Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

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torsten2
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Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von torsten2 »

Ein Kollege von mir ist aktuell auf Tomedo umgestiegen. Nun bin ich nicht wirklich Apple Fan. Jetzt schickt CGM eine Ankündung für eine Preiserhöhung um 9% ab dem 01.01.2023. Sie hätten soviel Aufwand, um einen exzellenten Service zu liefern :lol:
Das macht natürlich das Preis-Leistungsverhältnis noch schlechter. Ich bin mir langsam nicht mehr sicher, ob das so richtig ist, was ich da mache. Andrerseits erhöhen andere Hersteller vielleicht ebenfalls die Preise. Ich würd nur gern mal Eure Meinung hören... Guten Start in die Woche!
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FortiSecond
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von FortiSecond »

Wie sieht denn die Entwicklung der monatlichen SWP-Gebühren über die letzten fünf Jahre aus?

- Bei TurboMed -> Hier ist zu beachten, was so an "Nebenkosten" neben der reinen SWP anfällt. Wenn sich die Praxisstruktur (Anzahl LANR) nicht verändert hat, dann vergleichen Sie einfach mal Q2/2017 und Q2/2022.
SWP für die notwendigen Dienste meine ich. Zusatzfunktionen, die nicht zwingend nötig sind, kann man fairerweise weglassen.
Nebenkosten: Grundpreis für neue Module und deren Folgekosten, zum Beispiel BMP/eBPM, ePA-Plus-Modul-Bestandteile...
Bei der TI ist da zum Beispiel die Pauschale für ePA etwas, was nicht alle haben.

- Bei T2med -> Aus dem Bauch heraus schätze ich mal irgendwas zwischen 2 und 3,5% pro Jahr. Da ist bis auf 73er quasi alles drin ohne Aufpreise.
- Bei Medical Office -> Auch so auf diesem Niveau (hab nur kurz nach "grob überschlagen" gefragt).
- Bei Tomedo? -> Hab keine Mac-Praxen am Start - Mac-Umgebung ist eine feine Sache, aber erlaubt wenig Kreativität bei Anbindungen von Geräten, die oft nur Windows-Anbindung kennen (Custo Manager z.B.).

Nach meiner ersten größeren Tabelle komme ich bei Wechsel TM zu T2 auf volle Amortisation der Anschaffung nach knapp 6 Jahren, je nach Struktur und ohne den Mehrwert der Zusatzfunktionen (PatMed usw.) zu berücksichtigen.
--
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woma
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von woma »

Moin,
es fehlen die weichen" Kosten bzw. Muskel=Hirn-Hypothek
Wenn man selbst an TM rumfrickelt bis nach mindestens 3 Updates + 1 Patch wieder alles geht ist es min. 1 Tagwerk (8h) Arzt selbst oder ITler auf Rechnung pro Quartal.
Also grob 1000€ * 4Q = 4000€ pro Jahr.

Fehlerfreies, funktionelles arbeiten, insbesondere ohne vergessene €€€/Punkte und sinnlose ICD-Endloslisten.

T2Med hat nicht so eine hohe Pflegestufe wie man so hört.
reine Amortisationsdauer vs. Performance: Schmerzfreiheit und Work-Life-Balance ist mein Ziel.
Und Freizeit ist in D noch steuerfrei :-)

Ahoi
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FortiSecond
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von FortiSecond »

:)

Die weichen Kosten sind unbezahlbar, genau. Allein die Stimmung der MFA ist ein Erfolgsfaktor. Der sollte besser positiv sein.

Wenn ich mir so ansehe, dass unser Zeitaufwand pro TM-Praxis 2022 bereits das jeweilige Gesamtvolumen der drei Jahre 2019-2021 übersteigt, könnte ich rumwürgen.

Jede Stunde CGM KIM und CGM eAU würde ich gern mit einer Schmerzzulage (150%) versehen, weil es einfach keinen Spaß macht und mir die Kunden wirklich am Herzen liegen.
Insbesondere nervt es, weil es eben nur TM, ALBIS und das verfrickelte KIM-Clientmodul von KIM sind, während es bei den anderen PVS (zumindest technisch) rundläuft.
Aber okay, das ist halt der Preis dafür, wenn man etwas mit Leidenschaft ausübt.

Umso größer ist die Erleichterung, dass CGM in diesem Jahr beinahe jede Möglichkeit der Provokation ausgeschöpft hat und somit alle unsere größeren Praxen in den Wechselprozess gedrängt hat.
Selbst die eher zögerlichen Ärztinnen und Ärzte haben mich innerhalb 48h nach dem Erhalt des "Weihnachtsgeschenks" (+9%) um schnellstmögliche Migration gebeten.
Aufi geht´s - wir sind auch ohne TM gut ausgelastet. Gibt ja nicht mehr viele Volldienstleister mit einem 2-stelligen Stundensatz (brutto!).
-> Wir nehmen in unserem kleinen Verbund Turbomed-Praxen, deren Admin die Nase voll hat oder bei dem Zusatzvolumen nicht mehr liefern kann, nur noch mit Befristung an. 12 Monate. Bis dahin zu einem beliebigen PVS wechseln... oder den Dienstleister. Bei der Beliebigkeit gibt es keine Einschränkungen, wobei ich bisher nur 1 x erlebt habe, dass jemand von TM zu ALBIS wollte - bis zum Auftragsformular vom Vertriebspartner, auf dem drei Buchstaben der Dealbreaker waren.

Interessant fand ich auch den Kommentar eines befreundeten Arztes: "Mit jedem Programmfehler steigt der Umsatz durch kostenpflichtigen Support - ist doch klasse, wenn der Support überwiegend über die eigenen Tochterfirmen läuft".
Da würde ich zwar keine Absicht unterstellen wollen, aber betriebswirtschaftlich klingt das erstmal plausibel.
So, Schluss jetzt... :)
--
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Randolf
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von Randolf »

Hallo,
ich hatte hier schon mal nachgefragt, ob es da Möglichkeiten des Widerspruches oder dann wohl eher (Sonder)Kündigung zur nächsten Preiserhöhung gibt ? Danke für die Aufklärung und Beleuchtung der Situation. Das ist neben den technischen Fragen auch mal wichtig zu erfahren !
Martin
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von Martin »

laut AGB ab 10 % Sonderkündigungsrecht :-)
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FortiSecond
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Re: Preiserhöhung um 9% ab 01.01.2023

Beitrag von FortiSecond »

Wenn ich mich recht entsinne, steht im Bestellschein:
"** Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate ab Installationsdatum, danach automatische Verlängerung um jeweils 1 Monat." <- Bestellschein TM-Lizenz

Aktuelle AGB:
§ 3 Vertragsdauer für Dauerschuldverhältnisse
1. Soweit nicht anders vereinbart, hat der Vertrag eine unbefristete Laufzeit, beginnt mit dem 1. des Folgemonats nach Vertragsabschluss und kann mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines Monats gekündigt werden.

2. Das Recht zur fristlosen Kündigung der Verträge aus wichtigen Gründen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der GB TURBOMED zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragsnehmer mit der Zahlung der Vergütung mehr als zwei Monate im Rückstand ist oder mit Teilbeträgen, deren Gesamtsumme mehr als zwei Monatsentgelte betragen, in Verzug ist. Ist GB TURBOMED zur fristlosen Kündigung berechtigt, hat GB TURBOMED einen sofort fälligen Schadensersatzanspruch gegen den Vertragsnehmer in Höhe der noch ausstehenden - soweit noch nicht fälligen, unter Abzug sämtlicher ersparter Kosten und Aufwendungen Vergütung sowie den nachgewiesenen Kosten aus der Beendigung, sofern nicht der Vertragsnehmer einen niedrigeren oder GB TURBOMED einen höheren Schaden nachweist.

3. Die Laufzeit und Kündigungsfrist von Wartungsund/oder Pflegeverträgen,
(i) die sich auf Hard- und/oder Software beziehen, die aufgrund von zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietverträgen dem Kunden von GB TURBOMED überlassen werden, richtet sich nach der (ggf. Rest-)Laufzeit und Kündigungsfrist der Mietverträge.
(ii) die sich auf Software- Zusatzmodule beziehen, richtet sich nach der (ggf. Rest-)Laufzeit und Kündigungsfrist des entsprechenden Wartungsund/oder Pflegevertrags des Software-Hauptprodukts (z.B. Arztinformationssystem). Die Mindestvertragslaufzeit aus der vorhergehenden Ziff. 3.1 findet insoweit keine Anwendung.
4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
https://www.cgm.com/deu_de/produkte/pra ... d-agb.html

Also gar nicht sooo wild. Wobei manche Upgrades ja durchaus eine neue Laufzeit starten könnten und Bestandteile wie Praxisarchiv vielleicht als Einzelprodukt gelten.

So ganz am Rande frage ich mich gerade, wie es eigene AGB für einen Geschäftsbereich geben kann. Woanders bezeichnet selbst die Kocobox GmbH produkt(bereichs)bezogene Geschäftsbedingungen als Besondere Geschäftsbedingungen. Aber bin kein Jurist, wird wohl passen...
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