Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

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Pastorius
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von Pastorius »

Zwischen der alten AU (Muster 1) und den Stylesheets gibt es zwei signifikante inhaltliche Unterschiede. 1. Der Durchschlag für den Arzt/Ärztin wird nicht mehr gedruckt. (Der erste echte Vorteil der TI, wegen Wegfall der Aufbewahrungspflicht). 2. Das Exemplar für die KK enthält zusätzlich einen Barcode, in dem der ganze Sud der AU enthalten ist. Diesen Barcode hätte man auch auf das alte Muster 1 bringen können. Wir drucken seit etlicher Zeit zweidimensionale Barcodes mit Nadeldruckern, z.B. bei Laboranforderungen - bisher ohne jegliche Probleme.
Leider sind die eAU und auch die Style-Sheets für Hausbesuche und Fahrdienst ungeeignet, obwohl die Verantwortlichen für die TI in ihrer geistigen Umnachtung tatsächlich empfehlen, sich "Leer-AUs" auszudrucken. Glücklicherweise verweigert das System solchen Frevel, indem es wenigstens auf der Angabe einer Diagnose zum Ausdruck der AU besteht. Wahrscheinlich werden in Zukunft alle Hausbesuchs-Patienten mit AU mindestens einen abgebrochenen Fingernagel haben.
Ich befürchte, daß der fehlende Durchschlag für den devoten Arzt bei den Style sheets noch erkannt und beseitigt wird. Und Niemend wird protestieren, sondern brav den ganzen DIN A4-Fetzen in der Patientenakte archivieren.
dr-borchert
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von dr-borchert »

Kasimir hat geschrieben:Folgendes steht auf der Seite der KBV:
https://www.kbv.de/html/e-au.php

Empfehlung zur Umsetzung der eAU

1. Sind in der Praxis die technischen Voraussetzungen gegeben und eine Übermittlung möglich, ist die eAU an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.

2. Solange in einer Praxis die technischen Voraussetzungen für die eAU nicht verfügbar sind oder eine Übermittlung nicht möglich ist, muss die Praxis das Ersatzverfahren anwenden: Die oder der Versicherte erhält eine mittels Stylesheet erzeugte AU auf Papier, und zwar alle drei Ausfertigungen (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherten). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.

3. Solange in einer Praxis beides oben aufgeführte technisch nicht verfügbar ist, stellt sie der oder dem Versicherten eine papiergebundene AU mit Muster 1 oder formfrei aus.
Das sagt die KBV.
Im Rundschreiben für die KVN Mai 2022 steht tatsächlich, das die Übergangsfrist für die Verwendung der alten AU nach Muster 1 zum 30.6. ausläuft.
Gehen wir mal nach dem Motto "Ober sticht Unter", davon aus, dass gilt was die KBV sagt. :)
Einen schönen Tag
Dr. Borchert
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nmndoc
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von nmndoc »

Thema Stylesheets: ich dachte ich beim Probieren mal irgendwo die Möglichkeit gesehen, absichtlich die Stylesheets auszudrucken - wäre ja zB sinnvoll wenn man weiß dass es aktuelle nicht geht. Leider finde ich den Punkt nicht mehr.
Oder ist der Punkt evtl nur aufgetaucht, wenn ein Versandfehler war? Für Info wäre ich dankbar, falls es morgen irgendwo ganz den Bach runter geht ...
Pastorius
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von Pastorius »

Man kann im eMuster Center in den Optionen den Betriebsmodus auf "inaktiv aufgrund bekannter Störung" setzen und darunter gleich die Option wählen, daß der Durchschlag für die KK immer gedruckt wird.
Beste Grüße
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Nobbie
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von Nobbie »

Moin,
ich hatte einen Wartungstermin für morgen um die Komfortsignatur einzurichten. Gestern ein Anruf von CGM: Termin abgesagt, da die Komfortsignatur nicht funktioniert! CGM wollte uns sinnlose Kosten ersparen. Ich bin dieses sch**ß gemurkse leid. Wenn bei uns die eAU nicht mehr funktioniert (was so in etwa jeden 2. Tag vorkommt) wird für den Rest des Tages umgeschaltet und normal gedruckt.Egal was die Vorschriften sagen, oder KBV oder sonst wer.
Gruß Nobbie

Ich werde keine frühe Turbomed - Downloadversion installieren
tihei
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von tihei »

Hallo,

wir sind auch noch nicht an die TI angeschlossen, von daher war ich ganz glücklich, dass man über den Umweg über den Ausdruck als Stylesheet die eAU-Pflich vorerst noch umgehen kann.

Leider schaffe ich es als kleines EDV-Licht aber nicht, das in TM so einzustellen, dass die eAU immer als Stylesheet ausgedruckt wird.

Könnte bitte Jemand noch mal step-by-step erklären, wie ich das TM so einstellen kann.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß
.
Hunsrückdoc
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von Hunsrückdoc »

Ja, das würde mich auch interessieren. Habe kein KIM und keine ePA- Modul. Konnektor und Ti Anschluss sind vorhanden.
DocClemenz
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von DocClemenz »

Hier ein Beitrag mit Verspätung. Heute ist der erste Tag an dem versucht wird bei mir eAU und KIM einzurichten. Nach FAX-Bestellung (das Formular erhielt ich zuvor per E-Mail) ist nach Wochen von Verzögerungen, nicht Erreichbarkeit usw. eine Einrichtung möglich geworden.
Viel Lust habe ich nicht auf die eAU, selbst wenn diese mit nur einem Klick oder auf Zuruf funktionieren sollte.
Der Grund ist folgender. Patienten wurde die Möglichkeit genommen trotz einer Krankschreibung arbeiten zu gehen. Für den einführenden politischen/rechtlichen Akt war an nur ein Wochenende und ein Treffen nötig. Der ehemalige Bundesgesundminister Spahn zeigte sich sehr überrascht, schrieben ein paar wenige Zeitungen. Auf einer IT-Seite las ich am selben Tag einen Lesekommentar mit dem jetzt von mir jetzt als Grund benannten Hinweis des Lesers. Ich habe gleich am nächsten Sprechstundentag alle Patienten befragt, die jemals eine AU von mir erhalten hatte, ob sie trotz AU schon einmal zur Arbeit gegangen sind. 100% der 15 befragten Patienten hatten dies ohne mein Wissen gemacht. Nun wird jede AU offiziell.

Ich werde mich, weil gerade die AU oft der wesentlichste Teil der Therapie ist, nur auf eine kurze Erklärung der Zusammenhänge einlassen. Diskussionen, selbst wenn sie auf einen Komparomiss hinauslaufen sollten, werde ich aus ärztlichen/menschlichen und auch zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen vehement ablehnen. Juristisch ergibt sich zudem mit der nicht oder auch einer unüblich kurzen AU-Zeit ein weiteres Problem das man beachten sollte. Lehnt ein Patient eine Therapie ab, zu der wie ich schrieb die AU gehört, darf ich ihm soweit vorhanden, nur gleichwertige Alternativen anbieten. Es gibt keine andere Therapieform, welche eine AU-Bescheinigung ersetzen kann, mit welcher der Patient unter Schutz seiner Gesundheit arbeiten gehen kann. Da die AU Teil unserer Therapie ist und sollte man nach Ablehnung der AU durch einen Patienten ihn darauf hinweisen das man wir die Verantwortung für die jetzt minderwertigere Therapie nicht übernehmen werden. Das es mangels Alternativen zur AU, wir ihm auch nichts anderes anbieten können. Das bedeutet das der Patient zur aktuellen Erkrankung keinerlei Rezepte oder andere Ratschläge von uns mehr erhalten sollte, da er uns bei eintreffenden Gesundheitsschaden haftbar machen kann. Therapie ist ein Gesamtkonzept und somit ließe sich die AU nicht per Unterschrift herausnehmen.

Ich weiß das relativ genau, weil ich einmal in meiner Sprechstunde in eine Situation gekommen bin, an der ich keine gleichwertige Alternative zu einer Therapie gesehen habe, die Patientin allerdings auf einer von ihr gefundenen bestand. Es war ein kurzer Anruf bei einer Rechtsanwältin im Beisein der Patienten und die meine weiteres Vorgehen war klar. Mit der Unterschrift endete in diesem Fall sogar das Arzt-Patienten-Verhältnis (ihr Unverständnis für meine Situation).
Das gilt es jetzt zu wissen, wenn man mit der eAU arbeiten muss oder sogar will. Ich habe deswegen mehr als geduldig die Frist überzogen, nur Fragen Patienten zunehmend nach. Da ich jeden Patienten der hier nachfragte, auf vorgenanntes hingewiesen habe, bekam ich immer die gleiche Antwort zurück: "Ach wenn das jetzt noch eAU geht, brauch die dann auch erstmal nicht.".

Und was wird man auf Seiten der Krankenkassen in Zukunft feststellen? Die eAU soll ja scheinbar ein Verwaltungsproblem lösen. Man hofft darauf sich mit der elektronischen Übermittlung Zeit bei der Übernahme der Daten zu ersparen. Nun werden die Krankenkassen entweder einen Anstieg der AU-Zeiten feststellen oder wenn sie schlau sind erkennen das sie jetzt die wirklichen Krankschreibungszeiten erhalten. Am Ende läuft es auf noch höhere Kosten bei ihnen hinaus. Das wird wohl kaum das Ziel gewesen sein.

Ich sehe bei all dem mal wieder nur eines. Am dem Wochenende das uns die Absegnung der eAU einbrachte und schon bei den Vorbereitungen zu diesem Glanzstück, war entweder kein Jurist dabei, hat gepennt, war der mieseste von der Uni oder gewissenlos genug, es zu unterlassen haben die Entscheidungsträger über ihre von Kompromissen geprägte Welt hinzuweisen und das diese verschiedenen Gründen nicht auf andere Entscheidungsträger übertragbar ist.

Frage 1
Wie macht man eigentlich eine eAU rückgängig, wenn ich diese z.B. versehentlich bei einem Patienten durchgeführt habe, der sie eigentlich nicht bekommen sollte? Bisher sahen die Patienten ja eine Notwendigkeit ihren Ausdruck genau zu kontrollieren oder wenn nicht hat sich der Arbeitgeber über das "falsche Zeugnis" beschwert.

Frage 2
Die Versendung der eAU kann doch hoffentlich auch nur einmal am Tag erfolgen. Ich habe keine Lust darauf meine Patienten zweimal an einem Tag, aus zwei unterschiedlichen Erkrankungsgründen zu sehen. Ich befürchte das man bei den Kassen elektronisch eingehende AU's mit bestimmten Diagnosen herausfiltert und Mitarbeiter auffordern wird, den Versicherten zu kontaktieren um sie dann zu drängen sich eine Drittmeinung so einzuholen. Mit Absicht schrieb ich Drittmeinung, die Zweitmeinung hatte die Kasse schon. Es wird Patienten geben, die damit nicht umgehen können, rührt das doch an ihrer Erziehung immer bereit zu sein, wenn er ruft und still zu sein wenn er nicht ruft. Krankheit ist ein Grund sich zu schämen und jetzt ruft man sogar an weil man der Meinung ist das man jemand nicht so lange krank sein kann. Ich weiß ich aus einer ziemlich guten Quelle (seit Anfang 2020) das solche Filter programmiert sind, ob diese in Zukunft zum Einsatz kommen, weiß ich nicht.

Schlußfrage:
Wer hat schon erste telefonische Bestellungen eines eRezept erhalten mit dem deutlichen Wunsch auf gar keinen Fall noch in die Praxis kommen zu wollen, weil dies ja nicht dem Sinn eines elektronischen Rezeptes entspräche? Ich schon zweimal, meine Angestellten waren ganz perplex, ohnehin deshalb weil der aufgeregte Patient, erstens nicht wahrnehmen wollte das wir das eRezept noch nicht ausstellen können. Den Hinweis das ein eRezept ohne gültigen Versicherungsnachweis nicht ausgestellt wird, habe ich Angesichts meines unsäglichen Verhaltens, Patientenwünsche nicht erfüllen zu wollen, dann auch keiner weiteren Bedingungsankündigung unterstellen wollen.

Ich wünsche allen ein schönes Wochenende und im weiteren schöne Urlaubstage.
Ps. KIM/eAU Einrichtung an alter Windows-Server Version gescheitert. Jetzt würde man gerne am Montag weiter machen. Nö ich glaub nicht. Da machen ich wir den ersten Urlaub in diesem Jahr.
Talvin
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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von Talvin »

DocClemenz hat geschrieben:Hier ein Beitrag mit Verspätung. Heute ist der erste Tag an dem versucht wird bei mir eAU und KIM einzurichten. Nach FAX-Bestellung (das Formular erhielt ich zuvor per E-Mail) ist nach Wochen von Verzögerungen, nicht Erreichbarkeit usw. eine Einrichtung möglich geworden.
Viel Lust habe ich nicht auf die eAU, selbst wenn diese mit nur einem Klick oder auf Zuruf funktionieren sollte.
Der Grund ist folgender. Patienten wurde die Möglichkeit genommen trotz einer Krankschreibung arbeiten zu gehen. Für den einführenden politischen/rechtlichen Akt war an nur ein Wochenende und ein Treffen nötig. Der ehemalige Bundesgesundminister Spahn zeigte sich sehr überrascht, schrieben ein paar wenige Zeitungen. Auf einer IT-Seite las ich am selben Tag einen Lesekommentar mit dem jetzt von mir jetzt als Grund benannten Hinweis des Lesers. Ich habe gleich am nächsten Sprechstundentag alle Patienten befragt, die jemals eine AU von mir erhalten hatte, ob sie trotz AU schon einmal zur Arbeit gegangen sind. 100% der 15 befragten Patienten hatten dies ohne mein Wissen gemacht. Nun wird jede AU offiziell.

Ich werde mich, weil gerade die AU oft der wesentlichste Teil der Therapie ist, nur auf eine kurze Erklärung der Zusammenhänge einlassen. Diskussionen, selbst wenn sie auf einen Komparomiss hinauslaufen sollten, werde ich aus ärztlichen/menschlichen und auch zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen vehement ablehnen. Juristisch ergibt sich zudem mit der nicht oder auch einer unüblich kurzen AU-Zeit ein weiteres Problem das man beachten sollte. Lehnt ein Patient eine Therapie ab, zu der wie ich schrieb die AU gehört, darf ich ihm soweit vorhanden, nur gleichwertige Alternativen anbieten. Es gibt keine andere Therapieform, welche eine AU-Bescheinigung ersetzen kann, mit welcher der Patient unter Schutz seiner Gesundheit arbeiten gehen kann. Da die AU Teil unserer Therapie ist und sollte man nach Ablehnung der AU durch einen Patienten ihn darauf hinweisen das man wir die Verantwortung für die jetzt minderwertigere Therapie nicht übernehmen werden. Das es mangels Alternativen zur AU, wir ihm auch nichts anderes anbieten können. Das bedeutet das der Patient zur aktuellen Erkrankung keinerlei Rezepte oder andere Ratschläge von uns mehr erhalten sollte, da er uns bei eintreffenden Gesundheitsschaden haftbar machen kann. Therapie ist ein Gesamtkonzept und somit ließe sich die AU nicht per Unterschrift herausnehmen.

Ich weiß das relativ genau, weil ich einmal in meiner Sprechstunde in eine Situation gekommen bin, an der ich keine gleichwertige Alternative zu einer Therapie gesehen habe, die Patientin allerdings auf einer von ihr gefundenen bestand. Es war ein kurzer Anruf bei einer Rechtsanwältin im Beisein der Patienten und die meine weiteres Vorgehen war klar. Mit der Unterschrift endete in diesem Fall sogar das Arzt-Patienten-Verhältnis (ihr Unverständnis für meine Situation).
Das gilt es jetzt zu wissen, wenn man mit der eAU arbeiten muss oder sogar will. Ich habe deswegen mehr als geduldig die Frist überzogen, nur Fragen Patienten zunehmend nach. Da ich jeden Patienten der hier nachfragte, auf vorgenanntes hingewiesen habe, bekam ich immer die gleiche Antwort zurück: "Ach wenn das jetzt noch eAU geht, brauch die dann auch erstmal nicht.".

Und was wird man auf Seiten der Krankenkassen in Zukunft feststellen? Die eAU soll ja scheinbar ein Verwaltungsproblem lösen. Man hofft darauf sich mit der elektronischen Übermittlung Zeit bei der Übernahme der Daten zu ersparen. Nun werden die Krankenkassen entweder einen Anstieg der AU-Zeiten feststellen oder wenn sie schlau sind erkennen das sie jetzt die wirklichen Krankschreibungszeiten erhalten. Am Ende läuft es auf noch höhere Kosten bei ihnen hinaus. Das wird wohl kaum das Ziel gewesen sein.

Ich sehe bei all dem mal wieder nur eines. Am dem Wochenende das uns die Absegnung der eAU einbrachte und schon bei den Vorbereitungen zu diesem Glanzstück, war entweder kein Jurist dabei, hat gepennt, war der mieseste von der Uni oder gewissenlos genug, es zu unterlassen haben die Entscheidungsträger über ihre von Kompromissen geprägte Welt hinzuweisen und das diese verschiedenen Gründen nicht auf andere Entscheidungsträger übertragbar ist.

Frage 1
Wie macht man eigentlich eine eAU rückgängig, wenn ich diese z.B. versehentlich bei einem Patienten durchgeführt habe, der sie eigentlich nicht bekommen sollte? Bisher sahen die Patienten ja eine Notwendigkeit ihren Ausdruck genau zu kontrollieren oder wenn nicht hat sich der Arbeitgeber über das "falsche Zeugnis" beschwert.

Es gibt eine "STORNO" Funktion, funktioniert auch.

Frage 2
Die Versendung der eAU kann doch hoffentlich auch nur einmal am Tag erfolgen. Ich habe keine Lust darauf meine Patienten zweimal an einem Tag, aus zwei unterschiedlichen Erkrankungsgründen zu sehen. Ich befürchte das man bei den Kassen elektronisch eingehende AU's mit bestimmten Diagnosen herausfiltert und Mitarbeiter auffordern wird, den Versicherten zu kontaktieren um sie dann zu drängen sich eine Drittmeinung so einzuholen. Mit Absicht schrieb ich Drittmeinung, die Zweitmeinung hatte die Kasse schon. Es wird Patienten geben, die damit nicht umgehen können, rührt das doch an ihrer Erziehung immer bereit zu sein, wenn er ruft und still zu sein wenn er nicht ruft. Krankheit ist ein Grund sich zu schämen und jetzt ruft man sogar an weil man der Meinung ist das man jemand nicht so lange krank sein kann. Ich weiß ich aus einer ziemlich guten Quelle (seit Anfang 2020) das solche Filter programmiert sind, ob diese in Zukunft zum Einsatz kommen, weiß ich nicht.

Es gibt verschiedene Versendungsmöglichkeiten, im Stapel, d.h. manuell angeschoben oder wie wir es machen: Einfach gleich beim Erstellen signieren und versenden. Klappt zu 99,9%. Die 0,1% schaut man sich nach der Sprechstunde an und versendet nochmal. Spätestens dann kommt die positive Rückmeldung.

Schlußfrage:
Wer hat schon erste telefonische Bestellungen eines eRezept erhalten mit dem deutlichen Wunsch auf gar keinen Fall noch in die Praxis kommen zu wollen, weil dies ja nicht dem Sinn eines elektronischen Rezeptes entspräche? Ich schon zweimal, meine Angestellten waren ganz perplex, ohnehin deshalb weil der aufgeregte Patient, erstens nicht wahrnehmen wollte das wir das eRezept noch nicht ausstellen können. Den Hinweis das ein eRezept ohne gültigen Versicherungsnachweis nicht ausgestellt wird, habe ich Angesichts meines unsäglichen Verhaltens, Patientenwünsche nicht erfüllen zu wollen, dann auch keiner weiteren Bedingungsankündigung unterstellen wollen.

Habe vor 2 Tagen ein eRezept erfolgreich auf mich ausgestellt, landete dann in meiner App. Aber es ist natürlich ein irrsinniger Aufwand. Signieren, PIN eingeben, senden etc..... Wenn es da nicht die Möglichkeit wie bei eAU mit SMB-C gibt, sehe ich schwarz.

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Re: Boykott des eAU-Gebotes zum 1. Juli

Beitrag von RAMöller »

Offenbar boykottiert sich die eAU von selber.
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