Seite 2 von 2

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2018, 13:16
von JueHof
baerdoc hat geschrieben:
JueHof hat geschrieben:Zur Info:

Die Version 18.2.2 ist seit heute nicht mehr auf der Download-Seite verfügbar (wollte sie heute runterladen und vor dem Quartalsende gegenüber 18.1.1 aktualisieren)...

Wozu braucht man denn im 4.Quartal eine Version vom 2.Quartal???

Sorry, Tippfehler; gemeint ist natürlich 18.4.2

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2018, 13:24
von Kasimir
Ich habe es eben ausprobiert:
Das Herunterladen von 18.4.2. funktioniert.
Es kam zwar eine kleine Fehlermeldung, dass die Antwort (der Seite) zu lange gedauert hätte, aber gleich darauf begann der Download. Ich benutze OPERA als Browser.

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2018, 13:50
von JueHof
Kasimir hat geschrieben:Ich habe es eben ausprobiert:
Das Herunterladen von 18.4.2. funktioniert.
Es kam zwar eine kleine Fehlermeldung, dass die Antwort (der Seite) zu lange gedauert hätte, aber gleich darauf begann der Download. Ich benutze OPERA als Browser.
OK, offenbar wurde die Version 18.4.2 zwischenzeitlich wieder als Download bereit gestellt.
Wir hatte heute Vormittag 2x mit der Hotline deswegen telefoniert, die wussten initial selber nicht, dass der Download-link weg war und kurze Zeit später hieß es, es gäbe jetzt nur noch 19.1.1 als Download.
Anscheinend hat man sich aber über die Mittagspause eines anderen besonnen und jetzt ist 18.4.2 wieder da.
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln...

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Dienstag 11. Dezember 2018, 22:31
von Otmar Cramer
Hallo an alle,

ich habe 2 Probeabrechnungen mit Version 18.4.1.3886 - die erste Abrechng. vorige Woche und eine Abrechng. heute Mittag - getätigt und bei meiner KV als
Testabrechung eingereicht. Beide Abrechnungen waren technisch fehlerfrei und konnten bearbeitet/verarbeitet werden-
Die Fehlermeldung des fehlenden Versichertenstammdatenabgleichs kann ja weggelickt werden, das KV Prüfmodul läuft dann fehlerfrei durch
(wurde ja hier auch schon so beschrfieben).
KV ist die KV Rheinland-Pfalz.

Ich denke zumindest für mich kann ich mir die Zeit und den zusätzlichen Zeitaufwand für die Installation der Vers. 18.4.2.3955 schenken !
Möglicherwiese sehen das ja auch noch andere so und machen mal eine Testabrechnung bei ihrer KV.

Frdl. Gruß
Dr.Cramer, Neuwied

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2018, 14:53
von peter
Ich sehe es genauso wie Koll. Cramer mit der Probeabrechnung mit den bekannten eGK Prüfnachweis Fehler. Bei mir kommt die Fehlermeldung logischerweise nur bei den eGK Karten vor, die ich nicht durch das neue Lesegerät mit der überteuerten SMC-B Karte, sondern übers alte mobile Gerät eingelesen habe.Turbomed läßt die Probeabrechnung durch, verschlüsselt die trotzdem, damit ist es OK. Ich mache kein Zwischenupdate deswegen. Und übrigens das Wort "Digitalisierung" in Politiker oder "big"Manager Mund( Minister, KBV, versch. Manager) kann ich nicht mehr hören, wenn man keine praktische Ahnung über die damit verbundenen tagtäglichen Probleme hat, soll man lieber schweigen und sich Erfahrungen aus der täglichen Praxis besorgen. Der heutige Fax von der Hotline mit Thema "neue AVWG-konforme Darstellung in Verordnungscenter (F8)" läßt wieder nichts gescheites außer 18 Pflichtattribute( ?) in F8 Verordnungscenter( ab TM 19.1.1) vermuten.

Re: 18.4.2.3955

Verfasst: Mittwoch 12. Dezember 2018, 19:29
von Kasimir
Ich glaube, CGM liest aus dem AVWG (https://www.kbv.de/media/sp/23_AVWG.pdf mehr 'raus, als da drin steht.
Dass man keine Spaltenbreiten ändern darf, z.B., das glaube ich nicht. Es steht geschrieben, dass es immer gleich aussehen muss. Wenn ich bei mir im Verordnungscenter die Spaltenbreite ändere, dann sieht sie doch danach für mich immer gleich aus (vorausgesetzt, sie produzieren nicht ähnliche Fehler wie derzeit in der Patientenkartei mit der Zoomgröße von einigen Bildern :-)).
Auf alle Fälle bin ich sicher, dass das Verordnungscenter unübersichtlicher wird.

Im Übrigen steht im oben verlinkten Dokument auch, dass eine Wirkstoffverordnung möglich gemacht werden darf. Das ist allerdings optional und wird deshalb bei CGM bestimmt ganz hinten in der ToDo-Liste stehen.