Wichtige Änderung der TI-Pauschale: Implementierung von TI-Anwendungen in Arztpraxen erforderlich

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M.Fey
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Wichtige Änderung der TI-Pauschale: Implementierung von TI-Anwendungen in Arztpraxen erforderlich

Beitrag von M.Fey »

Liebe Kollegen, Partner und Kunden,

ich wende mich heute an euch, um auf eine wichtige Änderung bezüglich der TI-Pauschale hinzuweisen, die sich auf eure Praxen auswirken wird.
Gemäß den neuen Bestimmungen des BMG werden Praxen, denen eine TI-Anwendung fehlt, eine Kürzung von 50% der TI-Pauschale erfahren. Sollten mehr als eine TI-Anwendung fehlen, wird sogar eine Kürzung von 100% der TI-Pauschale vorgenommen.

Folgende TI-Anwendungen sind betroffen:
- Elektronische Patientenakte (ePA)
- Elektronischer Medikationsplan (eMP)
- Notfalldatenmanagement (NFDM)
- Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
- Elektronisches Rezept (eRezept)

Falls einige von euch ALBIS-Anwender sind, könnt ihr eure Freischaltungen unter „Optionen“ -> „Wartung“ -> „Freischaltung“ sehen.

Solltet ihr kein ALBIS nutzen, fragt im Fall der Fälle bei eurem Vertriebspartner/Dienstleister nach wo ihr die Freischaltungen einsehen könnt.

Wir möchten betonen, dass die Nutzung der TI-Anwendungen nicht nur eine Voraussetzung für die Vermeidung von Kürzungen ist, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung des Gesundheitswesens leistet.
Durch den Einsatz dieser Technologien können wir gemeinsam die Qualität der medizinischen Versorgung verbessern und die Effizienz in den Praxen steigern.

Wenn euch eine Anwendung fehlt, setzt euch bitte mit eurem Vertriebspartner oder Dienstleister auseinander. Dieser kann euch ein entsprechendes Bestellformular zukommen lassen.

Gemeinsam können wir die Zukunft der medizinischen Versorgung gestalten und den digitalen Fortschritt vorantreiben.
Mit freundlichem Gruß
Marc Fey
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Re: Wichtige Änderung der TI-Pauschale: Implementierung von TI-Anwendungen in Arztpraxen erforderlich

Beitrag von M.Stapff »

Hallo Zusammen,

ich wollte euch gerne im Bilde bringen, dass ab dem 01.07.2023 eine neue TI Kostenpauschale gilt. Und dazu weitere Informationen öffentlich gemacht wurden.

Die KBV konnte durchsetzten, dass Psychotherapeuten von der Pflicht der eAU und des eRezeptes entbunden sind.

Außerdem soll die Pflicht zum nachweis des eRezeptes auf den 1.3.2024 verschoben werden.

Zur Erinnerung:
Fehlt eines der Module, so werden Sie eine Kürzung in höhe von 50% der TI Kostenpauschale anfallen. Bei mehr als zwei Module fällt eine 100%ige Kürzung der TI Kostenpauschale an.
Neben den Modulen muss auch der Konnektor das PTV-5 Upgrade installiert haben.

weitere Infoes findet ihr unter: https://www.kbv.de/html/1150_64595.php

Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende.

Viele Grüße

Marcel
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