ePA Besonderheiten
Verfasst: Freitag 2. Mai 2025, 12:46
Bei der Befüllung der ePA kann man als Erstbefüller die Ziffer 1648 abrechen. Da mittlerweile alle die ePA befüllen können, ist nicht mehr sicher erkennbar, ob die ePA bereits erstbefüllt wurde, aber der Eintrag gelöscht oder unsichtbar ist.
Im Nachhnen wird die KK die Kosten zurückverlangen können.
In der EML kann man erkennen, welche Medikaemnte der Patient vorher von anderen Praxien beekommen hat. Sollte der Pat. versehentlich die Verordnung eines hochpreisigen Medikamentes vorzeitig erhalten, könnte die KK einen Regress verlangen, da die Praxis die Vorverordnung in der eML hätte sehen können.
Einige Krankenkassen stellen sämtliche abrechnungsziffern aller Ärzte, auch Jahre zurückliegend , ein. Auch besteht eine Regressmöglichkeit, weil man Ziffern abrechnent, die eine andere Praxis bereits abgerechnent hat (GU, HKS. Bei Zahnärzten: Prophylaxe etc)
Im Nachhnen wird die KK die Kosten zurückverlangen können.
In der EML kann man erkennen, welche Medikaemnte der Patient vorher von anderen Praxien beekommen hat. Sollte der Pat. versehentlich die Verordnung eines hochpreisigen Medikamentes vorzeitig erhalten, könnte die KK einen Regress verlangen, da die Praxis die Vorverordnung in der eML hätte sehen können.
Einige Krankenkassen stellen sämtliche abrechnungsziffern aller Ärzte, auch Jahre zurückliegend , ein. Auch besteht eine Regressmöglichkeit, weil man Ziffern abrechnent, die eine andere Praxis bereits abgerechnent hat (GU, HKS. Bei Zahnärzten: Prophylaxe etc)