(1) ... [2] Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. [3] Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen. ...
Die Forderungen dieses Paragrafen sind wahrscheinlich in keinem Arztprogramm erfüllt - in TurboMed jedenfalls - soweit ich weiß - auch nicht. Warum Arztprogramme von der KV trotzdem eine Zulassung erhalten ist mir schleierhaft.
Für den Arzt selber ist es völlig unmöglich, dieses Gesetz zu befolgen: Stündliche, ja auch tägliche Datensicherungen der gesamten Datenbank führen zu Datenmengen, die man nur mühsam aufbewahren kann. Und wöchentliche Datensicherungen erfüllen das Gesetz eindeutig bereits nicht mehr!
Dabei wäre es wahrscheinlich so einfach, die Vorgaben dieses sehr klar formulierten Gesetzes zu erfüllen, so dass wir Ärzte im Fall des Falles bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht im Regen stehen! Vorstellen könnte ich mir das so:
Es wird jeden Tag ein Log-File angelegt, in dem jede Aktion mit der elektronischen Karteikarte dokumentiert wird, also jeder Neueintrag, jede Änderung und auch jedes Löschen einer Karteizeile. Beim Tageswechsel wird dieses Log-File "geschlossen" und ein neues Log-File für den nächsten Tag angelegt ( Log_20131212 , Log_20131213, Log_20131214 usw.). Gleichzeitig wird beim "Schließen" eines Log-Files ein Hash-Code (eine Prüfsumme) erzeugt und gespeichert, der Manipulationen an diesem Logfile zuverlässig aufdeckt.
Die erzeugten Log-Datei-Namen könnten dann etwa so aussehen:
Log_20131212_839D1EB3C05478023DC0332F385E7B13.txt
Log_20131213_2CF1966AF2F6D222CE539003AC03475D.txt
Log_20131214_ 5BC35B4E6784EC90961DCEA57CD643AA.txt
So eine Programmeigenschaft wäre wahrscheinlich mit weniger als 50 Zeilen Programmcode zu implementieren und könnte einem Arzt bei einem Prozess möglicherweise entscheidend helfen. Klar: Nicht alle würden begeistert sein, denn man könnte Ärzte damit auch "kontrollieren" - aber träfe das nicht nur die "schwarzen Schafe", die uns alle besch..en?
A. Geigenberger
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630f.html