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Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Freitag 6. Dezember 2024, 21:42
von Thomas
Ich rechne gerade die Kosten für den Wechsel von TM zu MO durch. Dabei kommt mir die Idee, zumindest einen Teil der Kosten von der CGM einzufordern. Der Wechsel ist ja nur nötig, weil die TI-Funktionen (besonders eRezept) konstant nicht funktionsfähig sind. (Praxis mit mehreren Ärzten und ständigem Benutzerwechsel an den Arbeitsplätzen. Das ergibt dauernd Abstürze, Fehlermeldungen, unerklärliches Fehlverhalten, was inakzeptabel ist. Da es sich bei den TI-Funktionen ja auch um gesetzlich vorgeschriebene Pflichtfunktionen handelt, MUSS die Software da ordentlich funktionieren.)

Natürlich muss man CGM mehrere Möglichkeiten zur Korrektur geben und dann Fristen setzen, aber lässt sich dann auch Schadensersatz fordern (und nicht nur die triviale fristlose Kündigung)? Hat das schon mal jemand anwaltlich prüfen lassen?

Viele Grüße
Thomas

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 11:51
von CGM-FTW
Schadenersatz in Deutschland ist nicht 'punitive' wie in den USA, d.h. es wird nur der konkret nachweisbare Schaden ersetzt.

- Den Invest, den du selbst mit gutem Anwalt tätigen musst, um die Klage vorzubereiten und beizuwohnen (d.h. dem Anwalt Unterlagen zusammenzustellen und später zum Gericht zu fahren) liegt bei > 2 Tagen und dein Tagessatz ist vermutlich größer oder zumindest gleich 1.000 €. Dieses Geld ist bei einer Klage schon mal weg. Das erhältst du auch selbst dann nicht zurück, wenn du die Klage gewinnst.

- Die Patientenauslastung und damit der Praxisumsatz bei dir ist aufgrund von Turbomed nicht nachweislich gesunken, sondern es geht hier um Überstunden deiner Mitarbeiter und IT-Dienstleister Mehraufwand. Die verlorenen Nerven an Turbomed sind nicht erstattungsfähig.

- Wenn du das summierst liegst du selbst mit guten Erfolgsaussichten eher bei +- 0. Und damit meine ich: Du findest einen auf den konkreten Fall spezialisierten Anwalt mit einer hohen Gewinnquote in ähnlichen Fällen. Das ist ein Pyrrhussieg, der dich noch mehr Nerven kostet, als du schon verloren hast.

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 11:58
von Thomas
Im Prinzip stimme ich voll zu - nur ist es im konkreten Fall so, dass eRPs zu etwa 50% nicht funktionieren und dann stundenlang den Arzt blockieren. Eine gesetzliche Anforderung nur zu 50% zu erfüllen, dürfte ja dem Arzt (auf Dauer) zu Lasten gelegt werden. Also muss man ein Programm kaufen (nachdem TM es in mehreren Versuchen auch nicht - stabil - zum Laufen gebracht hat), dass das richtig kann. An dieser Stelle vermutet mein Gefühl, dass sich CGM schadenersatzpflichtig gemacht hat. Nur halt, welcher Schaden, und ob man den beziffern und erfolgreich einklagen kann, ist natürlich wieder mal das Problem...

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 12:06
von CGM-FTW
Stimme mit den Füßen ab.
Das schmerzt den Anbieter am meisten.

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 12:31
von Thomas
Ja klar, da sind wir ja dabei... das Angebot von MO haben wir auch - und das ist ja am Ende das, was schmerzt. Da würde ich CGM gerne an den Kosten beteiligen ;-)

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 13:15
von TMUser2015
Darf ich fragen warum Sie sich für MO entscheiden und nicht für ein anderes PVS?

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Sonntag 8. Dezember 2024, 16:46
von Randolf
Das Problem könnte sein den Nachweis zu führen, was die Ursache für das Nichtfuktionieren vom eRP darstellt. Bei uns erschienen die z.Glück nicht so häufigen Probleme mit dem eRp Versand vor allem am Anfang möglicherweise gar im medesign SMCB Account begründet zu sein ? Wie soll man das nachweisen können .Da spielen bei der TI viel zu viele Dinge eine Rolle.
Betrüblich ist immer wieder nur die Tatsache , daß diese TI- Kosten so oder auf uns Ärzte oder auch die Solidargemeinschaft , also auch uns als Bürger abgewälzt werden.

Re: Schadenersatzforderung gegen CGM/TurboMed möglich?

Verfasst: Montag 9. Dezember 2024, 00:52
von CGM-FTW
Mir ist ein Zahnarzt bekannt, der hat Ende der 90er Jahre 40.000 DM Umsatz im Monat gemacht.
Ein Freund von mir ist Galerist, da fuhr bei einem Arzt-Kunden die Wand im Wohnzimmer herunter [sic!] und ein Raum mit Pool kam zum Vorschein.

Von einem Medizinproduktehersteller erzählte mir der Qualitätsmanager von einem seiner Röntgenärzte, er habe einen transparenten Boden im Wohnzimmer, von dem man in die Garage im Keller blicken konnte, mit den 3 Sportwagen.

Ich denke im Medizinwesen bereichern sich nicht nur die Hersteller wie CGM u.a. auf Kosten der Solidargemeinschaft.