Bei T2med gibt es keinen Abschlag von 15% gemäß §6, Abs.1 GOÄ bei stationären Rechnungen von Privatpatienten.
T2med hat seit Monaten anscheinend kein Interesse daran, das Problem zu lösen, obwohl es eine gesetzliche Vorgabe ist.
Man steigt auf ein angeblich modernes Praxisprogramm um und wird in der heutigen Zeit dazu gezwungen mit der alten Rechenmaschine den Abschlag und Endbetrag auszurechnen und händisch auf der Rechnung zu notieren - wie antiquiert ist das denn...
Wie lösen andere Belegärzte dieses Problem?