Zum ORGA 930 care vs. 930 online:
Worldline (Hersteller):
"Das ORGA
930 care ist nicht für die Online-Telematikinfrastruktur vorgesehen, daher benötigt es
keine gematik-Zulassung."
https://worldline.com/de-de/home/main-n ... -care.html
BMV-Ä:
"Die mobilen
Lesegeräte haben den geltenden Vorgaben der gematik zu entsprechen."
https://www.kbv.de/media/sp/04a_elektr. ... skarte.pdf Seite 8
"
Im mobilen Einsatzszenario werden zusätzlich die Datenobjekte
Einlesedatum (tag ‘91‘) und
Zulassungsnummer (tag ‘92‘) durch das mobile Kartenterminal
an die Protokolldaten (EF.StatusVD) im Zwischenspeicher des Kartenterminals angehängt.
Diese Datenobjekte sind gemäß BMV-Ä
zum Zwecke der vertragsärztlichen Abrechnung in den Abrechnungsdatensatz zu übernehmen."
https://www.kbv.de/media/sp/04a_elektr. ... Anlage.pdf Seite 13 f.
KVDT (VSD520) enthält unter 4108 die Zulassungsnummer bei einem TI-zugelassenen mobilen Gerät.
Was ist unterscheidet ein mobKT von einem KT der Ausbaustufe 1?
"
Zugriff auf die eGK per mobKT
Um auf die geschützten Daten auf einer elektronischen Gesundheitskarte zuzugreifen, muss sich ein Leistungserbringer zuerst mit seinem Heilberufsausweis oder seiner Institutionskarte authentisieren. Das erfolgt mittels der kryptographischen Funktion Card-to-Card, die der Leistungserbringer zuvor auf dem Heilberufsausweis oder der Institutionskarte freischalten muss."
Uuund... die Liste der zugelassenen KT (für Ausbaustufe 1 und mobKT = Ausbaustufe 2):
https://fachportal.gematik.de/herstelle ... 5D=1#c4026
---
Was lese ich daraus (ohne Anspruch der Vollständigkeit, unverbindlich und ohne Gewähr)?
ZULASSUNGSGEBOT
Es dürfen "nur zugelassene" KT verwendet werden. Nur diese können eine Zulassungsnummer übertragen.
Die Zulassungsnummer im Feld 4109 bei den VSD-520-Daten in der Abrechnungsdatei ist laut BMV-Ä verpflichtend.
Dabei sind weiterhin KT der Ausbaustufe 1 noch zugelassen, also auch die älteren mobilen eGK-Lesegeräte (aber nur mit dem jeweils angegebenen Firmwarestand - der wird aber m.W. nicht übertragen)
Da aber z.B. das ORGA care keine Zulassung der gematik hat, erfüllt es die Anforderungen nicht.
PFLICHTFUNKTIONEN
-
Gültigkeit der eGK: BMV-Ä in Verbindung mit gematik-Spezifikation schreiben vor, dass das KT die Gültigkeit der eGK prüft. Aber nicht im Sinne eines VSDM, sondern nur hinsichtlich Sperrmerkmal (also abgelaufen oder beim letzten Live-VSDM gesperrt). Das erledigt ein care vermutlich ebenfalls, aber es fehlt trotzdem die Zulassung.
-
Verschlüsselung: Ein mobKT speichert verschlüsselt, lässt Zugriff nur mit eHBA und/oder SMC-B zu. Aber da steht nicht, dass Speichern und Auslesen mit demselben Ausweis erfolgen müssen. Also nur ein Zugriffsschutz. Der besteht beim care nicht.
Aber... weil noch Stufe-1-Terminals zugelassen sind, ist die verschlüsselte Speicherung offenbar nicht so wichtig.
-
Logbucheintrag auf eGK beim Auslesen (bin mir gerade nicht sicher, ob die Stufe 1 das nicht auch schon kann)
- Auslesen von NFD: Lasse ich hier außen vor
NACHTEILE eines mobKT (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Nur mit SMC-B oder eHBA nutzbar
- kein stationärer Modus (hat das care den noch?)
- Verweigert Zusammenarbeit mit abgelaufenen eHBA/SMC-B. Korrekt, aber solange es noch zugelassene Stufe-1-KT gibt, wäre eine Verschlüsselung mit einer abgelaufenen Karte technisch möglich. Es würde reichen, beim Entschlüsseln... nun ja.
Was ist das care?
Das ORGA
care befindet sich zwischen Ausbaustufe 1 und 2 (mobKT), weil mit moderner Firmware und aktuellen Zertifikaten zu füttern. NFD kann es wohl auch zeigen. Dafür dürfte es an zwei der drei Komponenten (+KT-Modul -Mini-Anwendungskonnektor -Mini-Primärsystem) fehlen.
Dennoch erfüllt es nicht die Anforderungen, weil Stufe 1 und 2 die Zulassungsnummer übertragen müssen.
Ergo:
Es ist im Rahmen dieser (oberflächlichen) Betrachtung insgesamt nicht weniger sicher als ein Gerät der Ausbaustufe 1.
Auch kann es nicht besser oder schlechter die Gültigkeit einer eGK prüfen.
Wenn mit stationärem Online-KT das VSDM scheitert, z.B. wegen TI-Ausfall, wäre meiner (ersten) Lesart des BMV-Ä nach zwingend ein Ersatzverfahren fällig, um sicher zu sein. Also Unterschrift des Patienten auf Abrechnungsschein oder Bestätigung der Krankenkasse usw.
Kann aber auch nicht sein, denn lokal wird ja wenigstens ein Sperrmerkmal direkt auf der eGK geprüft. Und die Gültigkeitsdauer.
Folglich bleibt nur EIN Grund, das care derzeit nicht zu nutzen bzw. das Geld dafür nicht auszugeben:
Es ist nicht zugelassen.
Risiko? Was kann die Folge sein?
Abrechnungsexpertise und -praxis ist noch weniger mein Fachgebiet.
Somit kann ich nur "Educated Guessing" betreiben:
Unzulässiges Lesegerät = keine Zulassungsnummer = keine Zahlung?
Kann ich mir aber auch nicht vorstellen, denn (noch) sind uralte 6041, cardstar Medic2 von 200x usw. als stationäre und mobile KT unterwegs. Und solange "genügend" VSDM-Nachweise erbracht werden, scheint das niemanden zu stören.
Und in der Praxis?
Solange man ja ansonsten die TI-Anforderungen erfüllt (inkl. der Fachdienste), wird es wohl kaum Honorarabzug geben.
Ist es eine Lücke im System?
Meine
Meinung tendiert da in eine klare Richtung:
Solange noch Nicht-TI-Geräte überhaupt berücksichtigt werden bzw. keine konsequente(!) Beanstandung stattfindet bei Nutzung der Uralt-Geräte, wäre es unverhältnismäßig, die Verwendung eines ORGA care zu sanktionieren. Zumal dies mangels gematik-Korsett vermutlich noch seitens Worldline repariert werden könnte.
Stichworte sind also #Nachhaltigkeit und #Effizienz.
Puh... werde ich alles nochmal in Ruhe redigieren. Aber klingt schon nach einer Art Plädoyer, wenn auch mit strukturellem Verbesserungspotenzial...
