Falls ich nicht völlig falsch liege, kann die 01433 allerdings als Zuschlag auch neben einer einmalig abgerechneten EBM-Ziffer 01435 (Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale - Telefonische Beratung) stehen ("Zuschlag im Zusammenhang mit der Gebührenordnungsposition 01435 oder der Grundpauschale für die telefonische Beratung durch einen Arzt"): https://www.kbv.de/tools/ebm/html/01435 ... 08548.html"Die Leistung 01433 darf im Bezugsraum im Behandlungsfall nur gemeinsam mit einer der folgen den Grundleistungen (Verwendungsanzahl:1) verwendet werden: 14210, 14211, 16210, 16211, 16212, 21210, 21211, 21212, 21213, 21214, 21215, 22210, 22211, 22212, 23210, 23211, 23212"
Kennt sich einer der Kolleginnen und Kollegen aus? Mein Fehler oder der von CGM? Kann ich das Ziffern-Regelwerk sonst irgendwie anpassen?
Grüßend und dankend, avd