BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
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- Thomas
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BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
In der Praxis ändert sich die BSNR. Muss dann auch zwingend die SMC-B ausgetauscht werden, um die neue BSNR zu haben, oder geht das auch mit der alten? Ich würde die SMC-B gerne bis zum Ablauf weiter behalten, sonst verbrenne ich ja unnötig Geld...
Viele Grüße
Thomas
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- FortiSecond
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Ich habe mal gehört (also nicht selbst erlebt), dass dann
- sowohl die TM-Lizenz überarbeitet werden muss für für neue praxisstruktur.xml (€€) und obligatorische (?!?) Fernwartung (€€€) wegen Stempel, Modulen usw. - das waren mal 63,50€ all in, inzwischen wird wahrscheinlich die 200 locker geknackt. Ach je, Rechenzeit ist teuer, und das Erstellen einer XML braucht mindestens 3 Sekunden auf einem Core2Duo. Haben sich Löhne bei CGM haben auch spontan verdreifacht? In gewohnter Fairness sei aber hinsichtlich der Kalkulation verwiesen auf die Tatsache, dass in vielen Fällen im Rahmen der Fernwartung noch die Datensicherung vom VSP erstellt und geprüft werden muss. Hier für besser vorbereitete Kunden einen Nachlass einzuräumen, macht das ganze kompliziert. Also lieber den Standardfall als Tarifierungsgrundlage festlegen.
- als auch "im Prinzip" zumindest zu klären ist, ob der Konnektor angepasst werden muss für eine neue SMC-B.
Hier glaube ich aber nicht, dass es ein Problem ist, solange Besitzer und Kunde unverändert bleiben. Problem ist es dann, wenn der TI-Vertrag umgeschrieben werden soll, z.B. wenn bisheriger Arzt künftig beim neuen angestellt ist. Da habe ich schon CGM-Rougherten über gut 1.500 Euro gesehen, obwohl der Konnektor weniger als 18 Monate Gültigkeit besaß. Aber da man wohl den eigenen Konnektor und den Zugangsdienst nicht einem Dritten bereitstellen darf (ist das so in den AGB verankert? Ich meine, zu diesem Thema richtige Prosa gelesen zu haben).
Aber abgesehen vom ersten Punkt, der hinsichtlich BSNR in den Praxisdaten vermutlich greift, und um zur Frage zurückzukommen: Der Praxisausweis ist zwar auf die BSNR registriert, aber prinzipiell ist es dem Konnektor erst einmal egal. Die Mandant-ID ist unerheblich, kann auch HarttGodt lauten. Auch der TI scheint es ansonsten recht egal zu sein. Egal ist aber nicht zwingend legal, weil z.B. die C19-Impfzertifikate die BSNR tragen. Und die sollte wohl besser gültig sein.
Was ich schon gesehen habe: Konnektor einer fremden Praxis mit eigener SMC-B funktioniert, wenn vorher mit der alten Karte die Registrierung beim Zugangsdienst aufgehoben wurde. Auch habe ich schon gesehen, dass eine Praxis nicht nur einen fremden Konnektor genutzt hat, sondern auch eine fremde SMC-B. Da wurde dann auch eine KIM-Adresse drauf registriert und so weiter.
Folglich würde ich sagen: Technisch kein Problem *hust*
Beim Signieren würde ich unabhängig von allem anderen exklusiv auf den eHBA setzen!
- sowohl die TM-Lizenz überarbeitet werden muss für für neue praxisstruktur.xml (€€) und obligatorische (?!?) Fernwartung (€€€) wegen Stempel, Modulen usw. - das waren mal 63,50€ all in, inzwischen wird wahrscheinlich die 200 locker geknackt. Ach je, Rechenzeit ist teuer, und das Erstellen einer XML braucht mindestens 3 Sekunden auf einem Core2Duo. Haben sich Löhne bei CGM haben auch spontan verdreifacht? In gewohnter Fairness sei aber hinsichtlich der Kalkulation verwiesen auf die Tatsache, dass in vielen Fällen im Rahmen der Fernwartung noch die Datensicherung vom VSP erstellt und geprüft werden muss. Hier für besser vorbereitete Kunden einen Nachlass einzuräumen, macht das ganze kompliziert. Also lieber den Standardfall als Tarifierungsgrundlage festlegen.
- als auch "im Prinzip" zumindest zu klären ist, ob der Konnektor angepasst werden muss für eine neue SMC-B.
Hier glaube ich aber nicht, dass es ein Problem ist, solange Besitzer und Kunde unverändert bleiben. Problem ist es dann, wenn der TI-Vertrag umgeschrieben werden soll, z.B. wenn bisheriger Arzt künftig beim neuen angestellt ist. Da habe ich schon CGM-Rougherten über gut 1.500 Euro gesehen, obwohl der Konnektor weniger als 18 Monate Gültigkeit besaß. Aber da man wohl den eigenen Konnektor und den Zugangsdienst nicht einem Dritten bereitstellen darf (ist das so in den AGB verankert? Ich meine, zu diesem Thema richtige Prosa gelesen zu haben).
Aber abgesehen vom ersten Punkt, der hinsichtlich BSNR in den Praxisdaten vermutlich greift, und um zur Frage zurückzukommen: Der Praxisausweis ist zwar auf die BSNR registriert, aber prinzipiell ist es dem Konnektor erst einmal egal. Die Mandant-ID ist unerheblich, kann auch HarttGodt lauten. Auch der TI scheint es ansonsten recht egal zu sein. Egal ist aber nicht zwingend legal, weil z.B. die C19-Impfzertifikate die BSNR tragen. Und die sollte wohl besser gültig sein.
Was ich schon gesehen habe: Konnektor einer fremden Praxis mit eigener SMC-B funktioniert, wenn vorher mit der alten Karte die Registrierung beim Zugangsdienst aufgehoben wurde. Auch habe ich schon gesehen, dass eine Praxis nicht nur einen fremden Konnektor genutzt hat, sondern auch eine fremde SMC-B. Da wurde dann auch eine KIM-Adresse drauf registriert und so weiter.
Folglich würde ich sagen: Technisch kein Problem *hust*
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- Thomas
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Ok, ich folge deiner Argumentation weitgehend. Was C19-Impfzertifikate angeht: Man muss sich vorher mit seiner BSNR/LANR (weiß nicht mehr, welche, ist aber auch egal) am RKI-Webdienst anmelden - da hat die BSNR der SMC-B nichts mit zu tun, man muss nur halt in die TI kommen. Aber das superbequeme Signieren von eAU per SMC-B… das ist ein Argument. Allerdings glaube ich auch da nicht, dass es am Ende irgendjemanden (oder irgendeinen Server) interessiert, wer das signiert - solange es nur halt eben irgendwie signiert ist. Aber das ist (m)eine Vermutung, ich mag da falsch liegen…
Die Strukturänderung (also neue XML ausstellen) kostet 199 Euro netto und die Fernwartung kann man dankend ablehnen und selbst installieren.
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bofh
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
... und in der Regel nicht gestattet. Das ist ein Fallback-Verfahren, wenn es aus technischen Gründen nicht mit dem eHBA klappt. Dann müssen die Patientenausfertigungen der eAU vom Arzt analog unterschrieben werden.
- Thomas
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Wo steht das? (Keine Ironie, ernstgemeinte, nüchterne Frage.) Aber im Ernst: In den letzten Jahren quälen wir uns ja alle mit der TI und den dazugehörigen Problemen herum. Dass der Aufwand zum guten Teil bei den Ärzten hängenbleibt, kümmert niemanden so wirklich. Unter diesem Blickwinkel ist es - so denke ich - nur gerechtfertigt, den Spielraum der Regeln auch mal zu den eigenen Gunsten auszunutzen - auch, wenn das nicht so von den Erfindern gedacht war.... und in der Regel nicht gestattet.
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bofh
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Das steht in § 2 Abs. 4 der Vereinbarung über die Verwendung digitaler Vordrucke in der vertragsärztlichen Versorgung (Anlage 2b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte) vom 01.07.2021. Gibt es schon eine neuere?
Über Sinn und Unsinn der Regelungen und der TI zu streiten ist nicht wirklich zielführend. Man ist dem System ausgeliefert und am Ende immer der Leidtragende.Sofern in § 4 nichts Abweichendes bestimmt ist, sind digitale Vordrucke qualifiziert elektronisch mittels elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) zu signieren; wenn die Signierung mit den Komponenten der Telematik-Infrastruktur aus technischen Gründen oder aus anderen Gründen, die nicht in der Verantwortung des Vertragsarztes liegen, nicht möglich ist, ist für diesen Zeitraum die Signierung mittels SMC-B zulässig.
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DC19
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Hallo Thomas,Thomas hat geschrieben: ↑Dienstag 19. Dezember 2023, 00:47 In der Praxis ändert sich die BSNR. Muss dann auch zwingend die SMC-B ausgetauscht werden, um die neue BSNR zu haben, oder geht das auch mit der alten? Ich würde die SMC-B gerne bis zum Ablauf weiter behalten, sonst verbrenne ich ja unnötig Geld...
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Thomas
wir hatten dies im April 2023. Es muss sowohl die SMBC geändert werden, als auch sicherlich, wie bei uns die TM Lizenzen, aber auch der Konnektor
Denken Sie bitte auch an das "Labor". Wir haben auch eine Art "Konnektor vom Labor für den LTD Abruf", dies musste auch geändert werden..... wie sicherlich noch vieles mehr......
Achso und vergessen Sie nicht die TM Benutzer in der Benutzerverwaltung auf die neue BSNR zuzuweisen. Dies war eines der Dinge was der VSP "Vergessen" hatte und wir hatten über 6 Monate Probleme damit Abrechnungen zu erzeugen..... sind so Kleinigkeiten die mir noch sehr aufstoßen.
- Thomas
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Hallo DC19,
vielen Dank für die Infos, ich werde das auf die Todo-Liste setzen. Hier scheidet ein Arzt aus und aus einer Gemeinschaftspraxis wird eine Einzelpraxis. CGM sieht offenbar keinen Bedarf an einer Übernahme des Konnektors - gottseidank. Es ist also bisher nur eine Strukturänderung für 199 Euro netto und halt eine neue SMC-B. Sie schreiben, es wäre auch eine SMB-CK nötig - meines Wissens gibt es so etwas nicht: Es gibt die SMC-B (Praxisausweise), SMC-K (intern im Konnektor) und SMC-KT (für das Kartenterminal). Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen wurde da unnötig viel aufs Auge gedrückt...
Viele Grüße
Thomas
vielen Dank für die Infos, ich werde das auf die Todo-Liste setzen. Hier scheidet ein Arzt aus und aus einer Gemeinschaftspraxis wird eine Einzelpraxis. CGM sieht offenbar keinen Bedarf an einer Übernahme des Konnektors - gottseidank. Es ist also bisher nur eine Strukturänderung für 199 Euro netto und halt eine neue SMC-B. Sie schreiben, es wäre auch eine SMB-CK nötig - meines Wissens gibt es so etwas nicht: Es gibt die SMC-B (Praxisausweise), SMC-K (intern im Konnektor) und SMC-KT (für das Kartenterminal). Insgesamt habe ich den Eindruck, Ihnen wurde da unnötig viel aufs Auge gedrückt...
Viele Grüße
Thomas
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DC19
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Sie haben Recht, ich meinte die SMC-KT.
Ich freu mich für Sie, dass Sie nur eine "Strukturänderung" machen müssen. Bei uns war es eine Praxisübernahme (mit gleichen Ärzten).
Viel Erfolg!
Viel Erfolg!
-
Martin
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Re: BSNR ändert sich - MUSS die SMC-B getauscht werden?
Haben wir gerade. Neue BSNR bedeutet Lizenzänderung; kostete bei uns ca. 450 brutto für 2 Ärzte; nach der Einspielung (Fernwartung) ging keine TI mehr; auch kein VK Einlesen; in einer 2. Sitzung wurde das behoben aber wir bekamen über KIM keine Briefe mehr und unsere Kim Adresse war im KIM Adressverzeichnis nicht mehr aufrufbar. eAU einschließlich Empfangsbestätigung der KK ging aber weiterhin. Nach Rückfrage bei der KV bekam ich die Auskunft dass selbstverständlich eine neue SMCB fällig wäre da mit der Änderung der BSNR eine Kontrollmeldung der KV an den Kartendienstbetreiber geht (bei uns Bundesdruckerei) und der dann die KIM Adresse löscht da an die BSNR gekoppelt. Haben jetzt 4 Wochen auf neue SMCB gewartet; kam jetzt und werde ich in den Ferien installieren; ärgerlich da weder Turbomed noch unsere KV vorab darauf hingewiesen haben. Haben KIM die 4 Wochen aber nicht wirklich vermißt; kommen halt wieder mehr Faxe. Die IT Abteilung unserer KV hat sich aber gewundert dass eAU weiterhin funktioniert hat; hätte eigentlich nicht sein sollen. Wir signieren ausschließlich über SMCB. Ärgerlich war dass wir erst im März eine neue SMCB wegen Zertifikatsablauf bekommen haben; die hatte nun eine Laufzeit von gerade mal 6 Monaten; interessiert auch keinen.
Wir wechseln gerade zu T2Med. Alles wird gut.
mawer
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