EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

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Jörg Stock
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EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von Jörg Stock »

Liebe Forum,
Mit dem neuen Update haben wir für die Weiterbildungsassistentin einen neuen Turbomed Benutzer extra anlegen müssen. Entsprechend der CGM Anleitung ging ich vor.
Das das ERezept an ihrem Arbeitsplatz (noch) nicht funktioniert wundert mich noch nicht.
Aber: Die erstellte eAU ist am PC inklusive der Zeiträume und der Diagnosen zusehen, im Ausdruck an diesen Stellen aber komplett leer. Mir unverständlich wo das Problem liegen könnte. Eine Einstellungsmöglichkei fällt mir nicht ein.

Hat jemand eine einfache Erklärung und Lösung?🙏🙏🙏
Vielen Dank und Gruß
Jörg Stock
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FortiSecond
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von FortiSecond »

Ist es nur dieser AP oder nur ein bestimmter Drucker oder nur diese Kombination?

Die eAU war schonmal Thema mit ihrem schattierten Hintergrund. Manche Druckertreiber haben damit ein Problem und drucken unvollständig, verzerrt, gar nicht (Fehlermeldung) usw.

Ich meine, dass das bei älteren Brother-Treibern oder dem "großen Treiberpaket bei aktuellen Brother-Druckern" ein Problem ist.
Kyoceras sind mit PCL5 auch besser dran als mit dem Universal Driver.

Auch schnell zu prüfen: Manche Windows-PC haben nach einem Update plötzlich den Druckertreiber umgestellt auf IPP Printing Damit geht vieles. Aber leider auch vieles schief.

Im Zweifel mal auf "Microsoft Print to PDF" ausgeben und schauen, ob die PDF okay ist.
Wenn ja, aber Druck an diesem PC auf diesem Drucker trotzdem ein Problem, dann "als Bild drucken". In Adobe Reader und Foxit gibt es diese Funktion meines Wissens. Wenn Druck als Bild klappt, ist der Druckertreiber nicht ganz kompatibel.
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von scottsdalegirl »

Ich dachte es geht darum, dass die Diagnosen und Zeiträume der AU nicht gedruckt werden, obwohl sie am Bildschirm korrekt angezeigt werden und eingegeben wurden. Kann das am Drucker Treiber liegen? Ach herrje.
Evtl liegt es an den Einstellungen im Benutzer? Irgendwelche Rechte-Probleme? Ich meine die Benutzer-Verwaltung.
Viele Grüße
Scottsdalegirl
Jörg Stock
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von Jörg Stock »

Guten Morgen und Danke für die Antwort.

Dies ändert leider nichts an dem Problem. Der obere Formularkopf ist im Ausdruck/pdf/Vorschau komplett und richtig ausgefüllt, genauso wie der Stempel. Aber Diagnosen und Zeiträume der AU werden nicht übernommen. Es ist verhext. Möglicherweise liegt es am neuen Zugang für Weiterbildungsassistenten (seit diesem update ja neu)...Ich glaube mittlerweile es ist ein Bug...

Wenn ich allerdings auf die analoge alte AU umstelle erfolgt der Ausdruck komplett...
cwang
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von cwang »

Hallo zusammen,
welches Exemlar von eAU soll man noch auf dem Papier drucken?
Danke
@cwang
frabu
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von frabu »

das für den Versicherten (er hätte Anrecht darauf)
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von FortiSecond »

Und bei SMC-B-Nutzung mit Unterschrift, bei eHBA keinesfalls mit Unterschrift *räusper*
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von frabu »

wieso keinesfalls mit Unterschrift?
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von FortiSecond »

frabu hat geschrieben: Montag 22. Januar 2024, 06:54 wieso keinesfalls mit Unterschrift?
SMC-B = Praxisausweis = keine Unterschrift gemäß Signaturgesetz [EDIT: Einfache Signatur]
eHBA = Arztausweis = QES gemäß Signaturgesetz

Aktuell:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... barung.pdf
4.1.2 Versicherte erhalten einen Ausdruck des mittels Stylesheet
erzeugten Formulars (Ausfertigung Versicherter). Auf
Wunsch erhalten Versicherte einen unterschriebenen Aus-
druck der Ausfertigung Versicherter und / oder der Ausferti-
gung Arbeitgeber.
4.1.5 Im Fall der Signierung mittels SMC-B gemäß § 2 Absatz 4
erhalten Versicherte vom Vertragsarzt eine unterzeichnete
papiergebundene Bescheinigung der Ausfertigung Versi-
cherte.
https://www.gkv-spitzenverband.de/media ... drucke.pdf
(4) Sofern in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, sind digitale Vordrucke qualifi-
ziert elektronisch mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren;
wenn die Signierung mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur aus tech-
nischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des
Vertragsarztes liegen, nicht möglich ist, ist für diesen Zeitraum die Signierung
mittels SMC-B zulässig.
Achtung: E-Rezept!
4.16A.5 Auf Wunsch erhalten Patienten einen Patientenausdruck gemäß § 360
Absatz 9 SGB V zur Einlösung der ausgestellten elektronischen Verord-
nungen. Der Patientenausdruck ist durch den Arzt nicht zu unterschrei-
ben oder zu stempeln. Die Erstellung erfolgt gemäß den Vorgaben der
Anlage Sammlung digitale Muster und der Technischen Anlage eRezept.


Folgende Anmerkung unter der Prämisse, dass die Informationen zusammengetragen und alle Angaben ohne Gewähr sind und keine Rechtsberatung stattfindet, es sich um einen Ansatz nach bestem Wissen handelt, der somit für Verbindlichkeit durch entsprechende Quellen oder Beratung zu prüfen ist:

Den Regelungen ist also zu entnehmen:
Patient KANN auf Wunsch eine unterschriebene Fassung für Patient und/oder Arbeitgeber bekommen.
Patient MUSS eine unterschriebene Patienten-Ausfertigung bekommen, wenn man mit SMC-B signiert.


Es bleibt also die Ansage der Anlage 2b, dass eine Unterschrift möglich ist, ungeachtet SMC-B vs. eHBA.
-> Insoweit korrigiere ich die Aussage "bei eHBA keinesfalls" zu "anscheinend möglich"
-> Allerdings ist das meines Erachtens nicht zu Ende gedacht.

1)
eAU mit SMC-B-Signatur ist quasi eine XML mit einem Praxisstempel (einfache Signatur), die bisweilen ausnahmsweise von den Kassen akzeptiert wird. Grundlage der Akzeptanz ist die eindeutige Identifizierung von Absender und Empfänger gemäß
https://www.kbv.de/media/sp/02b_Vordruc ... drucke.pdf (§3a Nr. 1 Satz 5).

Der Papierausdruck ist eine Wiedergabe des nicht qualifiziert signierten Stylesheets, das nach o.g. Regeln an die Kasse gegangen sein sollte.
Unterschriebene Papierausdrucke sollen also die Existenz einer originalen XML-Datei belegen. Die Ausdrucke sind das einzige, was hier "richtig" unterschrieben ist.

Es gibt Aussagen aus 2021, die besagen, dass diese eAU zusätzlich in Papierform mit Unterschrift an die Kassen gehen müssen, selbst wenn KIM-Versand rechtzeitig erfolgreich war. Man liefert quasi die Signatur analog hinterher. Formal nachvollziehbar, praktisch kaum sinnhaft. Kann ich nochmal raussuchen.

2)
eAU mit eHBA-Signatur ist eine elektronisch unterschriebene XML-Datei. Das entspricht dem vorgesehenen Weg. Der Papierausdruck ist eine gedruckte und leicht lesbare Wiedergabe der signierten XML-Datei.

Der Ausdruck belegt also die Existenz einer regelkonform unterschriebenen eAU, ist somit eine Kopie. Diese Kopie würde mit einer händischen Unterschrift zu einem Original werden.

Die Kasse bekommt eine signierte XML-Datei und den Abdruck als PDF. Der Arbeitgeber bekommt von der Kasse eine rechtsgültige Meldung im entsprechenden digitalen Verfahren. Der Patient bekommt "auf Wunsch einen Ausdruck" (muss gedruckt werden, wenn Patient das so will).
Er bekommt aber verpflichtend alle drei mit Unterschrift, wenn die XML nicht rausgeht.

Zwar spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, bei erfolgter Signatur mit eHBA und erfolgtem Versand den Ausdruck zu stempeln, damit er "nach was aussieht", aber unterschreiben würde ich nicht. Man erhält sonst mehrere Originale.
Am Beispiel mehrerer Exemplare von Jahresabschlüssen kann man das vergleichen. Hier sind die Papiervarianten der verpflichtend elektronisch zu signierenden Abschlüsse nur - und genau dann - zu unterschreiben, wenn das Verfahren mehrere Ausfertigungen vorsieht. Ansonsten würde die Papierform bei Abweichungen die digitale Form in Frage stellen.


Fazit: Hier widerspricht die Anlage 2b meinem erfahrungsbasierten Rechtsverständnis im Zusammenhang mit E-Signaturen.
Heiße Nadeln sind derzeit der Renner, also spare ich mir Ausführungen dazu. :)
Zuletzt geändert von FortiSecond am Montag 22. Januar 2024, 12:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EAU Ausdruck ohne Datum/ohne Diagnose?!

Beitrag von frabu »

Vielen Dank für die Ausführungen!
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