Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE ??
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Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE ??
Hallo,
ich überlege, folgende eGK-Leser zu kaufen:
CHERRY® G80-1502 LQEDE
Cherry eHealth Terminal ST-2052
Nun habe ich diese aber NICHT auf der Gematik-Zulassungsliste gefunden!?
-> Kann ich mit obig genannten Lesegeräten denn die normale CK UND die eGK einlesen?
-> Gibt es NACHTEILE im Vgl zu den sonst ja deutl höherpreisigen Kartenlesern mit Display?
Vielen Dank.
Grüße
HH
ich überlege, folgende eGK-Leser zu kaufen:
CHERRY® G80-1502 LQEDE
Cherry eHealth Terminal ST-2052
Nun habe ich diese aber NICHT auf der Gematik-Zulassungsliste gefunden!?
-> Kann ich mit obig genannten Lesegeräten denn die normale CK UND die eGK einlesen?
-> Gibt es NACHTEILE im Vgl zu den sonst ja deutl höherpreisigen Kartenlesern mit Display?
Vielen Dank.
Grüße
HH
- wahnfried
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Haben beide eine Gematik-Zulassung für den offline-Betrieb (also OHNE Konnektor).
Aber die Gematik möchte natürlich derzeit nur onlinefähige Geräte, und wird dies nicht so sagen.
Beide Geräte lesen (2052) bzw lasen (1502) bei mir beide Karten-Arten problemlos. Die 1502 steht als Reserve quasi neu iin der Ecke. In meinen Notebooks am Arbeitsplatz benutze ich aber seit der guten Anleitung von FrankXPr mit bestem Erfolg das Cardman 4040 (zum Zeitpunkt dieser Anleitung 8 Stück für 5 Euro plus Versand bei ebay...), muss halt die Kartenleser.ini angepasst und nach jedem Update zurückgespeichert werden.
Grüsse, Wahnfried
Aber die Gematik möchte natürlich derzeit nur onlinefähige Geräte, und wird dies nicht so sagen.
Beide Geräte lesen (2052) bzw lasen (1502) bei mir beide Karten-Arten problemlos. Die 1502 steht als Reserve quasi neu iin der Ecke. In meinen Notebooks am Arbeitsplatz benutze ich aber seit der guten Anleitung von FrankXPr mit bestem Erfolg das Cardman 4040 (zum Zeitpunkt dieser Anleitung 8 Stück für 5 Euro plus Versand bei ebay...), muss halt die Kartenleser.ini angepasst und nach jedem Update zurückgespeichert werden.
Grüsse, Wahnfried
-
wiwi1304
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Hallo wahnfried,
im § 2 der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V
veröffentlich im Dtsch Arztebl 2012; 109(15): A-777 / B-673 / C-669
steht sinngemäß folgendes:
Die im Chip der KVK oder eGK gespeicherten Personaliendaten sind bei Vorlage der KVK oder eGK durch den Patienten in der Praxis unter Verwendung eines von der Gematik zugelassenen Kartenterminals in ein von der KBV zugelassenes Praxisverwaltungssystem einzulesen. Beim Einlesen der KVK oder eGK wird durch die Praxissoftware ein Einlesedatum erzeugt, dass nicht verändert werden kann und dass später mit der Quartalsabrechnung an die KVN zu übertragen ist.
Die von der Gematik zugelassenen Lesegeräte finden Sie unter: http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... 130814.pdf
Ich möchte Sie deshalb vorsichtshalber darauf hinweisen, dass das Cardman 4040 von der Gematik nicht zugelassen ist. Wenn Sie mit diesem Gerät eine KVK oder eGK in ihr PVS einlesen, stellt das einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar. Welche Konsequenzen das für Sie haben könnte sollten Sie mal auf der von Ihnen jedes Quartal unterschriebenen Sammelerklärung nachlesen.
Mfg.
W.Wilharm
im § 2 der Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V
veröffentlich im Dtsch Arztebl 2012; 109(15): A-777 / B-673 / C-669
steht sinngemäß folgendes:
Die im Chip der KVK oder eGK gespeicherten Personaliendaten sind bei Vorlage der KVK oder eGK durch den Patienten in der Praxis unter Verwendung eines von der Gematik zugelassenen Kartenterminals in ein von der KBV zugelassenes Praxisverwaltungssystem einzulesen. Beim Einlesen der KVK oder eGK wird durch die Praxissoftware ein Einlesedatum erzeugt, dass nicht verändert werden kann und dass später mit der Quartalsabrechnung an die KVN zu übertragen ist.
Die von der Gematik zugelassenen Lesegeräte finden Sie unter: http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... 130814.pdf
Ich möchte Sie deshalb vorsichtshalber darauf hinweisen, dass das Cardman 4040 von der Gematik nicht zugelassen ist. Wenn Sie mit diesem Gerät eine KVK oder eGK in ihr PVS einlesen, stellt das einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten dar. Welche Konsequenzen das für Sie haben könnte sollten Sie mal auf der von Ihnen jedes Quartal unterschriebenen Sammelerklärung nachlesen.
Mfg.
W.Wilharm
- RAMöller
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Das Einlesen der Karte mit einem "nicht zugelassen" Gerät entspricht vielleicht einer manuellen Scheinanlage. Diese Scheinanlage ist möglich.
Wenn man sich die aktuellen Vorgänge in England ansieht, vergeht einem ohnehin die Lust am Mitwirken bei zentraler Datenspeicherung
Wenn man sich die aktuellen Vorgänge in England ansieht, vergeht einem ohnehin die Lust am Mitwirken bei zentraler Datenspeicherung
- wahnfried
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Hallo Herr Wilharm,wiwi1304 hat geschrieben:Die von der Gematik zugelassenen Lesegeräte finden Sie unter: http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... 130814.pdf
Ihre List(e) ist unvollständig, wo sind da die zertifizierten NICHT-Konnektorfähigen Lesegeräte? Mir fällt spontan auch noch - zusätzlich zu den o.a. - die ORGA-5000-Serie ein.
Betr. Cardman 4040:
Das ist aber ein wirkliches Versäumnis, das sollte die KBV wirklich möglich machen. Ich kann gerne die Karten ausschließlich mit o.a. Lesegeräten bedienen oder eben Papier abgeben, falls das nicht klappt (wie derzeit mit meinem SCM-eHealth 500 (nicht von den Kassen geschenkt..!).
Grüsse, Wahnfried
- schmidt-dietrich
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Ist doch uns allen klar, oder? 
Verkaufen neuer Geräte = $$$$
Onlinefähigkeit = Datenzugriff = $$$$$
für alle Anderen Mitverdiener im System (höflich formuliert) .........................
Verkaufen neuer Geräte = $$$$
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Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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wiwi1304
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Hallo Wahnfried,
Sie hatten geschrieben:
"Ihre List(e) ist unvollständig, wo sind da die zertifizierten NICHT-Konnektorfähigen Lesegeräte? Mir fällt spontan auch noch - zusätzlich zu den o.a. - die ORGA-5000-Serie ein."
Antwort:
Die Übersicht mit den stationären MKT+ Kartenterminals hat die Gematik unter http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... nals~2.pdf veröffentlicht. Diese Geräte dürfen selbstverständlich zum Einlesen der eGK auch verwendet werden.
Zu Ihrer Anmerkung:
"Betr. Cardman 4040: Das ist aber ein wirkliches Versäumnis, das sollte die KBV wirklich möglich machen."
ist zu sagen, dass die KBV für die Zulassung der eGK-Kartenterminals nicht zuständig ist. Bei den alten KVK-Lesegeräten war das anders. Jetzt ist die Gematik für die Erteilung der Zulassung oder der von ihr bevollmächtigte Dritte (z.B. TÜV oder BSI) für die Zertifizierung der Komponenten (hierzu gehören auch die eGK-Kartenterminals) zuständig. Sh. unter http://www.gematik.de/cms/de/spezifikat ... rminal.jsp - Spezifikation eHealth Kartenterminal - hier Nr. 3.3. der Spezifikation.
Die Zulassung beantragen muss der Hersteller des Kartenterminals. Das wird die Firma HID Global GmbH - Omnikey, die das "Cardman 4040" herstellt oder vertreibt, vermutlich nicht machen, da die Zulassung mit erheblichen Kosten im 5stelligen Bereich verbunden ist und andererseits es kaum möglich ist, größere Stückzahlen anschließend noch an Ärzte zu verkaufen. Der Markt für diese Geräte ist schließlich -bezogen auf die möglichen Kunden (Arzt-/Psychotherap.-praxen, MVZ und Krankenhausambulanzen)- begrenzt und über 99 % der Praxen sind bereits mit ein oder mehreren eHealth BCS-Kartenlesegeräten ausgestattet.
Grüsse, Wilhelm Wilharm
Sie hatten geschrieben:
"Ihre List(e) ist unvollständig, wo sind da die zertifizierten NICHT-Konnektorfähigen Lesegeräte? Mir fällt spontan auch noch - zusätzlich zu den o.a. - die ORGA-5000-Serie ein."
Antwort:
Die Übersicht mit den stationären MKT+ Kartenterminals hat die Gematik unter http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... nals~2.pdf veröffentlicht. Diese Geräte dürfen selbstverständlich zum Einlesen der eGK auch verwendet werden.
Zu Ihrer Anmerkung:
"Betr. Cardman 4040: Das ist aber ein wirkliches Versäumnis, das sollte die KBV wirklich möglich machen."
ist zu sagen, dass die KBV für die Zulassung der eGK-Kartenterminals nicht zuständig ist. Bei den alten KVK-Lesegeräten war das anders. Jetzt ist die Gematik für die Erteilung der Zulassung oder der von ihr bevollmächtigte Dritte (z.B. TÜV oder BSI) für die Zertifizierung der Komponenten (hierzu gehören auch die eGK-Kartenterminals) zuständig. Sh. unter http://www.gematik.de/cms/de/spezifikat ... rminal.jsp - Spezifikation eHealth Kartenterminal - hier Nr. 3.3. der Spezifikation.
Die Zulassung beantragen muss der Hersteller des Kartenterminals. Das wird die Firma HID Global GmbH - Omnikey, die das "Cardman 4040" herstellt oder vertreibt, vermutlich nicht machen, da die Zulassung mit erheblichen Kosten im 5stelligen Bereich verbunden ist und andererseits es kaum möglich ist, größere Stückzahlen anschließend noch an Ärzte zu verkaufen. Der Markt für diese Geräte ist schließlich -bezogen auf die möglichen Kunden (Arzt-/Psychotherap.-praxen, MVZ und Krankenhausambulanzen)- begrenzt und über 99 % der Praxen sind bereits mit ein oder mehreren eHealth BCS-Kartenlesegeräten ausgestattet.
Grüsse, Wilhelm Wilharm
- wahnfried
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Re: Weiterhin Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502
Hallo und danke für den notwendigen Link zur ergänzenden zweiten Liste.wiwi1304 hat geschrieben:Hallo Wahnfried,
Sie hatten geschrieben:
"Ihre List(e) ist unvollständig, wo sind da die zertifizierten NICHT-Konnektorfähigen Lesegeräte? Mir fällt spontan auch noch - zusätzlich zu den o.a. - die ORGA-5000-Serie ein."
Antwort:
Die Übersicht mit den stationären MKT+ Kartenterminals hat die Gematik unter http://www.gematik.de/cms/media/dokumen ... nals~2.pdf veröffentlicht. Diese Geräte dürfen selbstverständlich zum Einlesen der eGK auch verwendet werden.
ALSO sind Cherry ST-2052 und G80-1502 weiterhin zulässig !!
Betr. Zulassung von Lesegeräten:
Nun ja, dann ist die Gematik zuständig für die Zertifizierung. Die KBV hat da aber doch als eine der großen Beteiligten ein gewichtiges Wörtchen mitzureden? Das würde ich zumindest erwarten - und ich würde erwarten, dass dies im Sinne von Arztinteressen und Bürokratie-Abbau geschieht. Das sehe ich so aber durchaus - eher seltener als gewünscht... Ansonsten finde ich Ihre Darstellung der Rechtsbezüge wichtig.
Grüsse, Wahnfried
-
wiwi1304
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Re: Keine Gematik-Zulassung: Cherry ST-2052, G80-1502 LQEDE
Hallo Wahnfried,
Sie haben geschrieben:
Zitatanfang: Die KBV hat da aber doch als eine der großen Beteiligten ein gewichtiges Wörtchen mitzureden? Das würde ich zumindest erwarten - und ich würde erwarten, dass dies im Sinne von Arztinteressen und Bürokratie-Abbau geschieht. Das sehe ich so aber durchaus - eher seltener als gewünscht.. Zitatende
Dazu erlaube ich mir Ihnen folgendes mitzuteilen:
"Das oberste Gremium in der gematik bildet die Gesellschafterversammlung . Hier treffen die Vorstände der sieben Spitzenverbände im Gesundheitswesen Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte. GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerseite stellen abwechselnd den Vorsitzenden und bilden gemeinsam den Verwaltungsausschuss."
Dieser Text steht so auf der Gematik-Seite.
Die KBV ist Mitglied dieser Gesellschafterversammlung. Dazu nachstehend die Stimmrechtsverteilung in der Gesellschafterversammlung:
Krankenkassen 50%
-----------------------------------------------------------------
Leistungserbringer 50 %
davon: KBV 15 %
Krankenhausgesellschaft 12 %
Apotheker (ABDA) 8 %
KZBV (Zahnärzte) 5 %
BÄK 5 %
BZÄK 5 %
Fachliche Entscheidungen der Gesellschafterversammlung werden vom Fachausschuss der gematik vorbereitet, in den die Spitzenverbände entsprechende Vertreter ihrer Organisationen entsenden. Auch im Fachausschuss ist die Stimmrechtsverteilung identisch mit der in der Gesellschafterversammlung.
Ich denke, dass mit dieser Darstellung deutlich wird, wie groß der Einfluss der KBV ist.
Der nachfolgende Text wurde ebenfalls der Gematik-Website entnommen:
„Zulassung von Produkten der Telematikinfrastruktur, Diensten und Prozessen
Durch ein geregeltes Zulassungsverfahren stellt die gematik sicher, dass nur Produkte und Dienste in der Telematikinfrastruktur (TI) eingesetzt werden, die spezifikationskonform sind und somit die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche Tests sowohl im Labor als auch bei den zukünftigen Anwendern. Darüber hinaus müssen Produkte und Dienste ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiertes Prüfverfahren bestehen. Spricht die gematik eine Zulassung aus, dann kann ein Einsatz im Wirkbetrieb der TI erfolgen.“
Die Geräte (Kartenlesegeräte/Konnektoren) müssen der von der gematik veröffentlichten Spezifikation, die u.a. hohe Sicherheitsbestimmungen enthält, entsprechen. Danach kommt dann das vorgeschriebene Prüfverfahren und anschließend werden die Geräte noch mit Sicherheitssiegel versehen. Alles das zusammen einschl. der Zulassungskosten schlägt sich dann im Herstellungspreis nieder. Weil diese Produkte (Kartenlesegeräte und Konnektoren) zudem nur von einem engbegrenzten Kundenkreis benötigt werden, sind auch die Stückzahlen überschaubar. Aus hohem Herstellungs- und Zulassungsaufwand und relativ geringen Stückzahlen entsteht anschließend ein Verkaufspreis, den der Außenstehende nicht versteht.
Grüsse und ein schönes WE wünscht Ihnen Wilhelm Wilharm
Sie haben geschrieben:
Zitatanfang: Die KBV hat da aber doch als eine der großen Beteiligten ein gewichtiges Wörtchen mitzureden? Das würde ich zumindest erwarten - und ich würde erwarten, dass dies im Sinne von Arztinteressen und Bürokratie-Abbau geschieht. Das sehe ich so aber durchaus - eher seltener als gewünscht.. Zitatende
Dazu erlaube ich mir Ihnen folgendes mitzuteilen:
"Das oberste Gremium in der gematik bildet die Gesellschafterversammlung . Hier treffen die Vorstände der sieben Spitzenverbände im Gesundheitswesen Entscheidungen zur Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte. GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerseite stellen abwechselnd den Vorsitzenden und bilden gemeinsam den Verwaltungsausschuss."
Dieser Text steht so auf der Gematik-Seite.
Die KBV ist Mitglied dieser Gesellschafterversammlung. Dazu nachstehend die Stimmrechtsverteilung in der Gesellschafterversammlung:
Krankenkassen 50%
-----------------------------------------------------------------
Leistungserbringer 50 %
davon: KBV 15 %
Krankenhausgesellschaft 12 %
Apotheker (ABDA) 8 %
KZBV (Zahnärzte) 5 %
BÄK 5 %
BZÄK 5 %
Fachliche Entscheidungen der Gesellschafterversammlung werden vom Fachausschuss der gematik vorbereitet, in den die Spitzenverbände entsprechende Vertreter ihrer Organisationen entsenden. Auch im Fachausschuss ist die Stimmrechtsverteilung identisch mit der in der Gesellschafterversammlung.
Ich denke, dass mit dieser Darstellung deutlich wird, wie groß der Einfluss der KBV ist.
Der nachfolgende Text wurde ebenfalls der Gematik-Website entnommen:
„Zulassung von Produkten der Telematikinfrastruktur, Diensten und Prozessen
Durch ein geregeltes Zulassungsverfahren stellt die gematik sicher, dass nur Produkte und Dienste in der Telematikinfrastruktur (TI) eingesetzt werden, die spezifikationskonform sind und somit die vorgegebenen Anforderungen erfüllen.
Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche Tests sowohl im Labor als auch bei den zukünftigen Anwendern. Darüber hinaus müssen Produkte und Dienste ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik definiertes Prüfverfahren bestehen. Spricht die gematik eine Zulassung aus, dann kann ein Einsatz im Wirkbetrieb der TI erfolgen.“
Die Geräte (Kartenlesegeräte/Konnektoren) müssen der von der gematik veröffentlichten Spezifikation, die u.a. hohe Sicherheitsbestimmungen enthält, entsprechen. Danach kommt dann das vorgeschriebene Prüfverfahren und anschließend werden die Geräte noch mit Sicherheitssiegel versehen. Alles das zusammen einschl. der Zulassungskosten schlägt sich dann im Herstellungspreis nieder. Weil diese Produkte (Kartenlesegeräte und Konnektoren) zudem nur von einem engbegrenzten Kundenkreis benötigt werden, sind auch die Stückzahlen überschaubar. Aus hohem Herstellungs- und Zulassungsaufwand und relativ geringen Stückzahlen entsteht anschließend ein Verkaufspreis, den der Außenstehende nicht versteht.
Grüsse und ein schönes WE wünscht Ihnen Wilhelm Wilharm
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