Zumutung Verordnung
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- DrHJvdB
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Re: Zumutung Verordnung
Hat jemand Erfahrung, ob mit der neuesten TM-Version die Verordnung flüssiger geworden ist? Oder kann man die alte VO wieder einstellen?
- Lazarus
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Re: Zumutung Verordnung
Leider nein: Man kann allenfalls den alten Medikamentenplan zum Ausdrucken wieder einstellen. Die "Neue Verordnung" sieht aus wie vorher und hat weiterhin merkwürde Features. Habe mir mehr davon versprochen. Außerdem ärgere ich mich, dass Version 12.4.0 schon wieder zurückgerufen wurde.........da traut man sich ja gar nicht mehr zu installierenDrHJvdB hat geschrieben:Hat jemand Erfahrung, ob mit der neuesten TM-Version die Verordnung flüssiger geworden ist? Oder kann man die alte VO wieder einstellen?
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rfbdoc
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Re: Zumutung Verordnung
Die Version 12.4 zeigt nur marginale Verbesserungen. Den neuen Medikamentenplan kann man ausschalten, aber welchen Vorteil bietet die neue Verordnung dann überhaupt noch ?
Keinen.
Die alte Verordnung ist nicht reaktiviert.
Hauptkritikpunkt: Man muss auch bei Ansicht des eigentlichen Kassenrezepts noch Anmerkungen in die Zeile unter dem Medikament schreiben können und nicht nur im ersten Auswahlbildschirm im unteren Bereich. Alles andere ist praxisfern, zumal man bei Ansicht des roten Kassenrezeptes dann auch nicht mehr zurückspringen kann. Ausserdem kann man hier nicht z.B. "3x30 Tropfen" oder anderen Freitext eingeben.
Ausserdem möchte ich nicht dass jede Dosierungsanweisung eines Akutmedikamentes (z.B ACC 200 3x1) gleich im Medikamentenplan erscheint (bei Verwendung des neuen Medikamentenplanes).
Leider ist die neue Verordung für mich weiter nicht praxistauglich. Ich arbeite weiter noch mit Version 12.2.6 und hoffe inständig auf fundamentale Programmverbesserungen.
Keinen.
Die alte Verordnung ist nicht reaktiviert.
Hauptkritikpunkt: Man muss auch bei Ansicht des eigentlichen Kassenrezepts noch Anmerkungen in die Zeile unter dem Medikament schreiben können und nicht nur im ersten Auswahlbildschirm im unteren Bereich. Alles andere ist praxisfern, zumal man bei Ansicht des roten Kassenrezeptes dann auch nicht mehr zurückspringen kann. Ausserdem kann man hier nicht z.B. "3x30 Tropfen" oder anderen Freitext eingeben.
Ausserdem möchte ich nicht dass jede Dosierungsanweisung eines Akutmedikamentes (z.B ACC 200 3x1) gleich im Medikamentenplan erscheint (bei Verwendung des neuen Medikamentenplanes).
Leider ist die neue Verordung für mich weiter nicht praxistauglich. Ich arbeite weiter noch mit Version 12.2.6 und hoffe inständig auf fundamentale Programmverbesserungen.
R.F.B.
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rfbdoc
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Re: Zumutung Verordnung
Auf meinen Testrechner(Version 12.4.2) habe ich einfach mal aus der Praxis (Version 12.2.6) die Datei "Rezept mit Medikamenten.tmf" ins Verzeichnis TurboMed\Formulare\Patientenmenue\ kopiert. Auf F8 kommt prompt die "alte Verordnung", selbst der Einsprung ins IfapPraxisCenter3 und die Übernahme neuer Medikamente laufen problemlos, ebenso die Weitergabe ausgewählter OTC Medikamente ans grüne Rezept, wobei letzteres hier erst nach einkopieren der früheren Versionen des Grünen Rezepts nachvollzogen werden konnte. Vermutlich lag letzteres aber an den fehlenden Einstellungen zur OTC Medikamenten unter StrgE im neu einkopierten Kassenrezept.
Damit kann man -so scheint es- die "alte Verordnung" auch in der aktuellen Version 12.4.2 nutzen. Das wäre ja wirklich ein Fortschritt:-)
Damit kann man -so scheint es- die "alte Verordnung" auch in der aktuellen Version 12.4.2 nutzen. Das wäre ja wirklich ein Fortschritt:-)
R.F.B.
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Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung
Es funktioniert wirklich ziemlich gut!
Nicht vergessen,auch das BTM-Rezept mit einer alten Version zu ersetzen!
Nicht vergessen,auch das BTM-Rezept mit einer alten Version zu ersetzen!
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung
CAVE: Auch wenn's auf den ersten Blick funktioniert... ich wäre mit solchen Operationen extrem vorsichtig. Man weiß nie, welche Querverbindungen zwischen Datensätzen das neue Formular zwar erstellt, das alte jedoch nicht. Wenn dann am Ende die Statistik nicht stimmt oder sonstwas nicht mehr die richtigen Informationen liefert (wer merkt das dann schon gleich), könnte das schwerwiegende Folgen haben...
Zum Spielen in einem Testsystem - schön und gut, aber in einem Livesystem würde ich davon dringendst abraten. Die unbekannten Nebenwirkungen könnten doch sehr gravierend sein. Ein neues Medikament probiert man ja auch nicht erst an sich dringendst aus und lässt es dann, wenn man nicht gerade tot umgefallen ist, gleich auf den Markt los...
Zum Spielen in einem Testsystem - schön und gut, aber in einem Livesystem würde ich davon dringendst abraten. Die unbekannten Nebenwirkungen könnten doch sehr gravierend sein. Ein neues Medikament probiert man ja auch nicht erst an sich dringendst aus und lässt es dann, wenn man nicht gerade tot umgefallen ist, gleich auf den Markt los...
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rfbdoc
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Re: Zumutung Verordnung
Was ist schon ohne Risiko ? Ich habe aber wenig Bedenken und Statistiken sehe ich mir sowieso nicht an.
Natürlich haben Sie aber vollkommen Recht ! Da ich aktuell aber weiter mit 12.2.6 arbeite mit einkopiertem Prüfmodul etc. ist das auch nicht ganz risikolo und das Einpflegen neuer Medikament aus der alten IfapListe wird auch nicht bis ultimo gehen.
Letztlich habe ich den Kommentar auch gepostet, da TM sagt ein Zurück zur alten Verordnung sei nicht möglich bzw. nur mit großem Aufwand machbar, scheinbar geht´s doch (wenn auch vielleicht nur mit "eingeschränkten" Funktionalitäten hinsichtlich der Arzneiverordnungsrichtlinen - letzteres von mir nicht unbedingt als Mangel empfunden).
Natürlich haben Sie aber vollkommen Recht ! Da ich aktuell aber weiter mit 12.2.6 arbeite mit einkopiertem Prüfmodul etc. ist das auch nicht ganz risikolo und das Einpflegen neuer Medikament aus der alten IfapListe wird auch nicht bis ultimo gehen.
Letztlich habe ich den Kommentar auch gepostet, da TM sagt ein Zurück zur alten Verordnung sei nicht möglich bzw. nur mit großem Aufwand machbar, scheinbar geht´s doch (wenn auch vielleicht nur mit "eingeschränkten" Funktionalitäten hinsichtlich der Arzneiverordnungsrichtlinen - letzteres von mir nicht unbedingt als Mangel empfunden).
R.F.B.
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Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung
Ich habe heute ganz entspannt damit gearbeitet... keine Probleme.
Ein einmal abgespeichertes Rezept kann man allerdings, so wie bei der "neuen Verordnung", auch nicht mehr ändern. Und wenn man ein abgespeichertes Rezept aus der Karteikarte aufruft und mit "Strg-F9" vielleicht das Datum usw. aktualisieren will, dann landet man wie seit Version 12.3.x gewohnt wieder in der Neuen Verordnung.
Trotzdem empfand ich das heutige Arbeiten zügiger...
Und was macht es für einen Sinn, etwas auf einem Test-System auszuprobieren, wenn man nicht die Absicht hat, es auch später live zu probieren...
Die Statistik funktioniert übrigens auch, soweit ich das überblicke. Jetzt am Anfang des Quartals ist es relativ einfach, das zu testen, denn die Daten sind noch überschaubar und ich habe gleich gesehen, was ich heute mit der Nicht-Neuen-Verordnung rezeptiert habe und was nicht.
Ein einmal abgespeichertes Rezept kann man allerdings, so wie bei der "neuen Verordnung", auch nicht mehr ändern. Und wenn man ein abgespeichertes Rezept aus der Karteikarte aufruft und mit "Strg-F9" vielleicht das Datum usw. aktualisieren will, dann landet man wie seit Version 12.3.x gewohnt wieder in der Neuen Verordnung.
Trotzdem empfand ich das heutige Arbeiten zügiger...
Und was macht es für einen Sinn, etwas auf einem Test-System auszuprobieren, wenn man nicht die Absicht hat, es auch später live zu probieren...
Die Statistik funktioniert übrigens auch, soweit ich das überblicke. Jetzt am Anfang des Quartals ist es relativ einfach, das zu testen, denn die Daten sind noch überschaubar und ich habe gleich gesehen, was ich heute mit der Nicht-Neuen-Verordnung rezeptiert habe und was nicht.
Viele Grüße
Kasimir
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rfbdoc
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Re: Zumutung Verordnung
Offenbar habe Sie ja schon länger mit der neuen Verordnung gearbeitet und dabei sicher auch einen Gewöhnungseffekt durchgemacht. Dennoch empfinden Sie die Rückkehr zur alten Verordnung als Erleichterung.
Das sollte den TM- Programmentwicklern doch wirklich zu denken geben !!!
Danke auch für den Hinweis bei Aktualisierung wiederaufgerufener Medikamente aus der Karteikarte.
Ersetzten Sie folgende Dateien der Version 12.4.2 durch die entsprechenden Dateien aus der Version 12.2.6
Ordner: \TurboMed\Formulare\Patientenmenue\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Kassenrezept.tmf
Kassenrezept_04_2002.tmf (nur fraglich erforderlich)
Kassenrezeptzusatz.tmf (nur fraglich erforderlich)
Privatrezept.tmf
Ordner: \TurboMed\Formulare\Karteikarte\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Damit scheint, soweit ich es testen konnte, die neue Verordnung auch bei Rezeptaufruf aus der Karteikarte und Aktualisierung über strgF9 inaktiv zu bleiben. Nur beim Privatrezept hakt es noch...
Das sollte den TM- Programmentwicklern doch wirklich zu denken geben !!!
Danke auch für den Hinweis bei Aktualisierung wiederaufgerufener Medikamente aus der Karteikarte.
Ersetzten Sie folgende Dateien der Version 12.4.2 durch die entsprechenden Dateien aus der Version 12.2.6
Ordner: \TurboMed\Formulare\Patientenmenue\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Kassenrezept.tmf
Kassenrezept_04_2002.tmf (nur fraglich erforderlich)
Kassenrezeptzusatz.tmf (nur fraglich erforderlich)
Privatrezept.tmf
Ordner: \TurboMed\Formulare\Karteikarte\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Damit scheint, soweit ich es testen konnte, die neue Verordnung auch bei Rezeptaufruf aus der Karteikarte und Aktualisierung über strgF9 inaktiv zu bleiben. Nur beim Privatrezept hakt es noch...
R.F.B.
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Re: Zumutung Verordnung
Was könnte als Argument für die neue Verordnung gerechnet werden?
1. Automatische Aktualisierung des Med.-Planes incl. evtl. in der Sprechstunde geänderter Dosierungen.
2. Man kann schon im oberen Fenster, sozusagen in der "eigenen Liste" der Medikamente des Pat. erkennen, ob das entsprechende Medikament ein Rabatt-Medikament ist.
3. Man kann mehrere Packungen eines Medikamentes verordnen ohne jedesmal eine neue Zeile zu erzeugen.
4. Das "aut idem"-Kreuz ist für jeden Patienten individuell speicherbar.
Hier muss jeder selbst entscheiden, wie wichtig ihm das ist. Zu Punkt 1.) Ich persönlich gehe ohnehin in den Med.-Plan, wenn ich eine andere Dosierung mit dem Patienten bespreche; das Ändern der Dosierung bei dieser Gelegenheit ist kein wirklicher Aufwand. Zu Punkt 2) Die Rabatt-Verträge sind mir sowieso zuwider. Zu Punkt 3.) Mehr als eine N3 verordne ich fast nie. 4.) Diesen Punkt halte ich tatsächlich für positiv.
Was hat mich wirklich gestört an der Neuen Verordnung?
1.) Im oberen Fenster, also dort, wo die bisher schon verordneten Medikamente aufgelistet sind, habe ich mich oft "verklickt", denn es ist alles sehr klein und flackert auch nach dem Update noch ein bisschen. Auch sowieso merkte sich zumindest mein Computer nie die Fenstergröße und -position.
2.) Die Dosierungsangaben: Erzeugen, zumindest bei jeder Veränderung, eine überflüssige Karteikartenzeile.
3.) Die Angaben in der sog. Infozeile (in der man z.B. nicht normgerechte Dosierungen usw. eintragen kann), werden nicht gespeichert, sondern müssen bei jeder Wiederverordnung neu eingetragen werden.
4.) Größtes Manko: Wenn man das Rezept in den Druck geschickt hat, ist nichts mehr nachträglich korrigierbar.
5.) Die Erstellung eines Rezeptes erfordert in jedem Fall mehr Klicks als früher.
***
Die alte Verordnung war übersichtlicher.
Die Ideallösung, finde ich, zur Erstellung eines Rezeptes, wäre WYSIWYG.
1. Automatische Aktualisierung des Med.-Planes incl. evtl. in der Sprechstunde geänderter Dosierungen.
2. Man kann schon im oberen Fenster, sozusagen in der "eigenen Liste" der Medikamente des Pat. erkennen, ob das entsprechende Medikament ein Rabatt-Medikament ist.
3. Man kann mehrere Packungen eines Medikamentes verordnen ohne jedesmal eine neue Zeile zu erzeugen.
4. Das "aut idem"-Kreuz ist für jeden Patienten individuell speicherbar.
Hier muss jeder selbst entscheiden, wie wichtig ihm das ist. Zu Punkt 1.) Ich persönlich gehe ohnehin in den Med.-Plan, wenn ich eine andere Dosierung mit dem Patienten bespreche; das Ändern der Dosierung bei dieser Gelegenheit ist kein wirklicher Aufwand. Zu Punkt 2) Die Rabatt-Verträge sind mir sowieso zuwider. Zu Punkt 3.) Mehr als eine N3 verordne ich fast nie. 4.) Diesen Punkt halte ich tatsächlich für positiv.
Was hat mich wirklich gestört an der Neuen Verordnung?
1.) Im oberen Fenster, also dort, wo die bisher schon verordneten Medikamente aufgelistet sind, habe ich mich oft "verklickt", denn es ist alles sehr klein und flackert auch nach dem Update noch ein bisschen. Auch sowieso merkte sich zumindest mein Computer nie die Fenstergröße und -position.
2.) Die Dosierungsangaben: Erzeugen, zumindest bei jeder Veränderung, eine überflüssige Karteikartenzeile.
3.) Die Angaben in der sog. Infozeile (in der man z.B. nicht normgerechte Dosierungen usw. eintragen kann), werden nicht gespeichert, sondern müssen bei jeder Wiederverordnung neu eingetragen werden.
4.) Größtes Manko: Wenn man das Rezept in den Druck geschickt hat, ist nichts mehr nachträglich korrigierbar.
5.) Die Erstellung eines Rezeptes erfordert in jedem Fall mehr Klicks als früher.
***
Die alte Verordnung war übersichtlicher.
Die Ideallösung, finde ich, zur Erstellung eines Rezeptes, wäre WYSIWYG.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
- DrHJvdB
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Re: Zumutung Verordnung
Tjo...
ich kann auch nicht verstehen, warum man immer noch nicht wieder die alte Verordnung einstellen kann. Unbegreiflich! Das wär so einfach, das umschaltbar zu machen. Schade, dass hier keiner von TM zu diesem SO OFT!!! geäußertem Wunsch mal paar Zeilen schreibt. Das versteh ich wirklich nicht. Dieser Wunsch, die alte VO wieder benutzen zu können, ist doch nix schlimmes - oder?
ich kann auch nicht verstehen, warum man immer noch nicht wieder die alte Verordnung einstellen kann. Unbegreiflich! Das wär so einfach, das umschaltbar zu machen. Schade, dass hier keiner von TM zu diesem SO OFT!!! geäußertem Wunsch mal paar Zeilen schreibt. Das versteh ich wirklich nicht. Dieser Wunsch, die alte VO wieder benutzen zu können, ist doch nix schlimmes - oder?
- mschiller
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Re: Zumutung Verordnung
Natürlich nicht - aber wie soll man dann noch die 15 euro + mwst. preiserhöhung rechtfertigen?
-
Michael Hamm
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin gerade auf Diabetes Kongress in Berlin und konnte noch kein update einspielen. Aus den Beiträgen entnehme ich, dass die alte Verordnung immer noch nnicht wiederhergestellt ist. Herr Ramm wurde von mir persönlich aufgefordert, die alte Verordnung wiederherzustellen.
Für die Zwangsanbindung des Ifap gibt es keine rechtliche Handhabe. Wir sin die Kunden und wir sollen für ein fehlerhaftes Produkt zahlen. Laut aktueller Rechtsprechung (Bundesgesetz) braucht man eine Arzneimitteldatenbank nur bei elektronischer Verordnung.
Gemäß Gesetzeslage darf man den Rechner aber auch als Schreibmaschine nuzten und eigene Listen selbst anlegen. Dass habe ich drei Jahre ohne Probleme so gemacht. Als Schwerpunktpraxis für Diabetiker muss ich nach jedem IFAP update dass Diabeteszubehör manuell von nicht rezeptpflichtig auf Rezeptpflichtig umschalten. Das kostet meistens ein ganzes Wochenende. Abgesehen von den weiteren Fehlen des IFAP, dessen Aufzählung dass Forum sprengen würde.
Mit der Zwangsanbindung haben wir die Möglichkeit der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher. Ich frage dass Forum, ob wir uns dass weiter gefallen lassen sollen. Wenn zahlende Kunden gehen und/oder den Schaden finanziell einklagen, werden auch Vorstand und Aktionäre der Compogroup aufwachen. Ich werde mir das nicht gefallen lassen.
Wir sind das zahlende Volk !! Der Kund ist König, nicht die Aktionäre
Viele kollegiale Grüße vom europäischenDiabeteskongreß aus Berlin.
bin gerade auf Diabetes Kongress in Berlin und konnte noch kein update einspielen. Aus den Beiträgen entnehme ich, dass die alte Verordnung immer noch nnicht wiederhergestellt ist. Herr Ramm wurde von mir persönlich aufgefordert, die alte Verordnung wiederherzustellen.
Für die Zwangsanbindung des Ifap gibt es keine rechtliche Handhabe. Wir sin die Kunden und wir sollen für ein fehlerhaftes Produkt zahlen. Laut aktueller Rechtsprechung (Bundesgesetz) braucht man eine Arzneimitteldatenbank nur bei elektronischer Verordnung.
Gemäß Gesetzeslage darf man den Rechner aber auch als Schreibmaschine nuzten und eigene Listen selbst anlegen. Dass habe ich drei Jahre ohne Probleme so gemacht. Als Schwerpunktpraxis für Diabetiker muss ich nach jedem IFAP update dass Diabeteszubehör manuell von nicht rezeptpflichtig auf Rezeptpflichtig umschalten. Das kostet meistens ein ganzes Wochenende. Abgesehen von den weiteren Fehlen des IFAP, dessen Aufzählung dass Forum sprengen würde.
Mit der Zwangsanbindung haben wir die Möglichkeit der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher. Ich frage dass Forum, ob wir uns dass weiter gefallen lassen sollen. Wenn zahlende Kunden gehen und/oder den Schaden finanziell einklagen, werden auch Vorstand und Aktionäre der Compogroup aufwachen. Ich werde mir das nicht gefallen lassen.
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- DrHJvdB
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Re: Zumutung Verordnung
Haben Sie eine Antwort von Herrn Ramm erhalten?
Ich wundere mich ja auch, dass hier niemand von TM Stellung nimmt zu dem Wunsch von so vielen Kollegen, die alte VO wieder zuzulassen...
Ich wundere mich ja auch, dass hier niemand von TM Stellung nimmt zu dem Wunsch von so vielen Kollegen, die alte VO wieder zuzulassen...
- schmidt-dietrich
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- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
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Re: Zumutung Verordnung
Zustimmung zu 1. keine rechtliche Handhabe, 2. viele Fehler und Lücken im ifap! 3. Interessant Ihr letzter Punkt..! Neuer Gedanke.. Zunächst mal Aktien Compugroup hinlege...Michael Hamm hat geschrieben:Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bin gerade auf Diabetes Kongress in Berlin und konnte noch kein update einspielen. Aus den Beiträgen entnehme ich, dass die alte Verordnung immer noch nnicht wiederhergestellt ist. Frau Ramm wurde von mir persönlich aufgefordert, die alte Verordnung wiederherzustellen.
Für die Zwangsanbindung des Ifap gibt es keine rechtliche Handhabe. Wir sin die Kunden und wir sollen für ein fehlerhaftes Produkt zahlen. Laut aktueller Rechtsprechung (Bundesgesetz) braucht man eine Arzneimitteldatenbank nur bei elektronischer Verordnung.
Gemäß Gesetzeslage darf man den Rechner aber auch als Schreibmaschine nuzten und eigene Listen selbst anlegen. Dass habe ich drei Jahre ohne Probleme so gemacht. Als Schwerpunktpraxis für Diabetiker muss ich nach jedem IFAP update dass Diabeteszubehör manuell von nicht rezeptpflichtig auf Rezeptpflichtig umschalten. Das kostet meistens ein ganzes Wochenende. Abgesehen von den weiteren Fehlen des IFAP, dessen Aufzählung dass Forum sprengen würde.
Mit der Zwangsanbindung haben wir die Möglichkeit der Schadensersatzforderung gegen den Verursacher. Ich frage dass Forum, ob wir uns dass weiter gefallen lassen sollen. Wenn zahlende Kunden gehen und/oder den Schaden finanziell einklagen, werden auch Vorstand und Aktionäre der Compogroup aufwachen. Ich werde mir das nicht gefallen lassen.
Wir sind das zahlende Volk !! Der Kund ist König, nicht die Aktionäre
Viele kollegiale Grüße vom europäischenDiabeteskongreß aus Berlin.
MfG
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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Michael Hamm
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- Registriert: Mittwoch 29. August 2012, 11:36
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen.
vielen Dank für die Rückmeldungen. In meiner Praxis ist das Quartalsupdate noch nicht angekommen. Ich poste einmal den letzten Brief an Herrn Ramm, der bis jetzt unbeantwortet blieb.
Briefauszug vom 18.09.2012
Betr.: Meine Beschwerde gegen die Zwangsanbindung des Ifap an Turbomed. Schwere Programmfehler. Bezug: Ihr Antwortschreiben.
Sehr geehrter Herr Ramm,
Die Zwangsanbindung ist nicht erforderlich. Nicht die KV, sondern wir zahlenden Kunden sind die Vertragpartner. Ich möchte Sie noch an dass Chaos bei den Kodierrichtlinien erinnern, was unsere KV da angerichtet hat. Ich erwarte von meinem Anbieter eine Software, die man auch nutzen kann.
Die Zwangsanbindung ist nicht verpflichtend.
Hinweis :
Der Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken gilt nur für die elektronische Verordnung von Arzneimitteln. Im Falle einer manuellen Verordnung oder wenn der Arzt den Computer als Schreibmaschine nutzt, ohne dass auf eine Arzneimittelsoftware bzw. –datenbank zurückgegriffen wird, gelten die Vorgaben des Anforderungskataloges nicht.
Die Abgrenzung zwischen der Nutzung des Computers als Schreibmaschine und der elektronischen Verordnung, deren Software nach § 73 Abs. 8 SGB V zertifizierungspflichtig ist, ist am Sinn und Zweck der vorgenannten Vorschrift zu bestimmen. Dieser besteht in der Gewährleistung eines manipulationsfreien Preisvergleichs. Diesem Maßstab entsprechend ist es zum Beispiel zulässig, wenn ein Arzt eine Excel-Tabelle anlegt, in der er Arzneimittelnamen oder Wirkstoffverordnungen speichert und diese per Knopfdruck auf ein Verordnungsblatt überträgt, soweit dieses von ihm erstellte Verzeichnis nicht von externen Stellen beeinflusst wird.
Diese Funktion des Programms haben Sie uns mit dem fehlerhaften Update genommen. Die Frist aus meinem ersten Schreiben gilt.
Brief Ende
Es ist bemerkenswert, wie einseitig argumentiert wird. Die Zwangsanbindung ist überhaupt nicht erforderlich. Ich melde mich direkt nach Erhalt und Einspielen des neuen updates wieder. Sollten die eigenen Listen und die alte Verordnung nicht wiederhergestellt sein, hilft nur der möglichst breite Protest gegen dieses kundenfeindliche Verhalten. Ich denke noch mit Schrecken an die ambulanten Kodierrichtlinien. Viel sinnlose Bürokratie.
Über 80 % verordnen wir Generika. Es werden uns nur die Bruttopreise aufs Budget gerechnet. Für Rabattverträge werden lediglich 9 % pauschal abgezogen. Die Preise der Datenbanken sind immer Brutto angegeben. Da die Rabattverträge geheim sind, kennt außer der beteiligten Krankenkasse keiner die wirklichen Preise. Warum sollen wir unseren Workflow so massiv stören lassen wegen Datensammlern, die offensichtlich Langeweile haben. Auch unsere Bundes KV sollte mal wieder eine Kassenarztpraxis als Maßstab nehmen und uns nicht weiter mit sinnloser Bürokratie zuschütten. Wir müssen uns gemeinsam gegen diese Übergriffe auf unsere Arbeitsleistung und die Datensicherheit unserer EDV Systeme wehren. Der Ifap ist Datenmüll und versucht ständig, unberechtigt auf das Internet zuzugreifen. Wahrscheinlich sollen wir in Kürze für dieses Schrottprogrammauch noch zahlen !!!
Viele kollegiale Grüße
vielen Dank für die Rückmeldungen. In meiner Praxis ist das Quartalsupdate noch nicht angekommen. Ich poste einmal den letzten Brief an Herrn Ramm, der bis jetzt unbeantwortet blieb.
Briefauszug vom 18.09.2012
Betr.: Meine Beschwerde gegen die Zwangsanbindung des Ifap an Turbomed. Schwere Programmfehler. Bezug: Ihr Antwortschreiben.
Sehr geehrter Herr Ramm,
Die Zwangsanbindung ist nicht erforderlich. Nicht die KV, sondern wir zahlenden Kunden sind die Vertragpartner. Ich möchte Sie noch an dass Chaos bei den Kodierrichtlinien erinnern, was unsere KV da angerichtet hat. Ich erwarte von meinem Anbieter eine Software, die man auch nutzen kann.
Die Zwangsanbindung ist nicht verpflichtend.
Hinweis :
Der Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken gilt nur für die elektronische Verordnung von Arzneimitteln. Im Falle einer manuellen Verordnung oder wenn der Arzt den Computer als Schreibmaschine nutzt, ohne dass auf eine Arzneimittelsoftware bzw. –datenbank zurückgegriffen wird, gelten die Vorgaben des Anforderungskataloges nicht.
Die Abgrenzung zwischen der Nutzung des Computers als Schreibmaschine und der elektronischen Verordnung, deren Software nach § 73 Abs. 8 SGB V zertifizierungspflichtig ist, ist am Sinn und Zweck der vorgenannten Vorschrift zu bestimmen. Dieser besteht in der Gewährleistung eines manipulationsfreien Preisvergleichs. Diesem Maßstab entsprechend ist es zum Beispiel zulässig, wenn ein Arzt eine Excel-Tabelle anlegt, in der er Arzneimittelnamen oder Wirkstoffverordnungen speichert und diese per Knopfdruck auf ein Verordnungsblatt überträgt, soweit dieses von ihm erstellte Verzeichnis nicht von externen Stellen beeinflusst wird.
Diese Funktion des Programms haben Sie uns mit dem fehlerhaften Update genommen. Die Frist aus meinem ersten Schreiben gilt.
Brief Ende
Es ist bemerkenswert, wie einseitig argumentiert wird. Die Zwangsanbindung ist überhaupt nicht erforderlich. Ich melde mich direkt nach Erhalt und Einspielen des neuen updates wieder. Sollten die eigenen Listen und die alte Verordnung nicht wiederhergestellt sein, hilft nur der möglichst breite Protest gegen dieses kundenfeindliche Verhalten. Ich denke noch mit Schrecken an die ambulanten Kodierrichtlinien. Viel sinnlose Bürokratie.
Über 80 % verordnen wir Generika. Es werden uns nur die Bruttopreise aufs Budget gerechnet. Für Rabattverträge werden lediglich 9 % pauschal abgezogen. Die Preise der Datenbanken sind immer Brutto angegeben. Da die Rabattverträge geheim sind, kennt außer der beteiligten Krankenkasse keiner die wirklichen Preise. Warum sollen wir unseren Workflow so massiv stören lassen wegen Datensammlern, die offensichtlich Langeweile haben. Auch unsere Bundes KV sollte mal wieder eine Kassenarztpraxis als Maßstab nehmen und uns nicht weiter mit sinnloser Bürokratie zuschütten. Wir müssen uns gemeinsam gegen diese Übergriffe auf unsere Arbeitsleistung und die Datensicherheit unserer EDV Systeme wehren. Der Ifap ist Datenmüll und versucht ständig, unberechtigt auf das Internet zuzugreifen. Wahrscheinlich sollen wir in Kürze für dieses Schrottprogrammauch noch zahlen !!!
Viele kollegiale Grüße
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Johnny
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Re: Zumutung Verordnung
Kurzer Erfahrungbericht über update von TM version 12.2.6 auf 12.4.2.
Hat mich fast 5 Stunden gekostet
(meine PCs sind schon etwas älter mit Pentium IV Prozessor). Darunter mußte eine Festplattenerweiterung mit einem Partitionmanger durchgeführt werden, da IFAP PraxisCenter 3 mehr Speicher verlangte. Insgesamt installierte sich IFAP mehrmals auf allen PC (bei der Installation von TurboMed und dann nochmals beim ersten Aufruf aus TurboMed heraus. Gott sei Dank lief alles problemlos, sonst wär dies heute ein rabenschwarzer Tag geworden.
Zum Schluß kam dann noch an meinem ältesten XP Prof. Rechner der Hinweis von TurboMed, daß ab dem 1. Januar 2013 das ServicePack 3 notwendig sei. (Warum? Bislang gab es mit dem Service Pack 2 keine Probleme).
Dank an rfbdoc. : mit seiner obigen Anleitung mit den alten Rezeptformularen konnte heute zügig mit der alten Verordnung aber dennoch mit der neuen IFAP Datenbank alles zügig rezeptiert werden.
TM läuft gefühlt schneller.
Besten Dank an alle für ihre Beiträge
Gruß aus Kiel
Johnny
Hat mich fast 5 Stunden gekostet
Zum Schluß kam dann noch an meinem ältesten XP Prof. Rechner der Hinweis von TurboMed, daß ab dem 1. Januar 2013 das ServicePack 3 notwendig sei. (Warum? Bislang gab es mit dem Service Pack 2 keine Probleme).
Dank an rfbdoc. : mit seiner obigen Anleitung mit den alten Rezeptformularen konnte heute zügig mit der alten Verordnung aber dennoch mit der neuen IFAP Datenbank alles zügig rezeptiert werden.
TM läuft gefühlt schneller.
Besten Dank an alle für ihre Beiträge
Gruß aus Kiel
Johnny
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Re: Zumutung Verordnung
Hallo,
ich melde mich von meinem "etwas längeren" Urlaub zurück. http://www.rtw.n-bay.de/
Gestern habe ich das erstemal seit ca. 3 Monaten mit TurboMed und mit der neuen Programmversion (12.4.2) und dem "neuen Rezeptdruck" in der Praxis gearbeitet.
Das ist eine unglaubliche Zumutung!!!
Offenbar nur um die Interessen der "Ifap-Firma" zu befriedigen - denn ein gesetzlicher Zwang zu diesem Unsinn besteht ja nicht, wie aus einigen Beiträgen in diesem Thread hervorgeht - mutet man tausenden Ärzten diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu!!!
Viele Grüße
A. Geigenberger
An Herrn "Wahnfried" ganz herzlichen Dank für seine Moderatorentätigkeit während meines Urlaubs!!!!!
ich melde mich von meinem "etwas längeren" Urlaub zurück. http://www.rtw.n-bay.de/
Gestern habe ich das erstemal seit ca. 3 Monaten mit TurboMed und mit der neuen Programmversion (12.4.2) und dem "neuen Rezeptdruck" in der Praxis gearbeitet.
Das ist eine unglaubliche Zumutung!!!
Offenbar nur um die Interessen der "Ifap-Firma" zu befriedigen - denn ein gesetzlicher Zwang zu diesem Unsinn besteht ja nicht, wie aus einigen Beiträgen in diesem Thread hervorgeht - mutet man tausenden Ärzten diesen zusätzlichen Arbeitsaufwand zu!!!
Viele Grüße
A. Geigenberger
An Herrn "Wahnfried" ganz herzlichen Dank für seine Moderatorentätigkeit während meines Urlaubs!!!!!
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FranzKonrad
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- Hat Dank erhalten: 1 mal
Re: Zumutung Verordnung
Hallo,Johnny hat geschrieben:... Dank an rfbdoc.[/b] : mit seiner obigen Anleitung mit den alten Rezeptformularen konnte heute zügig mit der alten Verordnung aber dennoch mit der neuen IFAP Datenbank alles zügig rezeptiert werden.
TM läuft gefühlt schneller. ...
möchte mich dem Dank anschließen, läuft bisher super ohne erkennbare Probleme.
Hab vor der Modifikation mal die neue, angeblich zwischenzeitlich verbesserte neue Verordnung ausprobiert: ist einfach Scheiße (Entschuldigung, aber Sch.. reicht hier nicht aus): Zunächt alles unübersichtlich bis dorthinaus, und wenn man dann das fertige Rezept sieht, kann man gar nichts mehr ändern / hinzufügen, etc.
Gruß
FranzKonrad
Wie finde ich die Formulare der VErsion 12.2.6
Hallo,
ich würde das gerne probieren.
Ersetzten Sie folgende Dateien der Version 12.4.2 durch die entsprechenden Dateien aus der Version 12.2.6
Ordner: \TurboMed\Formulare\Patientenmenue\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Kassenrezept.tmf
Kassenrezept_04_2002.tmf (nur fraglich erforderlich)
Kassenrezeptzusatz.tmf (nur fraglich erforderlich)
Privatrezept.tmf
Ordner: \TurboMed\Formulare\Karteikarte\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Ich ahbe aber keine 12.2.6 benutzt. Ich hatte sie 12.1.2, dann kam mit der neuen Verordnung die 12.3.1. Von welchem Datum sind die Formulare? Ich habe ältere benutzt, aber es kam die neue Verordnung. Allerdings habe ich noch die Version 12.3.3 (Sonderupdate). Die DVD mit der neuesten VErsion ist erst heute gekommen.
ich würde das gerne probieren.
Ersetzten Sie folgende Dateien der Version 12.4.2 durch die entsprechenden Dateien aus der Version 12.2.6
Ordner: \TurboMed\Formulare\Patientenmenue\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Kassenrezept.tmf
Kassenrezept_04_2002.tmf (nur fraglich erforderlich)
Kassenrezeptzusatz.tmf (nur fraglich erforderlich)
Privatrezept.tmf
Ordner: \TurboMed\Formulare\Karteikarte\
Rezept mit Medikamenten.tmf
Ich ahbe aber keine 12.2.6 benutzt. Ich hatte sie 12.1.2, dann kam mit der neuen Verordnung die 12.3.1. Von welchem Datum sind die Formulare? Ich habe ältere benutzt, aber es kam die neue Verordnung. Allerdings habe ich noch die Version 12.3.3 (Sonderupdate). Die DVD mit der neuesten VErsion ist erst heute gekommen.
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