Dauerdiagnosen
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Charliechen
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Dauerdiagnosen
Lt Rundschreiben der KVN soll man drauf achten, jedes Quartal die Dauerdiagnosen auch anzugeben (Morbi RSA und Medikationsprüfung).
Reicht es bei Turbomed einmal im Leben des Patienten mal dd Hypertonie zu schreiben ? Wird dann die Diagnose Hypertonie, jahrelang auf die Abrechnungsdiskette geschrieben ? Mich wundert warum ich manchmal in der Fehlerliste lese: "keine Diagnose abgerechnet", obwohl ich im Vorjahr mal eine Dauerdiagnose angegeben habe.
Reicht es bei Turbomed einmal im Leben des Patienten mal dd Hypertonie zu schreiben ? Wird dann die Diagnose Hypertonie, jahrelang auf die Abrechnungsdiskette geschrieben ? Mich wundert warum ich manchmal in der Fehlerliste lese: "keine Diagnose abgerechnet", obwohl ich im Vorjahr mal eine Dauerdiagnose angegeben habe.
- wahnfried
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... das Übertragen der Dauerdiagnosen ist, soweit ich weiß, überregional Pflicht. Allerdings sollte man die behandlungsrelevanten Dauerdiagnosen trotzdem in die Abrechnungsdiagnosen kopieren.DocWhv hat geschrieben:Wenn in den Praxis-Einstellungen nicht angegeben ist, dass "nur die Abrechnungsdiagnosen übertragen" werden, werden auch die Dauerdiagnosen jedesmal mit übertragen.
Wahnfried
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Charliechen
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Werden denn auf der Abrechnungsdiskette Dauerdiagnosen und Abrechnungsdiagnosen verschieden verschlüsselt ? Ich bin davon bisher immer ausgegangen, dass es reicht einmal im Lebern Hypertonie als Diagnose unter der Spalte "dd" einzugeben, Wenn der Patient denn sein ganzen Leben nur wegen Hypertonie kommt, dachte ich, brauche ich nie wieder eine Diagnose einzugeben. Die Software schreibt dann jedes Quartal, so dachte ich, die Diagnose Hypertonie mit auf die Abrechnungsdiskette als "Abrechnungsdiagnose", sodass das Thema Diagnosen eingeben für mich dann durch war. So könnte man sicher gehen, dass der KV mitgeteilt wird, dass der Patient auch im Abrechnungsquartal mal wieder wegen Hypertonie in Behandlung war. Stimmt das denn jetzt ? Oder muss ich jedes Quartal wieder neu dd oder d Hypertonie eintragen ?wahnfried hat geschrieben:... das Übertragen der Dauerdiagnosen ist, soweit ich weiß, überregional Pflicht. Allerdings sollte man die behandlungsrelevanten Dauerdiagnosen trotzdem in die Abrechnungsdiagnosen kopieren.DocWhv hat geschrieben:Wenn in den Praxis-Einstellungen nicht angegeben ist, dass "nur die Abrechnungsdiagnosen übertragen" werden, werden auch die Dauerdiagnosen jedesmal mit übertragen.
Wahnfried
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Charliechen
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was meine sie mit "in die Abrechnungsdiagnosen kopiert werden ?"wahnfried hat geschrieben:... das Übertragen der Dauerdiagnosen ist, soweit ich weiß, überregional Pflicht. Allerdings sollte man die behandlungsrelevanten Dauerdiagnosen trotzdem in die Abrechnungsdiagnosen kopieren.DocWhv hat geschrieben:Wenn in den Praxis-Einstellungen nicht angegeben ist, dass "nur die Abrechnungsdiagnosen übertragen" werden, werden auch die Dauerdiagnosen jedesmal mit übertragen.
Wahnfried
- Roland_Colberg
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Dauer- und Quartalsdiagnosen
Davon bin ich bis gerade auch immer ausgegangen. Jetzt habe ich aber mal nachgeschaut und festgestellt, dass es in der Abrechnungsdatei sogar mehr als zwei verschiendene Diagnosenkennungen gibt: 0123673, 0143673 und 0153673 für Dauerdiagnosen je nach Anzahl der codierten Stellen, 0126001, 0146001 und 0156001 für Quartalsdiagnosen.Charliechen hat geschrieben:Werden denn auf der Abrechnungsdiskette Dauerdiagnosen und Abrechnungsdiagnosen verschieden verschlüsselt ? Ich bin davon bisher immer ausgegangen, dass es reicht einmal im Lebern Hypertonie als Diagnose unter der Spalte "dd" einzugeben
Man sollte wirklich öfter mal nachschauen, was mittlerweile alles an die kranken Kassen übermittelt wird.
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Growlf
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- wahnfried
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Diagnosen-Management...
... "F11, zu übernehmende Dauerdiagnosen im unteren Feld markieren, F10 (oder Klick auf den grünen Pfeil mit dem + , unter dem DD-Feld)".Charliechen hat geschrieben:was meine sie mit "in die Abrechnungsdiagnosen kopiert werden ?"
Übrigens:
Falls Sie öfter nur in den Dauerdiagnosen etwas stehen haben, ist dieses Feld automatisch aktiv und die per "F11, shift + F9" eingegebenen Akutdiagnosen landen erstmal bei den DD, dann brauchen Sie zum Verschieben (anstelle von "kopieren") nach dem Markieren der zu verschiebenden Diagnosen die F8 statt F10.
Im Sinne der Morbi-RLV-Berechnungen unserer zukünftigen Budgets gehen auch die Abrechnungsdiagnosen ein (zumindest ab in ein oder zwei Jahren), daher sollten Sie alles was behandlungsrelevant war wirklich in die Abrechnungsdiagnosen übernehmen (und zwar möglichst umfassend: statt Vd.a. Herzinfarkt wäre das : KHK -ggfs als Vd.a.-, Thoraxschmerzen, Vd.a.Herzinfarkt, ggfs. auch noch Herzrhythmusstörungen, Dyspnoe, Kollaps -drohender-). Die Software schreibt die Dauerdiagnosen eben korrekt nur als "Dauerdiagnose" auf die Abrechnungsdiskette. Und wieviele Verdachtsdiagnosen sind unser täglich Brot, die sind normalerweise nichts für die Spalte DD.
Am besten, Sie lassen sich diese prinzipiellen Dinge mal vom KV-Spezi erklären, der macht das meistens richtig gern...
Viele Grüsse, Wahnfried
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HoTsoft
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Re: Dauer- und Quartalsdiagnosen
Es gibt nur 2 Kennungen: 3673 für Dauerdiagnosen und 6001 für Quartalsdiagnosen. Die 3 Zeichen davor geben die Satzlänge an, daher sind die unterschiedlich.Roland_Colberg hat geschrieben: Davon bin ich bis gerade auch immer ausgegangen. Jetzt habe ich aber mal nachgeschaut und festgestellt, dass es in der Abrechnungsdatei sogar mehr als zwei verschiendene Diagnosenkennungen gibt: 0123673, 0143673 und 0153673 für Dauerdiagnosen je nach Anzahl der codierten Stellen, 0126001, 0146001 und 0156001 für Quartalsdiagnosen.
Die KVB hat mir keine klare Antwort gegeben, auf die Frage, ob Dauerdiagnosen für den Morbi-RSA herangezogen werden:
"wir möchten auf die Anleitung zur Verschlüsselung im ICD-10-GM 2009 Punkt 1 verweisen.
"Auf den Abrechnungsunterlagen nach §295 SGB V müssen Sie sich auf die Diagnosen beschränken, derentwegen der Patient im entsprechenden Quartal behandelt wurde und für die Sie Leistungen abrechnen. Dauerdiagnosen und chronische Zustände, die keine Leistungen nach sich gezogen haben, dürfen Sie aus Gründen des Datenschutzes nicht übermitteln. ... In Ihrer internen Praxisdokumentation können bzw. sollten Sie natürlich die anamnestisch wichtigen Diagnosen weiterhin vermerken. ..."
"
Das wär ja doch etwas dreist, wenn wir nun jedes Quartal die Dauerdiagnosen als Quartalsdiagnosen übernehmen sollten!
Weiß einer hier was Definitives?
- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
... natürlich übernimmt man nur diejenigen Dauerdiagnosen als Quartals-Abrechnungsdiagnosen, die auch abrechnungsrelevant waren. Aber die sollte man tatsächlich in die Abrechnungsdiagnosen übertragen. Die Aussage, daß Dauerdiagnosen nicht übermittelt werden sollen, wundert mich, da ich die Übermittlung der Dauerdiagnosen als bundesweiten Standard angesehen habe. Da sollten Sie dezidiert nachfragen, ob sich diese Aussage nur auf die Übermittlung der Abrechnungsdiagnosen bezieht.
Grüsse, Wahnfried
Grüsse, Wahnfried
- Geigenberger
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Re: Dauerdiagnosen
Hallo,
ganz sicher werden sowohl Quartals- als auch Dauerdiagnosen an die KV und damit an die Krankenkassen übermittelt. Dies können Sie selber sehr leicht erkennen, wenn Sie in den Ordner "KVDT" (oder so ähnlich - ich sitze gerade nicht am Praxisrechner) gehen, der im Verzeichnis C:\TuboMed ist. Dort wiederum finden Sie ein Verzeichnis, in dem fein säuberlich alle Abrechnungsquartale aufgelistet sind. Dieser Ordner enthält ein File, das die identische verschlüsselte Datei enthält, so wie diese an die KV verschickt worden ist, und ein "xyxy.txt" File, in dem dieselben Daten dann nochmal unverschlüsselt einzusehen sind. Hierin werden Sie alle Ihre Quartals- und Dauerdiagnosen, jeweils unter einer anderen Rubrik, wiederfinden.
Und all diese Daten gehen vollständig an die Krankenkasse! Vor wenigen Tagen baten wir (Gemeinschaftspraxis) die örtliche AOK um Hinweise, wie zukünftig die Codierung von uns vorzunehmen sei
. Wir wurden von einer AOK Mitarbeiterin (auf unseren Wunsch hin!) besucht, die die Daten von ca. 10 unserer Patienten beispielhaft mitbrachte. Ich staunte nicht schlecht, wie detailliert unsere Daten der Krankenkasse vorliegen. Für jeden Patienten waren die Diagnosen zeilenweise aufgelistet und in den Spalten konnte man für viele Quartale zurück genau sehen, ob der Patient überhaupt in der Praxis war (!) und ob die entsprechende Diagnose als Dauerdiagnose, als Quartalsdiagnose oder überhaupt nicht in meiner Abrechnung enthalten war. (Ein Kopie dieser Beispieldaten liegt mir in ausgedruckter Form vor)
Wir sollten uns nicht täuschen! Die Krankenkassen verfügen über sehr detaillierte Informationen von unserer Abrechnung. Was ich dabei aber nicht verstehe ist die ganze Geheimniskrämerei, wenn wir Befunde an die Krankenkasse schicken: "Der Brief ist nur vom med. Dienst zu öffnen", wenn die Krankenkasse so und so alle Informationen hat.
Viele Grüße
A. Geigenberger
ganz sicher werden sowohl Quartals- als auch Dauerdiagnosen an die KV und damit an die Krankenkassen übermittelt. Dies können Sie selber sehr leicht erkennen, wenn Sie in den Ordner "KVDT" (oder so ähnlich - ich sitze gerade nicht am Praxisrechner) gehen, der im Verzeichnis C:\TuboMed ist. Dort wiederum finden Sie ein Verzeichnis, in dem fein säuberlich alle Abrechnungsquartale aufgelistet sind. Dieser Ordner enthält ein File, das die identische verschlüsselte Datei enthält, so wie diese an die KV verschickt worden ist, und ein "xyxy.txt" File, in dem dieselben Daten dann nochmal unverschlüsselt einzusehen sind. Hierin werden Sie alle Ihre Quartals- und Dauerdiagnosen, jeweils unter einer anderen Rubrik, wiederfinden.
Und all diese Daten gehen vollständig an die Krankenkasse! Vor wenigen Tagen baten wir (Gemeinschaftspraxis) die örtliche AOK um Hinweise, wie zukünftig die Codierung von uns vorzunehmen sei
Wir sollten uns nicht täuschen! Die Krankenkassen verfügen über sehr detaillierte Informationen von unserer Abrechnung. Was ich dabei aber nicht verstehe ist die ganze Geheimniskrämerei, wenn wir Befunde an die Krankenkasse schicken: "Der Brief ist nur vom med. Dienst zu öffnen", wenn die Krankenkasse so und so alle Informationen hat.
Viele Grüße
A. Geigenberger
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Growlf
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Re: Dauerdiagnosen
Bemühungen, den Kassenschwachsinn zu verstehen, habe ich schon lange aufgegeben. Rausgeschmissne Zeit.
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HoTsoft
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Re: Dauerdiagnosen
Vielen Dank Kollege für diese Infos.Geigenberger hat geschrieben:Hallo,
ganz sicher werden sowohl Quartals- als auch Dauerdiagnosen an die KV und damit an die Krankenkassen übermittelt.
...
Und all diese Daten gehen vollständig an die Krankenkasse! Vor wenigen Tagen baten wir (Gemeinschaftspraxis) die örtliche AOK um Hinweise, wie zukünftig die Codierung von uns vorzunehmen sei
Hat denn die AOK-Mitarbeiterin gesagt, dass auch die Dauerdiagnosen für den Morbi-RSA berücksichtigt werden?
Warum natürlich? Das bedeutet wieder mal verwaltungstechnischen unbezahlten Mehraufwand. Ich möchte das ablehnen, immer weiteren Anforderungen fachfremder Interessengruppen widerspruchslos zu Diensten zu sein.wahnfried hat geschrieben:... natürlich übernimmt man nur diejenigen Dauerdiagnosen als Quartals-Abrechnungsdiagnosen, die auch abrechnungsrelevant waren. Aber die sollte man tatsächlich in die Abrechnungsdiagnosen übertragen.
...
Grüsse, Wahnfried
Herzlich!
TH
- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
Hallo,HoTsoft hat geschrieben:Warum natürlich? Das bedeutet wieder mal verwaltungstechnischen unbezahlten Mehraufwand. Ich möchte das ablehnen, immer weiteren Anforderungen fachfremder Interessengruppen widerspruchslos zu Diensten zu sein.
das "natürlich" war als Einschränkung gedacht, wobei ich prinzipiell davon ausgehe, daß die Dauerdiagnosen eher ein Pool von bestehenden Diagnosen sind, aus denen wegen Weiterbestehens die Abrechnungsdiagnosen leichter zu übernehmen sind als durch neue Auswahl aus der Eigenen Liste der Diagnosen.
Auch habe ich es so verstanden, daß bei den Honorarvolumenberechnungen für die kommenden Jahre auch Abrechnungsdiagnosen eingehen, Dauerdiagnosen aber nicht (???). Da bin ich aber unsicher, wer weiß es besser?
Grüsse, Wahnfried
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FranzKonrad
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Re: Dauerdiagnosen
Geigenberger hat geschrieben: ...
ganz sicher werden sowohl Quartals- als auch Dauerdiagnosen an die KV und damit an die Krankenkassen übermittelt. Dies können Sie selber sehr leicht erkennen, wenn Sie in den Ordner "KVDT" (oder so ähnlich - ich sitze gerade nicht am Praxisrechner) gehen, der im Verzeichnis C:\TuboMed ist. Dort wiederum finden Sie ein Verzeichnis, in dem fein säuberlich alle Abrechnungsquartale aufgelistet sind. Dieser Ordner enthält ein File, das die identische verschlüsselte Datei enthält, so wie diese an die KV verschickt worden ist, und ein "xyxy.txt" File, in dem dieselben Daten dann nochmal unverschlüsselt einzusehen sind. Hierin werden Sie alle Ihre Quartals- und Dauerdiagnosen, jeweils unter einer anderen Rubrik, wiederfinden.
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Hallo,
das kann man so nicht verallgemeinern. Unter "Sonstiges -> Praxisdaten" findet sich unter anderem ein Ankreuzfeld "Nur Abrechnungsdiagnosen per KVDT übertragen."
Ist da ein Kreuz drin, werden alle Dauerdiagnosen bei der ADT-Abrechnung ignoriert, ist kein Kreuz drin, werden auch die Dauerdiagnosen in die Abrechnungsdatei übernommen (habs in der Abrechnunsdatei überprüft). Einen entsprechenden Schalter gabs auch schon in Turbomed Dos, da war er in den Grundeinstellungen.
Nachdem ich vor einiger Zeit schon von der KVB angemahnt wurde, nicht zuviele Diagnosen zu kodieren, vorallem auch keine nicht-behandlungsfallrelevanten Dauerdiagnosen, habe ich die Einstellung "Nur Abrechnungsdiagnosen .." gewählt. Habe bis jetzt kein negatives Feedback bekommen.
Nachdem mich dieser Thread etwas nachdenklich gemacht hat, habe ich diesbezüglich etwas gegoogelt und z.B. dieses gefunden:
GrußAus: Rundschreiben 13/2004 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen hat geschrieben: ...
Was ist bei der Abrechnung zu verschlüsseln?
Auf den Abrechnungsunterlagen nach § 295 SGB V müssen Sie sich auf die Diagnosen beschränken,
derentwegen der Patient im entsprechenden Quartal behandelt wurde und für die Sie Leistungen
abrechnen. Dauerdiagnosen und chronische Zustände, die keine Leistungen nach sich gezogen haben,
werden nicht übermittelt.
Warum unterscheidet man zwischen Dauerdiagnose und Abrechnungsdiagnose?
Man hat versucht, die Missverständnisse hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Dauerdiagnose und
Abrechnungsdiagnose zu lösen, indem man für beide Begrifflichkeiten extra Felder in der Praxis-EDV
geschaffen hat. Abrechnungsrelevant für die GKV-Leistungen sind nach wie vor nur die Abrechnungsdiagnosen.
...
FranzKonrad
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danspie
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Re: Dauerdiagnosen
Ich übertrage ebenfalls alle Dauerdiagnosen an die KV. Viele Dauerdiagnosen sind mit Z.n. (Z.B. Z.n. Appendizitis [Appendektomie 2005]). Dann weiss ich Bescheid wenn der Patient mit Bauchschmerzen in die Praxis kommt, mit "Z.n." ist aus meiner Sicht klar, dass die Diagnose nicht abrechnungsrelevant ist - oder sehe ich das falsch?
Obwohl ich sicher viele Diagnosen habe, hat sich die KV noch nie bei mir gemeldet wegen zu viel Diagnosen!
Obwohl ich sicher viele Diagnosen habe, hat sich die KV noch nie bei mir gemeldet wegen zu viel Diagnosen!
- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
Es gibt sehr abrechnungsrelevante "Zust.n.-Dauerdiagnosen": Zust.n. Mamma-Ca kann auch dreißig Jahre danach noch Grund für eine Aufnahme in die Abrechnungsdiagnosen sein, um z.B. eine Verordnung eines Prothesen-BH oder eine zusätzliche Diagose 'Cancerophobie' oder 'Mammatumor n.n.b.' zu untermalen. usw...danspie hat geschrieben:Ich übertrage ebenfalls alle Dauerdiagnosen an die KV. Viele Dauerdiagnosen sind mit Z.n. (Z.B. Z.n. Appendizitis [Appendektomie 2005]). Dann weiss ich Bescheid wenn der Patient mit Bauchschmerzen in die Praxis kommt, mit "Z.n." ist aus meiner Sicht klar, dass die Diagnose nicht abrechnungsrelevant ist - oder sehe ich das falsch?
bei 'Zust.n.' bin ich auch immer erpicht auf eine zeitliche Klarstellung.
Also Bayern ist sich mit den Preussen (Niedersachsen) zumindest in dem Punkt "Übertragung der Dauerdiagnosen an die KV" einig, wie schön... (wer noch oder gerade nicht?)
Viele Grüsse, Wahnfried
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HoTsoft
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Re: Dauer- und Quartalsdiagnosen
Als Nachtrag: Die KVB Bayern kann die Frage offenbar nicht beantworten, ob Dauerdiagnosen zum Morbi-RSA herangezogen werden.HoTsoft hat geschrieben:
Es gibt nur 2 Kennungen: 3673 für Dauerdiagnosen und 6001 für Quartalsdiagnosen. Die 3 Zeichen davor geben die Satzlänge an, daher sind die unterschiedlich.
Die KVB hat mir keine klare Antwort gegeben, auf die Frage, ob Dauerdiagnosen für den Morbi-RSA herangezogen werden:
Zitat:
"leider kann ich Ihnen diese Frage nicht endgültig beantworten.
Uns stehen derzeit keine weiteren Informationen zur Verfügung, da die Umsetzung des Morbi-RSA dem Bundesversicherungsamt obliegt.
Ggf. kann Ihnen das BVA hier weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Daniela Eckert
Sachbearbeiterin Informationsmanagement
CoC Mitgliederservice und Beratung
Bereitschaftsdienst
Vermittlung/Beratung
Notarztdienst
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns"
Ich werd es nun nochmal beim BVA versuchen und im Abstand berichten.
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HoTsoft
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Re: Dauer- und Quartalsdiagnosen
Aha, das BVA ist nicht untätig. Vom 29.1. gibts ein pdf (Link in einer Zeile)HoTsoft hat geschrieben: Ich werd es nun nochmal beim BVA versuchen und im Abstand berichten.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... anuar.html
ich zitiere:
Also: im amb. Bereich wird von uns erwartet, dass wir tatsächlich jedes Quartal relevante Dauerdiagnosen als Abrechnungsdiagnosen übernehmen und nur diese übermitteln. Die Kassen sollen das überprüfen (!!)BVA hat geschrieben: Meldung von Diagnosen, die den Behandlungsanlass wiedergeben:
Grundlage für diese Forderung ist der Verweis des § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V auf die Ver-schlüsselung der Diagnosen in der vom deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des BMG herausgegebenen Fassung. Das DIMDI gibt in seiner Anleitung zur Verschlüsselung die folgende Anleitung: „Auf den Abrechnungsunterlagen nach § 295 müssen Sie sich auf die Diagnosen beschränken, derentwegen der Patient im ent-sprechenden Quartal behandelt wurde und für die Sie Leistungen abrechnen. Dauerdiag-nosen und chronische Zustände, die keine Leistungen nach sich gezogen haben, dürfen Sie aus Gründen des Datenschutzes nicht übermitteln.“ Das BVA sieht im Kontext des § 106a SGB V die Krankenkassen in der Pflicht, die Abrechnungen hinsichtlich der Kongruenz von Leistungen und Diagnosen zu überprüfen. Sollten diesbezüglich Auffälligkeiten auftreten, sind die Kassen-ärztlichen Vereinigungen darüber zu unterrichten. Des weiteren sieht das BVA die Kassen in der Pflicht, im Rahmen von Verträgen nach §§ 73 b, c oder 140 a SGB V vertraglich sicherzustellen, dass diese Vorgaben des DIMDI zur Kodierung genauso wie die gesetzlichen bezüglich des Abrechnungsweges eingehalten werden.
Wer wird sich diese Zusatzarbeit machen?
Wir nicht.
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Kasimir
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Re: Dauerdiagnosen
Jeder Patient wird doch als Mensch und also ganzheitlich von uns gesehen.
Auf den Punkt gebracht: Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig. Soviel Gedanken daran zu verschwenden ist überflüssig.
Mit anderen Worten: Ich mach' weiter wie immer. Wenn ich immer alle Vorschriften und Regeln des Kassenarztsystems einhalten würde, dann käme ich nicht mehr zum Arbeiten.
Auf den Punkt gebracht: Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig. Soviel Gedanken daran zu verschwenden ist überflüssig.
Mit anderen Worten: Ich mach' weiter wie immer. Wenn ich immer alle Vorschriften und Regeln des Kassenarztsystems einhalten würde, dann käme ich nicht mehr zum Arbeiten.
Viele Grüße
Kasimir
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