Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Die Verwendung des BMP ist ab dem 1.4.17 Pflicht: http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
Auf meine unerfreute Anfrage zum Thema erhielt ich folgende, wohl nicht mit besonders großer Sorgfalt erstellte Antwort (ich hatte mich auch nach der Ursache der erheblichen Verzögerungen beim Arbeiten mit TM seit dem Q3-Update erkundigt):
"Sehr geehrter Herr Dr. ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es tut mir leid, dass wir bezüglich der Einbindung des BMP nicht Ihren Erwartungen entsprechen.
sind gemäß unseren AGB berechtigt, neue Funktionen im Programm, unabhängig davon, ob sie vom Gesetzgeber
oder durch etwas Anderes initiiert sind, gegen Entgelt zu verkaufen.
Unseren AGBs sende ich Ihnen als eine PDF - Datei.
Bezüglich der erheblichen Verzögerungen beim Aufruf von Formularen, Karteikarten etc. müssten Sie sich
bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner wenden. Denn diese Verzögerung kann an vielen unterschiedlichen
Faktoren liegen, wie z.B. Netzwerkeinstellungen oder Hardware.
Herzliche Grüße aus Koblenz
Ihr CGM TURBOMED L1 Support Professional"
Da wissen wir doch, was wir an der CGM haben.
Nach §20 der AGB könnte man durchaus darüber diskutieren, ob die Pflichtfunktion BMP nicht in der laufenden Softwarepflege enthalten sein muss.
Ich selbst habe mich aber glaube ich seit dem Wechsel von Turbomed zur CGM genug damit herumgeärgert. Offensichtlich soll das CGM-übliche PVS-Baukastensystem mit Gewalt jetzt auch auf Turbomed angewendet werden. Die Antwort der Hotline ist symptomatisch für die Qualität, die dort inzwischen vorherrscht: Schlechter geht kaum noch.
Falls ich in der nächsten Zeit auf eine andere Software wechsle, von CGM wird sie sicher nicht sein.
Auf meine unerfreute Anfrage zum Thema erhielt ich folgende, wohl nicht mit besonders großer Sorgfalt erstellte Antwort (ich hatte mich auch nach der Ursache der erheblichen Verzögerungen beim Arbeiten mit TM seit dem Q3-Update erkundigt):
"Sehr geehrter Herr Dr. ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es tut mir leid, dass wir bezüglich der Einbindung des BMP nicht Ihren Erwartungen entsprechen.
sind gemäß unseren AGB berechtigt, neue Funktionen im Programm, unabhängig davon, ob sie vom Gesetzgeber
oder durch etwas Anderes initiiert sind, gegen Entgelt zu verkaufen.
Unseren AGBs sende ich Ihnen als eine PDF - Datei.
Bezüglich der erheblichen Verzögerungen beim Aufruf von Formularen, Karteikarten etc. müssten Sie sich
bitte an Ihren Vertriebs- und Servicepartner wenden. Denn diese Verzögerung kann an vielen unterschiedlichen
Faktoren liegen, wie z.B. Netzwerkeinstellungen oder Hardware.
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Da wissen wir doch, was wir an der CGM haben.
Nach §20 der AGB könnte man durchaus darüber diskutieren, ob die Pflichtfunktion BMP nicht in der laufenden Softwarepflege enthalten sein muss.
Ich selbst habe mich aber glaube ich seit dem Wechsel von Turbomed zur CGM genug damit herumgeärgert. Offensichtlich soll das CGM-übliche PVS-Baukastensystem mit Gewalt jetzt auch auf Turbomed angewendet werden. Die Antwort der Hotline ist symptomatisch für die Qualität, die dort inzwischen vorherrscht: Schlechter geht kaum noch.
Falls ich in der nächsten Zeit auf eine andere Software wechsle, von CGM wird sie sicher nicht sein.
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medatixx setzt BMP kostenlos um
Medatixx mit den Produkten x.isynet, x.concept und und x.comfort setzt BMP kostenlos um (https://medatixx.de/news/detail/show/me ... tenlos-um/). Im Gegensatz zu den CGM-Produkten, die von 2014 auf 2015 einen Rückgang der Installationen zu verzeichnen hatten, hatte medatixx Zuwächse (Quelle: KBV http://www.kbv.de/media/sp/Gesamt_Syste ... tionen.pdf). Das liegt zwar sicher nicht an 300 €, die einmalig zu zahlen sind, aber der Umstand, dass sämtliche Kunden mit 300 € gegen den klaren Wortlaut der Pfleverträge zur Kasse gebeten werden und zudem die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare durch CGM noch mit Werbung versehen werden, dürfte doch symptomatisch für das Geschäftsgebahren von CGM sein, und das führt dann eben doch auf Dauer zu Umsatzeinbußen.
Wir werden das Zusatzmodul jedenfalls vorerst nicht erwerben. Und hierüber und über die Gründe dafür werden wir auch unsere KV unterrichten
Wir werden das Zusatzmodul jedenfalls vorerst nicht erwerben. Und hierüber und über die Gründe dafür werden wir auch unsere KV unterrichten
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
nachdem mein vorheriger Beitrag - ich zitierte eine E-Mail der Turbomed-Hotline - zu dem Thema nicht durchgelassen wurde, noch einmal ein milderer Versuch:
§20 der AGB von Turbomed regelt den Umfang der Softwarepflege, hier ist sicher Spielraum für Interpretationen, der BMP ist aber spätestens ab 1.4.17 eine Pflichtfunktion der Software:
http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
nachdem die Entwicklung bei Turbomed seit der Übernahme durch CGM alles andere als erfreulich ist, zeigt das Vorgehen mit dem Medikationsplan, was in der Zukunft zu erwarten ist.
PS es wäre schön, wenn man benachrichtigt würde, warum ein Forenbeitrag nicht eingestellt wird - ich bin mir nicht bewusst, mit der Zitierung der Turbomed-Hotline irgend eine Regel verletzt zu haben
wd
§20 der AGB von Turbomed regelt den Umfang der Softwarepflege, hier ist sicher Spielraum für Interpretationen, der BMP ist aber spätestens ab 1.4.17 eine Pflichtfunktion der Software:
http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
nachdem die Entwicklung bei Turbomed seit der Übernahme durch CGM alles andere als erfreulich ist, zeigt das Vorgehen mit dem Medikationsplan, was in der Zukunft zu erwarten ist.
PS es wäre schön, wenn man benachrichtigt würde, warum ein Forenbeitrag nicht eingestellt wird - ich bin mir nicht bewusst, mit der Zitierung der Turbomed-Hotline irgend eine Regel verletzt zu haben
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Die Übernahme der Medikation aus dem letzten Medikamentenplan in den BMP funktioniert hier in keiner Weise.
Wir arbeiten noch mit dem alten Medikamentenplan. Bei Aufruf des BMP über das Icon auf dem Patientendesktop öffnet sich ein leerer BMP. Bim Klick auf den Menüpunkt "Medikation übernehmen" im BMP sind alle Menüpunkt ausgegraut und ohne Funktion mit Ausnahme des Feldes "Altmedikation übernehmen". Bei Ausführen dieses Menüpunktes werden wahllos Wirkstoff und Handelsname der zuletzt verordnenten Medikamente ohne Dosierungsangaben eingetragen, unabhängig davon ob die Medikament auf dem letzten Medikamentenplan standen oder nicht.
Wenn ich zunächst den alten Medikamentenplan in den neuen Medikamentenplan konvertiere, werden beim Aufruf des BMP alle Medikamente des letzten Medikamentenplans mit Wirkstoff und Handelsnamen eingetragen, allerdings fehlen auch hier alle Angaben zur Dosierung.
Die von CGM großzügig zugestandene kostenfreie "Nutzung" des Medikamentenplans in den ersten zwei Monaten scheint eher ein Flächentest als die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Integration des BMP in das Praxissystem zu sein. Praxistauglich ist das in dieser Form jedenfalls aus meiner Sicht in keinster Weise.
CGM betreibt ca. 26.000 Installationen in Deutschland. Ich hätte da schlicht und ergreifend mehr Kompetenz erwartet, vielleicht ist aber auch das gerade die Ursache des Übels.
Wir arbeiten noch mit dem alten Medikamentenplan. Bei Aufruf des BMP über das Icon auf dem Patientendesktop öffnet sich ein leerer BMP. Bim Klick auf den Menüpunkt "Medikation übernehmen" im BMP sind alle Menüpunkt ausgegraut und ohne Funktion mit Ausnahme des Feldes "Altmedikation übernehmen". Bei Ausführen dieses Menüpunktes werden wahllos Wirkstoff und Handelsname der zuletzt verordnenten Medikamente ohne Dosierungsangaben eingetragen, unabhängig davon ob die Medikament auf dem letzten Medikamentenplan standen oder nicht.
Wenn ich zunächst den alten Medikamentenplan in den neuen Medikamentenplan konvertiere, werden beim Aufruf des BMP alle Medikamente des letzten Medikamentenplans mit Wirkstoff und Handelsnamen eingetragen, allerdings fehlen auch hier alle Angaben zur Dosierung.
Die von CGM großzügig zugestandene kostenfreie "Nutzung" des Medikamentenplans in den ersten zwei Monaten scheint eher ein Flächentest als die Umsetzung der vom Gesetzgeber geforderten Integration des BMP in das Praxissystem zu sein. Praxistauglich ist das in dieser Form jedenfalls aus meiner Sicht in keinster Weise.
CGM betreibt ca. 26.000 Installationen in Deutschland. Ich hätte da schlicht und ergreifend mehr Kompetenz erwartet, vielleicht ist aber auch das gerade die Ursache des Übels.
R.F.B.
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Arbeitet einer der lieben Kollegen mit einem Worddokument als Medikamentenplan?
Ist so ein Word-MP wohl aufwendiger zu pflegen und zu händeln als der neue BMP oder vielleicht sogar einfacher?
Es würden ja einige Vorteile da sein (Man kennt das Programm, die Tabelle kann leicht in Arztbriefe kopiert werden (Wie geht das wohl beim BMP?), man kann das Aussehen frei gestalten, kein Streß mit Fehlfunktionen!,....), aber sicher auch Nachteile.
Muß der BMP denn mit Barcode ausgestattet sein?
Darf man überhaupt noch seinen eigenen Plan rausgeben?
Ist so ein Word-MP wohl aufwendiger zu pflegen und zu händeln als der neue BMP oder vielleicht sogar einfacher?
Es würden ja einige Vorteile da sein (Man kennt das Programm, die Tabelle kann leicht in Arztbriefe kopiert werden (Wie geht das wohl beim BMP?), man kann das Aussehen frei gestalten, kein Streß mit Fehlfunktionen!,....), aber sicher auch Nachteile.
Muß der BMP denn mit Barcode ausgestattet sein?
Darf man überhaupt noch seinen eigenen Plan rausgeben?
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Ja der Barcode muss drauf sein. Der Patient hat ab 3 Medikamente einen Anspruch darauf, diesen könnte man ihm höchstens ausreden.Lauxtermann hat geschrieben:Muß der BMP denn mit Barcode ausgestattet sein?
Darf man überhaupt noch seinen eigenen Plan rausgeben?
EX EWERKER 

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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Lauxtermann hat geschrieben:Muß der BMP denn mit Barcode ausgestattet sein?
Das sieht die KBV anscheinend etwas anders. Antworten auf diese und weitere Fragen zum BMP erhalten Sie unter:EWERKER hat geschrieben:Ja der Barcode muss drauf sein. [...]
http://www.kbv.de/media/sp/Medikationsp ... i_2016.pdf
xray
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
@Xray: Nein, die KBV sieht das nicht anders. Nur das Einlesen und Verarbeiten des Barcodes mittels (Barcode-)Scanner ist für die Praxen optional. Aber er muss auf dem BMP sein. Siehe http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php dort Anlage 3 (ganz unten) http://www.kbv.de/media/sp/Medikationsplan_Anlage3.pdf Punkt 3.4:
Ein selbstgebauter BMP wird deshalb (leider) nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen, solange er nicht alle diese Punkte (incl. des Barcodes) einhält.3.4 Verbindlichkeit und Konformanz
Ein Softwareprodukt ist zu dieser Spezifikation als „konform“ zu bezeichnen, wenn
1) die Vorgaben nach Anhang 1 eingehalten sind,
2) ein Papierausdruck nach Abschnitt 7 erstellt werden kann unter Verwendung der Inhalte nach Abschnitt 6 und der Schlüsselworte aus Anhang 2, 3 und 4,
3) die Syntaxregeln nach Anhang 2 eingehalten werden,
4) der 2D-Barcode nach Abschnitt 8 und Anhang 9 (XML-Schema, Testpaket) erzeugt und eingelesen werden kann,
5) die unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen erfüllt sind,
6) die unter Abschnitt 5 genannten Anwendungsfälle entsprechend dem Umfeld umgesetzt sind, und
7) der Zugriff auf eine aktuelle Arzneimitteldatenbank gewährleistet ist
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Allerdings - nirgends ist gefordert, dass jede Praxis nun einen Laserdrucker haben muss. Unsere kleine Praxis hat keinen.
Und ohne Laserdrucker ist m.E. der Ausdruck des Barcodes zwar möglich, aber ob dessen Qualität dann reicht, um auch wieder per Scanner einlesbar zu sein??
Lt. KBV: Das Wichtigste zum Medikationsplan auf einen Blick. Das benötigen Praxen: http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
... Drucker: Um den erstellten beziehungsweise aktualisierten Plan für den Patienten auszudrucken. Empfohlen wird ein Laserdrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi. Für den Ausdruck kann normales DIN-A4-Papier verwendet werden.
Er wird nur empfohlen.
Und ohne Laserdrucker ist m.E. der Ausdruck des Barcodes zwar möglich, aber ob dessen Qualität dann reicht, um auch wieder per Scanner einlesbar zu sein??
Lt. KBV: Das Wichtigste zum Medikationsplan auf einen Blick. Das benötigen Praxen: http://www.kbv.de/html/medikationsplan.php
... Drucker: Um den erstellten beziehungsweise aktualisierten Plan für den Patienten auszudrucken. Empfohlen wird ein Laserdrucker mit einer Auflösung von mindestens 300 dpi. Für den Ausdruck kann normales DIN-A4-Papier verwendet werden.
Er wird nur empfohlen.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Wir haben es getestet mit einem Brother MFC-J5720DW.
Der Datamatrix-Barcode konnte problemlos von einem Scanner erkannt werden.
Der Vorteil beim Laserdrucker ist die bessere Qualität bei hohem Druckvolumen.
Der Datamatrix-Barcode konnte problemlos von einem Scanner erkannt werden.
Der Vorteil beim Laserdrucker ist die bessere Qualität bei hohem Druckvolumen.
- Thomas
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
@Kasimir:
Die Idee ist eigentlich ganz gut... müsste man mal ernsthaft drüber nachdenken
: Den BMP mit einem Word-Dokument oder einer Excel-Tabelle zu machen und in der KK zu speichern ist vielleicht auch nicht viel mehr Aufwand, als ihn aus alten Plänen heraus zu erstellen. Als Barcode kleben wir ein x-beliebges JPEG rein und machen das so schlecht und drucken das ganze noch im Schnellmodus auf den Nageldrucker aus, dass er garantiert nicht mehr gescannt werden kann. (Dann fällt auch nicht auf, dass nur Müll drin steht.)

Die Idee ist eigentlich ganz gut... müsste man mal ernsthaft drüber nachdenken




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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Interessant: Deutsches Ärzteblatt von heute (Ausgabe 40/2016), Seite A 1779 (Amtliche Bekanntmachungen KBV):
"Die Software muss die zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans nach § 31a SBG V notwendigen Funktionen und Informationen enthalten."
Ich interpretier das so, dass durch diese Änderung auch TM gezwungen ist, den Medikationsplan im Grundprogramm allen Anwendern zur Verfügung zu stellen. Und nicht nur als kostenpflichtiges Zusatzmodul. Andernfalls dürfte die Zulassung von TM seitens der KV auf dem Spiel stehen.
"Die Software muss die zur Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans nach § 31a SBG V notwendigen Funktionen und Informationen enthalten."
Ich interpretier das so, dass durch diese Änderung auch TM gezwungen ist, den Medikationsplan im Grundprogramm allen Anwendern zur Verfügung zu stellen. Und nicht nur als kostenpflichtiges Zusatzmodul. Andernfalls dürfte die Zulassung von TM seitens der KV auf dem Spiel stehen.
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Vor allem müste der Plan auch so programmiert sein, dass man damit arbeiten kann. Was TM bisher geliefert hat ist ja wohl kaum alltagstauglich was die Übernahme aus bisherigen Medikationsplänen betrifft.
R.F.B.
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Ein Word-Dokument so zu programmieren, müsste bis auf den Barcode doch relativ einfach möglich sein.
Es gibt Barcodegeneratoren (Software), die könnte man zu Hilfe nehmen, vielleicht gleich in das Dokument implementieren.
Was sagen die programmiertechnisch erfahrener Leser? Wir könnten gemeinsam einen Informatikstudenten engagieren, der das für uns macht oder sind das alles unrealistische Hirngespinste?
Es gibt Barcodegeneratoren (Software), die könnte man zu Hilfe nehmen, vielleicht gleich in das Dokument implementieren.
Was sagen die programmiertechnisch erfahrener Leser? Wir könnten gemeinsam einen Informatikstudenten engagieren, der das für uns macht oder sind das alles unrealistische Hirngespinste?
- mschiller
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Wenn ich für ein Programm wie TM ordentlich bezahle, erwarte ich auch eine ordentlich programmierte und funktionierende Software. Und nicht, dass die User sich selber einen Informatikstudenten zum Programmieren "leasen" müssen.
Für mich ist nach der Klarstellung der KBV im aktuellen Ärzteblatt klar, dass TM nicht drum rum kommt, allen TM-Kunden eine funktionierende Software für den Behandlungsplan zur Verfügung zu stellen, wollen sie nicht ihre Zulassung verlieren.
Ich habe mir heute auch erlaubt, den Vorgang und das Geschäftsgebaren der KV Bayern zu melden. Man hat das Verhalten von CGM dort interessiert und "not amused" zu Kenntnis genommen. Mal abwarten, was von an kommt.
Für mich ist nach der Klarstellung der KBV im aktuellen Ärzteblatt klar, dass TM nicht drum rum kommt, allen TM-Kunden eine funktionierende Software für den Behandlungsplan zur Verfügung zu stellen, wollen sie nicht ihre Zulassung verlieren.
Ich habe mir heute auch erlaubt, den Vorgang und das Geschäftsgebaren der KV Bayern zu melden. Man hat das Verhalten von CGM dort interessiert und "not amused" zu Kenntnis genommen. Mal abwarten, was von an kommt.
- mschiller
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
CGM wird halt einfach die monatlichen Servicegebühren erhöhen bis Sie den Programmieraufwand wieder eingespielt haben und anschließend die monatlichen Servicegebühren wieder absenken...Huaaarrrrrr, haahahahaaa.
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
mschiller hat geschrieben:CGM wird halt einfach die monatlichen Servicegebühren erhöhen bis Sie den Programmieraufwand wieder eingespielt haben und anschließend die monatlichen Servicegebühren wieder absenken...Huaaarrrrrr, haahahahaaa.
Damit wäre ich noch eher einverstanden, als ein Zusatzmodul kaufen zu müssen. Meine Meinung, auch wenn ich jetzt dafür hier Schläge angedroht bekomme..

- mschiller
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Das mit der Asnekung der monatlichen Gebühren war als Scherz gedacht. CGM wird niemals Gebühren wieder senken wenn Sie sie eintreiben können. Über diese Methode werden wir den BMP wahrscheinlich zig-mal bezahlen
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Re: Bundeseinheitlicher Medikamentenplan BMP
Die KBV hat den Kampf mit den IT-Konzernen wohl aufgegeben.
Siehe dazu die neuesten "Praxisinformationen" der KBV, bzgl. Bundesmedikationsplan:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_10_06_P ... Q_2016.pdf
Zitat:
Einige PVS-Anbieter stellen Praxen neue Software-Module kostenfrei zur Verfügung, manche berechnen Lizenzkosten, darauf hat die KBV leider keinen Einfluss.
Siehe dazu die neuesten "Praxisinformationen" der KBV, bzgl. Bundesmedikationsplan:
http://www.kbv.de/media/sp/2016_10_06_P ... Q_2016.pdf
Zitat:
Einige PVS-Anbieter stellen Praxen neue Software-Module kostenfrei zur Verfügung, manche berechnen Lizenzkosten, darauf hat die KBV leider keinen Einfluss.
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Kasimir
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