Re: Dokumentation der Behandlung (Paragraf § 630f BGB)
Verfasst: Montag 16. Dezember 2013, 11:34
Hallo,
ich habe mich mit der Frage an die KV gewandt, warum zertifizierte Arztprogramm den oben genannten Paragrafen nicht umsetzen.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Geigenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die KBV hat zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes im Praxisverwaltungssystem bisher keine Anforderungen beschrieben, da anders als in vielen Gesetzesvorhaben, die in den SGBs geregelt sind, die KBV hier nicht explizit als Beteiligter (Normgeber, Zertifizierer) genannt wird.
Im Rahmen der Einführung des Patientenrechtegesetzes haben die KBV und die KVen dennoch eine Arbeitsgruppe initiiert. In dieser AG sollen der aus dem Gesetz resultierende Handlungs- und Regelungsbedarf für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten festgestellt und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen ermittelt werden. In beiden Fällen müssen jedoch bis auf Weiteres die Softwarehäuser tätig werden und den Ärzten Lösungen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Schon bemerkenswert: So viele gesetzliche Vorlagen und Vorschriften, die uns Arbeit und Umstände machen, werden von der KV sofort 1:1 umgesetzt. Hier ist man offenbar etwas lockerer.
A. Geigenberger
ich habe mich mit der Frage an die KV gewandt, warum zertifizierte Arztprogramm den oben genannten Paragrafen nicht umsetzen.
Hier die Antwort:
Sehr geehrter Herr Dr. Geigenberger,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die KBV hat zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes im Praxisverwaltungssystem bisher keine Anforderungen beschrieben, da anders als in vielen Gesetzesvorhaben, die in den SGBs geregelt sind, die KBV hier nicht explizit als Beteiligter (Normgeber, Zertifizierer) genannt wird.
Im Rahmen der Einführung des Patientenrechtegesetzes haben die KBV und die KVen dennoch eine Arbeitsgruppe initiiert. In dieser AG sollen der aus dem Gesetz resultierende Handlungs- und Regelungsbedarf für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten festgestellt und die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen ermittelt werden. In beiden Fällen müssen jedoch bis auf Weiteres die Softwarehäuser tätig werden und den Ärzten Lösungen anbieten.
Mit freundlichen Grüßen
Schon bemerkenswert: So viele gesetzliche Vorlagen und Vorschriften, die uns Arbeit und Umstände machen, werden von der KV sofort 1:1 umgesetzt. Hier ist man offenbar etwas lockerer.
A. Geigenberger