Fast. CGM hat die Hotline argumentativ aufgerüstet: Es sei kein UPDATE (nach §24.2 der besonderen Geschäftsbedingungen) sondern ein UPGRADE (feiner Unterschied, es sollSaugguat hat geschrieben:Habe ich das richtig verstanden:
damit §24.3 gelten). Möglicherweise ist das gar nicht mal falsch.
Aber: Was ist wenn ich kein UPGRADE brauche (kein NFDM, etc.) sondern nur das seit 2 Jahren überfällige Modul QES. Das MUSS kostenfrei nachgeliefert werden, steht explicit
in §24.2 drin!. Naja kostenfrei, im Rahmen der 248 EUR Quartalsgebühr. Damit wäre man für die eAU ausgestattet.
Dieser Argumentation wollte man sich aber nicht so richtig anschließen ...
... man kann ja mal mit der Bank reden ...
Ach ja, sollen wir ja sowieso: O-Ton "Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen"
Guten Abend
c-it