Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

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schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Hallo Kollegen,

ich habe eben einen Bekannten angerufen, Jursit seines Zeichens und hoffe Morgen Zeit zufinden ihm ausführlichden Sachverhalt zu schildern..
Vielleicht hat er ja Interesse und eine Idee ...
Melde mich dann hier mit neuen Infos!

Generell zunächst erstmal den "Einspruch" und dann abwarten... Kann ich nur jedem Kollegen empfehlen!
Dann merken die Turbomedler was Sache ist.
MfG
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lapins
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von lapins »

@ schmidt-dietrich und andere

Ich habe mich ein wenig auf die Suche nach den Gesetzestexten und den Aussagen der KBV usw usw gemacht und das im Testforum vorbereitet.
Nun Poste ich es, leider ist es etwas lang geworden .
Ich bitte um Verzeihung. Aber noch läner dauert es das alles zusammenzusuchen.

Aber 25,5+ usteu *=30,35= 364,14 / a ist keine Kleckerei.

Ich , nehme mir aber die Freiheit das nach unten hin noch zu erweitern (mit Datum und was) wenn das mit dem Änderungsknopf geht.

Demnach kann die Antwort von Herrn Hübener wegen einigen der unten stehenden Punkten nicht so ganz stimmen.
Aber sehen Sie selbst.
lapins
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Datensammlung zu 25,5+Usteu

Beitrag von lapins »

1) Auszug Gesetzestext §73 Absatz (8) AVWG

"elektronischen Programme" = Arzneimitteldb!
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html
......
Die Übersicht ist für einen Stichtag zu erstellen und in geeigneten Zeitabständen, im Regelfall jährlich, zu aktualisieren. Vertragsärzte dürfen für die Verordnung von Arzneimitteln nur solche elektronischen Programme nutzen, die die Informationen nach den Sätzen 2 und 3 sowie über das Vorliegen von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 enthalten und die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen sind. Das Nähere ist in den Verträgen nach § 82 Abs. 1 bis zum 31. Dezember 2006 zu vereinbaren.
Die Formulierung "dürfen" und nicht "müssen" wirft natürlich Fragen auf. Die KBV legt im Rahmen der Zertifizierungsprojekte das so aus.

2) KBV und Zertifizierung und FAQ zu AVWG (für die Softwarehäuser)
siehe FAQ Anhang unter AVWG
http://www.kbv.de/ita/register_H.html

Hier ein Auszug
Frage
Wenn der Arzt den Computer als Schreibma-schine benutzt, handelt es sich dabei um eine elektronische Verordnung, für die die Anforde-rungen des Katalogs zu erfüllen sind?
Antwort
Entscheidend ist, ob der Arzt elektronische Programme benutzt. In die-sem Fall müssen die elektronischen Programme die Voraussetzungen des Anforderungskatalogs erfüllen. Nutzt der Arzt den Computer als Schreibmaschine, ohne dass auf eine Arzneimmittelsoftware bzw. -datenbank zurückgegriffen wird, so gelten die Vorgaben des Anforde-rungskatalogs nicht.

Frage
Wer ist für die Richtigkeit der Daten verantwort-lich, wenn eine externe Datenbank benutzt wird?
Antwort
Derjenige, der eine Zertifizierung erhalten möchte, ist für die Erfüllung der Voraussetzungen verantwortlich. Auf welche Weise er die Voraus-setzungen bei Verwendung einer externen Datenbank erfüllen kann, liegt ebenfalls in seinem Verantwortungsbereich.

Frage
Welche Konsequenzen entstehen für den Arzt, wenn er ein PVS einsetzt, das nicht zertifiziert ist?
Antwort
Der Arzt, der ein nicht zertifiziertes System einsetzt, verletzt seine ver-tragsärztlichen Pflichten. Diese Verletzung kann von der zuständigen KV sanktioniert werden.
3) Sind vor dem AVWG Gesetz alle GKV Patienten / Ärzte "gleich"? bzw müssen alle Programme, die auf eine Arzneimitteldb zurückgreifen und von einem
Kassenarzt bedient werden zertifiziert sein?

NEIN


Die Antwort der KV am Mittwoch 18. Februar 2009, 12:24:53 auf meine gezielte Frage wegen Hausarzt+ / ICW /
Sehr geehr..... ,
vielen Dank für Ihre Anfrage, inwieweit die Software „Hausarzt +“ durch die Kassenärztliche
Bundesvereinigung zertifiziert ist. Die Softwarefirma ICW bietet „Hausarzt +“ in zwei verschiedenen Varianten
an:
  • -für den kollektivvertraglichen und
    -für den selektivvertraglichen Bereich (z.B. Hausarztvertrag zwischen der Hausärztlichen
    Vertragsgemeinschaft und der AOK Baden-Württemberg).

Der Arzt ist nur bei Patienten, die er innerhalb der kollektivvertraglichen Regelungen behandelt, verpflichtet,
für die Verordnung von Arzneimitteln eine von der KBV zertifizierte Software einzusetzen. Für Patienten, für
die er im Rahmen sogenannter Selektivverträge (z.B. Hausarztverträge) Arzneimittelverordnungen tätigt, gilt
dies nicht. Daher wird auch von der KBV nur die kollektiv vertragliche Variante von „Hausarzt +“ zertifiziert.

Gerne möchten wir Ihnen noch den Link der zertifzierten Arzneimittelmodule (Zulassungsliste
Arzneimittelmodule) zusenden: http://www.kbv.de/ita/register_N.html
Wir hoffen, dass wir Ihre Frage hiermit beantworten konnten.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen


Laut KV:
Frau Müller AOK-Pat ist im Hausarztvertrag(Bawü), Der Arzt verschreibt ihr Medikamente, vorgeschlagen von Hausarzt+
Das Programm muss nicht zertifiziert sein!

Herr Müller, AOK Patient ist (noch nicht) im HZV Vertrag , der Arzt verscheibt ihm Medikamente mit Turbomed+IFAP -->
Das Programmpaar muss zertifiziert sein.

Meine Interpretation wegen 1):
Herr Meier GKV Pat kriegt von Frau Doktor ein Rezept, welches sie über die TM Maske einpflegt ( IFAP nicht installiert) und ausdruckt.
Das Programm verwendet keine Arzneimitteldb und muss daher nicht zertifiziert sein!

Anmerkung Das System ist krank!

4)Meine derzeitige Überlegung von oben nach unten und wieder nach oben:

a) Die Bundesregierung schafft an (AVWG) §73 (8) und überläßt dem GBA nach §92 die Ausgestaltung und über §82 Absatz 1 der KBV mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen das weitere Vorgehen.
Hier scheinen die Konsequenzen, nämlich erhöhte Kosten durch den Zertifizierungszwang möglicheweise billigend in Kauf genomen worden zu sein.

b) die KBV kritisiert zwar in einer Pressemitteilung siehe hier vom 1.4.2006 (!) http://www.kbv.de/publikationen/7740.html
Die KBV führt die Zertifizierungsprojekte durch.
Die Kosten für die Softwarefirmen erhöhen sich.
Eine Version der Azneimitteldatenbank mit Werbung darf es geben.
Eine Version der ADB ohne Werbung muss es geben.
Die Pharmafirmen zahlen nicht mehr so viel wie vorher.
Die Softwarefirmen erhöhen die Preise wegen dieser Zertifizierung.

c) deshalb erscheint es mir logisch die Kosten der KBV in Rechnung zu stellen, die Ihrerseits diese nachweiterreichen müßte.

wer Zahlt schafft an, wer anschafft soll auch zahlen

5.1) Anruf bei Radiologen mit TM: der hat keine Preisänderung wegen AVWG erhalten, es geht also doch ohne IFAP?
5.1) Anruf bei Urologen: er sagt er hätte noch nie IFAP verwendet
er , steht sowieso aufs Kriegsfuß mit EDV Programmen und verwendet demnach TM-rp nur als Schreibmaschine und wird einen Einspruch
an TM senden weil er IFAP nicht braucht. Siehe 2)

6) Das 25,50 Schreiben von Turbomed bezieht sich auf Zertifizierung und AVWG + Arzneimitteldb
Die Logik ist wahrscheinlicht die folgende:
  • Auch wir haben einen max 10% Erhöhungsvertrag , wenn turbomed die Wartung erhöht dann eben maximal um die 10%
  • Wenn aber neue Funktionen betroffen sind, die vorher nicht Pflicht waren ...AVWG, ArzneimittelDB höhere Gewalt und so dann kann man nicht TM verantwortlich machen oder?

7) Bisheriges, + weiteres Vorgehen

7.1 Brief an TM Einspruch gegen Erhöhung, text siehe http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php ... 1589#p8278
erledigt

7.2 Brief mit Bitte um Kostenübernahme an KBV , Begründung aus den Argumenten siehe oben
offen

8)
  • ICW Arbeitet mit 40 Leuten an Hausarzt+ (gestern auf einer RLV / HZV Bawü gehört),
    schätze in 6-12 Monaten ist vieles drin was was jetzt noch fehlt wie zB BFB
    wegen RLV fliegen Hausärzte sowieso Richtung HZV Bawü
    Bayern folgt
    Weitere Kassen sind offensichtlich in Verhandlung
    da ist man schnell bei ca ??? 60, 70 % der Patienten??
    Ich mach mir ein Bild ....
    http://www.icw-global.com/de/de/news-ev ... ck/44.html
und frage mich wie das wohl weitergeht.
Ignaz Dollfuß
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Ignaz Dollfuß »

Ich bin der Meinung, dass das "AVWG", die Zertifizierung (bei TurboMed im August 2008 !) und die befürchteten möglichen Mindereinnahmen bei der Werbung von TurboMed lediglich zur Ablenkung von der eigentlichen Preiserhöhung aufgebauscht werden.

Es wird behauptet, dass hier enorme Kosten für TurboMed entstünden, die nur an die User durchgereicht würden. Die Kosten werden nicht belegt, was bei diesem Vertragsbruch das Mindeste wäre.

Auf diese Weise könnte man ebenso die Erhöhung auf 20,99€, 50,50€ oder 100,80€ festlegen und versuchen, das einfach durchzuziehen (nach dem Motto: friss oder stirb = "du darfst ja kündigen").

Das ist ist nicht der vielbeschworene partnerschaftliche Umgang ("von Ärzten für Ärzte"), wie wir das aus den Anfangszeiten der damals eigenständigen Fa. TurboMed kennen.
Das ist vertragswidrig und sieht aus wie der Versuch der Gewinnmaximierung à la CompuGroup, der neuen Konzernmutter von TurboMed.
Die Geschäftsführung in Kiel spielt das Spiel aktiv mit oder muß das Spiel notgedrungen mitspielen.
Eine Auskunft über die Kalkulation der Erhöhung ist von Turbomed nicht zu erhalten.
So bleibt offen, welcher Anteil der Erhöhung um 25,50€/Mon. als Gewinn an die Konzernmutter CompuGroup durchgereicht wird.
Und es bleibt offen, wann der nächste Vorwand für eine außerplanmäßige Preiserhöhung gefunden wird.


Nebenbei wäre Zusammenstellung der Preiserhöhungen bei den andern Arztsoftware-Programmen interessant - einerseits bei der Compugroup (TurboMed, Medistar, ALBIS, CompuMED...), anderseits bei den übrigen (z.B. bei MCS-Isynet, DOCcomfort,DOCconcept, QuincyWin und "Elefant" von hasomed).
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wahnfried
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Re: Kosten bei anderen Programmen

Beitrag von wahnfried »

Bericht aus befreundeter Praxis:

Profimed habe noch keine Erhöhung angekündigt.
(AMDB: kostenpflichtige ScholzDB in 50 Euro Software-Pflegegebühr enthalten, seit 4 Jahren konstant)
(Preis: Basisversion ohne Privatliquidation/Statistik kostenfrei, mit diesen Features vor 4-5 Jahren 1000 Euro)

Eigene Recherche:

Easypro: in Datenblatt veröffentlicht: Softwarepflegegebühr 31,50 Euro für Kassenabrechnung bei Internet-Download, Privatabrechnung dann kostenfrei. Das könnte aber eine alte Angabe sein, ist nicht leicht zu finden (als Link in einem Artikel über das Programm in 'Kassenarzt-online' - oder so ähnlich - ). Anfrage nach Veränderungen noch nicht beantwortet.

DOC-Concept: im Forum bei 'facharzt.de' Preiserhöhung um 41.65 Euro wegen der AMDB mitgeteilt, auch dort Ärger und Wut zu spüren.

Grüsse, Wahnfried
Gandolf
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Gandolf »

Also für mich ist die Sache jetzt klar.

10 % Preiserhöhung pro Jahr. Ende Gelände. Mehr gibts nicht. Das steht im Vertrag. Und das gilt. Und alles andere interessiert mich nicht.

Und ansonsten kann Herr Hübner sich ja mal an Angie wenden. Da stehen gerad die notleidenden Banken und Automobil-Konzerne Schlange und warten auf eine milde Gabe. Vielleicht fällt da auch für notleidende Software-Häuser noch was ab ....

Und werde ich durch das Verhalten von Turbomed einen Schaden haben, weil die vertragsbrüchig werden, werden die für die Kosten aufkommen.

Netter Versuch.....

Gruss
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Thomas
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Thomas »

Hallo, alle zusammen,

ich habe den Pflegevertrag einmal mit einem Anwalt durchgesprochen und die Sache ist relativ klar: 10% Steigerung sind erlaubt, mehr nicht. Erlaubt ist aber auch, dass TM den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten kündigt. Danach steht man wohl ohne Updates und ohne Hotline da - wie sehr das schmerzt, muss man sehen. (Nun, der Verlust der Hot-(Cold-)line wird wohl leicht zu verschmerzen sein...)

Einen Schadensersatzanspruch gegen Turbomed wird man wohl nicht durchsetzen können, denn es wurde ja einfach nur die vertraglich vereinbarte Kündigungsoption ausgeführt. Da kein Vertragsbruch vorhanden ist, gibt es auch keinen Schadensersatz wegen dem dadurch notwendigen Wechsel der Praxissoftware. Das hätte man sich ja vor Vertragsabschluss überlegen können... Der Anwalt schläft nochmal über die Sache, denkt aber nicht, dass er dazu noch einen Geistesblitz haben wird :(

Da Frage ist nun also, wer am längeren Hebel sitzt... Herr Hübner lässt ja sein Blatt leicht sehen, aber die Frage ist, ob er auch ausspielt 8) . Wenn man zumindest die hier registrierten TM Anwender betrachtet, wird ja wohl nicht mehrere hundert Anwender rausschmeißen, oder :shock:?

Man könnte ja wirklich einen finanziellen Kompromiss anbieten: TM bekommt mehr oder weniger viel Geld freiwillig dazubezahlt, wenn im Gegenzug das Programm ordentlicher wird, d.h. kein zusätzlicher Schnickschnack, kein Programmieraufwand mehr in DocPortal (außer einem Knopf zum Abschalten), usw. Das ist zwar meiner Ansicht nach ein fairer Vorschlag, wird aber bei TM/Compugroup sicherlich nicht auf fruchtbaren Boden fallen, denn der Begriff "Fairness" wurde dort ganz offenbar vor Monaten abgeschafft bzw. durch "Raffgier" ersetzt.

Viele Grüße,
Thomas
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Turbouser
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Turbouser »

Also ich wäre dafür,

daß man über die üblichen Ärztezeitungen einen Bericht lancieren, in dem die Praktiken von Turbomed einmal öffentlich aufgezeigt werden und so auch viele
Turbomedanwender aufmerksam werden.

Vielleicht schließen sich dann tausende dem Protest gegen die Erhöhung an.

Es kann ja wohl nicht sein, daß man uns mit Rauswurf droht, weil wir gegen eine vertragswidrige Erhöhung sind.

Die Firma macht ja laut Geschäftsbericht auch gute Gewinne ( soll sie auch). Aber so ein Verhalten :mrgreen: :mrgreen:

Für Rückmeldung dankbar

Gruß

Turbouser
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schmidt-dietrich
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

DA waren Sie schneller, liebe Kollegen.
Denke, einen gleichlautenden Brief an TM mit Widerspruch wäre doch dann nicht verkehrt... und ambesten an Freunde per Fax+ email nach Gespräch gleichen zuschicken... Ein erster Schritt !!!
Bin da ja auch bereist am überlegen - was meint der Kollege Anwalt, was man schreiben soll ?
und
in die Medien bringen wäre gut - ich lese immer nur von Compugroup und ifap (nervige) Werbung in div. Blättern
- d.h. kritische Töne in diesen Blättern frgl. wegen Werbeeinnahmen - wo sich der Kreis schliesst.

das raffinierteste ist mir eben gekommen - dieses neue "Arzt am Abend" ist ja auch letztlich eine untergejubellte Werbeplattform , wo Meinung gemacht und Werbung lanziert werden wird mit sicher auch schönen Einnahmen... und wir zahlen trotzdem zusätzlich.
Ein Schelm, wer... :evil:
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von schmidt-dietrich »

Ach wäre es schön, wenn sich mal ein "mitlesender Gast" ;-) zu diesem Thema erklärt...
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von lapins »

Wir haben denselben Antwortbrief bekommen wie oben angeführt, also mit dem kündigen und so. Ich hatte wegen der 25,50 Einspruch erhoben, die maximal 10% lt Vertrag aber noch nicht erwähnt.

Meine nä Schritte:
1) Anfrage bei KvBaWü wie die das mit der Zertifizierung halten
2) Anfrage bei KBV ob in einem PVS eine Arzneimitteldb überhaupt zwingend dabei sein muss".
Dies geht nämlich weder aus dem Gesetzestext noch aus den KBV FAQ hervor
http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=8444#p8444
3) 2 Widerspruch wegen mehr als 10% Erhöhung,

Ich stehe nach wie vor dazu 255€=10 *25,5 in einen Topf einzahlen zu wollen, um das vielleicht mit x1000 anderen zusammen klären zu lassen.
Die "Bösen" sind dabei nicht notwendigerweise TM/compugroup.

mfg rlap
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von LisaSimpson »

Haben auch der Erhöhung widersprochen, daraufhin auch ein nettes Schreiben von Herrn Hübner bekommen, in der mit der Kündigung gedroht wird, falls wir die Erhöhung nicht akzeptieren.

Als Pathologie stellen wir keine GKV-Verordnungen aus, also sind wir nicht dazu verpflichtet, eine zertifizierte Arzneimiteldatenbank zu nutzen.

Werden diese Erhöhung nicht einfach so akzeptieren.

Gruß
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von moe_l »

Hallo,
habe vor zwei Wochen auch der Erhöhung wiedersprochen und mich gleich auf die 10% bezogen. In dem Schreiben habe ich dann gleich noch meinen aufgestauten Ärger (Serverpasswort und dadurch bedingt vorsichtig ausgedrückt eine sehr "zähe" und "auskunftsfreudige" Hotline) rausgelassen.
Reaktion: Anruf aus Kiel, ein einstündiges Gespräch um die Problematik lokaler Vertriebspartner/Serverpassword ohne wirklich zu einer Lösung zu kommen, Preiserhöhung wurde nicht angesprochen. Sonst bisher noch keine Reaktion.
einen schönen abend
m.m.
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Geigenberger
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Geigenberger »

Hallo,
:evil:
....Das AVWG gemäß § 73, Abs. 8 SGB V sagt aus, dass jede Ärztin oder Arzt, der ab 01.07.2008 per Praxisprogramm GKV-Verordnungen aussellt, .... eine ebenfalls AVWG-zertifizerte Arzneimitteldatenbank benutzen muss.....
:evil:
Dass auch TurboMed von unseren Bürokraten - und von unserer KV, die ja jeden bürokratischen Unsinn bisher stets ohne Widerspruch durchgewunken hat - zugeschi..en wird, ist nun wirklich nicht die Schuld von Turbomed.

Eine Frage noch: Haben Sie schon eine preiswerte und qualtitativ gleichwertige Software als Alternative zu TurboMed gefunden????

A. Geigenberger
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Turbouser »

Hallo,

es geht für mich hier nicht um die Paragraphen der KV oder ....

Laut Vertrag ist nur eine 10% Steigerung erlaubt, verlangt wird aber eine zigfache Steigerung und indirekt wird man auch noch genötigt.

Wenn wir unsere Patienten nötigen würden, ist die Reaktion ja bestens bekannt und wir werden in die Schranken verwiesen!!

Also warum muß sich Turbomed nicht an seinen Vertrag halten ????

:shock: :shock: :mrgreen: :mrgreen:

Turbouser
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wahnfried
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von wahnfried »

Turbouser hat geschrieben: Also warum muß sich Turbomed nicht an seinen Vertrag halten ????
...zumal die AVWG-Zertifizierung von TurboMed bereits im August erfolgte, deutlich später (Ende September) mit dem Update die fast entschuldigende Mitteilung kam, daß nun leider die Software-Pflegekosten um 10% angehoben werden müssten. Mit den Preisen und der Preisliste haben sie dann ohne weitere Ankündigung auf der Homepage kurz vor Mitte Januar "gespielt" ( http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=11&t=1542 ), wie man hier im Forum lesen konnte. Dann im Februar die Preisforderung, die hier zur Diskussion steht.

Eine Zertifizierung, die im August 2008 bereits "durch" war, kann eigentlich so spät keine unerwarteten Kosten produzieren, das sollte also in die Kalkulation der Ende September angekündigten Erhöhung der Software-Pflegekosten eingegangen sein. Sollte doch eine unkalkulierte, nicht selbst zu verantwortende Situation seit Ende September 2008 entstanden sein, hielte ich eine völlig offene Informationspolitik unter Nennung der Verursacher nicht kalkulierter Kosten für erforderlich, um nicht den Anschein für Bereicherung aufkommen zu lassen. Diese ist aber nicht erfolgt.

Außerdem wurde ja gesagt, daß das Praxis-Center weiterhin kostenfrei bleiben würde ( http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=7988#p7988 und dort auch das übernächste posting von stefan). Diese Aussage wäre eine Lüge, falls von Ifap über TurboMed durchgereichte Kosten auf die User umgeschichtet/abgewälzt würden.

Also sollten wir eine offene Informationspolitik von TurboMed erwarten, die uns ggfs. erlaubt, zu entscheiden, ob wir diese 25,50 Euro plus MWSt. als für TurboMed unabwendbar und unverschuldet ansehen müssen. Ohne eine solche offene Informationspolitik bleibt für mich die Erhöhung vertragswidrig, da es nicht erkennbar ist, daß sie durch Ende September 2008 noch nicht bekannte und von TurboMed unverschuldete externe Kosten entsteht. Behaupten kann das Jeder.

Solange das Fehlen einer solchen offenen Informationspolitik uns nicht diese Beurteilung erlaubt, ist Widerstand gegen offensichtlich vertragswidriges Verhalten die normale Reaktion.
Ich bezweifele sogar (bin aber kein Jurist), daß TurboMed aufgrund der Nicht-Akzeptanz der vertragswidrig anzusehenden Preissteigerung den Software-Pflegevertrag kündigen darf, weil zwar im Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !

Der abgeschlossene Vertrag ist also wirklich fair (denn der Nutzer ist ja darauf angewiesen, ein Praxisprogramm zu benutzen und darf nicht durch willkürliche Entscheidungen des Programm-Erstellers zum Wechsel gezwungen werden) - aber was nützt das, wenn der Software-Lieferant sich nicht an den Vertrag hält ?

Viele Grüsse, Wahnfried
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Thomas
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von Thomas »

Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !
Das stimmt so offenbar für ältere Verträge - ich habe diesen Passus so auch in einem Vertrag von Ende 2003 gefunden. In einem aktuellen Vertragswerk sieht das aber anders aus:
3.4. TurboMed kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Ein-gang beim Nutzer an.
Damit ist TM juristisch fein raus und kann jederzeit den Vertrag auflösen. Jetzt muss sich wohl jeder seinen Vertrag heraussuchen - wenn man noch den alten Vertrag hat, dann würde meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Anfechten durchaus erfolgversprechend sein. Hat man die neue Version, dann sieht das jedoch wohl schlecht aus.

In jedem Fall ist es ein Muskelspiel - machen genügend Anwender mit, dann wird sich TM die Kündigungen (soweit möglich) wohl zweimal überlegen. Sind es nur wenige, dann haben die Kieler wohl eher gewonnen.
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wahnfried
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von wahnfried »

Thomas hat geschrieben:
Software-Pflegevertrag (§12) steht, daß der Nutzer den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden kann, eine Kündigungsmöglichkeit von Seiten TurboMed steht dort aber nicht drin !
Das stimmt so offenbar für ältere Verträge - ich habe diesen Passus so auch in einem Vertrag von Ende 2003 gefunden. In einem aktuellen Vertragswerk sieht das aber anders aus:
3.4. TurboMed kann den Vertrag schriftlich mit einer Frist von einem Jahr zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Ein-gang beim Nutzer an.
Damit ist TM juristisch fein raus und kann jederzeit den Vertrag auflösen. Jetzt muss sich wohl jeder seinen Vertrag heraussuchen - wenn man noch den alten Vertrag hat, dann würde meiner unmaßgeblichen Meinung nach ein Anfechten durchaus erfolgversprechend sein. Hat man die neue Version, dann sieht das jedoch wohl schlecht aus.

In jedem Fall ist es ein Muskelspiel - machen genügend Anwender mit, dann wird sich TM die Kündigungen (soweit möglich) wohl zweimal überlegen. Sind es nur wenige, dann haben die Kieler wohl eher gewonnen.
...dann nehme ich meine Aussage, daß der Software-Pflege-Vertrag von TurboMed fair sei, mit dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns zurück. Korrekt erscheint mir: er war mal früher fair. Anders gesagt: den früher üblichen Vertrag finde ich ausgesprochen fair und zuvorkommend und dem früheren Ruf des Hauses TurboMed voll zur Ehre gereichend. Dafür nimmt oder nahm man einiges an Problemen beim Update und Inkonsequenzen im Programmablauf hin (Zugegeben: das sieht bei anderen Programmen nicht unbedingt überall besser aus). Dem Aufruf zum Vertrags-Check schließe ich mich an.

Wer weiß, wie das mit Kündigung durch den Software-Lieferanten in anderen Programmen aussieht?

Grüsse, Wahnfried
WFS
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von WFS »

Guten Abend,
mein Software-Überlassungs- und Pflegevertrag von Dezember 2005 sieht keine Klausel für die Kündigung des Vertrages seitens des Anbieters (TM) vor. Ich habe ein anwaltliches Schreiben an TM gesendet, in dem mein RA meine anwaltliche Vertretung anzeigt und die Preiserhöhung ablehnt. Wortlaut:
"Die in §3 Ziff. 3 des Vertrages der Anlage 2 zu diesem Vertrag vereinbarte Preisanpassung sieht vor, dass Preiserhöhungen begrenzt sind auf einen Betrag von jährlich 10% der Nettoupdatekosten von 384,00 Euro zzgl. MwSt.
Mein Mandant lehnt also Ihr Angebot ab. Er ist im Übrigen bereit, seinen Vertag ordnungsgemäß zu erfüllen."
Lt. RA kommt hier das "Werksvertragsrecht" zum Tragen. Eine Sammelklage ist in diesen Fällen nicht möglich - aber die Durchführung eines Musterprozesses.
Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kundens.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Mitteilungen an TM, in denen eine Preiserhöhung bei Verbesserung des Produktes als akzeptalel signalisiert werden, die Diskussion verwässern, da es hier nur um rein juristische Fakten geht.
Grüsse
WFS
hw
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Re: Preiserhöhung um 25.50€ / Mo + MwSt. für AVWG- bzw. KBV-Zert

Beitrag von hw »

TM begründet ja die außervertragliche Forderung mit Wegfall der "Pharmakommunikation", was bedeutet, dass bestimmte Werbungsmechanismen in der Medikamentendatenbank nicht mehr zulässig sind. Damit wird die Manipulationsmöglichkeit über die Medikamentendatenbank etwas geringer, also zahlt auch die Pharmaindustrie nicht mehr so viel. Ich finde das ja zunächst mal positiv.
Allerdings wird von TurboMed in diesem Zusammenhang verschwiegen, dass bereits von langer Hand vorbereitet, eine andere Werbequelle in das Programm eingebaut wurde, nämlich Doc-Portal.
Die Werbung zu Doc-Portal (http://www.docportal.info/index-info.html#kontaktkoop) führt aus: "..DocPortal steht als Informationskanal allen Beteiligtem am Gesundheitswesen offen."
Das kann doch nur bedeuten, dass die Werbung, die in der Med.Datenbank nicht mehr möglich ist, künftig über diesen Kanal in die Praxis kommt. "Beteiligte" am Gesundheitswesen sind ja irgendwie alle. Die Inhalte von Doc-Portal zeigen das ja bereits, nichts als Werbung von Banken, Versicherungen, Zeitschriften, Krankenkassen. Jeder der bezahlt, kann künftig seinen Werbemüll in diesen Programmteil einbauen lassen. Ein gigantisches Einfallstor für jede Art von Werbung!

Es findet somit kein Verzicht auf Werbung, sondern lediglich eine Verlagerung von Werbung von einen Programmteil in einen anderen statt.
Dass dafür in nicht unerheblichem Umfang außerhalb des bestehenden Vertrages bezahlt werden soll, ist ein frecher Zug seitens TM.
Unser Widerspruch gegen die Erhöhung ist gestern zur Post.

Gruß
HW
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