Da die Abrechnungsstelle der KV uns bei drei Anrufen drei ziemlich widersprüchliche Auskünfte erteilt hat, bitte ich um Hilfestellung bezüglich der Abrechnung der EBM-Ziffern 01602 (Mehranfertigung/ Berichtkopie AN HAUSARZT) bzw. 40144 (Kostenpauschale für Fotokopie/ EDV-technische Abschrift an ANDERE ÄRZTE) und zwar bei unterschiedlichen Szenarien (Gesprächsziffern/ Untersuchungsziffern habe ich mal der Übersicht wegen weggelassen):
1. Erstkontakt im Quartal, Überweisung vom HAUSARZT oder FACHARZT, Brief aber an BEIDE erwünscht bzw. notwendig
- Macht es hier einen Unterschied, inwiefern der Hausarzt oder ein Facharzt der Überweiser ist:
z.B. bei HA-ÜW: Grundpauschale + 40120(2x Porto) + 40144 (z.B. 2 Seiten an FACHARZT)
z.B. bei FA-ÜW: Grundpauschale + 40120(2x Porto) + 01602 (Kopie an HAUSARZT)
... einer der Berichte ist ja durch die Grundpauschale abgedeckt, nur welcher HA/ FA/ Überweiser?
... was ist, wenn - wie häufig - gar keine Überweisung vorliegt?
2. Wiedervorstellung im GLEICHEN Quartal, erneut Berichtspflicht an BEIDE wg. neuer Untersuchung (z.B. chronisch Kranker):
40120 (2x Porto) + 01602 (Kopie an Hausarzt) + 40144 (z.B. 2x Seiten an FACHARZT) GLEICHZEITIG?
3. Und was passiert bei HA-Wechsel innerhalb des Quartals?
erneut 01602 mit anderem HA-Namen angeben?
4. Gibt es etwas was ich gar nicht bedacht habe?

Für Hilfestellung wäre ich dankbar, und meine MFAs erst recht

Viele Grüße und danke fürs geduldige Lesen.