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elektronische Akten bei Übernahme?
Verfasst: Mittwoch 2. September 2009, 14:01
von eis
Bei Praxisübernahme müssen ja bekanntlich die Patientenakten vorerst unter Verschluß. Wie wird das denn bei den elektronischen Akten geregelt? Ich übernehme eine laufende Praxis und werde die Software weiternutzen. Momentan sind wir uns nicht im klaren, wie wir das am besten handeln. Vielen Dank für Tipps im Voraus
eis
Re: elektronische Akten bei Übernahme?
Verfasst: Montag 7. September 2009, 18:50
von Igel
Hallo,
eigentlich ganz einfach: man hospitiert VOR der Übernahme beim Alt-Eigentümer (und behandelt). Das entspricht eigentlich auch der bewährten Praxis. Damit ist man ähnlich einem Angestellten gestellt und hat als Angestellter ("Erfüllungsgehilfe") Zugriffsrecht auf die Daten. Da man aber nun schon zumindest einen Teil der Patienten behandelt hat (und theoretisch in dieser Funktion auch alle Patienten konsiliarisch besprechen konnte), wird dieser Zugriff bei Praxisübernahme dann stillschweigend auf den Rest der Patienten ausgeweitet.
Normalerweise hängt man einige Zeit vorher ja auch einen gemeinsamen Hinweis auf die Praxisübernahme im Wartezimmer aus. Auf diesem sollte dann auch vermerkt sein, dass der Übernehmende bereits in der Alt-Praxis tätig ist. Wer sich nicht mehr in der Praxis weiterbehandeln lassen möchte, hat in dieser Zeit Gelegenheit, seine Daten noch vom Alt-Eigentümer dem zukünftig behandelnden externen Kollegen übermitteln zu lassen bzw. kann seinen Willen kundtun, dass die Daten nicht weitergegeben werden.
Um sicher zu gehen, kann man sich den Aushang ja aufheben.
viele Grüße vom Igel
Re: elektronische Akten bei Übernahme?
Verfasst: Mittwoch 28. Oktober 2009, 19:58
von Frankolas
Wenn man da gaaanz sicher gehen will, schlage ich folgendes vor.
Der Alteigentümer sichert sich die Daten. Nimmt diese mit nach Hause. Die Patienten rennen mit nem USB-Stick zum Alteigentümer und holen sich dann die Daten per BDT-Export und der Neueigentümer importiert diese dann auf die gleiche Weise. Höchst unpraktisch das Ganze.
Achso, der Neueigentümer muss natürlich trotz Lizenzübernahme alle Patientendaten bei sich löschen.
Ich habe auch eine elektronisch geführte Praxis vor 5 Jahren übernommen. Kein Mensch, Patient oder Angehöriger oder weggelaufener Patient oder dessen Angehöriger haben da irgendwie nachgefragt. Im Gegenteil, selbst die Arztwechsler waren froh, dass sie ihre Daten von mir komplett und komplikationslos für den weiterbehandelnden Kollegen mitbekommen haben. Die Anderen hats eh nicht gestört. Diese Sache mit der doppelten Aktenschrankführung ist ein juristisches Konstrukt, das nicht praktikabel ist.
Man muss eben auch mal " die Butter bei die Fische lassen" können. sonst wie Igel.
Gruß Frank
Re: elektronische Akten bei Übernahme?
Verfasst: Dienstag 17. August 2021, 21:54
von Kasimir
Entschuldigung, wenn ich diesen uralten Thread wieder aufmache.
Wie würden die Kollegen verfahren, wenn das mit dem oben genannten vorübergehenden parallelen Mitlaufen des neuen mit dem alten Arzt nicht klappt?
Ich höre Ende des Jahres auf (Hurra) und es könnte sich evtl., womit ich nie gerechnet hätte, ein neuer Arzt finden, der weitermachen will. Er würde jedoch erst anfangen können, weil sein alter Krankenhausvertrag noch läuft, wenn meine KV-Zulassung schon beendet ist.
Einfach eine Lizenzumschreibung dürfte mit dem Patientengeheimnis kollidieren.
Wenn aber der neue Kollege aber mit einer neuen "leeren" Praxissoftware seiner Wahl anfängt, und auf einem separaten PC meine alten Patientendaten hätte und er sich verpflichtet, diese nur einzusehen, wenn der Patient einverstanden ist, dann ist das doch fast so, wie die früher praktizierte 2-Schränke-Regelung, oder?
Gut, man kann nicht sicher sein, dass der Neue nicht doch mal in "fremde" Akten guckt - aber das konnte man im analogen Zeitalter mit der o.g. 2-Schränke-Regelung ja auch nicht...
Re: elektronische Akten bei Übernahme?
Verfasst: Mittwoch 15. September 2021, 19:14
von moose
Die vorgeschriebene Vorgehensweise ist weltfremd und nicht machbar. Sie wird auch in kaum eine Praxisübergabe so gehübt werden. Ich habe das noch nie erlebt.
Unfug, fern jeder Wirklichkeit.
mooswe