritz
danke!!
und wenn man nur den Medplan (CGM BMP) hochlädt, ist es auch Erstbefüllung?

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Dienstag 15. Juli 2025, 07:47
von Hausarzt
Die KVen Nordrhein und WL sehen in ihren Mitteilungen das Hochladen eines Dokumentes als Grundlage zur Abrechnung der GOP 01648 - insoweit würde auch das Hochladen des CGM Mediplans zum Abrechnen reichen - nur die eML reicht eben nicht aus.

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Dienstag 15. Juli 2025, 08:43
von DocMoritz
Danke nochmal,
obwohl ich verstehe nicht genau was eML ist?
Hauptsache CGM Medplan reicht, weil dieser auch ohne Konvertierung einfach hochgeladen wird.

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Donnerstag 18. September 2025, 08:30
von Frankolas
Hat schon mal jemand eine elektronische Medikationsliste in einer e-PA gesehen, wenn man diese denn öffnen konnte.

Re: EPA Erstbefüllung , Abrechnung wenn ….

Verfasst: Donnerstag 18. September 2025, 12:14
von RAMöller
Ja, die eML nutzen wir regelmäßig.(Interaktionen, Doppelverordnungen)
Leider haben ausgerechnet die "Vagabunden" die ePA gesperrt, so dass man dort nicht weiter kommt.