Natürlich mit spezieller Software i:blister: "Diese Software ermöglicht:
* das Überführen der Altmedikation bei geeigneten Patienten direkt in die passende Blisterverordnung
* schnelles Recherchieren der verfügbaren Präparate im Blistersortiment
* problemlose Angabe des gewünschten Verordnungszeitraums und
* komfortable Eingabe der Dosierung " (Zitat aus Ifap-@rzneimittelnews vom 1.7.2009)
FRAGE: was bedeutet denn der Punkt 2 ??? Heißt das womöglich, wenn ich dieses Angebot nutzen würde, werden nur die im Ifap werbenden Firmen einsortiert ??
KOMMENTAR:
Das praktiziert hier eine Apotheke seit Jahren, auch OHNE Software, einfach anhand der Verordnungen des Arztes und ohne Einschränkung der Auswahl der Medikamente... (sofern nicht flüssig

Außer Punkt 2 kann man alles auf dem Privatrezept problemlos angeben...
INNOVATIV wohl nur die Vermarktung?
Welche Firmen kann man denn da nur/nur noch verordnen?
fragt sich Wahnfried