Lizenz bei Arztabgang

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Heilberger
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Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von Heilberger »

Hallo Kollegen! Wir sind 3 Ärzte mit 3 LANR in einer GP mit 1 BSNR. Arzt 3 verläßt zum 1.10. die Praxis. Brauche ich da eine Lizenzänderung oder kann man die 3. Lizenzposition einfach "ruhen" lassen bis wieder einer kommt?? Ich habs vergessen: wo nimmt man die Änderungen vor?? Gruß
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Nobbie
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von Nobbie »

Moin,
man kann die Lizenz ruhen lassen bis ein neuer Arzt kommt. Dann muß die Lizenzdatei angebasst werden. Eine neue Lizenz muß man nicht kaufen. Diese Situation haben wir auch.
Gruß Nobbie

Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
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FortiSecond
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von FortiSecond »

Wenn denn CompuGreed Medical auch die SWP ruhen lässt... sonst wird es nach einigen Monaten unwirtschaftlich.
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McLeod
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von McLeod »

Falls es sich noch um eine ältere Lizenz handelt ("3in1-Lizenz" -> erst ab der 4 LANR ist zusätzliche monatliche Gebühr fällig), sollte man auf keinen Fall eine "Strukturänderung" (=neue Lizenz) beauftragen, bevor der Nachfolger da ist. Andernfalls wird aus der 3in1 eine 2in1-Lizenz und für den Nachfolger wird zusätzliche monatliche Softwarepflege fällig. Wartet man aber ab, so wird in der Lizenz einfach Arzt A gegen Arzt B getauscht und der status quo bezgl. monatlicher Softwarepflegekosten bleibt erhalten.
Leuthner
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von Leuthner »

Zum Verständnis zu obigem Post von McLeod:

verstehe ich das richtig:

in einer "älteren 3in1 Lizenz" (Frage was heißt älter konkret?) sind 3 LANR zur monatlichen Gebühr von 1 LANR enthalten ohne zusätzliche Kosten ?

in einer "neuen 2in1 Lizenz" sind 2 LANR zur monatlichen Gebühr von 1 LANR enthalten ohne zusätzliche Kosten?

Wenn dem so wäre, dann würden in einer Einzelpraxis mit einem angestellten Arzt für dessen LANR keine monatlichen zusätzlichen Kosten anfallen?
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FortiSecond
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von FortiSecond »

Leuthner hat geschrieben: Donnerstag 11. September 2025, 17:10 Zum Verständnis zu obigem Post von McLeod:

verstehe ich das richtig:

in einer "älteren 3in1 Lizenz" (Frage was heißt älter konkret?) sind 3 LANR zur monatlichen Gebühr von 1 LANR enthalten ohne zusätzliche Kosten ?

in einer "neuen 2in1 Lizenz" sind 2 LANR zur monatlichen Gebühr von 1 LANR enthalten ohne zusätzliche Kosten?

Wenn dem so wäre, dann würden in einer Einzelpraxis mit einem angestellten Arzt für dessen LANR keine monatlichen zusätzlichen Kosten anfallen?
Es kommt drauf an. Ich meine vernommen zu haben, dass das Limit anders gesehen wird, etwa so:
Die Uralt-Lizenzierung war für max. 3 LANR. Man konnte bei Arztwechsel gegen die damals rund 60 Euro netto eine neue Lizenzdatei erstellen lassen, ohne dass eine neue Arztlizenz fällig wird. Ich meine, dass das aber pro LANR nur 1 x möglich war, beim erneuten Wechsel dann eine volle Arztlizenz (1.3xx Euro?) fällig würde. Irgendwie so. Dunkle Erinnerung ohne jede Verbindlichkeit.

Und dann ist es noch so, dass bei Änderungen an der Lizenz die Formulare für die aktuellen Lizenzvarianten genutzt werden, also CGM TURBOMED EDITIONSTART/BASIS/PRO oder sowas anstelle von (früher) TM Classic. Laut einem VSP würde dadurch aber nicht auf neue Lizenztypen umgestellt. Heißt es jedenfalls, und ich würde mir das mindestens in Textform nochmal bestätigen lassen wollen. Hmmm...
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McLeod
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von McLeod »

Die Sache mit den 3er-Alt-Lizenzen läuft so:
Wenn man Scheißomed zum richtigen Zeitpunkt gekauft hat, dann war für die ersten bis zu 3 LANR nur 1x monatliche Sofwarepflege fällig. Hat man dann im späteren Verlauf bei Strukturänderungen immer darauf geachtet, Ärzte nur auszutauschen, aber nicht ersatzlos herauszuehmen, blieb dieser monatliche Bonus erhalten. Sobald aber eine "Gratis-LANR" aus der Praxisstruktur entfernt wurde, war diese auch verloren.
Bespiel:
3er GP mit 2 "Bonus-LANR", 2 Ärzte verlassen die Praxis der letzte Mohikaner arbeitet vorübergehend alleine weiter und später steigen 2 neue Ärzte ein.
"Korrekt" lizenziert (Übergangszeit Praisstruktur mit einer LANR) -> "Bonus-LANR" weg, für die beiden später dazu gekommenen wir die volle Softwarepflege fällig.
"Clever" lizenziert: Die beiden "Flüchtlinge" bleiben solange in der Praisstruktur stehen, bis die 2 neuem Ärzte anfangen und werden in der erst dann bestellten neuen Praxisstruktur durch diese ersetzt. -> "Bonus-LANR" bleiben erhalten, es wird weiterhin nur 1x Softwarepflege für alle 3 LANR berechnet.
ELO
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von ELO »

McLeod hat geschrieben: Freitag 12. September 2025, 22:39 Die Sache mit den 3er-Alt-Lizenzen läuft so:
Wenn man
Scheißomed
:mrgreen: Dieser Teilnehmer McLeod hat in diesen Forum nicht zu suchen :mrgreen:
frankxpr
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von frankxpr »

@ ELO

Nicht nur McLeod findet Turbomed Schei****. Objektiv sind die Installationsstatistiken der KBV https://www.kbv.de/Externe-Verlinkungen ... ter-System. Turbomed ist wie seit Jahren Schlußlicht und das System, das die meisten Anwender verliert..

2017 betrug der Marktanteil noch über 10 %. Q3/2024 waren es noch 6,1 %.
Im dritten Quartal 2022 hatte Turbomed noch 9.118 Installationen oder 7,6 %. In Q3/2024 waren es noch 7268 !! Über 20 % Nutzer in zwei Jahren verloren.

Viele der jetzigen Nutzer wechseln nicht, da sie bald in den Ruhestand gehen und sich der Wechsel nicht mehr lohnt.

Und ehrlich auch ich finde Turbomed Schei****. Ein Wechsel zu T2 hat sich aber für mich nicht mehr gerechnet. Glücklicherweise bin ich zum 30.06.2025 raus.
ELO
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Re: Lizenz bei Arztabgang

Beitrag von ELO »

frankxpr hat geschrieben: Sonntag 14. September 2025, 13:19
Und ehrlich auch ich finde Turbomed Schei****. Ein Wechsel zu T2 hat sich aber für mich nicht mehr gerechnet. Glücklicherweise bin ich zum 30.06.2025 raus.
Diese vulgäre Ausdrucksweise ist ein Sprachstil, der als unverschämt, derb, ordinär, anstößig oder beleidigend wahrgenommen wird und die gesellschaftlichen Normen der Anständigkeit und des guten Geschmacks verletzt.
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