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Ich habe noch nicht aktualisiert , laut TM Anweisung soll erst ab 1.1.24 UND nach der Abrechnung aktualisiert werden.
* Die Aktualisierung dieser Eigenen Listen solite dringend erst ab dem Datum 01.01.2024 und nach der
Erstellung der KVDT-Abrechnung für das Quartal 4/2023 erfolgen.
Erst mal Danke für die Tipps.
Dass mit einem Aktualisierungschritt gleich 2
Listen bearbeitet werden hat mich nämlich zuerst irritiert
Habe die Aktualisierungen soeben und NACH der Abrechnung 4/23 ausgeführt .
Dass man dies erst ab dem Kalendertag 01.01.24 machen soll habe ich erst später gelesen.
Ich hoffe mal,dass es nur eine unglückliche Formulierung seitens TM ist und keine praktische Relevanz hat .
Auch für den Hinweis, dass die Erneuerung der Diagnosen lange dauert (in einem anderen Thread ) möchte ich mich bedanken .
LG
Evelin
Ich habe eine kurze Frage zu den Aktualisierungen nach dem Update die selbst durchzuführen sind.
Habe diese bereits am Server gemacht. Bin nun bei den Clients dran.
Kann mir jemand sagen ob ich an den Clients auch parallel die Aktualisierung machen kann? Mache es gerade nach einander u d pro pc dauert es mehr als 1 Stunde. In dem Tempo brauche ich noch 5 Stunden.
Danke für eine Rückmeldung.
Und allen wünsche ich noch ein frohes neues Jahr.
@frabu
Ringversuchszertifikate werden nur benötigt, wenn man selbst Laborleistungen erbringt bzw. abrechnet.
Bei der OMIM-Geschichte geht's um gentechnische Untersuchungen.
Also beides für viele hier wohl irrelevant.
Hallo in die Runde.
Zur Aktualisierung der Diagnosen etc. (für Q1 24 wichtig) habe ich eine Frage.
Die Aktualisierung der Diagnosen haben wir gemacht, hat eine gute Stunde gedauert. Lt. "Was ist neu" ist es damit erledigt.
In einem vorherigen FAx von TM stand, dass man im Anschluss daran noch einen Wartungslauf zur Umsetzung der Diagnosen unter (Sonstiges/Wartung/Diagnosen/Diagnosen in aktuellen ICD 10 Standard konvertieren) starten soll.
In der aktuellen Doku "was ist neu?", die mit dem Update mitgeliefert wurde, steht davon nichts mehr.
Was ist denn nu richtig ?
Vielen Dank für Eure Tips und ein gutes neues Jahr.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen: Wartungslauf muss sein, um die bei Patienten hinterlegten DD auf den aktuellen Stand zu bringen.
Alternativ wird es bei der Abrechnung darauf hinauslaufen, dass einige Diagnosen als unvollständig oder fehlerhaft markiert werden.
So war es zumindest in der Vergangenheit, und mir ist nicht bekannt, dass TM neuerdings die Diagnosen "dynamisch", d.h. für das aktuelle Quartal passend, anpassen würde.
Inwieweit die (laut Anleitung naheliegende) rückwirkende Änderung von ICD-10-Codes in der Kartei mit Revisionssicherheit zu vereinbaren ist, vermag ich nicht rechtssicher einzuschätzen. Nachdem das seit Jahren so läuft und TM zugelassen ist, wird CGM sich da sicherlich schlau gemacht haben.
-- Hinweis: Derzeit aus privaten/gesundheitlichen Gründen etwas "zurückhaltend". Wird wieder gut, und ich danke für Geduld - auch wenn es mir schwerfällt, bestimmte Zusagen nicht einhalten zu können...
@BER:
Wie eben schon besprochen, die Menünamen gibt es so in Turbomed!
Beispiel: Eigene Listen -> Diagnosen -> Diagnosen
Damit kommt man in das Fenster "Eigene Listen - Diagnosen".
Dort dann mit Strg + A alle selektieren und dann mit der RECHTEN MAUSTASTE das Kontextmenü aufrufen (das steht so leider nicht in der Anleitung) -> "Aktualisieren aus Stamm".
Geht nach meiner Erfahrung deutlich schneller als die obigen Vorschläge.
Weiß jemand, warum man Gebührenordnungen/ GOÄ 96 aktualisieren müsste? Mir wäre nicht bekannt, dass es irgendwelche Änderungen gegeben hätte... Habe ich irgendwas (ggf sogar Positives) verpasst?
(1) 1 Bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 von Hundert zu mindern. 2 Abweichend davon beträgt die Minderung für Leistungen und Zuschläge nach Satz 1 von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten 15 vom Hundert. 3 Ausgenommen von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des Gebührenverzeichnisses.
(Text neue Fassung)
(1) 1 Bei vollstationären, stationsäquivalenten, tagesstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläge um 25 von Hundert zu mindern. 2 Abweichend davon beträgt die Minderung für Leistungen und Zuschläge nach Satz 1 von Belegärzten oder niedergelassenen anderen Ärzten 15 vom Hundert. 3 Ausgenommen von der Minderungspflicht ist der Zuschlag nach Buchstabe J in Abschnitt B V des Gebührenverzeichnisses.
-- Hinweis: Derzeit aus privaten/gesundheitlichen Gründen etwas "zurückhaltend". Wird wieder gut, und ich danke für Geduld - auch wenn es mir schwerfällt, bestimmte Zusagen nicht einhalten zu können...
... verstehe, gegenüber der Fassung aus 1/83 wurden zwei Ausdrücke getauscht, der Gesundheitsminister hat seine Leistungspflicht erfüllt, dabei hatte ich irgendwie Punktwert-Änderungen befürchtet. Zum Glück bleibt aber alles andere beim Alten, dann muss ich mich wenigstens nicht umstellen