Hallo,
schon ein wenig mysteriös, wie die Abrechnungen im HÄVG Rechenzentrum gemacht werden:
Zur Vorgeschichte: Wir haben mit unserer Gemeinschaftspraxis die Hausarztverträge zum 4. Quartal 2010 gekündigt, sind also ab dem Quartal 1/2011 nicht mehr "in den Hausarztmodellen", was wir sowohl hinsichtlich finanzieller Aspekte als auch hinsichtlich der enormen Verwaltunsvereinfachnung zu keinem Zeitpunkt bereut haben; es ist nämlich eindeutig eine Mär, dass man mit den Hausarztmodellen mehr verdienen kann als mit der alleinigen Abrechnung durch die KV!
Mit einem Brief vom 23.5.2014 ("Korrekturanforderung bis einschließlich Quartal 1/2011") wurde an unsere Praxis eine Nachforderung gestellt, die in vielerlei Hinsicht "eigenartig" und unklar ist. Es ging dabei um insgesamt 12 Abrechnungsfälle, die alle das 4. Quartal 2010 betreffen und die alle (ALLE!!!!) einen Widerspruch unsererseits notwenig machten. Unsere Begründungen in unserem Widerspruch zu den einzelnen angemahnten Fällen möchte ich hier mal zitieren:
ad 1) Die Patientin war im Quartal 4/2010 NICHT im Hausarztmodell eingeschrieben. Es wurde ausschließlich über die KV abgerechnet und nicht über die HÄVG. Damit ist Ihre Forderung zurückzuweisen.
ad 2+3+4) Begründung dito zu 1
ad 5+6) Der o.g. Patient wurde im 4. Quartal in dem von Ihnen genannten Fall im ärztlichen Notdienst behandelt. Der ärztliche Notdienst ist ausschließlich über die KV abzurechnen. Es wurde gar nichts über die HÄVG abgerechnet. Damit ist die Forderung zurückzuweisen.
ad 7) Impfungen sind ausschließlich über die KV abzurechnen. Also konnte gegenüber der HÄVG gar nichts abgerechnet werden. Die Forderung ist also zurückzuweisen. [Woher weiß die HÄVG eigentlich von diesem Fall?]
ad 8+9+10) Begründung dito zu 1
ad 11) Die Patientin war nicht ins Hausarztmodell eingeschrieben!!! Ergo wurde gar nichts über die HÄVG abgerechnet. Damit ist die Forderung nichtig.
ad12) Die Patientin war zwar im 4. Quartal 2010 ins Hausarztmodell eingeschrieben. Laut Vertrag mit den Krankenkassen waren aber Impfungen über die KV abzurechnen. Also konnte auch die Impfung nicht über die HÄVG abgerechnet werden. Also ist Ihre Rückforderung zurückzuweisen.
Diese Rückforderungen sind schon recht eigenartig. Bemerkenswert ist, dass die Fälle sehr weit (fast 4 Jahre!!) zurückliegen. Was machen wohl Praxen, die kontinuierlich bis heute in den Hausarztmodellen sind: Es ist ja bei uns schon "unübersichtlich"! Und was wird da wohl die nächsten Jahre auf diese Praxen zukommen??
Auch wenn es mir nicht soo leicht über die Lippen kommt: Da lobe ich mir die KV: Klare Abrechnung, pünktliche Bezahlung, Rechtssicherheit (warum ist das HÄVG Rechenzentrum eine GmbH (??!!) und war früher eine "AG" (???!!!)) und einfache Datenübermiittlung per e-mail mit Hilfe der wirklich tollen und "schnörkellosen" KV-Ident-Karte!!
A. Geigenberger
HzV-Abrechnung "eigenartig"
Moderator: Forum Moderatoren
Forumsregeln
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
TM-Startforum - "offen für alle Themen".
Beiträge, die in einen anderen Bereich passen, werden bei Bedarf verschoben.
- Geigenberger
- Beiträge: 1302
- Registriert: Dienstag 9. Dezember 2003, 22:26
- 21
- Hat Dank erhalten: 4 mal
HzV-Abrechnung "eigenartig"
Sapias, vina liques et spatio brevi spem longam reseces... carpe diem, quam minimum credula postero [Horaz]
"Sei klug, gönn dir noch ein Glas Wein ein und hoffe auf nichts weiter. ... Genieße den Tag, und vertraue möglichst wenig auf den folgenden!"
"Sei klug, gönn dir noch ein Glas Wein ein und hoffe auf nichts weiter. ... Genieße den Tag, und vertraue möglichst wenig auf den folgenden!"
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot], Google [Bot] und 25 Gäste