Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Also für mich ist die Sache jetzt klar.
10 % Preiserhöhung pro Jahr. Ende Gelände. Mehr gibts nicht. Das steht im Vertrag. Und das gilt. Und alles andere interessiert mich nicht.
Und ansonsten kann Herr Hübner sich ja mal an Angie wenden. Da stehen gerad die notleidenden Banken und Automobil-Konzerne Schlange und warten auf eine milde Gabe. Vielleicht fällt da auch für notleidende Software-Häuser noch was ab ....
Und werde ich durch das Verhalten von Turbomed einen Schaden haben, weil die vertragsbrüchig werden, werden die für die Kosten aufkommen.
Netter Versuch.....
Gruss
10 % Preiserhöhung pro Jahr. Ende Gelände. Mehr gibts nicht. Das steht im Vertrag. Und das gilt. Und alles andere interessiert mich nicht.
Und ansonsten kann Herr Hübner sich ja mal an Angie wenden. Da stehen gerad die notleidenden Banken und Automobil-Konzerne Schlange und warten auf eine milde Gabe. Vielleicht fällt da auch für notleidende Software-Häuser noch was ab ....
Und werde ich durch das Verhalten von Turbomed einen Schaden haben, weil die vertragsbrüchig werden, werden die für die Kosten aufkommen.
Netter Versuch.....
Gruss
- Thomas
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Hallo, alle zusammen,
ich habe den Pflegevertrag einmal mit einem Anwalt durchgesprochen und die Sache ist relativ klar: 10% Steigerung sind erlaubt, mehr nicht. Erlaubt ist aber auch, dass TM den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Danach steht man wohl ohne Updates und ohne Hotline da - wie sehr das schmerzt, muss man sehen. (Nun, der Verlust der Hot-(Cold-)line wird wohl leicht zu verschmerzen sein...)
Einen Schadensersatzanspruch gegen Turbomed wird man wohl nicht durchsetzen können, denn es wurde ja einfach nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsoption ausgeführt. Da kein Vertragsbruch vorhanden ist, gibt es auch keinen Schadensersatz wegen dem dadurch notwendigen Wechsel der Praxissoftware. Das hätte man sich ja vor Vertragsabschluss überlegen können... Der Anwalt schläft nochmal über die Sache, denkt aber nicht, dass er dazu noch einen Geistesblitz haben wird
Da Frage ist nun also, wer am längeren Hebel sitzt... Herr Hübner lässt ja sein Blatt leicht sehen, aber die Frage ist, ob er auch ausspielt . Wenn man zumindest die hier registrierten TM Anwender betrachtet, wird ja wohl nicht mehrere hundert Anwender rausschmeißen, oder ?
Man könnte ja wirklich einen finanziellen Kompromiss anbieten: TM bekommt mehr oder weniger viel Geld freiwillig dazubezahlt, wenn im Gegenzug das Programm ordentlicher wird, d.h. kein zusätzlicher Schnickschnack, kein Programmieraufwand mehr in DocPortal (außer einem Knopf zum Abschalten), usw. Das ist zwar meiner Ansicht nach ein fairer Vorschlag, wird aber bei TM/Compugroup sicherlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen, denn der Begriff "Fairness" wurde dort ganz offenbar vor Monaten abgeschafft bzw. durch "Raffgier" ersetzt.
Viele Grüße,
Thomas
ich habe den Pflegevertrag einmal mit einem Anwalt durchgesprochen und die Sache ist relativ klar: 10% Steigerung sind erlaubt, mehr nicht. Erlaubt ist aber auch, dass TM den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Danach steht man wohl ohne Updates und ohne Hotline da - wie sehr das schmerzt, muss man sehen. (Nun, der Verlust der Hot-(Cold-)line wird wohl leicht zu verschmerzen sein...)
Einen Schadensersatzanspruch gegen Turbomed wird man wohl nicht durchsetzen können, denn es wurde ja einfach nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsoption ausgeführt. Da kein Vertragsbruch vorhanden ist, gibt es auch keinen Schadensersatz wegen dem dadurch notwendigen Wechsel der Praxissoftware. Das hätte man sich ja vor Vertragsabschluss überlegen können... Der Anwalt schläft nochmal über die Sache, denkt aber nicht, dass er dazu noch einen Geistesblitz haben wird
Da Frage ist nun also, wer am längeren Hebel sitzt... Herr Hübner lässt ja sein Blatt leicht sehen, aber die Frage ist, ob er auch ausspielt . Wenn man zumindest die hier registrierten TM Anwender betrachtet, wird ja wohl nicht mehrere hundert Anwender rausschmeißen, oder ?
Man könnte ja wirklich einen finanziellen Kompromiss anbieten: TM bekommt mehr oder weniger viel Geld freiwillig dazubezahlt, wenn im Gegenzug das Programm ordentlicher wird, d.h. kein zusätzlicher Schnickschnack, kein Programmieraufwand mehr in DocPortal (außer einem Knopf zum Abschalten), usw. Das ist zwar meiner Ansicht nach ein fairer Vorschlag, wird aber bei TM/Compugroup sicherlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen, denn der Begriff "Fairness" wurde dort ganz offenbar vor Monaten abgeschafft bzw. durch "Raffgier" ersetzt.
Viele Grüße,
Thomas
- Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Also ich wäre dafür,
daß man über die üblichen Ärztezeitungen einen Bericht lancieren, in dem die Praktiken von Turbomed einmal öffentlich aufgezeigt werden und so auch viele
Turbomedanwender aufmerksam werden.
Vielleicht schließen sich dann tausende dem Protest gegen die Erhöhung an.
Es kann ja wohl nicht sein, daß man uns mit Rauswurf droht, weil wir gegen eine vertragswidrige Erhöhung sind.
Die Firma macht ja laut Geschäftsbericht auch gute Gewinne ( soll sie auch). Aber so ein Verhalten
Für Rückmeldung dankbar
Gruß
Turbouser
daß man über die üblichen Ärztezeitungen einen Bericht lancieren, in dem die Praktiken von Turbomed einmal öffentlich aufgezeigt werden und so auch viele
Turbomedanwender aufmerksam werden.
Vielleicht schließen sich dann tausende dem Protest gegen die Erhöhung an.
Es kann ja wohl nicht sein, daß man uns mit Rauswurf droht, weil wir gegen eine vertragswidrige Erhöhung sind.
Die Firma macht ja laut Geschäftsbericht auch gute Gewinne ( soll sie auch). Aber so ein Verhalten
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Turbouser
- schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
DA waren Sie schneller, liebe Kollegen.
Denke, einen gleichlautenden Brief an TM mit Widerspruch wäre doch dann nicht verkehrt... und ambesten an Freunde per Fax+ email nach Gespräch gleichen zuschicken... Ein erster Schritt !!!
Bin da ja auch bereist am überlegen - was meint der Kollege Anwalt, was man schreiben soll ?
und
in die Medien bringen wäre gut - ich lese immer nur von Compugroup und ifap (nervige) Werbung in div. Blättern
- d.h. kritische Töne in diesen Blättern frgl. wegen Werbeeinnahmen - wo sich der Kreis schliesst.
das raffinierteste ist mir eben gekommen - dieses neue "Arzt am Abend" ist ja auch letztlich eine untergejubellte Werbeplattform , wo Meinung gemacht und Werbung lanziert werden wird mit sicher auch schönen Einnahmen... und wir zahlen trotzdem zusätzlich.
Ein Schelm, wer...
Denke, einen gleichlautenden Brief an TM mit Widerspruch wäre doch dann nicht verkehrt... und ambesten an Freunde per Fax+ email nach Gespräch gleichen zuschicken... Ein erster Schritt !!!
Bin da ja auch bereist am überlegen - was meint der Kollege Anwalt, was man schreiben soll ?
und
in die Medien bringen wäre gut - ich lese immer nur von Compugroup und ifap (nervige) Werbung in div. Blättern
- d.h. kritische Töne in diesen Blättern frgl. wegen Werbeeinnahmen - wo sich der Kreis schliesst.
das raffinierteste ist mir eben gekommen - dieses neue "Arzt am Abend" ist ja auch letztlich eine untergejubellte Werbeplattform , wo Meinung gemacht und Werbung lanziert werden wird mit sicher auch schönen Einnahmen... und wir zahlen trotzdem zusätzlich.
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Praxis Schmidt-Dietrich
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34 Kassel /Bezirk KV Hessen
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ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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- schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Ach wäre es schön, wenn sich mal ein "mitlesender Gast" zu diesem Thema erklärt...
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Wir haben denselben Antwortbrief bekommen wie oben angeführt, also mit dem kündigen und so. Ich hatte wegen der 25,50 Einspruch erhoben, die maximal 10% lt Vertrag aber noch nicht erwähnt.
Meine nä Schritte:
1) Anfrage bei KvBaWü wie die das mit der Zertifizierung halten
2) Anfrage bei KBV ob in einem PVS eine Arzneimitteldb überhaupt zwingend dabei sein muss".
Dies geht nämlich weder aus dem Gesetzestext noch aus den KBV FAQ hervor
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=8444#p8444
3) 2 Widerspruch wegen mehr als 10% Erhöhung,
Ich stehe nach wie vor dazu 255€=10 *25,5 in einen Topf einzahlen zu wollen, um das vielleicht mit x1000 anderen zusammen klären zu lassen.
Die "Bösen" sind dabei nicht notwendigerweise TM/compugroup.
mfg rlap
Meine nä Schritte:
1) Anfrage bei KvBaWü wie die das mit der Zertifizierung halten
2) Anfrage bei KBV ob in einem PVS eine Arzneimitteldb überhaupt zwingend dabei sein muss".
Dies geht nämlich weder aus dem Gesetzestext noch aus den KBV FAQ hervor
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=8444#p8444
3) 2 Widerspruch wegen mehr als 10% Erhöhung,
Ich stehe nach wie vor dazu 255€=10 *25,5 in einen Topf einzahlen zu wollen, um das vielleicht mit x1000 anderen zusammen klären zu lassen.
Die "Bösen" sind dabei nicht notwendigerweise TM/compugroup.
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Haben auch der Erhöhung widersprochen, daraufhin auch ein nettes Schreiben von Herrn Hübner bekommen, in der mit der Kündigung gedroht wird, falls wir die Erhöhung nicht akzeptieren.
Als Pathologie stellen wir keine GKV-Verordnungen aus, also sind wir nicht dazu verpflichtet, eine zertifizierte Arzneimiteldatenbank zu nutzen.
Werden diese Erhöhung nicht einfach so akzeptieren.
Gruß
Als Pathologie stellen wir keine GKV-Verordnungen aus, also sind wir nicht dazu verpflichtet, eine zertifizierte Arzneimiteldatenbank zu nutzen.
Werden diese Erhöhung nicht einfach so akzeptieren.
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Hallo,
habe vor zwei Wochen auch der Erhöhung wiedersprochen und mich gleich auf die 10% bezogen. In dem Schreiben habe ich dann gleich noch meinen aufgestauten Ärger (Serverpasswort und dadurch bedingt vorsichtig ausgedrückt eine sehr "zähe" und "auskunftsfreudige" Hotline) rausgelassen.
Reaktion: Anruf aus Kiel, ein einstündiges Gespräch um die Problematik lokaler Vertriebspartner/Serverpassword ohne wirklich zu einer Lösung zu kommen, Preiserhöhung wurde nicht angesprochen. Sonst bisher noch keine Reaktion.
einen schönen abend
m.m.
habe vor zwei Wochen auch der Erhöhung wiedersprochen und mich gleich auf die 10% bezogen. In dem Schreiben habe ich dann gleich noch meinen aufgestauten Ärger (Serverpasswort und dadurch bedingt vorsichtig ausgedrückt eine sehr "zähe" und "auskunftsfreudige" Hotline) rausgelassen.
Reaktion: Anruf aus Kiel, ein einstündiges Gespräch um die Problematik lokaler Vertriebspartner/Serverpassword ohne wirklich zu einer Lösung zu kommen, Preiserhöhung wurde nicht angesprochen. Sonst bisher noch keine Reaktion.
einen schönen abend
m.m.
- Geigenberger
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Hallo,
....Das AVWG gemäß § 73, Abs. 8 SGB V sagt aus, dass jede Ärztin oder Arzt, der ab 01.07.2008 per Praxisprogramm GKV-Verordnungen aussellt, .... eine ebenfalls AVWG-zertifizerte Arzneimitteldatenbank benutzen muss.....
Dass auch TurboMed von unseren Bürokraten - und von unserer KV, die ja jeden bürokratischen Unsinn bisher stets ohne Widerspruch durchgewunken hat - zugeschi..en wird, ist nun wirklich nicht die Schuld von Turbomed.
Eine Frage noch: Haben Sie schon eine preiswerte und qualtitativ gleichwertige Software als Alternative zu TurboMed gefunden????
A. Geigenberger
....Das AVWG gemäß § 73, Abs. 8 SGB V sagt aus, dass jede Ärztin oder Arzt, der ab 01.07.2008 per Praxisprogramm GKV-Verordnungen aussellt, .... eine ebenfalls AVWG-zertifizerte Arzneimitteldatenbank benutzen muss.....
Dass auch TurboMed von unseren Bürokraten - und von unserer KV, die ja jeden bürokratischen Unsinn bisher stets ohne Widerspruch durchgewunken hat - zugeschi..en wird, ist nun wirklich nicht die Schuld von Turbomed.
Eine Frage noch: Haben Sie schon eine preiswerte und qualtitativ gleichwertige Software als Alternative zu TurboMed gefunden????
A. Geigenberger
- Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Hallo,
es geht für mich hier nicht um die Paragraphen der KV oder ....
Laut Vertrag ist nur eine 10% Steigerung erlaubt, verlangt wird aber eine zigfache Steigerung und indirekt wird man auch noch genötigt.
Wenn wir unsere Patienten nötigen würden, ist die Reaktion ja bestens bekannt und wir werden in die Schranken verwiesen!!
Also warum muß sich Turbomed nicht an seinen Vertrag halten ????
Turbouser
es geht für mich hier nicht um die Paragraphen der KV oder ....
Laut Vertrag ist nur eine 10% Steigerung erlaubt, verlangt wird aber eine zigfache Steigerung und indirekt wird man auch noch genötigt.
Wenn wir unsere Patienten nötigen würden, ist die Reaktion ja bestens bekannt und wir werden in die Schranken verwiesen!!
Also warum muß sich Turbomed nicht an seinen Vertrag halten ????
Turbouser
- wahnfried
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
...zumal die AVWG-Zertifizierung von TurboMed bereits im August erfolgte, deutlich später (Ende September) mit dem Update die fast entschuldigende Mitteilung kam, daß nun leider die Software-Pflegekosten um 10% angehoben werden müssten. Mit den Preisen und der Preisliste haben sie dann ohne weitere Ankündigung auf der Homepage kurz vor Mitte Januar "gespielt" ( http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=11&t=1542 ), wie man hier im Forum lesen konnte. Dann im Februar die Preisforderung, die hier zur Diskussion steht.Turbouser hat geschrieben: Also warum muß sich Turbomed nicht an seinen Vertrag halten ????
Eine Zertifizierung, die im August 2008 bereits "durch" war, kann eigentlich so spät keine unerwarteten Kosten produzieren, das sollte also in die Kalkulation der Ende September angekündigten Erhöhung der Software-Pflegekosten eingegangen sein. Sollte doch eine unkalkulierte, nicht selbst zu verantwortende Situation seit Ende September 2008 entstanden sein, hielte ich eine völlig offene Informationspolitik unter Nennung der Verursacher nicht kalkulierter Kosten für erforderlich, um nicht den Anschein für Bereicherung aufkommen zu lassen. Diese ist aber nicht erfolgt.
Außerdem wurde ja gesagt, daß das Praxis-Center weiterhin kostenfrei bleiben würde ( http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=7988#p7988 und dort auch das übernächste posting von stefan). Diese Aussage wäre eine Lüge, falls von Ifap über TurboMed durchgereichte Kosten auf die User umgeschichtet/abgewälzt würden.
Also sollten wir eine offene Informationspolitik von TurboMed erwarten, die uns ggfs. erlaubt, zu entscheiden, ob wir diese 25,50 Euro plus MWSt. als für TurboMed unabwendbar und unverschuldet ansehen müssen. Ohne eine solche offene Informationspolitik bleibt für mich die Erhöhung vertragswidrig, da es nicht erkennbar ist, daß sie durch Ende September 2008 noch nicht bekannte und von TurboMed unverschuldete externe Kosten entsteht. Behaupten kann das Jeder.
Solange das Fehlen einer solchen offenen Informationspolitik uns nicht diese Beurteilung erlaubt, ist Widerstand gegen offensichtlich vertragswidriges Verhalten die normale Reaktion.
Ich bezweifele sogar (bin aber kein Jurist), daß TurboMed aufgrund der Nicht-Akzeptanz der vertragswidrig anzusehenden Preissteigerung den Software-Pflegevertrag kündigen darf, weil zwar im Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !
Der abgeschlossene Vertrag ist also wirklich fair (denn der Nutzer ist ja darauf angewiesen, ein Praxisprogramm zu benutzen und darf nicht durch willkürliche Entscheidungen des Programm-Erstellers zum Wechsel gezwungen werden) - aber was nützt das, wenn der Software-Lieferant sich nicht an den Vertrag hält ?
Viele Grüsse, Wahnfried
- Thomas
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Das stimmt so offenbar für ältere Verträge - ich habe diesen Passus so auch in einem Vertrag von Ende 2003 gefunden. In einem aktuellen Vertragswerk sieht das aber anders aus:Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !
Damit ist TM juristisch fein raus und kann jederzeit den Vertrag auflösen. Jetzt muss sich wohl jeder seinen Vertrag heraussuchen - wenn man noch den alten Vertrag hat, dann würde meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Anfechten durchaus erfolgversprechend sein. Hat man die neue Version, dann sieht das jedoch wohl schlecht aus.3.4. TurboMed kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Ein-gang beim Nutzer an.
In jedem Fall ist es ein Muskelspiel - machen genügend Anwender mit, dann wird sich TM die Kündigungen (soweit möglich) wohl zweimal überlegen. Sind es nur wenige, dann haben die Kieler wohl eher gewonnen.
- wahnfried
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
...dann nehme ich meine Aussage, daß der Software-Pflege-Vertrag von TurboMed fair sei, mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns zurück. Korrekt erscheint mir: er war mal früher fair. Anders gesagt: den früher üblichen Vertrag finde ich ausgesprochen fair und zuvorkommend und dem früheren Ruf des Hauses TurboMed voll zur Ehre gereichend. Dafür nimmt oder nahm man einiges an Problemen beim Update und Inkonsequenzen im Programmablauf hin (Zugegeben: das sieht bei anderen Programmen nicht unbedingt überall besser aus). Dem Aufruf zum Vertrags-Check schließe ich mich an.Thomas hat geschrieben:Das stimmt so offenbar für ältere Verträge - ich habe diesen Passus so auch in einem Vertrag von Ende 2003 gefunden. In einem aktuellen Vertragswerk sieht das aber anders aus:Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !
Damit ist TM juristisch fein raus und kann jederzeit den Vertrag auflösen. Jetzt muss sich wohl jeder seinen Vertrag heraussuchen - wenn man noch den alten Vertrag hat, dann würde meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Anfechten durchaus erfolgversprechend sein. Hat man die neue Version, dann sieht das jedoch wohl schlecht aus.3.4. TurboMed kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Ein-gang beim Nutzer an.
In jedem Fall ist es ein Muskelspiel - machen genügend Anwender mit, dann wird sich TM die Kündigungen (soweit möglich) wohl zweimal überlegen. Sind es nur wenige, dann haben die Kieler wohl eher gewonnen.
Wer weiß, wie das mit Kündigung durch den Software-Lieferanten in anderen Programmen aussieht?
Grüsse, Wahnfried
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Guten Abend,
mein Software-Überlassungs- und Pflegevertrag von Dezember 2005 sieht keine Klausel für die Kündigung des Vertrages seitens des Anbieters (TM) vor. Ich habe ein anwaltliches Schreiben an TM gesendet, in dem mein RA meine anwaltliche Vertretung anzeigt und die Preiserhöhung ablehnt. Wortlaut:
"Die in §3 Ziff. 3 des Vertrages der Anlage 2 zu diesem Vertrag vereinbarte Preisanpassung sieht vor, dass Preiserhöhungen begrenzt sind auf einen Betrag von jährlich 10% der Nettoupdatekosten von 384,00 Euro zzgl. MwSt.
Mein Mandant lehnt also Ihr Angebot ab. Er ist im Übrigen bereit, seinen Vertag ordnungsgemäß zu erfüllen."
Lt. RA kommt hier das "Werksvertragsrecht" zum Tragen. Eine Sammelklage ist in diesen Fällen nicht möglich - aber die Durchführung eines Musterprozesses.
Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kundens.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Mitteilungen an TM, in denen eine Preiserhöhung bei Verbesserung des Produktes als akzeptalel signalisiert werden, die Diskussion verwässern, da es hier nur um rein juristische Fakten geht.
Grüsse
WFS
mein Software-Überlassungs- und Pflegevertrag von Dezember 2005 sieht keine Klausel für die Kündigung des Vertrages seitens des Anbieters (TM) vor. Ich habe ein anwaltliches Schreiben an TM gesendet, in dem mein RA meine anwaltliche Vertretung anzeigt und die Preiserhöhung ablehnt. Wortlaut:
"Die in §3 Ziff. 3 des Vertrages der Anlage 2 zu diesem Vertrag vereinbarte Preisanpassung sieht vor, dass Preiserhöhungen begrenzt sind auf einen Betrag von jährlich 10% der Nettoupdatekosten von 384,00 Euro zzgl. MwSt.
Mein Mandant lehnt also Ihr Angebot ab. Er ist im Übrigen bereit, seinen Vertag ordnungsgemäß zu erfüllen."
Lt. RA kommt hier das "Werksvertragsrecht" zum Tragen. Eine Sammelklage ist in diesen Fällen nicht möglich - aber die Durchführung eines Musterprozesses.
Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kundens.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Mitteilungen an TM, in denen eine Preiserhöhung bei Verbesserung des Produktes als akzeptalel signalisiert werden, die Diskussion verwässern, da es hier nur um rein juristische Fakten geht.
Grüsse
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
TM begründet ja die außervertragliche Forderung mit Wegfall der "Pharmakommunikation", was bedeutet, dass bestimmte Werbungsmechanismen in der Medikamentendatenbank nicht mehr zulässig sind. Damit wird die Manipulationsmöglichkeit über die Medikamentendatenbank etwas geringer, also zahlt auch die Pharmaindustrie nicht mehr so viel. Ich finde das ja zunächst mal positiv.
Allerdings wird von TurboMed in diesem Zusammenhang verschwiegen, dass bereits von langer Hand vorbereitet, eine andere Werbequelle in das Programm eingebaut wurde, nämlich Doc-Portal.
Die Werbung zu Doc-Portal (http://www.docportal.info/index-info.html#kontaktkoop) führt aus: "..DocPortal steht als Informationskanal allen Beteiligtem am Gesundheitswesen offen."
Das kann doch nur bedeuten, dass die Werbung, die in der Med.Datenbank nicht mehr möglich ist, künftig über diesen Kanal in die Praxis kommt. "Beteiligte" am Gesundheitswesen sind ja irgendwie alle. Die Inhalte von Doc-Portal zeigen das ja bereits, nichts als Werbung von Banken, Versicherungen, Zeitschriften, Krankenkassen. Jeder der bezahlt, kann künftig seinen Werbemüll in diesen Programmteil einbauen lassen. Ein gigantisches Einfallstor für jede Art von Werbung!
Es findet somit kein Verzicht auf Werbung, sondern lediglich eine Verlagerung von Werbung von einen Programmteil in einen anderen statt.
Dass dafür in nicht unerheblichem Umfang außerhalb des bestehenden Vertrages bezahlt werden soll, ist ein frecher Zug seitens TM.
Unser Widerspruch gegen die Erhöhung ist gestern zur Post.
Gruß
HW
Allerdings wird von TurboMed in diesem Zusammenhang verschwiegen, dass bereits von langer Hand vorbereitet, eine andere Werbequelle in das Programm eingebaut wurde, nämlich Doc-Portal.
Die Werbung zu Doc-Portal (http://www.docportal.info/index-info.html#kontaktkoop) führt aus: "..DocPortal steht als Informationskanal allen Beteiligtem am Gesundheitswesen offen."
Das kann doch nur bedeuten, dass die Werbung, die in der Med.Datenbank nicht mehr möglich ist, künftig über diesen Kanal in die Praxis kommt. "Beteiligte" am Gesundheitswesen sind ja irgendwie alle. Die Inhalte von Doc-Portal zeigen das ja bereits, nichts als Werbung von Banken, Versicherungen, Zeitschriften, Krankenkassen. Jeder der bezahlt, kann künftig seinen Werbemüll in diesen Programmteil einbauen lassen. Ein gigantisches Einfallstor für jede Art von Werbung!
Es findet somit kein Verzicht auf Werbung, sondern lediglich eine Verlagerung von Werbung von einen Programmteil in einen anderen statt.
Dass dafür in nicht unerheblichem Umfang außerhalb des bestehenden Vertrages bezahlt werden soll, ist ein frecher Zug seitens TM.
Unser Widerspruch gegen die Erhöhung ist gestern zur Post.
Gruß
HW
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Ja, wie bereits am 20.2. angemerkt " das raffinierteste ist mir eben gekommen - dieses neue "Arzt am Abend" ist ja auch letztlich eine untergejubellte Werbeplattform , wo Meinung gemacht und Werbung lanziert werden wird mit sicher auch schönen Einnahmen... und wir zahlen trotzdem zusätzlich.hw hat geschrieben:TM begründet ja die außervertragliche Forderung mit Wegfall der "Pharmakommunikation", ...[/b]
Es findet somit kein Verzicht auf Werbung, sondern lediglich eine Verlagerung von Werbung von einen Programmteil in einen anderen statt.
Dass dafür in nicht unerheblichem Umfang außerhalb des bestehenden Vertrages bezahlt werden soll, ist ein frecher Zug seitens TM.
Unser Widerspruch gegen die Erhöhung ist gestern zur Post. ...
Gruß HW
D.h. neben Doc Portal ein weiterer Versuch der Information / Werbung ...!
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
ist denn Arzt am Abend auch von turbomed?
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
"Arzt am Abend" - Spam kommt nicht direkt von Turbomed, sondern von "intermedix", was wiederum zur CompuGroup gehört.
Was sonst noch alles dazugehört, kann man hier sehen: http://www.compugroup.de/Konzern/Untern ... eutsch.htm
Was sonst noch alles dazugehört, kann man hier sehen: http://www.compugroup.de/Konzern/Untern ... eutsch.htm
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert
Geigenberger
....Das AVWG gemäß § 73, Abs. 8 SGB V sagt aus, dass jede Ärztin oder Arzt, der ab 01.07.2008 per Praxisprogramm GKV-Verordnungen aussellt, .... eine ebenfalls AVWG-zertifizerte Arzneimitteldatenbank benutzen muss.....
- das stimmt weder für Ärzte, die einen Pat nach Kollektivvertrag behandeln,
und schon gar nicht für Ärzte, die einen Patienten nach einem Selektivvertrag (zB HZV -nun auch Bayern!) behandeln.
siehe
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=8444#p8444 unter 2) und 3).
Wer den Computer als Schreibmaschine verwendet , also zB Ifap NICHT verwendet darf ohne .... usw usw
Wer ... wie Sie bald auch? AOK Pat im HZV Vertrag (=Selektivvertrag) behandelt, kann auf die Zertifizierung pfeifen! Das Pharmamodul in Hausarzt+ muss zB NICHT zertifiziert werden! siehe oben Punkt 3).
Für Hausärzte stellt sich möglicherweise in einem Jahr diese Frage nicht mehr. Wegen des "Zwanges" an den Selektivverträgen teilzunehmen und den damit vebundenen Vorgaben arbeitet man dann mit 1,5 oder 2 Softwarepaketen - und zahlt natürlich auch. Dann kann man ja gleich umsteigen.Geigenberger
Eine Frage noch: Haben Sie schon eine preiswerte und qualtitativ gleichwertige Software als Alternative zu TurboMed gefunden????
Vielleicht funktioniert in Hausarzt+ das cut and paste in allen Feldern?!
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