Wenn man da gaaanz sicher gehen will, schlage ich folgendes vor.
Der Alteigentümer sichert sich die Daten. Nimmt diese mit nach Hause. Die Patienten rennen mit nem USB-Stick zum Alteigentümer und holen sich dann die Daten per BDT-Export und der Neueigentümer importiert diese dann auf die gleiche Weise. Höchst unpraktisch das Ganze.
Achso, der Neueigentümer muss natürlich trotz Lizenzübernahme alle Patientendaten bei sich löschen.
Ich habe auch eine elektronisch geführte Praxis vor 5 Jahren übernommen. Kein Mensch, Patient oder Angehöriger oder weggelaufener Patient oder dessen Angehöriger haben da irgendwie nachgefragt. Im Gegenteil, selbst die Arztwechsler waren froh, dass sie ihre Daten von mir komplett und komplikationslos für den weiterbehandelnden Kollegen mitbekommen haben. Die Anderen hats eh nicht gestört. Diese Sache mit der doppelten Aktenschrankführung ist ein juristisches Konstrukt, das nicht praktikabel ist.
Man muss eben auch mal " die Butter bei die Fische lassen" können. sonst wie Igel.
Gruß Frank