Mal eine gute Nachricht:
" Ein Anbieter von Praxisverwaltungssoftware darf nicht mehr als zehn Euro für den Anschluss fremder Hardware verlangen."
RED gegen PsyPrax; Gericht: Gebühr könnte von Nutzung Fremdkonnektor abhalten; §332b SGB V hatte schon Einfluss; RED: "Andere werden sicherlich gleichziehen".
https://www.heise.de/news/eHealth-Erfol ... 80262.html
TRÖÖÖÖT!
Heise: Erfolgreiche Klage gg. Gebühren f. Fremdkonn.
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Heise: Erfolgreiche Klage gg. Gebühren f. Fremdkonn.
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Re: Heise: Erfolgreiche Klage gg. Gebühren f. Fremdkonn.
Pardon: §332a SGB V (nicht 332b)
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