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Hausbesuch duch MTA
Verfasst: Donnerstag 1. August 2013, 13:50
von moose
z.B. zur Blutabnahme. MTA fährt mit dem eigenen PKW. Hat in diesem Zusammenhang einen Blechschaden an Ihrem PKW. Schuldhaft oder nicht spielt erst mal keine Rolle. Wie sind die Regeln. Ich kann hierzu nichts finden. Was ist üblich? MTAs sollen ja vermehrt eingesetzt werden. Einen PKW kann ich aber nicht kostendeckend mit der KV finanzieren
JS
Re: Hausbesuch duch MTA
Verfasst: Donnerstag 1. August 2013, 13:55
von uro_fs
Wenn Sie als Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall haben - zahlt der Arbeitgeber den Schaden am Rad/Auto/Schuh ... ? Nein.
Sie geben der MTA Kilometergeld (0.30 Euro, wie Finanzamt). Sie bekommt den Weg als Arbeitszeit angerechnet.
Sie sind nicht für Unfälle verantwortlich, den dafür gibt es eine allgemeine Deckung durch die Haftpflicht bei jedem Autofahrer!
Gesundheitsschäden sind in diesem Falle BG-lich abgesichert.
Sie könnten sich höchstens kulanter Weise am Schaden beteiligen, damit Ihre MTA auch künftig noch "freiwillig" diese Wege macht,
denn zwingen können Sie sie nicht dazu!
Gruss
fs
Re: Hausbesuch duch MTA
Verfasst: Donnerstag 1. August 2013, 14:16
von moose
Danke für die schnelle Antwort.
JS