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Kasimir hat geschrieben:Das nenne ich "Sippenhaft"!
Man sollte also seine Hinterlassenschaft vorher verjubeln oder rechtzeitig gestückelt verschenken, so dass die Erben schlussendlich im Todesfall die Erbschaft ausschlagen können und sollten. Oder?
...Achtung,
Schenkungen können m.W. einige Jahre zurück im steuerrechtlichen Sinne dem Erbe zugeschlagen werden. Das könnte - sofern korrekt - hier auch greifen...
mhh hat geschrieben:Welche Response-Zeit haben Sie eigentlich, wenn eine Anfrage zu Patientendaten kommen sollte?
unmittelbar, sofort, ohne Verzögerung, jedes Zurückhalten ist strafbar. Sie dürfen noch nicht einaml in den Urlaub, wenn ein korrekter Kunde es drauf anlegte sind Sie dran. 10 Jahre lang nicht.
Genau diese Frage kam mal auf einer regionalen Veranstaltung unseres Berufsverbandes zum Thema Patientenrechtegesetz auf. Eingeladener Referent war ein (amtierender) Vorsitzender Richter einer Schwerpunktkammer für Arzthaftungssachen an einem nordbayerischen Landgericht, also jemand der es wirklich wissen sollte. Klare Antwort (aus dem Gedächtnis zitiert): "Niemand verlangt von Ihnen, dass sie bei einer solchen Anfrage alles stehen und liegen lassen um sie zu beantworten. Bearbeitungszeiten bei Patientenanfragen um Einsicht oder Kopien von Unterlagen von 10 - 14 Tagen sind nicht zu beanstanden."
Bearbeitungszeiten bei Patientenanfragen um Einsicht oder Kopien von Unterlagen von 10 - 14 Tagen sind nicht zu beanstanden
Alles andere macht ja auch keinen Sinn. Weshalb sollen die Anfragen von einem Rentner schneller beantwortet werden müssen als in jeder normalen Arztpraxis - und wer beantwortet alle Anfragen innerhalb einer Woche? Auch bei 4 Wohen passiert sicherlich nichts - eben wie in jeder normalen Arztpraxis unter laufendem Betrieb. Bei Rentnern mit ihrem Dauerstress können da sicher nochmals 2 Wochen drauf kommen mit der Begründung, sich erst wieder zurecht finden zu müssen......