Wenn das Amputationsproblem aber keinen Bezug zur Behandlung hat und nicht thematisiert wurde, d.h. Sie nicht bestenfalls den Stumpf des abgetrennten Beines in diesem Quartal versorgten, dann ist es eine anamnestische Dauerdiagnose, welche nicht abrechnungsrelevant ist.
Hierzu gilt m.E. (KVB, "IT in der Arztpraxis"): Unterscheidung von anamnestischen und regelhaft behandlungsrelevanten Dauerdiagnosen
Bei Diagnosen wird in der Regel zwischen anamnestischen und nicht anamnestischen Diagnosen unterschieden. Die anamnestischen Diagnosen sind zwar für die medizinische Dokumentation wichtig, erfüllen aber nur selten die Bedingungen einer Behandlungsdiagnose. (...) Anamnestische Dauerdiagnosen zeichnen sich dadurch aus, dass sie für das Wissen des Arztes und für die Patientendokumentation wichtig sind, aber nicht immer und primär behandlungsrelevant sind. Insofern wäre eine automatisierte Übernahme dieser anamnestischen Dauerdiagnosen in die Abrechnung eines Folgequartals nicht sachgerecht. Dennoch können diese Diagnosen abweichend vom Regelfall behandlungsrelevant sein und sollen dann im Rahmen der Abrechnung übertragen werden können.
Denken Sie bitte aber auch an Krankheiten, die einen dynamischen stadienhaften Verlauf haben, die sich im Schweregrad z.B. verschlechtern (Niereninsuffizienz/ Hepatopathie/ KHK/ Parkinson) bzw. bessern bzw. auch als anerkannte Chroniker-Erkrankung (Depression) remittieren können.
Bei uns wird z.B. angefragt, warum wir einen bestimmten Schweregrad der Erkrankung nicht mehr im Folgequartal kodieren, aber nicht berücksichtigt, dass wir zwischenzeitlich einen anderen Schweregrad festgestellt und verschlüsselt haben.
Im aktuellen KVN-Schreiben wird zumindest deutlich, dass der KV die Diagnoseproblematik einigermaßen bewusst ist: "
Denkbar ist, dass die Behandlung im geprüften Quartal keinen Bezug zur chronischen Diagnose hatte".
Nein, entrüstet bin ich nicht, nur gefrustet

xray