Hallo mhh,
ich möchte mit meinem Forenbeitrag auf die angesprochene fehlende Transparenz beim eArztbrief und die Kosten eingehen.
Um die sogenannten Insellösungen der einzelnen Software-Anbieteter zu überwinden hat die KV Telematik, eine Tochtergesellschaft der KBV, für einzelne Anwendungen, die nachstehend aufgeführt werden, Spezifikationen erstellt und veröffentlicht. Der Oberbegriff für die Anwendungen ist KV Connect. Die Softwarehäuser haben die (freiwillige) Aufgabe mit Ausnahme der 1-Click-Abrechnung( die verpflichtend umgesetzt werden musste) übernommen, diese KV-Connect-Spezifikationen umzusetzen und als Anwendung in ihr jeweiliges PVS zu implementieren. Welches Softwarehaus welche dieser vielen Spezifikationen als Anwendungen bereits umgesetzt hat und ab welchem Zeitpunkt für die Anwender diese zur Verfügung stehen, kann auf der KV Telematik-Website
http://www.kv-telematik.de/partner-und- ... t-register nachgelesen werden.
KV-Connect ist der Kommunikationskanal ins Praxisverwaltungssystem (PVS) und aus diesem heraus. Er steht ausschließlich im Sicheren Netz der KVen (SNK) zur Verfügung. Nur Berechtigte haben Zugang zu diesem Netz. KV-Connect überzeugt dabei durch die sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die automatisch erfolgt und erlaubt somit eine sichere Übertragung von Daten und Dokumenten im Sicheren Netz der KVen (SNK).
KV-Connect ermöglicht – direkt aus dem jeweiligen PVS heraus – den sicheren Datenaustausch zwischen Ärzten, Psychotherapeuten, KVen und weiteren medizinischen Partnern, beispielsweise Krankenhäusern.
Nach umfangreichen Prüfungen hat der TÜV Saarland bestätigt, dass KV-Connect alle Kriterien des strengen Anforderungskataloges zur Zertifizierung "Geprüfter Datenschutz" des TÜV Saarland erfüllt.
Jedes von der KBV zur Übertragung der -1Click-Abrechnung- an die KV zertifizierte PVS kann bereits die KV-Connect-Technologie einsetzen.
Die Anwendung
elektronische Arztbrief (eArztbrief) mittels KV-Connect ermöglicht somit eine schnelle und sichere Übermittlung medizinischer Informationen.
Der Arztbrief wird wie gewohnt erfasst und anschließend direkt aus dem PVS wie bei einer E-Mail über den Kommunikationskanal KV-Connect an den gewünschten Empfänger versendet. Anlagen wie Befunde oder auch bewegte Bilder können zusammen mit dem eArztbrief versendet werden.
Der eArztbrief wird in einem lesbaren Format (PDF/A) geliefert, das revisionssicher archiviert und optional (später verpflichtend 2018?) qualifiziert elektronisch signiert werden kann/muss.
Der Empfänger kann den eArztbrief, sofern gewünscht, direkt auf Knopfdruck in seine Patientenakte übernehmen.
Erstellung, Versand und Übernahme funktionieren ohne Medienbrüche und ohne Zeitverzögerung.
Mit dem Erhalt des eArztbriefes kann sich der Empfänger auf den Termin mit dem Patienten entsprechend vorbereiten und ist nicht mehr auf das Mitbringen durch den Patienten angewiesen.
Außergewöhnlich ist dabei, dass erstmals Arztbriefe zwischen Praxisverwaltungssystemen unterschiedlicher Hersteller ausgetauscht werden können. Software-Insellösungen sollten damit der Vergangenheit angehören.
Bereits seit Ende 2015 ist der elektronische Arztbrief per KV-Connect für ca. 75 % der eingesetzten PVS verfügbar sein. KV-Connect wird von 16 KVen unterstützt und gewährleistet die elektronische Kommunikation KV-übergreifend.
Vorteile gegenüber Fax
Zeitersparnis kompensiert die anfallenden geringen monatlichen Kosten. Der eArztbrief (PdF-Dokument) wird bzw. kann nach Lesebestätigung automatisch der Patientenakte des betreffenden Patienten hinzugefügt werden. Zeitaufwändiges einscannen der eingehenden Faxe entfällt. Hochrechnungen ergeben, dass eine Arzthelferin in einer Hausarztpraxis wenigstens 1 Stunde am Tag mit Scannen und Zuordnen von Faxen beschäftigt ist.
Kein Aufbewahren des Faxes als Originaldokument erforderlich. So wird eine doppelte Datenvorhaltung – durch Scannen elektronisch und als Fax schriftlich - vermieden.
Mehr Rechtsicherheit durch den Einsatz der QES für den Empfänger. Mittels Fax gesendete Arztbriefe sind oftmals vom Versender nicht unterschrieben.
Sämtliche Anforderungen des Datenschutzes werden erfüllt.
eHealth-Gesetz sieht ab 01.01.2017 eine Förderung vor – Die Übermittlung eines elektronischen Briefes mit KV Connect wird mit 55 Cent vergütet, sofern der Arztbrief mit der QES (qualifizierte elektron. Signatur) „unterschrieben“ wird. Erstmalig erhält dann auch der Empfänger eines eArztbriefes eine Vergütung.
Ab 2018 werden elektronische Briefe nur noch vergütet, wenn für die Übermittlung die Telematikinfrastruktur genutzt wird.
Die Deutsche Telekom rüstet derzeit ihr Kommunikationsnetz auf eine digitale Datenübermittlung um. Dies hat zur Folge, dass analoge Telefonverbindungen gegen sogenannte Voice over IP-Verbindungen ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang werden auch analoge Faxanschlüsse abgeschaltet bzw. kostenpflichtig umgestellt werden müssen.
Faxbetrieb und Datenschutz
Die Nutzung des Telefaxdienstes bringt im Vergleich mit der "normalen" Briefpost größere Risiken für die Vertraulichkeit der Nachrichten mit sich. Die Informationen werden unverschlüsselt versandt, der Empfänger erhält sie also in unverschlossener Form - wie auf einer Postkarte.
Der Telefaxverkehr ist wie ein Telefongespräch abhörbar.
Die Adressierung erfolgt durch eine bloße Zahlenfolge (Eingabe der Telefon-Nummer). Adressierungsfehler und damit einhergehende Fehlübermittlungen sind wahrscheinlicher. Dass eine Fehlübermittlung stattgefunden hat, fällt häufig nicht auf, insbes. nicht, dass das Schreiben den Adressaten nicht rechtzeitig oder gar nicht erreicht hat. Ein "OK"-Sendebericht bietet keinerlei Gewähr für die richtige und vollständige Ankunft des Fax beim (richtigen) Empfänger.
Werden personenbezogene Daten per Telefax übertragen, so ist zu gewährleisten, dass diese bei der Übertragung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle). Der Transport beginnt mit der Absendung des Fax und endet mit der Entgegennahme durch den vorgesehenen Empfänger.
Nicht selten steht das Fax des Empfängers unmittelbar hinter dem Empfangstresen, so dass eingehende Faxe auch von Unbefugten gelesen werden können.
Die Deutsche Telekom rüstet derzeit ihr Kommunikationsnetz auf eine digitale Datenübermittlung um. Dies hat zur Folge, dass analoge Telefonverbindungen gegen sogenannte Voice over IP-Verbindungen ausgetauscht werden. In diesem Zusammenhang werden auch analoge Faxanschlüsse abgeschaltet bzw. umgestellt werden müssen.
Bei Telefaxübermittlungen ist daher insbesondere Folgendes zu beachten:
Vor Absendung ist die Richtigkeit der eingegebenen Nummer im Rahmen einer Abgangskontrolle zu überprüfen.
Bei besonders vertraulichen Sendungen ist auf eine Übermittlung per Telefax zu verzichten. Was am Telefon aus Gründen der Geheimhaltung nicht gesagt werden darf, darf auch nicht ohne besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Verschlüsselungsgeräte) gefaxt werden. Das gilt insbes. für rechtlich besonders geschützte personenbezogene Daten, z.B. solche, die einem besonderen Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen (Sozial-, Steuer-, Personal- und medizinische Daten).
Sensible personenbezogene Daten sind nur ausnahmsweise in Eilfällen per Telefax zu übermitteln; in diesen Ausnahmefällen ist der Sendezeitpunkt mit dem vorgesehenen Empfänger telefonisch abzustimmen, damit Unbefugte keine Einsicht nehmen können. Der Empfänger sollte das Fax an seinem Gerät erwarten.
Jeder Sendung sollte ein Vorblatt vorangestellt werden, welches den Absender, dessen Telefax- und Telefonnummer sowie die Anzahl der insgesamt gesendeten Seiten ausweist. Das Sendeprotokoll sollte mit dem Vorgang über einen bestimmten Zeitraum (zumindest ein Jahr aufbewahrt werden. Wegen mangelhafter Manipulationssicherheit haben sie vor Gericht allerdings keine Beweiskraft (siehe Urteil des OLG München vom 16.12.1992).
Das Telefax-Gerät ist so aufzustellen, dass nur Befugte ankommende Dokumente an sich nehmen und vom Inhalt auslaufender Dokumente Kenntnis erhalten können. Gegebenenfalls sind Geräte zu verwenden, die durch mechanische Vorrichtungen (z.B. Hauben o.ä.) verhindern, dass Unbefugte Zugriff auf angekommene Telefaxe erhalten. Vor Absendung des Faxes kann gegebenenfalls eine telefonische Rücksprache mit dem Empfänger erforderlich sein.
Konsequenterweise sollte auf eine Übermittlung von Patientendaten per Fax möglichst verzichtet werden.
Anwendungen
Derzeit gibt es in KV-Connect bereits neun nutzbare Anwendungen
Das sind:
-
eArztbrief
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1-Click-Quartalsabrechnung
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eHKS-Doku (Dokumentation zum Hautkrebsscreening
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eKoloskopie-Doku
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eDialyse-Doku
-
eNachricht (elektronische Nachricht-ohne PdF/A-Arztbrief)
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eDMP (Übermittlung der DMP-Bögen an die Auswertungsstellen (Leipzig, Bamberg, bzw. Berlin oder München)
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eDoku (z.B. Hörgeräte, Molekurgenetik etc)
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Dale-UV mit der gesetzlichen Unfallversicherung (für D-Ärzte)
Diese weiteren Anwendungen befinden sich in der konkreten Umsetzung:
-Labordatenaustausch - zunächst die Befundrückmeldung vom Labor zur Praxis. Spätestens ab 2018 dürfen Laborbefunde nur noch im SNK (sicheren Netz der KVen) oder einem Netz, das vergleichbare Sicherheitsanforderungen erfüllt, übertragen werden.
-
eTerminservice Der eTerminservice wird zur Zeit nur den Terminservicestellen der KVen angeboten. Im weiteren Verlauf ist geplant, den Dienst auch direkt für Versicherte zu öffnen, die dann selbständig Termine suchen und buchen können; der Zeitplan hierfür soll voraussichtlich ab Februar 2016 veröffentlicht werden.
-
Sektorübergreifende Qualitätssicherung (sQS) (erste Anwendung ist die Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie; über weitere Dokumentationen entscheidet der GBA- Gemeinsame Bundesausschuss)
-ePVS ePVS via KV-Connect ist der Nachfolger von ePVS via D2D. ePVS ist also der neue sichere Weg Abrechnungsdaten der Privatliquidation einfach und bequem aus der Anwendung heraus an seinen Abrechnungsdienstleister via KV-Connect zu übertragen.
Kosten
SafeNet/FlexNet
Die Einwahl ins sichere Netz der KVen darf ausschließlich mit KV SafeNet (Hardware-VPN bzw. KV-FlexNet (Software-VPN) erfolgen. In Niedersachsen ist die Einwahl z.B. mit KV FlexNet zulässig. Einige andere Landesdatenschützer fordern dagegen als Einwahl zwingend SafeNet.
Anfallende Kosten für den Anwender:
- FlexNet keine
- SafeNet ab 10 € monatlich
KV-Connect
Anfallende Kosten für den Anwender:
- Bei Softwarehäusern mit geringem Marktanteil oftmals kostenlos
- Bei den anderen Softwarehäusern ab 10 € monatlich
- Bei der Compugroup - z.B. Turbomed 14,90 € zzgl. Mwst. monatlich und einmaliger Freischaltungsgebühr von 49 €.
QES
Ab 2017 fallen noch zusätzliche monatliche Kosten für die QES (qualifizierte elektronische Signatur) an, die der Gesetzgeber für den eArztbrief zwingend vorschreibt. Ab 2018 muss auch der elektronische Medikamentenplan mit der QES „unterschrieben“ werden. Die Ärztekammern werden deshalb in diesem Jahr damit beginnen, den elektronischen Heilberufeausweis - eHBA – auszustellen.
Monatlich anfallende Kosten ab 6 € für die QES.
Mfg.
WiWi