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Arbeitsplatzvernichtungsbeauftragter - DSGVO

Verfasst: Dienstag 3. Juli 2018, 07:47
von moose
KVN Heute:
Die bisherige Aussage der KVN, dass die Praxisinhaber als Verantwortliche selbst nicht mitgezählt werden müssen, kann daher nicht mehr aufrecht erhalten bleiben. Damit dürfte eine Vielzahl von Praxen unter die Benennungspflicht eines Datenschutzbeauftragten gem. § 38 BDSG fallen. Weitere Informationen zur Benennungspflicht finden Sie unter dem Punkt EU-Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO
Tja zu früh gefreut. Da werden wir mal einer MFA kündigen. Bedanken darf Sie sich bei den Verzapfern dieses Unsinn. Kenne noch eine Praxis, die das so handhabt.
moose

Re: Arbeitsplatzvernichtungsbeauftragter - DSGVO

Verfasst: Freitag 13. Juli 2018, 10:09
von schmidt-dietrich
Das ganze Zinober ist einfach nur furchtbar. Eine Beschäftigungstherapie zum Wohl von Verwaltungen, Abmahnanwälten etc.

Es kommt mir langsam so vor als würde der Verwaltungswasserkopf, der sich dauernd zu seiner Daseinsberechtigung was neues ausdenkt, bald implodieren ;-) Andauernd eine neue Sache..

Dazu passt doch das, wenn man mal TV schaut ja fast nur noch Werbung für Internetdienstlesitungen gemacht werden, als nix der Realwirtschaft mehr, wo was dahintersteht..

Wir virtualisieren sozusagen.