Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

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mschiller
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von mschiller »

das muss man gelesen haben:

so wirbt dieser verein für sein Produkt bei den Pharmafirmen:

"Stellen Sie sich vor: Die Kernbotschaft aus der Zeitungsanzeige vom Frühstücktisch erscheint beim Abruf der Labordaten, die Quintessenz des Außendienstfolders erreicht den Arzt im Verordnungsprozess ."


wenn ich mir genau das vorstelle wird mir wirklich schlecht!
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Roland_Colberg
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Roland_Colberg »

mschiller hat geschrieben:wenn ich mir genau das vorstelle wird mir wirklich schlecht!
Das wird mir schon lange. Aber die Seite ist wirklich lesenswert:
Eine Frage der Ehre.
Wir sind uns unserer Verantwortung bewusst. intermedix versteht sich als Dienstleister der Pharmaindustrie und des Arztes. Deswegen ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, voll und ganz hinter dem Konsenspapier zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und den Herstellern von Arztinformationssystemen zu stehen und unsere tägliche Arbeit bis in das kleinste Detail nach diesen Grundsätzen auszurichten.
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Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Turbouser »

Habe heute Antwortschreiben auf Einspruch von TM bekommen.

Viel ..... Gerede. Da es die Paragraphen vorschreiben würden "darf TM nicht ohne Arzneidatenbank" sein.

Wie bereits gesagt, warum dürfen wir nicht ein "neutrales Arznei-Programmm benützen" oder uns auf "das Papier" (Rote oder Gelbe Liste) verlassen und rezeptieren ??

Werde nochmals meinen Vertrag hervorholen.

Falls auch 10% Regelung wegen Erhöhung aufgeführt, werde ich erneut Widerspruch einlegen.

Das Schreiben an die KV werde ich nun ebenfalls versenden.

Habe Infos auch an andere TM-Nutzer weitergeleitet.

Wie sieht es bei anderen Forenmitgliedern aus ??

Gruß

Turbouser
Gandolf
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Gandolf »

Hallo

hatte folgendes Schreiben an Turbomed geschickt:

"Turbomed Geschäftsführung 03.02.2009
Herr Lars Hübner
Osterberg 2
24113 Molfsee

Drastische Preiserhöhung um 74% !!!

Sehr geehrter Herr Hübner,

wenn ich Ihr Schreiben mit der angekündigten Preiserhöhung richtig verstanden habe, ist Turbomed dabei, sein bisher stärkstes Argument, nämlich günstig und preisfair zu sein, zu verspielen.
Bei einer Preiserhöhung von rund 74 % werden Sie nicht im Ernst mit Zustimmung rechnen, gleich welche Argumente auch immer zur Rechtfertigung bemüht werden.
Dabei könnte man sicher viele Dinge sparsamer gestalten.
Warum gibt es keine Download-Möglichkeit für Updates? Was sollen unzählige CDs und monströse Hartplastik-Cover, die sich bei mir stapeln?
Und eine hotline, die diesen Namen verdient, ist schon lange nicht mehr präsent.
Nur weiter so .....

Mit freundlichen Grüßen"

Darauf hin gab es eine Antwort, in der im wesentlichen damit argumentiert wurde, das andere Programme noch teurer wären und sie ja gar nichts dafür könnten.

Habe dann am 9.2. folgendes Schreiben geschickt:

"Sehr geehrter Herr Hübner,

nach sorgfältiger Prüfung meines Software-Überlassungs- und Pflegevertrages vom 12.04.2001 muss ich feststellen, dass Ihre angekündigte Preiserhöhung vertragswidrig ist.
Dort steht unmissverständlich geschrieben: „Es wird vereinbart, dass die Pauschale sich jährlich nicht mehr als 10% erhöht.“
Damit kann ich Raum für weitere Preiserhöhungen, gleich welchen Grundes, nicht erkennen. Ich fordere Sie daher auf, Ihre eventuell anstehende Preisänderung vertragsgerecht zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen"

Daraufhin dann eine etwas längere Antwort, in der dann von "Partnerschaft auflösen" usw lamentiert wird und ich solle es doch noch mal überdenken usw.
Ganz so einfach wird es dann ja aber wohl nicht sein. Dann bräuchte man ja keine Veträge abschliessen. Arbeite jetzt an einem Antwortschreiben.... Juristisch scheint mir das klar zu sein. Sollte Turbomed kündigen, wäre sicherlich Schadensersatz drin .. ?!

Gruss
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schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Heute dann doch Antwort von TM!
...
ich muss/darf leider korregieren. Das AVWG gemäß § 73, Abs. 8 SGB V sagt aus, dass jede Ärztin oder Arzt, der ab 01.07.2008 per Praxisprogramm GKV-Verordnungen aussellt, damnach dazu ein AVWG-zertifiziertes Praxisprogramm und eine ebenfalls AVWG-zertifizerte Arzneimitteldatenbank benutzen muss. Eine weitere Forderung in diesem Gesetz betreffen die Umsetzung, bzw. Möglichkeit von Pharmawerbung in Praxisprogrammen und Arzneimitteldatenbanken. Demnach darf es ach kein Turbomed-Programm ohne eine zertifizierte Arzneimitteldatenbank geben, ob sie genutzt wird oder nicht ist nach dem AVW-Gesetz unerheblich. Die Erhöhung der Softwarepflege ist auch nicht WEGEN der DAtenbank, sondern wegen der reduzierten Werbemöglichkeit.

Natürlich ist es immer ärgerlich für etwas zu zahlen, insofern kann ich Sie erst einmal gut verstehen.

Um fair allen anderen Anwendern zu sein, die den Umstand der Erhöhung aktzeptieren und die Gründe dafür respektieren, müssten wir, wenn Sie dem nicht zustimme, eigentlich die bestehende Partnerschaft auflösen. Ein Sonderkündigungsrecht brauchen wir Ihnen gegenüber nicth auszusprechen, denn , wie Sie wissen konnten Sie schon bisher ohne weitere Fristen zum Monatsende den Vertrag mit TM beenden- Wor öchten daher deutlich zum Ausdruck bringen, dass es bsetimmt nicht unser Ansonnnen ist, hier Anwender zu verlieren aber es wäre final eine Lösung für SIe.

Nun ist es und bewusst, dass es eigentlich nicht optimal ist , auf andere zu zeigen, aber ansprechen möchten wir es dennoch an dieser Stelle. Nach unserem Kenntnisstand haben die meisten Anbieter beriets diesen Schritt einer Erhöhung vollzogen, den wir nun machen. Un das meist mir deutl. höheren Kosten. TM belibt eine besodners preisfaire Lösung, selbst unter dem Aspekt der Ehöhung.

Lassen Sie gerne die Argumente nochmals aud sich wirken und überdneken Sie eine Beendigung der TM-Partnerschaft. Bitte signalsieren Sie ...Entscheidung ..



-----> Tja, wie geht man nun weiter vor ?
Mfg
Praxis Schmidt-Dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Kasimir »

Das klingt ja wie eine Drohung!
Viele Grüße
Kasimir
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mschiller
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von mschiller »

hab ich auch bekommen - mal ehrlich: eingebrockt hat uns das die BundesKV und alle haben mal wieder still gehalten - der miese ifap-index geht auf die compugroup zurück und das TM dan bei gleich den preis erhöht kann ihnen kann jemand verdenken
Gandolf
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Gandolf »

Ist müßig, nach dem Schuldigen zu suchen. Gewesen ist es wie immer keiner. Ìch kann ´s nicht mehr hören.

Fakt ist, und nur das zählt, das in unseren Veträgen eine Klausel existiert, die uns vor wuchernden übermässigen Preissteigerungen schützt. 10% pro Jahr eben. Und die nehm ich jetzt in Anspruch.

Ich sag nur eines: Meine Privataberechnung könnte ich auf einem 286er Rechner mit Tabellenkalkualation machen. Alles andere ist nur eines: Kassenschrott, Kassenschrott und nochmals Kassenschrott !!! Bürokratie bedienen ist der ganze Sinn... Warum sollen wir dafür zahlen?

Gruss
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schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Mein vorläufiger Entwurf für eine Antwort auf das Schreiben (mal eben in Mittgapause gemacht):

Turbomed EDV GmbH
Osterberg 2
Herrn Lars Hübner
24113 Molfsee

Kassel, 19.02.2009

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hübner


Ihr Schreiben vom 16.02.2009 zu meiner Anfrage / Widerspruch


Ich danke für Ihr Antwortschreiben vom 16.02.2009 - aber es geht mir um die vertragswidrige Erhöhung um mehr als 10% für Softwarepflege ab 1.4.09.

Ich kann Ihr Schreiben insofern zustimmen und z.T. die Gründe nachvollziehen und beabsichtige nicht den Vertrag mit Turbomed meinerseits zu kündigen, geschweige von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Ich bin mit Turbomed auch weitgehend (!) zufrieden, wenn auch als direkte Kritik an Sie erlaubt sein darf folgende Kritikpunkte anzumerken:
Innerhalb von Auswahlfenstern reagiert Turbomed nicht einheitlich, das z.B. durch antippen eine Anfangsbuchstabens kein automatischer Sprung z.B. zu den Diagnosen mit diesem Anfangsbuchstaben geschieht; ebenso das beim DMP-Modul sich die Abläufe der Verschlüsselung andauernd in den Vordergrund drängen und beim Weiterarbeiten hindern;
Der Medikamentenplan noch immer nicht die Option „vormittags“ enthält u.a.
Wenn ich Ihr Schreiben mit der angekündigten Preiserhöhung richtig verstanden habe, ist Turbomed dabei, sein bisher stärkstes Argument, nämlich günstig und preisfair zu sein, zu verspielen.
Bei einer Preiserhöhung von rund 74 % werden Sie nicht im Ernst mit Zustimmung rechnen, gleich welche Argumente auch immer zur Rechtfertigung bemüht werden.
Dabei könnte man sicher viele Dinge sparsamer gestalten.
Warum gibt es keine Download-Möglichkeit für Updates? Eine Hotline, die diesen Namen verdient, ist schon lange nicht mehr präsent.
Es passt leider nicht zur schlechten Erreichbarkeit Ihrer Telefonhotline auf der anderen Seite (wie ich von einigen Kollegen (!!) erfahren habe), in Zeiten der Rezession eine Kostenerhöhung um 74% auf einen Schlag durchzuführen. Dies möchte ich Sie bitten zu bedenken; denn auch die DOXS eG ist sicherlich nicht mit dieser Antwort zufrieden.

Ich darf anmerken, dass es mir nicht um die Problematik Ihrer Zertifizierung geht; das ist Ihre Pflicht per Gesetz, sondern, um die Umlage auf uns Ärzte aufgrund ihrer reduzierten Werbemöglichkeit als Einnahmequelle.
Wie Sie sicher wissen, gehört per Gesetz zum Zustandekommen eines Vertrages die Zustimmung von beiden Vertragspartnern und das Nichtzustandekommen eines
Neuvertrages hat keine Auswirkung auf den ursprünglich abgeschlossenen Vertrag.
Daher denke ich nicht, dass wir unsere bisher gute Zusammenarbeit diesbezüglich ändern sollten und Unfairness lasse ich mir nicht vorwerfen, da ja eindeutig zu Ihrem undatierten (!) Informationsschreiben eine Zustimmung erfolgen muss, bevor Sie eine Preiserhöhung durchführen dürfen.
Ich bitte Sie nochmals Ihre Preispolitik zu überdenken; wenn Turbomed stattdessen die von vielen Usern gewünschten Programmfunktionen schnell + stabil umsetzen würde; Stichwort z.B.einfache „to-do-liste“; besseres Hausbesuchsmodul, privates BTM-Rezept statt in Docportal / Abendzeitung und schlecht programmiertem ifap der Compugroup-Mitgliederunternehmen, dann wäre ich nach Zusicherung der Überprüfung dieser Anliegen zu Turbomed sicherlich sofort bereit eine erhöhte Softwarepflegeumlage zu zahlen !

Mit freundlichen Grüßen


--> Ergänzungen Ihrerseits? Ich habe da gerne ein Ohr offen, bevor ich mich da in die Nesseln setze ;-)
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Gandolf »

Irgendwie wäre mal eine juristische Einschätzung hilfreich.. .

Also nach meinem nicht-juristischem Dafürhalten ist das ganz eindeutig der Versuch einer vertragswidrigen Preiserhöhung.
Da nützt auch das ganze Gelabere von Seiten Turbomeds mit "kollegialer Vertriebsphilosophie" usw nichts; hier gehts um knallharte Vertragsklauseln und harte Teuros... Das ist die einzige Sprache, die mein Banker versteht... :lol:

Ich denke, das ist auch Herrn Hübner bewusst. Deswegen geht er auch in keinem Schreiben auf das eigentliche Argument, nämlich die 10%-Schutzklausel in den Verträgen, ein. Statt dessen wird ein bißchen gedroht, ein bißchen auf "Partnerschaft" gemacht. Wir können ja alle nichts dafür..

Die lassen es jetzt drauf an kommen, nach dem Motto, man kanns ja mal versuchen. Jetzt müssen natürlich von unserer Seite genügend wiedersprechen...

Leider waren die Summen um die es geht, für die Anwältin ja nur peanuts....

Gruss
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Hallo Kollegen,

ich habe eben einen Bekannten angerufen, Jursit seines Zeichens und hoffe Morgen Zeit zufinden ihm ausführlichden Sachverhalt zu schildern..
Vielleicht hat er ja Interesse und eine Idee ...
Melde mich dann hier mit neuen Infos!

Generell zunächst erstmal den "Einspruch" und dann abwarten... Kann ich nur jedem Kollegen empfehlen!
Dann merken die Turbomedler was Sache ist.
MfG
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von lapins »

@ schmidt-dietrich und andere

Ich habe mich ein wenig auf die Suche nach den Gesetzestexten und den Aussagen der KBV usw usw gemacht und das im Testforum vorbereitet.
Nun Poste ich es, leider ist es etwas lang geworden .
Ich bitte um Verzeihung. Aber noch läner dauert es das alles zusammenzusuchen.

Aber 25,5+ usteu *=30,35= 364,14 / a ist keine Kleckerei.

Ich , nehme mir aber die Freiheit das nach unten hin noch zu erweitern (mit Datum und was) wenn das mit dem Änderungsknopf geht.

Demnach kann die Antwort von Herrn Hübener wegen einigen der unten stehenden Punkten nicht so ganz stimmen.
Aber sehen Sie selbst.
lapins
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Datensammlung zu 25,5+Usteu

Beitrag von lapins »

1) Auszug Gesetzestext §73 Absatz (8) AVWG

"elektronischen Programme" = Arzneimitteldb!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
......
Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen nach den Sätzen 2 und 3 sowie über das Vorliegen von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. Das Nähere ist in den Verträgen nach § 82 Abs. 1 bis zum 31. Dezember 2006 zu vereinbaren.
Die Formulierung "dürfen" und nicht "müssen" wirft natürlich Fragen auf. Die KBV legt im Rahmen der Zertifizierungsprojekte das so aus.

2) KBV und Zertifizierung und FAQ zu AVWG (für die Softwarehäuser)
siehe FAQ Anhang unter AVWG
http://www.kbv.de/ita/register_H.html

Hier ein Auszug
Frage
Wenn der Arzt den Computer als Schreibma-schine benutzt, handelt es sich dabei um eine elektronische Verordnung, für die die Anforde-rungen des Katalogs zu erfüllen sind?
Antwort
Entscheidend ist, ob der Arzt elektronische Programme benutzt. In die-sem Fall müssen die elektronischen Programme die Voraussetzungen des Anforderungskatalogs erfüllen. Nutzt der Arzt den Computer als Schreibmaschine, ohne dass auf eine Arzneimmittelsoftware bzw. -datenbank zurückgegriffen wird, so gelten die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs nicht.

Frage
Wer ist für die Richtigkeit der Daten verantwort-lich, wenn eine externe Datenbank benutzt wird?
Antwort
Derjenige, der eine Zertifizierung erhalten möchte, ist für die Erfüllung der Voraussetzungen verantwortlich. Auf welche Weise er die Voraus-setzungen bei Verwendung einer externen Datenbank erfüllen kann, liegt ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich.

Frage
Welche Konsequenzen entstehen für den Arzt, wenn er ein PVS einsetzt, das nicht zertifiziert ist?
Antwort
Der Arzt, der ein nicht zertifiziertes System einsetzt, verletzt seine ver-tragsärztlichen Pflichten. Diese Verletzung kann von der zuständigen KV sanktioniert werden.
3) Sind vor dem AVWG Gesetz alle GKV Patienten / Ärzte "gleich"? bzw müssen alle Programme, die auf eine Arzneimitteldb zurückgreifen und von einem
Kassenarzt bedient werden zertifiziert sein?

NEIN


Die Antwort der KV am Mittwoch 18. Februar 2009, 12:24:53 auf meine gezielte Frage wegen Hausarzt+ / ICW /
Sehr geehr..... ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, inwieweit die Software „Hausarzt +“ durch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung zertifiziert ist. Die Softwarefirma ICW bietet „Hausarzt +“ in zwei verschiedenen Varianten
an:
  • -für den kollektivvertraglichen und
    -für den selektivvertraglichen Bereich (z.B. Hausarztvertrag zwischen der Hausärztlichen
    Vertragsgemeinschaft und der AOK Baden-Württemberg).

Der Arzt ist nur bei Patienten, die er innerhalb der kollektivvertraglichen Regelungen behandelt, verpflichtet,
für die Verordnung von Arzneimitteln eine von der KBV zertifizierte Software einzusetzen. Für Patienten, für
die er im Rahmen sogenannter Selektivverträge (z.B. Hausarztverträge) Arzneimittelverordnungen tätigt, gilt
dies nicht. Daher wird auch von der KBV nur die kollektiv vertragliche Variante von „Hausarzt +“ zertifiziert.

Gerne möchten wir Ihnen noch den Link der zertifzierten Arzneimittelmodule (Zulassungsliste
Arzneimittelmodule) zusenden: http://www.kbv.de/ita/register_N.html
Wir hoffen, dass wir Ihre Frage hiermit beantworten konnten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


Laut KV:
Frau Müller AOK-Pat ist im Hausarztvertrag(Bawü), Der Arzt verschreibt ihr Medikamente, vorgeschlagen von Hausarzt+
Das Programm muss nicht zertifiziert sein!

Herr Müller, AOK Patient ist (noch nicht) im HZV Vertrag , der Arzt verscheibt ihm Medikamente mit Turbomed+IFAP -->
Das Programmpaar muss zertifiziert sein.

Meine Interpretation wegen 1):
Herr Meier GKV Pat kriegt von Frau Doktor ein Rezept, welches sie über die TM Maske einpflegt ( IFAP nicht installiert) und ausdruckt.
Das Programm verwendet keine Arzneimitteldb und muss daher nicht zertifiziert sein!

Anmerkung Das System ist krank!

4)Meine derzeitige Überlegung von oben nach unten und wieder nach oben:

a) Die Bundesregierung schafft an (AVWG) §73 (8) und überläßt dem GBA nach §92 die Ausgestaltung und über §82 Absatz 1 der KBV mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das weitere Vorgehen.
Hier scheinen die Konsequenzen, nämlich erhöhte Kosten durch den Zertifizierungszwang möglicheweise billigend in Kauf genomen worden zu sein.

b) die KBV kritisiert zwar in einer Pressemitteilung siehe hier vom 1.4.2006 (!) http://www.kbv.de/publikationen/7740.html
Die KBV führt die Zertifizierungsprojekte durch.
Die Kosten für die Softwarefirmen erhöhen sich.
Eine Version der Azneimitteldatenbank mit Werbung darf es geben.
Eine Version der ADB ohne Werbung muss es geben.
Die Pharmafirmen zahlen nicht mehr so viel wie vorher.
Die Softwarefirmen erhöhen die Preise wegen dieser Zertifizierung.

c) deshalb erscheint es mir logisch die Kosten der KBV in Rechnung zu stellen, die Ihrerseits diese nachweiterreichen müßte.

wer Zahlt schafft an, wer anschafft soll auch zahlen

5.1) Anruf bei Radiologen mit TM: der hat keine Preisänderung wegen AVWG erhalten, es geht also doch ohne IFAP?
5.1) Anruf bei Urologen: er sagt er hätte noch nie IFAP verwendet
er , steht sowieso aufs Kriegsfuß mit EDV Programmen und verwendet demnach TM-rp nur als Schreibmaschine und wird einen Einspruch
an TM senden weil er IFAP nicht braucht. Siehe 2)

6) Das 25,50 Schreiben von Turbomed bezieht sich auf Zertifizierung und AVWG + Arzneimitteldb
Die Logik ist wahrscheinlicht die folgende:
  • Auch wir haben einen max 10% Erhöhungsvertrag , wenn turbomed die Wartung erhöht dann eben maximal um die 10%
  • Wenn aber neue Funktionen betroffen sind, die vorher nicht Pflicht waren ...AVWG, ArzneimittelDB höhere Gewalt und so dann kann man nicht TM verantwortlich machen oder?

7) Bisheriges, + weiteres Vorgehen

7.1 Brief an TM Einspruch gegen Erhöhung, text siehe http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 1589#p8278
erledigt

7.2 Brief mit Bitte um Kostenübernahme an KBV , Begründung aus den Argumenten siehe oben
offen

8)
  • ICW Arbeitet mit 40 Leuten an Hausarzt+ (gestern auf einer RLV / HZV Bawü gehört),
    schätze in 6-12 Monaten ist vieles drin was was jetzt noch fehlt wie zB BFB
    wegen RLV fliegen Hausärzte sowieso Richtung HZV Bawü
    Bayern folgt
    Weitere Kassen sind offensichtlich in Verhandlung
    da ist man schnell bei ca ??? 60, 70 % der Patienten??
    Ich mach mir ein Bild ....
    http://www.icw-global.com/de/de/news-ev ... ck/44.html
und frage mich wie das wohl weitergeht.
Ignaz Dollfuß
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Ignaz Dollfuß »

Ich bin der Meinung, dass das "AVWG", die Zertifizierung (bei TurboMed im August 2008 !) und die befürchteten möglichen Mindereinnahmen bei der Werbung von TurboMed lediglich zur Ablenkung von der eigentlichen Preiserhöhung aufgebauscht werden.

Es wird behauptet, dass hier enorme Kosten für TurboMed entstünden, die nur an die User durchgereicht würden. Die Kosten werden nicht belegt, was bei diesem Vertragsbruch das Mindeste wäre.

Auf diese Weise könnte man ebenso die Erhöhung auf 20,99€, 50,50€ oder 100,80€ festlegen und versuchen, das einfach durchzuziehen (nach dem Motto: friss oder stirb = "du darfst ja kündigen").

Das ist ist nicht der vielbeschworene partnerschaftliche Umgang ("von Ärzten für Ärzte"), wie wir das aus den Anfangszeiten der damals eigenständigen Fa. TurboMed kennen.
Das ist vertragswidrig und sieht aus wie der Versuch der Gewinnmaximierung à la CompuGroup, der neuen Konzernmutter von TurboMed.
Die Geschäftsführung in Kiel spielt das Spiel aktiv mit oder muß das Spiel notgedrungen mitspielen.
Eine Auskunft über die Kalkulation der Erhöhung ist von Turbomed nicht zu erhalten.
So bleibt offen, welcher Anteil der Erhöhung um 25,50€/Mon. als Gewinn an die Konzernmutter CompuGroup durchgereicht wird.
Und es bleibt offen, wann der nächste Vorwand für eine außerplanmäßige Preiserhöhung gefunden wird.


Nebenbei wäre Zusammenstellung der Preiserhöhungen bei den andern Arztsoftware-Programmen interessant - einerseits bei der Compugroup (TurboMed, Medistar, ALBIS, CompuMED...), anderseits bei den übrigen (z.B. bei MCS-Isynet, DOCcomfort,DOCconcept, QuincyWin und "Elefant" von hasomed).
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Re: Kosten bei anderen Programmen

Beitrag von wahnfried »

Bericht aus befreundeter Praxis:

Profimed habe noch keine Erhöhung angekündigt.
(AMDB: kostenpflichtige ScholzDB in 50 Euro Software-Pflegegebühr enthalten, seit 4 Jahren konstant)
(Preis: Basisversion ohne Privatliquidation/Statistik kostenfrei, mit diesen Features vor 4-5 Jahren 1000 Euro)

Eigene Recherche:

Easypro: in Datenblatt veröffentlicht: Softwarepflegegebühr 31,50 Euro für Kassenabrechnung bei Internet-Download, Privatabrechnung dann kostenfrei. Das könnte aber eine alte Angabe sein, ist nicht leicht zu finden (als Link in einem Artikel über das Programm in 'Kassenarzt-online' - oder so ähnlich - ). Anfrage nach Veränderungen noch nicht beantwortet.

DOC-Concept: im Forum bei 'facharzt.de' Preiserhöhung um 41.65 Euro wegen der AMDB mitgeteilt, auch dort Ärger und Wut zu spüren.

Grüsse, Wahnfried
Gandolf
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Gandolf »

Also für mich ist die Sache jetzt klar.

10 % Preiserhöhung pro Jahr. Ende Gelände. Mehr gibts nicht. Das steht im Vertrag. Und das gilt. Und alles andere interessiert mich nicht.

Und ansonsten kann Herr Hübner sich ja mal an Angie wenden. Da stehen gerad die notleidenden Banken und Automobil-Konzerne Schlange und warten auf eine milde Gabe. Vielleicht fällt da auch für notleidende Software-Häuser noch was ab ....

Und werde ich durch das Verhalten von Turbomed einen Schaden haben, weil die vertragsbrüchig werden, werden die für die Kosten aufkommen.

Netter Versuch.....

Gruss
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Thomas
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Thomas »

Hallo, alle zusammen,

ich habe den Pflegevertrag einmal mit einem Anwalt durchgesprochen und die Sache ist relativ klar: 10% Steigerung sind erlaubt, mehr nicht. Erlaubt ist aber auch, dass TM den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Danach steht man wohl ohne Updates und ohne Hotline da - wie sehr das schmerzt, muss man sehen. (Nun, der Verlust der Hot-(Cold-)line wird wohl leicht zu verschmerzen sein...)

Einen Schadensersatzanspruch gegen Turbomed wird man wohl nicht durchsetzen können, denn es wurde ja einfach nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsoption ausgeführt. Da kein Vertragsbruch vorhanden ist, gibt es auch keinen Schadensersatz wegen dem dadurch notwendigen Wechsel der Praxissoftware. Das hätte man sich ja vor Vertragsabschluss überlegen können... Der Anwalt schläft nochmal über die Sache, denkt aber nicht, dass er dazu noch einen Geistesblitz haben wird :(

Da Frage ist nun also, wer am längeren Hebel sitzt... Herr Hübner lässt ja sein Blatt leicht sehen, aber die Frage ist, ob er auch ausspielt 8) . Wenn man zumindest die hier registrierten TM Anwender betrachtet, wird ja wohl nicht mehrere hundert Anwender rausschmeißen, oder :shock:?

Man könnte ja wirklich einen finanziellen Kompromiss anbieten: TM bekommt mehr oder weniger viel Geld freiwillig dazubezahlt, wenn im Gegenzug das Programm ordentlicher wird, d.h. kein zusätzlicher Schnickschnack, kein Programmieraufwand mehr in DocPortal (außer einem Knopf zum Abschalten), usw. Das ist zwar meiner Ansicht nach ein fairer Vorschlag, wird aber bei TM/Compugroup sicherlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen, denn der Begriff "Fairness" wurde dort ganz offenbar vor Monaten abgeschafft bzw. durch "Raffgier" ersetzt.

Viele Grüße,
Thomas
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Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Turbouser »

Also ich wäre dafür,

daß man über die üblichen Ärztezeitungen einen Bericht lancieren, in dem die Praktiken von Turbomed einmal öffentlich aufgezeigt werden und so auch viele
Turbomedanwender aufmerksam werden.

Vielleicht schließen sich dann tausende dem Protest gegen die Erhöhung an.

Es kann ja wohl nicht sein, daß man uns mit Rauswurf droht, weil wir gegen eine vertragswidrige Erhöhung sind.

Die Firma macht ja laut Geschäftsbericht auch gute Gewinne ( soll sie auch). Aber so ein Verhalten :mrgreen: :mrgreen:

Für Rückmeldung dankbar

Gruß

Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

DA waren Sie schneller, liebe Kollegen.
Denke, einen gleichlautenden Brief an TM mit Widerspruch wäre doch dann nicht verkehrt... und ambesten an Freunde per Fax+ email nach Gespräch gleichen zuschicken... Ein erster Schritt !!!
Bin da ja auch bereist am überlegen - was meint der Kollege Anwalt, was man schreiben soll ?
und
in die Medien bringen wäre gut - ich lese immer nur von Compugroup und ifap (nervige) Werbung in div. Blättern
- d.h. kritische Töne in diesen Blättern frgl. wegen Werbeeinnahmen - wo sich der Kreis schliesst.

das raffinierteste ist mir eben gekommen - dieses neue "Arzt am Abend" ist ja auch letztlich eine untergejubellte Werbeplattform , wo Meinung gemacht und Werbung lanziert werden wird mit sicher auch schönen Einnahmen... und wir zahlen trotzdem zusätzlich.
Ein Schelm, wer... :evil:
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schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Ach wäre es schön, wenn sich mal ein "mitlesender Gast" ;-) zu diesem Thema erklärt...
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