"Neuer Versichertenausweis"-Formular Muster85: Erfahrungen?
Verfasst: Sonntag 13. März 2011, 21:36
Hallo zusammen,
Seit dem 01.Februar 2011 gibt es einen neuen KVK-Versichtenausweis (Muster 85) gem §16 Abs. 3a SGB V für alle Versichterten die gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für mindestens 2 Monate in Zahlungsverzug sind (s. Nordlicht http://issuu.com/neincobson/docs/nordlicht_3_web), auch Ruhen des Leistungsanspruches genannt http://www.ulrich-maennig.de/cms/index. ... eporeid=76.
Zuvor wird der alte Versichertenausweis (KVK) von der Krankenkasse eingezogen bzw ungültig!!!
Wer hat parktische Erfahrung mit diesem neuen Versichtenausweis, dem Formular Muster 85
Zeitgleich wurde das Übewrweisungsformular Muster 6 überarbeitet und um einen neuen Ankreuzpunkt "eingeschränkte Behandlung gem §16 Abs.3a SGBV" eingefügt.
Die Problematik für den Leistungserbringung= Arzt (s.a. http://www.raheinemann.de/16_125_Proble ... SGB+V.html die ich sehe:
1) wie kann ich die Echtheit diese Versichertenausweises prüfen (Schließlich kann jeder an seinem PC mit word etc solch ein Formular generieren.
2) muß ich von diesem Versicherungsausweis (= Muster 85) eine Kopie oder Archivierung für die Abrechnung vornehmen.
3) Bekomme ich meine erbrachte Leistung bezahlt wenn der Ausweis (= Muster 85) gefälscht aber von mir als Fälschung nicht erkannt wurde?
4) Bekomme ich meine erbrachte Leistung bezahlt wenn der Ausweis beim Primärarzt gefälscht war (und nicht als Fälschung erkannt wurde) und dieser daraufhin eine Überweisung ( Muster 6 neu) mit Ankreuzung der eingeschränkten Leistungserbringung (= akute Erkrankung, Schmerzen, Schwangerschaft/Mutterschaft) mir zustellte?
Wer hat schon Erfahrung mit diesen Sachverhalten in seiner Praxis?
Mit besten Grüssen
aus Kiel
Johnny
Seit dem 01.Februar 2011 gibt es einen neuen KVK-Versichtenausweis (Muster 85) gem §16 Abs. 3a SGB V für alle Versichterten die gegenüber Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung für mindestens 2 Monate in Zahlungsverzug sind (s. Nordlicht http://issuu.com/neincobson/docs/nordlicht_3_web), auch Ruhen des Leistungsanspruches genannt http://www.ulrich-maennig.de/cms/index. ... eporeid=76.
Zuvor wird der alte Versichertenausweis (KVK) von der Krankenkasse eingezogen bzw ungültig!!!
Wer hat parktische Erfahrung mit diesem neuen Versichtenausweis, dem Formular Muster 85
Zeitgleich wurde das Übewrweisungsformular Muster 6 überarbeitet und um einen neuen Ankreuzpunkt "eingeschränkte Behandlung gem §16 Abs.3a SGBV" eingefügt.
Die Problematik für den Leistungserbringung= Arzt (s.a. http://www.raheinemann.de/16_125_Proble ... SGB+V.html die ich sehe:
1) wie kann ich die Echtheit diese Versichertenausweises prüfen (Schließlich kann jeder an seinem PC mit word etc solch ein Formular generieren.
2) muß ich von diesem Versicherungsausweis (= Muster 85) eine Kopie oder Archivierung für die Abrechnung vornehmen.
3) Bekomme ich meine erbrachte Leistung bezahlt wenn der Ausweis (= Muster 85) gefälscht aber von mir als Fälschung nicht erkannt wurde?
4) Bekomme ich meine erbrachte Leistung bezahlt wenn der Ausweis beim Primärarzt gefälscht war (und nicht als Fälschung erkannt wurde) und dieser daraufhin eine Überweisung ( Muster 6 neu) mit Ankreuzung der eingeschränkten Leistungserbringung (= akute Erkrankung, Schmerzen, Schwangerschaft/Mutterschaft) mir zustellte?
Wer hat schon Erfahrung mit diesen Sachverhalten in seiner Praxis?
Mit besten Grüssen
aus Kiel
Johnny