Praxisverkauf

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Lauxtermann
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Praxisverkauf

Beitrag von Lauxtermann »

Ich werde bald meine Praxis verkaufen und möchte, daß die Daten in der PraxisDB nur durch Passworteingabe für jeweils einen, den aktiven Patienten freigegeben werden. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
Außerdem möchte ich wissen, ob eine Kopie des Turbomed-Verzeichnisses einschl. der Dokumente auf einem Home-PC 10 Jahre lang läuft oder irgendwann nicht mehr zu öffnen ist. Die Lizenz wird mit dem Praxisverkauf weitergegeben.
Es ist natürlich etwas blöd, hier zu fragen, weil die Kollegen im Ruhestand sicher nicht mehr mitlesen.
pdg
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von pdg »

[quote="Lauxtermann"]Ich werde bald meine Praxis verkaufen und möchte, daß die Daten in der PraxisDB nur durch Passworteingabe für jeweils einen, den aktiven Patienten freigegeben werden. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
Außerdem möchte ich wissen, ob eine Kopie des Turbomed-Verzeichnisses einschl. der Dokumente auf einem Home-PC 10 Jahre lang läuft oder irgendwann nicht mehr zu öffnen ist. Die Lizenz wird mit dem Praxisverkauf weitergegeben.


Da kann ich Ihnen leider nicht helfen, TM fragen - die werden sich dies aber sicher ungebührlich-gebührend honorieren lassen ! Ich gebe dabei auch zu bedenken, daß ein gewisser Teil der Pat. Daten z.B. im Dokumentenordner frei zugänglich ist (es sei denn, Sie verschlüsseln den Ordner, dann vermute ich aber wird TM nicht darauf zurückgreifen können).

Installieren Sie eine 1 Platzversion von TM daheim, behalten Sie zur Sicherheit ein Installationsmedium (letzte TM DVD, oder entsprechender download) und sichern Sie zwischendurch immer mal wieder auf separaten Medien (USB, externe FP). So dürften Sie über die 10 Jahre kommen.

P.S. warum muten Sie Ihrem Nachfolger TM zu ?? Hoffentlich macht er nicht deswegen von seinem Rücktrittsrecht gebrauch :o

Wünsche Ihnen einen TM freien Ruhestand
pdg
Lauxtermann
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Lauxtermann »

@pdg. Bzgl. Turbomed haben Sie natürlich recht!
Ich werde mal an Turbomed schreiben, wie die sich so ein Ausstiegsszenario vorstehen.
baerdoc
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von baerdoc »

Wenn Sie die Betriebssystemumgebung der Einplatz-Home-Anlage nicht verändern, wird Turbomed noch nach 20 Jahren darauf laufen.
Sie dürfen allerdings keine Softwareaktualisierungen im Betriebssystem, Java o.ä. durchführen.

Früher konnte man einzelne Patientenakten per Passwort zugangsschützen. Sie müssen dann aber für jeden Patienten ein eigenes Passwort anlegen und es entsprechend archivieren. Das ist wohl vom Aufwand zu groß.
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torsten2
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von torsten2 »

Hatte ich schonmal. Da die Hardware meist nicht solange durchhält und es dann Probleme gibt, da für das alte Betriebssystem keine neuen Systemtreiber mehr zu bekommen sind, habe ich das System virtualisiert. Auf dem aktuellen Stand konvertiert ist das kein Problem und die Maschine läuft dann auf jeder beliebigen Hardware. So ist es kein Problem, die Maschine von vor 8 Jahren laufen zu lassen...
Frankolas
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Frankolas »

Lauxtermann hat geschrieben:Ich werde bald meine Praxis verkaufen und möchte, daß die Daten in der PraxisDB nur durch Passworteingabe für jeweils einen, den aktiven Patienten freigegeben werden. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
..........................
Als ich meine Praxis 2003 erworben habe, hatte kein Hahn nach sowas gekräht. Ist das denn wirklich notwendig?
Papierakten kann man doch auch nicht mit einem Passwort schützen.
Lauxtermann
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Lauxtermann »

Sie haben recht. Ich weiß nur nicht, ob ich da später mal Streß mit irgendwelchen Expatienten bekommen könnte, die herausgefunden haben, daß ihre höchstpersönlichen Daten ohne jeden Schutz für einen wildfremden Arzt und dessen Personal einsehbar sind. Mein Sohn hat vor einigen Jahren eine Praxis übernommen und - wie Sie sagen - eben auch die ganze ungeschützte elektronische Patientenkartei, aber inzwischen haben wir ja die DSGVO.
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Im Vertrag bei mir bei Praxisübernahme

Beitrag von W. Steuber »

vor 20 Jahren stand die Klausel, dass Patientendaten aus dem Praxisdatenbestand nur verwendet werden dürfen, wenn der Patient dem zustimmt (also in der Praxis zur Behandlung vorstellig wird; es gab allerdings Fälle, wo ein Ex-Patient die Herausgabe seiner bisherigen Behandlungsdaten verlangte, was wir dann aber mit Hinweis auf die Verantwortung des Vorgängers abgelehnt haben).
Der Vertrag war mit der KV abgestimmt und durchgewunken.
Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht, wäre aber im Rahmen der praktischen Durchführbarkeit weiterhin sinnvoll.
nmndoc
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von nmndoc »

also: betr. Kartei mit Passwort sperren wurde ja schon geschrieben. Allerdings sind die Dokumente zB ja nicht verschlüsselt. Ergo hält sich der Nutzen in Grenzen. Außerdem haben Sie doch sicher einen Vertrag/Vereinbarung mit dem Nachfolger? Eine Praxis zu übernehmen hat doch wohl vor allem den Reiz, einen Patientenstamm mit zu übernehmen - und nicht bei Null anzufangen. Wie findet das denn der Nachfolger, wenn alle gesperrt sind?

Was das Einverständnis der Patienten angeht: m.E. wird das etwas überbewertet bzw meine ich, dass die Meinungen auch auseinander gehen - zB ob eine explizite Einwilligung zur Datenverarbeitung wirklich notwendig ist - immerhin kommt der Patient ja und will behandelt werden - das impliziert ja zB einlesen der eGK etc.

Was aber die Übergabe der Patientendaten an den Nachfolger angeht: Ich glaube der Kniff ist, den Kollegen erst eine gewisse Zeit anzustellen - dann ist er quasi schon in der Praxis - hat also berechtigten Zugriff und Sie scheiden dann aus.
Aber das ist keine juristische Beratung ... nicht dass Sis sich dann auf "... das hat aber im Forum Jemand so gesagt" berufen :lol:
Für so etwas gibts ja spezialisierte Juristen - Stichwort Praxisnachfolge - wäre evtl. ohnehin nicht falsch.
Doktorfisch
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Doktorfisch »

Sie beschreiben hier zwei unterschiedlichen Fragenstellungen

1) Datenschutzrechtlich konforme Zugriffsregelung auf Ihre Patientendaten durch den die Praxis übernehmenden Arzt.
hier gilt auch bei elektronischen Daten das sog. "Zwei-Schrank-Modell". D.h. der Kollege darf erst dann Zugriff auf die zum jeweiligen Patienten gehörigen von Ihnen angelegten Daten nehmen, wenn er datenschutzkonform in die Einsichtnahme einwilligt. Hier gibt es die einfache Möglichkeit, dass der neue Arzt dem Patienten eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung vorlegt und der Patient diese unterzeichnet und der neue Arzt erst dann Zugriff auf die Daten nimmt, wenn der Patient unterzeichent. Das wäre datenschutzrechtlich sicherlich die beste Lösung, ist aber mit dem entsprechenden Aufwand (nicht bei Ihnen als abgebenden Arzt, sondern beim Nachfolger) verbunden. Ob eine konkludente Einwilligung durch Erscheinen in der Sprechstunde bzw. durch persönliche Inanspruchnahme Nachfolgers in Form einer Behandlung datenschutzkonform vorliegt, mag ich nicht zu beurteilen.
Wenn Sie sich selber absichern wollen, dann schliessen Sie mit dem Kollegen im Rahmen des Praxisverkaufs einen entsprechenden "Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten" ab, in welcher u.a. genau geregelt ist, wie und unter welchen Rahmenbedingungen ein Zugriff auf die übergebenen Daten erfolgen darf. Damit sind sie rechtssicher. In jedem Fall sollten Sie das Thema "Patientenkartei" auch im Praxiskaufvertrag regeln.

Sofern Sie Ihre Kartei nicht ausschliesslich elektronisch geführt haben (Arztbriefe, Papierbefunde wie EKG, Lufu etc.), sollten Sie auch die Papierakten mit bedenken und entsprechende Regelungen treffen.
Wer will sich als Abgebender gerne die ganzen alten Papierakten mit nach Hause nehmen und dort für 10 Jahre nach Berufsordnung (bzw. 30 Jahre im Falle von zivilrechtlichen Ansprüchen) lagern? Sinnvollerweise übergeben Sie das Schreddern/ datenschutzkonforme Vernichten der Altakten nach den vereinbarten Aufbewahrungszeiten per Praxiskaufvertrag und Vertrag über die Auftragsverarbeitug personenbezogener Daten auch an Ihren Nachfolger. Sie selber wollen die Papierakten dann sicherlich nicht selber mühsam schreddern und die Kosten für professionelles Schreddern durch einen Dienstleister sind nicht unerheblich.


2. Eigener Zugriff auf die von Ihnen während Ihre aktiven Zeit angelegten Patientedaten
Das wurde von einem der Forenteilnehmer oben schon erwähnt: Einzelarbeitsplatzversion auf einem zugriffsgeschützten Rechner zu Hause installieren, ggf. virtualisieren und mit dem Datenbestand (Sicherung) zum Zeitpunkt der Praxisübergabe versehen.

Beste Grüße,
Doktorfisch.
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RAMöller
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von RAMöller »

Bitte nicht so kompliziert machen.
Es geht wesentlich einfacher.
Den korrekten Passus (Zweizeiler) bzw den optimalen Vertrag gibts beim Virchowbund im Mitgliederbereich (Nix ist umsonst ;-)
Kasimir
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Kasimir »

Das ist schön.
Aber soll man nun für zwei Zeilen Mitglied des Virchowbundes werden?
Viele Grüße
Kasimir
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RAMöller
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von RAMöller »

Da gibt es den kompletten, rechtssicheren Übernahmevertrag, es sind ja noch ein paar andere Dinge zu regeln.

Die haben übrigens noch ganz andere Vertragsdownloads, ich habe den Mietvertrag zu schätzen gelernt. Auch die Rechtsberatung ist sehr gut, da wird nicht für € drumherum geredet.
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von RAMöller »

Da gibt es den kompletten, rechtssicheren Übernahmevertrag, es sind ja noch ein paar andere Dinge zu regeln.

Die haben übrigens noch ganz andere Vertragsdownloads, ich habe den Mietvertrag zu schätzen gelernt. Auch die Rechtsberatung ist sehr gut, da wird nicht für € drumherum geredet.
Doktorfisch
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von Doktorfisch »

RAMöller hat geschrieben:Bitte nicht so kompliziert machen.
Es geht wesentlich einfacher.
Den korrekten Passus (Zweizeiler) bzw den optimalen Vertrag gibts beim Virchowbund im Mitgliederbereich (Nix ist umsonst ;-)
Ich bin prinzipiell auch ein Freund von "Keep it short and simple"aber ganz so einfach wie von Ihnen dargestellt ("Zweizeiler") funktioniert die DSGVO leider nicht. Ich kenne zwar den Mustervertrag des Virchowbundes nicht, behaupte aber, dass ein Zweizeiler da nicht ausreicht.

Sie können z.B. hier: https://praxisrecht.de/datenschutz-bei- ... ebernahme/ gerne mal nachlesen.
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RAMöller
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von RAMöller »

naja, wenn sie den Inhalt nicht kennen.....
Ich war auch überrascht, wie einfach manche Dinge zu regeln sind
sumare
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Re: Praxisverkauf

Beitrag von sumare »

Lauxtermann hat geschrieben:Ich werde bald meine Praxis verkaufen und möchte, daß die Daten in der PraxisDB nur durch Passworteingabe für jeweils einen, den aktiven Patienten freigegeben werden. Gibt es dafür eine Möglichkeit?
Außerdem möchte ich wissen, ob eine Kopie des Turbomed-Verzeichnisses einschl. der Dokumente auf einem Home-PC 10 Jahre lang läuft oder irgendwann nicht mehr zu öffnen ist. Die Lizenz wird mit dem Praxisverkauf weitergegeben.
Es ist natürlich etwas blöd, hier zu fragen, weil die Kollegen im Ruhestand sicher nicht mehr mitlesen.
Guten Abend,

haben Sie damals ein Angebot für die Verschlüsselung von TurboMed bekommen.

VIelen Dank
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