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Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 12:27
von mh
Was ist auf der TM-Website zu lesen? Der ab 1.10.2016 verpflichtende BMP wird von TM als kostenpflichtiges Zusatzprodukt angepriesen ? Über den Preis druckst man herum, wie Jungfrau beim Kinderkriegen? Ich war bis jetzt immer der Meinung, dass Arztsoftware zwingende KBV-Vorgaben im Rahmen der allgemeinen Softwarewartung umsetzt. Oder muss man demnächst bei TM fürchten, das KBV-Prüfmodul kostenpflichtig zusätzlich erwerben zu müssen ?
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 13:31
von rfbdoc
Nach den Wartungsgebührenerhöhungen der Vergangenheit ist dieses Geschäftsgebaren tatsächlich unglaublich. Auch ich wäre davon ausgegangen dass gesetzlich verankerte Vorgaben in der Basisversion eines Praxisprogramms ohne Zusatzmodul erfüllt werden müssten. Andernfalls erlischt die Zulassung.
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 13:48
von mschiller
Ich glaub es handelt sich nur um die mögliche Version mit Barcode. Der ist nicht verpflichtend. Die Basisversion ist bestimmt im Programm integriert. Oder?
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 20:17
von RAMöller
So wie ich das verstehe, gibt es dem BMP die ersten 6 Wochen kostenlos. Danach wird er mit dem nächsten Update deaktiviert, wenn man nicht zu einem unbekannten Preis kauft.
Die Preisgestaltung ist nicht ganz klar, wird wohl erst nach Bestellung/Anfrage mitgeteilt.
Vielleicht entstehen Gebühren pro ausgedruckten Plan, sozusagen wie eine Art Formularpauschale

Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Donnerstag 8. September 2016, 21:11
von mame
Nun mußte ich mich nach langen Mitlesen auch anmelden. Zwar nutze ich ein anderes Kind von CGM, aber hier gibt es die besten Informationen drumherum . Es schein nicht nur eine kostenpflichtige "Option" zu sein, sondern der ganze Prozess wird wohl im Ifap Center abgearbeitet . Es bleibt offen wie stark die Intergration sein wird . Leider sind ja keine Screenshots zu sehen, warum? Warum eine Seite für alle AIS?
Für den Hintergrund und Ausblick kann man mal hier schauen. [url]
https://www.youtube.com/watch?v=9EcSKOE ... dyii3R6Qj8 [url].
Einen schönen Abend. mame
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Freitag 9. September 2016, 07:47
von Lazarus
Wie wäre es mit den neuen Bitcoins als Zahlungsmittel: Es erscheint solange eine Eingabemaske, bis der Betrag überwiesen ist, alles natürlich ganz freiwillig. Wegen der Höhe des Betrages wenden sie sich bitte an den Servicepartner....
Damit keine Missverständnisse enstehen, das europäische Bankensystem plant die Einführung eines neuen BitCoin-Systems für internationale Abwicklungen, dieses System unterscheidet sich grundsätzlich von dem Zahlungsmittel des Dark-Net, welches lediglich für dubiöse Geschäfte oder Erpressungen genutzt wird. Bei neuen BitCoin System sind die Geldbewegungen nachvollziehbar und alles ist seriös.
Ist doch besser als der Umschlag 1x/Woche für Alonzo
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ ... 25544.html
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Samstag 10. September 2016, 15:09
von wahnfried
...lohnt sich, anzuschauen - schon wegen des Freud'schen Versprechers bei 20:06 Minuten: "...welche Parameter allen Leistungs-
Erbrechern unisono sozusagen zur Verfügung gestellt werden müssen, ..."
Grüsse, Wahnfried
Re: CGM: Kosten des Bundeseinheitlichen Medikamentenplans BM
Verfasst: Sonntag 11. September 2016, 18:53
von wahnfried
mschiller hat geschrieben:Ich glaub es handelt sich nur um die mögliche Version mit Barcode. Der ist nicht verpflichtend. Die Basisversion ist bestimmt im Programm integriert. Oder?
wo haben Sie das denn gelesen? ich finde bei CGM nur die Mitteilung über die generelle Kommunikation mit Hilfe des "2D-Barcodes, der Teil jedes Medikationsplans ist". Das klingt nicht nach "freiwilig". Bei der KBV steht dann, dass der Barcode "optional" ist. Ich halte es aber für nicht sinnvoll, hier über Implementation der Version OHNE Barcode zu spekulieren. Da müsste TurboMed wirklich mal die Fakten offenlegen!
Es sollte "20000-x" geharnischte Protest-mails an TurboMed geben angesichts der geplanten - aber betr. Preise geheimgehaltenen - Kostenpflicht des BMP.
Grrrsse, Wahnfried
p.s.: die CGM-TurboMed-Preisliste schweigt sich zu diesem Thema aus. W.
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Sonntag 11. September 2016, 21:04
von RAMöller
@wahnfried
Wenn das so weitergeht, helfen nur noch Papier Stempelkissen und Kugelschreiber. Back to the rootz
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 05:24
von dorfdoktor
Hallo liebe Leute. Der Preis beträgt 350€ plus Märchensteuer pro Praxis für max 5 Ärzte. Habe E-Mail von Frau Dr. Pilz auf Anfrage bei Turbomed bekommen. Begründung für diesen Preis ist das es sich um eine neue Funktion handelt und da könne TM nach den AGB so etwas verlangen. In meinen Augen ist das aber keine neue Funktion. Es gibt doch schon einen Medikamentenplan und der wird nur renoviert. Kann jemand juristisch dazu etwas beitragen?
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 08:22
von mame
Guten Morgen,
kommt noch eine monatliche Nutzungsgebühr hinzu?
Bzgl. einer "neuen" Funktion.
In den AGB steht unter $6 Pflegeleistungen, Absatz C, daß gesetzlich vorgeschriebene Änderungen inbegriffen sind soweit dies mit der vorhandenen Software programmtechnisch möglich ist.
Aktuelle Preisliste, ganz unten
http://www.turbomed.de/download/2e665fb ... ba3de4ea14
Ich freue mich schon auf die Diskussion bei meinem AIS.
Wie wäre es mit folgendem Szenario: Aktuell kostenpflichtig, später dann kostenlos, da gesetzlich vorgeschrieben.
MfG mame
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 08:38
von mame
Was ich vergaß zu fragen:
Ist dies der "Vorteilspreis" bis 30.11. ?
MfG mame
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 12:24
von dorfdoktor
ja, das ist wohl der Vorteilspreis -- soweit ich das verstanden habe -- danach wird es teurer.
ich stelle hier dann nochmal die E-Mail ein.
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Korrektur: statt 350,00 Euro je BSNR muss es 250,00 Euro je BSNR heißen,
ich bitte um Entschuldigung,
Gruß, Eva Pilz
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Von: Pilz, Dr. Eva
Gesendet: Montag, 12. September 2016 16:49
An: ....................
Betreff: CGM BMP
Sehr geehrter Herr Dr.
Sie werden in den nächsten Tagen ein Schreiben erhalten, in dem Bundesheinheitlichen Medikationsplan angeboten wird zu folgenden Konditionen:
Die ersten 6 Wochen können Sie ihn kostenlos benutzen; wenn Sie ihn weiter nutzen möchten, können Sie ihn beim Vertriebs- und Servicepartner bestellen zu 300,00 Euro plus MwSt. Dieser Preis gilt für 1 BSNR und maximal 5 LANRn, längstens bis 30.11.2016. Danach kostet der CGM BMP für alle 350,00 Euro je BSNR und 150,00 Euro je LANR, alles zzgl. MwSt.
Da Sie eine Gebührenziffer für das Erstellen eines Bundeseinheitlichen Medikationsplans erhalten, werden Sie die Kosten nach dem Ausstellen einiger weniger Pläne wieder "eingespielt" haben.
Unsere AGB erlauben es, Funktionen, die es im Programm bisher nicht gab, mit einem Preis zu versehen und damit zu verkaufen. Die Softwarepflege gilt für, wie der Name schon sagt, die Pflege bestehender Funktionen.
Ich habe Ihnen unsere AGBn an diese Email angehängt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat mit dem Vertrag zwischen Ihnen und uns juristisch nichts zu tun.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit bestem Dank und freundlichem Gruß
ppa. Dr. Eva Pilz
General Manager
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mit besten Grüßen
Dorfdoktor
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 13:55
von mame
Vielen Dank für die Info.
Ab November heißt dies für eine Gemeinschaftpraxis mit 4 Ärtzen 1 xBSNR und 4x LANR= 850€
Schön ist der Satz mit "eingespielt" und "einiger weniger" . Weiß schon jemand etwas über die Ziffer und läuft die extrabudgetär?
__ Bzgl der Softwarefplege kopiere ich mal die AGB und hervorgehoben (Version vom 20.11.2012)---
$6 c)
Änderungen und Ergänzungen der im SW-Stammblatt genannten Software,
die durch Gesetzesänderungen der Bundesrepublik Deutschland oder ein-
zelner Bundesländer, einzelner kassenärztlicher Vereinigungen oder Ma-
nagementgesellschaften notwendig werden, soweit dies programmiertech-
nisch seitens der CGMD AG - GB TM - auf dem eingesetzten Programmsys-
tem des Anwenders möglich ist. Eine Änderung der Programmsoftware er-
folgt insbesondere bei Änderungen der Abrechnungsbestimmungen der zu-
ständigen kassenärztlichen Vereinigungen. Die Verpflichtung besteht nicht
bei geringfügigen Änderungen oder Besonderheiten des eigenen KV-
Bezirkes bzw. der Fachgruppe, die der TURBOMED- Anwender selbst in das
Anwenderprogramm aufnehmen kann oder die im Verhältnis zur Software-
pflegegebühr einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen. Die An-
passungsverpflichtung besteht höchstens einmal im Quartal, häufiger nur,
wenn gesetzliche oder satzungsmäßige Bestimmungen der KV dies erfor-
derlich machen.
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 18:47
von rfbdoc
Nach meiner Interpretation der Vorgaben zum BMP würde TM ohne das BMP Modul doch seine Zulassung verlieren ?
Der einheitliche Medikationsplan ist ja kein optionales Modul, sondern ab 3 Medikamenten ist der Patient anspruchsberechtigt einen entsprechenden Plan ausgehändigt zur erhalten.
http://www.bundesaerztekammer.de/filead ... 042016.pdf
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 18:49
von Thomas
Auch meine Meinung. Aber überzeugen Sie mal die CGM davon... Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge!
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Dienstag 13. September 2016, 19:48
von XRAY
Das Überzeugen von CGM ist nicht ärztliche, vielmehr aber juristische Aufgabe. Die Justiziare der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Bundesärztekammer sind die richtigen Ansprechpartner für derartige Anliegen. Persönlich halte ich das Geschäftsgebaren der CGM für durchaus rechtlich angreifbar, dies auch hinsichtlich der bestehenden Zertifizierung durch die KBV. Entsprechende Schreiben gehen meinerseits morgen raus, Mittwochs nämlich... da habe ich laut meiner Patienten "nachmittags immer frei" und nichts besseres zu tun. Aber die Zeit nehme ich mir gerne und jeder ist angehalten ihre/ seine KV, die KBV, die Landes- und Bundesärztekammer ebenfalls zu diesem Sachverhalt zu bemühen.
xray
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Mittwoch 14. September 2016, 07:26
von dorfdoktor
Also nach meiner Meinung dürfte TM gar nichts dafür nehmen. Es ist ja keine " neue Funktion " Und nur bei neuen Funktionen darf ein zusätzliches Entgelt genommen werden. Und es gibt ja einen Medikamentenplan und der wird nur renoviert. Somit also nicht neu!!!
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Mittwoch 14. September 2016, 07:31
von Thomas
Ich denke, wir sind uns einig, dass das keine neue Funktion ist, sondern eine Erweiterung der alten, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. Juristisch dürfte das aber nicht ganz so eindeutig sein - man kann darüber philosophieren und wird es letztendlich nur in einem Rechtsstreit klären können. Ich erinnere nur mal an den Fall, wo die CGM einfach mal die Wartungsgebühren um 60% erhöht hat, statt der lt. Softwarepflegevertrag erlaubten 10%. War denen herzlich egal, man kann ja kündigen und die Software wechseln. Vielleicht ist es genau das, was man nun ernsthaft in Erwägung ziehen sollte...
Thomas
Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Verfasst: Mittwoch 14. September 2016, 08:55
von moose
Der Preis ist noch viel zu niedrig. Der vorgeschriebene neue Mediplan wäre auch mit 1000 Euro nicht zu teuer. Bei 5 Ärzten sind das grad mal 200 Euro einmalig, und sagen wir 14,67 Monatliche Wartung. Ärzte zahlen ja bekanntlich alles. Ich habe zwar kein TM mehr aber CGM Aktien. Und wem die 300 + Euro nicht schmecken, kann ja zu T2med wechseln, da zahlt man zwar nix für Zusätze, kann aber auch keine Aktien bekommen.
Schöne Woche

moose