In unserer Gemeinschaftspraxis haben wir folgendes Problem: Wir möchten rückwirkend auf die Quartale III und IV 2008 eine Suche starten, damit wir Mit Hilfe von TurboMed Patienten finden können, die bei BEIDEN Ärzten gewesen sind, aber bei Kontakt mit dem zweiten Arzt KEINE abrechenbare Leistung bekommen haben... Für diesen Fall müssen wir (KV Niedersachsen) die Ziffer 32001 abrechnen (eigentlich Labor-Ziffer, wird aber noch statistisch ausgewertet)
Wozu das alles? Wenn ich richtig informiert bin, wird ab 1. Juli 2009 die Berechnung der "ARZTfallziffern" davon abhängen, und damit letztendlich auch unsere Bezahlung.
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Im Augenblick läuft die EDV den gesetzlichen Änderungen hinterher, hat hierzu jemand eine Lösung oder eine Meinung beizutragen?
Dankeschön im Voraus, Arno Grote.