Krankenkassen-App's

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frabu
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Krankenkassen-App's

Beitrag von frabu »

Es hat mich (bzw. meine MFA's) ein Patient erstaunt über seine Diagnose "Übergewicht" angesprochen. Dies würde nicht der Wahrheit entsprechen.
Jetzt hat sich rausgestellt, dass er das wohl einer App seiner Krankenkasse entnommen hatte und mein Vorgänger vor vielen Jahren diese Dauerdiagnose hinterlegt hatte. Also Vorsicht mit alten Dauerdiagnosen und der automatisierten Übermittlung der Dauerdiagnosen mittels KV-Abrechnung? Da war doch irgendwo ein Häckchen in den Einstellungen?
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FortiSecond
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von FortiSecond »

Faszinierend.
Betrifft es "nur" die aktuellen DD, die man also künftig alle genauestens prüfen oder von der Übermittlung ausschließen sollte?
Oder sieht Patient auch frühere Diagnosen?

Letzteres wirft die Frage auf bzw. macht sie wieder tagesaktuell:

Was passiert mit früheren Abrechnungsdiagnosen, die falsch sind?
Falsch im Sinne Eingabefehler, Flüchtigkeit etc. - oder aber eine Diagnose, die später eindeutig widerlegt wurde und nicht hätte bestehen dürfen?

Das kann bei unangenehmen Diagnosen entsprechende Rückfragen und in Einzelfällen (auch bei korrekter Diagnosestellung - also auch ePA-relevant) gar zu Retraumatisierungen führen.
Und es könnte erhebliche Nachteile für Patienten bringen, z.B. im Rahmen von Versicherungen. Insbesondere dann, wenn der Patient davon nichts weiß.

Sollte ich wohl mal meine Kasse auffordern, mir alle dort bekannten Diagnosen zu übermitteln? Bei Unstimmigkeiten oder "abweichender Auffassung" könnte dann im Rahmen von Betroffenenrechten eine Korrektur fällig werden. Also nach Klärung mit (eventuell nicht mehr tätigen) Ärzten, Kasse... au weia. Wenn ich da an meine eAU-Testdiagnosen denke (inkl. Schwangerschaft etc.)... :)
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von frabu »

Stelle ich besser unter Sonstiges>Praxisdaten das Häkchen wieder bei "Nur Akutdiagnosen per KVDT übetragen"?
Dann würden wohl keine alten, evtl. nicht mehr gültigen Dauerdiagnosen für den Patienten sichtbar sein.
Hat das dann aber Nachteile? Ich meine, werden dann wohl trotzdem die grün markierten Dauerdiagnosen ("in allen Fälle abrechnunsgrelevant", "für diesen Schein abrechnungsrelevant") in die Abrechnung übernommen?
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Frankolas
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Frankolas »

frabu hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 12:07 Es hat mich (bzw. meine MFA's) ein Patient erstaunt über seine Diagnose "Übergewicht" angesprochen. ......
Die Diagnose war doch bestimmt "anamnestisch und nicht abrechnungsrelevant". :wink:
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Frankolas »

Diese Krankenkassen-Apps sind eine echte Goldgrube für die Lebensversicherer z.B.
Da kann Herr Meier dann gleich mal die Akte rüberschieben und eine Arztanfrage entfällt.
Die ein oder andere Nachfrage nach früheren Diagnosen von Seiten der Patienten wird da wohl nicht ausbleiben.
Man darf gespannt sein.
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von frabu »

Frankolas hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 21:35
frabu hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 12:07 Es hat mich (bzw. meine MFA's) ein Patient erstaunt über seine Diagnose "Übergewicht" angesprochen. ......
Die Diagnose war doch bestimmt "anamnestisch und nicht abrechnungsrelevant". :wink:
ja, war sie. Aber soll/kann ich jetzt das Häkchen rausnehmen?
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Frankolas »

frabu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 07:56
Frankolas hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 21:35
frabu hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 12:07 Es hat mich (bzw. meine MFA's) ein Patient erstaunt über seine Diagnose "Übergewicht" angesprochen. ......
Die Diagnose war doch bestimmt "anamnestisch und nicht abrechnungsrelevant". :wink:
ja, war sie. Aber soll/kann ich jetzt das Häkchen rausnehmen?
Wenn in der Anamnese ein Übergewicht dokumentiert ist, würde ich da nichts rausnehmen.
Seit wann schreibt mir der Patient meine Dokumentation vor?
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Johnny »

@FortiSecond schrieb:
Das kann bei unangenehmen Diagnosen entsprechende Rückfragen und in Einzelfällen (auch bei korrekter Diagnosestellung - also auch ePA-relevant) gar zu Retraumatisierungen führen.
Und es könnte erhebliche Nachteile für Patienten bringen, z.B. im Rahmen von Versicherungen. Insbesondere dann, wenn der Patient davon nichts weiß.
@Frankolas schrieb:
Diese Krankenkassen-Apps sind eine echte Goldgrube für die Lebensversicherer z.B.
Da kann Herr Meier dann gleich mal die Akte rüberschieben und eine Arztanfrage entfällt.
Die ein oder andere Nachfrage nach früheren Diagnosen von Seiten der Patienten wird da wohl nicht ausbleiben.
Man darf gespannt sei
Das ist doch der Sinne der Sache: DIVIDE et IMPERA :lol:
Die Anwälte freuen sich jetzt schon :mrgreen:

Grüsse aus Kiel
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von frabu »

Frankolas hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 08:48
frabu hat geschrieben: Dienstag 23. Januar 2024, 07:56
Frankolas hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 21:35

Die Diagnose war doch bestimmt "anamnestisch und nicht abrechnungsrelevant". :wink:
ja, war sie. Aber soll/kann ich jetzt das Häkchen rausnehmen?
Wenn in der Anamnese ein Übergewicht dokumentiert ist, würde ich da nichts rausnehmen.
Seit wann schreibt mir der Patient meine Dokumentation vor?
Ich meinte, ob ich unter Sonstiges>Praxisdaten das Häkchen wieder bei "Nur Akutdiagnosen per KVDT übertragen" setze?
Die "abrechungsrelevanten" (grünen) Dauerdiagnosen sollten doch dabei auch übermittelt werden?
frabu
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Kasimir »

@frabu
»Ich meinte, ob ich unter Sonstiges>Praxisdaten das Häkchen wieder bei "Nur Akutdiagnosen per KVDT übertragen" setze?
Die "abrechungsrelevanten" (grünen) Dauerdiagnosen sollten doch dabei auch übermittelt werden?«

Ich glaube, die abrechnungsrelevanten Dauerdiagnosen werden dann nicht übertragen, sondern eben nur die Akutdiagnosen.
Viele Grüße
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von frabu »

Das hieße: Vorsicht bei den Dauerdiagnosen, zumindest den mittlerweile nicht mehr gültigen.
Danke
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Re: Krankenkassen-App's

Beitrag von Kasimir »

Nein, das heißt: Vorsicht bei allen (!) Diagnosen, denn was die Krankenkasse einmal hat, das hat sie und gibt es auch nicht wieder her.
Viele Grüße
Kasimir
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