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Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 07:29
von Geigenberger
Hallo,
(1) ... [2] Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. [3] Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. ...

Die Forderungen dieses Paragrafen sind wahrscheinlich in keinem Arztprogramm erfüllt - in TurboMed jedenfalls - soweit ich weiß - auch nicht. Warum Arztprogramme von der KV trotzdem eine Zulassung erhalten ist mir schleierhaft.

Für den Arzt selber ist es völlig unmöglich, dieses Gesetz zu befolgen: Stündliche, ja auch tägliche Datensicherungen der gesamten Datenbank führen zu Datenmengen, die man nur mühsam aufbewahren kann. Und wöchentliche Datensicherungen erfüllen das Gesetz eindeutig bereits nicht mehr!

Dabei wäre es wahrscheinlich so einfach, die Vorgaben dieses sehr klar formulierten Gesetzes zu erfüllen, so dass wir Ärzte im Fall des Falles bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht im Regen stehen! Vorstellen könnte ich mir das so:

Es wird jeden Tag ein Log-File angelegt, in dem jede Aktion mit der elektronischen Karteikarte dokumentiert wird, also jeder Neueintrag, jede Änderung und auch jedes Löschen einer Karteizeile. Beim Tageswechsel wird dieses Log-File "geschlossen" und ein neues Log-File für den nächsten Tag angelegt ( Log_20131212 , Log_20131213, Log_20131214 usw.). Gleichzeitig wird beim "Schließen" eines Log-Files ein Hash-Code (eine Prüfsumme) erzeugt und gespeichert, der Manipulationen an diesem Logfile zuverlässig aufdeckt.

Die erzeugten Log-Datei-Namen könnten dann etwa so aussehen:

Log_20131212_839D1EB3C05478023DC0332F385E7B13.txt
Log_20131213_2CF1966AF2F6D222CE539003AC03475D.txt
Log_20131214_ 5BC35B4E6784EC90961DCEA57CD643AA.txt

So eine Programmeigenschaft wäre wahrscheinlich mit weniger als 50 Zeilen Programmcode zu implementieren und könnte einem Arzt bei einem Prozess möglicherweise entscheidend helfen. Klar: Nicht alle würden begeistert sein, denn man könnte Ärzte damit auch "kontrollieren" - aber träfe das nicht nur die "schwarzen Schafe", die uns alle besch..en?

A. Geigenberger

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 07:49
von Hausarzt
Morgen,

wenn ich mir in der F3 die Behandlungszeit anzeigen lasse, erscheint als Tooltiptext das Datum und die Uhrzeit der erstellten Karteikartenzeile und Datum und Uhrzeit der letzten Änderung des betreffenden Eintrags.
Dies erfüllt doch die Vorgabe, das Änderungen in der Doku erkennbar sein müssen, oder?

Viele Grüße.

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 08:12
von Geigenberger
Hallo Hausarzt,

bitte lesen Sie nochmal:
... [2] Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. [3] Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. ...
A. Geigenberger

Nachtrag: Die Anzeige in diesem Tooltip kann man sehr leicht manipulieren: Verstellen Sie einfach vor dem Ändern der Karteizeile das Systemdatum.

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 08:32
von JueHof
Geigenberger hat geschrieben: Es wird jeden Tag ein Log-File angelegt, in dem jede Aktion mit der elektronischen Karteikarte dokumentiert wird, also jeder Neueintrag, jede Änderung und auch jedes Löschen einer Karteizeile. Beim Tageswechsel wird dieses Log-File "geschlossen" und ein neues Log-File für den nächsten Tag angelegt ( Log_20131212 , Log_20131213, Log_20131214 usw.). Gleichzeitig wird beim "Schließen" eines Log-Files ein Hash-Code (eine Prüfsumme) erzeugt und gespeichert, der Manipulationen an diesem Logfile zuverlässig aufdeckt.
Hallo,
die Frage ist, ob so etwas nicht sogar schon (verdeckt) in Turbomed existiert:

Eine früherer Mitarbeiter eines TM-Partners hat mir erzählt, dass TM auf Wunsch des Kunden (z.B. im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung und vermutlich kostenpflichtig) in Kiel genau solche Daten aus einer eingeschickten Kartei auslesen könne?!?

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 08:49
von Geigenberger
Hallo,
hier kann man nur spekulieren. Wahrscheinlich lassen sich auch ohne zusätzlichen Programmcode die Datenbankinhalte seit der letzten Reorganisation aufdecken, da neue Datenbankinhalte ja nur "dazugeschrieben" werden und nur das "Inhaltsverzeichnis" der Datenbank verändert wird, zunächst aber nicht der Inhalt selbst.
Erst die Reorganisation erstellt ein neues (Datenbank-)Inhaltsverzeichnis. In der Datenbank "SQLite" z.B. gibt es dann noch den Befehl "Vacuum", der dann erst die Datenbankinhalte von der Datenbank entfernt, zu denen kein "Inhaltsverzeichniseintrag" mehr existiert.

Dass wirklich "geheime" Log-Files bis weit in die Vergangenheit hinein in der Datenbank von TurboMed existieren bezweifle ich.

A. Geigenberger

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 09:19
von dmerchel
Hallo,
Hausarzt hat geschrieben:Morgen,

wenn ich mir in der F3 die Behandlungszeit anzeigen lasse, erscheint als Tooltiptext das Datum und die Uhrzeit der erstellten Karteikartenzeile und Datum und Uhrzeit der letzten Änderung des betreffenden Eintrags.
Viele Grüße.
Wie lasse ich mir das anzeigen?

Detlef Merchel

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 09:24
von Geigenberger
Hallo, ...einfach mit dem Mauszeiger auf der Zeile kurz verharren.
A. Geigenberger

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 09:49
von dmerchel
Geigenberger hat geschrieben:Hallo, ...einfach mit dem Mauszeiger auf der Zeile kurz verharren.
A. Geigenberger
Bei Ziffern werden sie erläutert, bei Diagnosen steht "Abrechnungsdiagnose". Aber bei den meisen Zeilen erscheint kein Tool Tip. Erst recht kein Datum. Muss ich da irgendwo etwas einstellen?

Danke

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 10:32
von Geigenberger
... hm... Ich sitze grade nicht vor dem Praxisrechner, kann es also nicht testen. Vielleicht kann "Hausarzt" das nochmal beschreiben.
A. Geigenberger

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 10:43
von Hausarzt
Hallo,

mit der rechten Maustaste in der F3 auf die Kopfzeile (Datum,Typ, Art... etc.) klicken. Dann öffnet sich ein Auswahlfenster, mit dem man die angezeigten Unterpunkte der Karteikarte definieren kann. Dort dann Häkchen bei Datum, dies wird dann zusätzlich in der F3 als Spalte angezeigt. Beim Verharren auf dem Eintrag, erscheint dann - wie von Herrn Geigenberger beschrieben - der Tooltext.
Das mit der Rechtsunsicherheit bei Bezug auf die Systemzeit hatte ich nicht auf dem Schirm - danke.

Grüße.

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 11:05
von hw
Also genauer gesagt:
man muss zuerst die Spalte mit der Uhrzeit in der Karteikarte einblenden, erst dann wird das Erstelldatum mit Uhrzeit und Benutzer, sowie die letzte Änderung der Zeile angezeigt, wenn man mit dem Mauszeiger auf der Uhrzeit kurz verharrt (zumindest bei uns).

Gruß HW

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 13:05
von DocMoritz
Hallo,
Was ist mit Eintragungung gemeint, Befunde?? Therapieentscheidungen?? .. oder Abrechnungsziffer bzw. Leistungsziffer??
Ich kommen meistens nicht dazu , die Abrechnungsziffer am selben Tag nachzutragen( nachmittags Hausbesuche am Freitag, Notdienstziffer vom Wochenende, Chronikerziffer später korrigieren von einem Kontakt auf 2 Kontakte im Quartal etc...), sind diese auch damit rechtswidrig???

Gruss

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 13:54
von Geigenberger
Hallo DocMoritz,
nachträgliche Eintragungen und Korrekturen sind ja nicht "rechtswidrig". Man muss diese Veränderungen nur chronologisch nachvollziehen können.
Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn ... erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind.
A. Geigenberger

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 14:38
von moose
Moin,
ich bin ständig am verändern z.B. auch Rechtschreibfehler, Groß/klein Schreibung etc. Alles das wird im Zweifel gegen mich verwendet werden können. So wie ich das sehe, kann TM nicht 100 % umsetzen, was durch Welt/Sach/ und Lebensfremde Regeln aus der Nichtpraxis über uns gestülpt wird. Es fällt mir schwer, aber ich muss mich damit wohl abfinden, dass ich in einem Prozess, dann mal den kürzeren ziehe. Übrigens, für Juristen gibt es nicht einmal eine Dokumentationspflicht, wie sie für uns vorgeschrieben ist. TM Kiel meint nach Rückfrage, das Programm wäre rechtssicher. :?: :!: :wink:
Und wärend wir den Datenschutz zum Götzen allen Handelns machen (müssen), werfen die Patienten Ihre Krankenhausbriefe in den Zigarettenmülleimer vor der Praxis oder einfach auf die Strasse. Ich bin wirklich gerne Arzt, aber in diesem Jahrhunder fällt mir das immer schwerer. :oops:
JS

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 14:49
von ThaisB
Hallo Herr Dr. Geigenberger,

TURBOMED erfüllt die Anforderungen aus dem Paragraphen 630f BGB.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html

Diese Anforderung werden im Zusammenhang mit dem Praxisarchiv gewährleistet.
Alle Veränderungen, Neuerungen oder gelöschten Einträge werden inkl. dem Benutzer, Datum und Uhrzeit via PDF an das Archiv übergeben.

Um die Daten übergeben zu können sammeln wir diese Informationen in TURBOMED.
Eine Einsicht in diese Daten auch mit Blick auf eine "Undo-Funktion" ist geplant.
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 926#p24926

Zitat:Hallo,
der von Ihnen beschriebene Wartungslauf hat über die letzten Quartale gesammelte Änderungsinformationen entfernt.
In Vorbereitung auf eine "undo / Rückgängig" Funktion sowie zur Vorbereitung auf weitere Funktionen hinsichtlich einer Übersicht in TURBOMED bzgl. allen Karteikartenänderungen wurden auch in TURBOMD Änderungsinformationen gespeichert.
Mit dem Sonderupdate haben wir die zur Zeit noch nicht verwertbaren Informationen aufgrund er Geschwindigkeitsrückmeldungen entfernt.
An der "undo" Funktion möchten wir allerdings festhalten, aus diesem Grund suchen wir nach Alternativen, schnelleren Möglichkeiten.

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 16:20
von Geigenberger
ThaisB hat geschrieben:... Diese Anforderung werden im Zusammenhang mit dem Praxisarchiv gewährleistet.
Alle Veränderungen, Neuerungen oder gelöschten Einträge werden inkl. dem Benutzer, Datum und Uhrzeit via PDF an das Archiv übergeben. ...
Hallo Herr Buchhorn,

jetzt machen Sie es sich aber schon sehr leicht!

In Zusammenhang mit einer Programm-Eigenschaft, die jedes Arztprogramm auf Grund gesetzlicher Vorschriften "eigentlich" haben müsste, verweisen Sie auf ein Haus-eigenes und wahrlich nicht gerade preiswertes Produkt!! :cry:

Die 5-Platz-Lizenz kostet schlappe 2.230,- Euro und 21,- Euro monatlich !!! :x -> http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... t=0#p25314

Viele Grüße
A. Geigenberger

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 17:02
von DrHJvdB
Lieber Herr Buchhorn:

Ihre Äußerung
'TURBOMED erfüllt die Anforderungen aus dem Paragraphen 630f BGB.'
stimmt ja einfach nicht.

Offensichtlich muss erst ein weiteres, ganz anderes Programm hinzu gekauft werden.

Das ist ja ungefähr so, als ob TurboMed z.B. keine Privatrechnungen schreiben kann, sondern erst dann, wenn man das 'PrivatArchiv' (oder wie immer es heißen könnte) für einiges Geld (plus weiterer Wartung) HINZU kauft.

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 17:06
von redwulf
Reicht den nicht eine 1 platz Lizenz ?, eigentlich müsste noch nur am Server,wo alles zusammenläuft gesichert werden oder ist das zu simpel gedacht ?
Gruß

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Freitag 13. Dezember 2013, 18:19
von moose
tbDiese Anforderung werden im Zusammenhang mit dem Praxisarchiv gewährleistet.
Alle Veränderungen, Neuerungen oder gelöschten Einträge werden inkl. dem Benutzer, Datum und Uhrzeit via PDF an das Archiv übergeben.
Und das ist etwas, was mich echt ärgert, muttersprachlich saumäßig anstinkt. Das ist modernes Raubrittertum. Befunde und Therapieentscheidungen haben nix in einem Archiv zu suchen sondern gehören in das Basisprogramm, einfach schnell sauber unkompliziert.
Bitte!

Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)

Verfasst: Sonntag 15. Dezember 2013, 22:29
von Roland_Colberg
(1) ... [2] Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. [3] Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. ...
Das ist aber bei einer Papier-Kartei auch nicht wirklich zu gewährleisten. Da müsste ich bei jeder handschriftlichen Korrektur also Datum und Uhrzeit dazuschreiben ?!?!?!
Ich denke, die Anforderungen an eine elektronische Dokumentation können eigentlich nicht höher sein als die an eine konventionelle auf Papier.

Bei uns gibt es ein System mit zwei täglichen Backups und daraus erstellten Hash-Werten, die über externe email-Server gesichert werden. Damit fühle ich mich für den doch wohl extrem unwahrscheinlichen Fall ausreichend abgesichert, dass mich ein Patient verklagt und es dann darauf ankommt, dass ich eine bestimmte Dokumentation zu einem bestimmten Zeitpunkt nachweisen muss. Und ein anderes Szenario fällt mir derzeit nicht ein.

Bemerkenswerterweise konnte mir auf der Medica der für das Praxisarchiv abgestellte MItarbeiter auch nicht darlegen, für welchen Fall man das denn eigentlich braucht....

Ich kenne auch Kollegen, die haben mit nachträglichen Änderungen ohnehin kein Problem, die dokumentieren nämlich praktisch - NICHTS

So, an diesem Text habe ich jetzt mindestens 3mal nach der Vorschau noch etwas geändert, jetzt schicke ich ihn ab :-)