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eRp signieren durch Sicherstellungsassistent

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2024, 12:53
von turbotm
Zwar schon diskutiert, aber vielleicht hat jemand eine Idee.
Wir haben unsere Praxis umstrukturiert, die ehemalige KV Sitzinhaberin hat ihren Sitz an die ehemalige angestellte Ärztin abgegeben und ist selber zur Sicherstellungsassistentin (SA) geworden. (nicht angestellte Ärztin, Vorteil, muss nicht durch den Zulassungsausschuss, die neue KV Sitzinhaberin hat kleine Kinder)
Nun habe ich eine neue Lizenz eingespielt, nun erscheint die SA natürlich nicht mehr.
Frage:
Gibt es die Möglichkeit, bei
aktivierter Komfortsignatur
an einem Arbeitsplatz, der die Berechtigung (im Infomodell eingerichtet) für die Signatur hat
ein eRp zu aktivieren, wenn man angemeldet ist als Mitarbeiter (und nicht als Besitzer des eHBA)? Ich habe gelesen, dass z.T MFA auch signieren?
Wenn ja,
Wie muss die Benutzerberechtigung für diesen MA aussehen? Arbeitet als Arzt? für alle Ärzte?....??
Dank und Gruß
Maier

Re: eRp signieren durch Sicherstellungsassistent

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2024, 16:29
von Thomas
Ich bin 99% sicher: MFA können nicht signieren. Punkt. Der TM Benutzer muss in den Benutzereinstellungen "Ist Arzt" angehakt und seinen Arzt ausgewählt haben. In den Praxisdaten muss der Arzt logischerweise angelegt sein - ob als lizenzierter Arzt oder als Vertretungsarzt ist technisch irrelevant. Und natürlich muss sein eHBA dort verknüpft sein. Das sind die Grundvoraussetzungen. Mit dem Infomodell hat das da erst einmal nichts zu tun, denn da geht es um die Arbeitsplätze, nicht um die Personen oder gar eHBAs.

MFA signieren nicht, sondern bereiten bestenfalls vor und lassen dann vom Arzt signieren. (Sofern sie sich nicht widerrechtlich mit dem TM-Benutzer des Arztes anmelden und dessen PIN ins Lesegerät eingeben ;-) )

(Eigentlich bin ich 100% sicher, dass das so ist, aber mal lieber 1% Toleranz lassen :-) )

Re: eRp signieren durch Sicherstellungsassistent

Verfasst: Donnerstag 4. Juli 2024, 19:49
von turbotm
Okidoki, dann ist das tatsächlich mal wieder ein TM Programmfehler.
Denn der IT Experte der KV hat dazu gemeint, es müßte funktionieren.
Soll heißen, auch ein Arzt, der nicht in der Lizenz aufgeführt ist, weil "nur" Sicherstellungsassistent ohne eigen Abrechnungsmöglichkeit, darf Rp unterschreiben, ergo auch eRp signieren.
Das scheint aber in TM nicht abbildbar zu sein.
Also wieder ein Grund, die Rp-Drucker fleißig weiter zu warten.
Dank und Gruß
Maier

Re: eRp signieren durch Sicherstellungsassistent

Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 07:39
von Frankolas
Hmm, wenn die ehemalige Praxisinhaberin einen gültigen HBA hat, müsste sie eigentlich signieren können. Sonst könnten ja auch keine ärztlichen Vertreter signieren. Wenn die ehemalige Praxisinhaberin nicht offiziell erscheinen soll, muss die neue Ärztin den HBA mit PIN der "Ehemaligen" geben, damit diese dann signieren kann - ob das legal ist ? Keine Ahnung.

Re: eRp signieren durch Sicherstellungsassistent

Verfasst: Freitag 5. Juli 2024, 07:54
von turbotm
Frankolas hat geschrieben: Freitag 5. Juli 2024, 07:39 Sonst könnten ja auch keine ärztlichen Vertreter signieren.
Ganz genau. Oder funktioniert das bei irgendjemandem hier im Forum?