Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

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RAMöller
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von RAMöller »

wahnfried hat geschrieben:3/4 Tablette" an zwei Stellen des Programmes durch zwei eindeutig unterschiedliche Hotkeys zu bedienen mag zwar Gehirnjogging sein, dafür haben wir TurboMed aber nicht bestellt
Hi Wahnfried,
Es wirkt etwas merkwürdig, dass die Funktion der Hotkeys von den Präparaten abhängig ist. Interessanter wäre es, wenn die Teilbarkeitsfunktion nur bei den teilbaren Präparaten möglich wäre.
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wahnfried
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von wahnfried »

RAMöller hat geschrieben:Interessanter wäre es, wenn die Teilbarkeitsfunktion nur bei den teilbaren Präparaten möglich wäre.
Hallo,

es müsste die Teilbarkeits-Info bei Ihrem Vorschlag auch in der Eigenen Liste Medikamente mitgeschleppt werden, damit dafür nicht ständig auf den IPC3 zugegriffen werden muss. Das wäre also eine sehr komplex umzusetzende Maßnahme, vermutlich auch mit ein wenig Performance-Verlust, da ja diese Abfrage jeweils im Hintergrund vor dem Aufbau der Maske abgewartet werden müsste und die Anzeige der zusätzlichen Info auch etwas Zeit braucht. Siehe an anderen Orten die Klagen über zuviele im Hintergrund ablaufende Routinen...

Ausserdem ergäbe das einen Konflikt, da man per Tablettenteiler durchaus auch einige Tabletten teilen kann, die dies nicht per Bruchrille vorgesehen haben - insofern allenfalls eine vorhandene Teilbarkeits-Info nur anzeigen lassen (dann kann man bei Bedarf ein Auge darauf werfen...). Wer sagt ausserdem, daß die Teilbarkeits-Info nicht auch mal fehlerhaft sein könnte?
RAMöller hat geschrieben:Es wirkt etwas merkwürdig, dass die Funktion der Hotkeys von den Präparaten abhängig ist.
Deswegen ja das Plädoyer für die Benutzbarkeit von "Strg+5" und "Strg+1" in allen Programmpunkten mit der Funktion "Medikamenten-Dosierungs-Angabe", was sehr leicht umsetzbar wäre.
Warum ich meine, daß "Strg+3" im Marcumarplan die gewohnte Funktion beibehalten darf (und vielleicht sogar sollte...) habe ich ja weiter oben begründet.

Grüsse, Wahnfried
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Kühl, Telse
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo Wahnfried,

dann ergänzen wir im Marcumarplan auf folgende Hotkeys:
Strg-1 = 1 1/2
Strg-2 = 1/2
Strg-3 = 3/4
Strg-4 = 1/4
Strg-5 = 3/4

habe ich das jetzt so richtig verstanden - hier soll dann Strg-3 bei 3/4 bleiben?
Viele Grüße,
Telse Kühl
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wahnfried
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von wahnfried »

Ramm, Telse hat geschrieben:Hallo Wahnfried,

dann ergänzen wir im Marcumarplan auf folgende Hotkeys:
Strg-1 = 1 1/2
Strg-2 = 1/2
Strg-3 = 3/4
Strg-4 = 1/4
Strg-5 = 3/4

habe ich das jetzt so richtig verstanden - hier soll dann Strg-3 bei 3/4 bleiben?
...ja, ich würde das so vorschlagen, das halte ich für "die alten Gewohnheiten bedienend" sinnvoll. Und mit dem neuen "Strg+5" geht es dann eben auch.

(In der normalen Medikamentendosierung kommt das "1/3" vor, aber sehr selten, ich kenne nur Ramipril 7,5mg mit Drittel-Teilung. Die meisten Anwender werden also "Strg+3" für 1/3 sehr selten benutzen. Wer es benutzt, wird für 3/4 rasch nur noch "Strg+5" benutzen und kann dann im Marcumarplan sowohl "Strg+5" als auch mit dem von früher gewohntem Tastaturgriff "Strg+3" die 3/4-Tablette eingeben. Wer Drittelung von Tabletten gar nicht benutzt,bleibt entweder bei den alten Gewohnheiten oder nicht, kann ebenso die alte wie auch die neue Regelung im Marcumarplan für 3/4 nutzen...)

Grüsse, Wahnfried
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Kühl, Telse
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

dann gebe ich das jetzt so in Auftrag - danke schön ;o)
Viele Grüße,
Telse Kühl
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Kühl, Telse
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo nochmal,

es kommt noch eine Änderung mit dem Q1-Update:

Sie haben innerhalb der Bearbeitungsmaske (F7) der Eigenen Listen "Medikamente" und "Lang-Rezepte" die Möglichkeit, bestimmte Einträge über "nicht aktualisieren" zu kennzeichnen.
Diese gekennzeichneten Einträge werden weder von der ifap-Aktualisierung noch von dem anschließenden Wartungs-Assistenen (Löschen von Einträgen ohne PZN/geänderter PZN/ohne Preis/außer Vertrieb) berücksichtigt.
Da das Setzen dieser Kennzeichnung erst mit dem Q1-Update möglich ist, wird das von der automatisch laufenden ifap-Aktualisierung noch nicht berücksichtigt. Sie haben allerdings die Möglichkeit den Wartungs-Assistenten zu schließen - dann die gewünschten Kennungen zu setzen - und anschließend des Wartungs-Assistenen manuell zu starten (über Sonstiges- Wartung - Medikamente- Medikamentenliste Wartungsassistent).
Viele Grüße,
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von schmidt-dietrich »

Es kommt leider macnhmal vor das man auf das Rp bei nur 1 Medikament auch längere Anweisungen schreiben möchte - aber die Zeile zu kurz ist - wie kann man denn dann die 2 weiteren Bemerkungszeilen nutzen? das sollte auch irgendwie funktionieren!
Einfach nervige Klickerei...Habe mal mitgezählt das man 4x - 6x Klicken mjß um das RP zu Druck zu geben... DA bekomme ich ja eine aktivierte Arthrose im Zeigefinger und werde das als BGlich anmelden müssen :mrgreen:
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Augendoc »

Hallo Frau Ramm,

ich finde es sehr begrüßenswert, dass Sie als Firma TM praxisrelevante Verbesserungen in die Neue Verordnung aufgenommen haben. So hatte das "Sticheln" doch zumindest den Effekt, dass Sie als Firma TM sich wieder auf die Wünsche Ihrer (Noch)-Kunden konzentriert haben. Wir als Anwender sind ja keine notorischen Nörgler, sondern wollen einfach vernüftig arbeiten und dazu ein PC-Programm haben, dass unsere Arbeit erleichtert und nicht erschwert.

Ich hoffe, dass die Verbesserungen sich in meinem internen Test als so gut erweisen werden, dass ich dann endlich nach 3 Quartalen mal wieder das Update in der Praxis einspiele. Bisher arbeite ich in der Praxis weiterhin mit Version 12.2.

Nun aber zu einer konkreten Frage: Ich hatte mit der Version 12.4 am 17.10.12 auf einem Einzelrechner mal ein bisschen getestet und dann leider feststellen müssen, dass TM/ Ifap bei einem verordneten Medikament der Fa. Kohlpharma einfach das "Kohlpharma" aus dem Medikamentennamen streicht und dafür in die Verordnungsspalte "Reimport" schreibt und dann die Dosierung ohne Punkt und Komma einfach anfügt:
TurboMed - [Kassenrezept]_2012-12-05_08-13-10.jpg
Das liest sich für den Patienten (medizinischer und berufspolitischer Laie!!!!!): "Reim-Port auf die Lider auftragen". Da kommen zwangsläufig Fragezeichen auf.

Ich hatte das am 17.10.12 bereits der Hotline gemeldet. Ist das in dem Update 13/1 mit behoben? Gibt es dort jetzt eine automatische Kommatrennung nach dem Wort Reimport?

Viele Grüße vom Augendoc
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msey
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von msey »

... bzw. warum muß "Re-Import überhaupt aufs Rp.?, man kann das zwar unter F7 beim Medikament deaktivieren, aber daß ist eine ziemlich nervende Klickerei, beim nächsten Update ist das wahrscheinlich auch wieder weg!
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Kühl, Telse
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo msey,

der Aufdruck "Reimport" ist leider eine Vorgabe der KBV (genaue Erläuterungen hatte ich auch in dem entsprechenden Thema "KBV-Anforderungen" gepostet). Ist ein Präparat aus der ifap übernommen und besitzt die Kennzeichnung "Reimport", so müssen wir den Aufdruck auf das Rezept bringen. Das Kreuz innerhalb der Bearbeitungsmaske (F7) herauszunehmen, hilft hier auch nur temporär, weil wir diese Kennung nach der nächsten ifap-Aktualisierung wieder setzen müssen.
Wird die Kennung nicht gewünscht, so muss das Präparat als "Orgiginalpräparat" aus der ifap erneut übernommen werden.
Die Vorgabe der KBV war gestellt worden, weil der Apotheker oftmals am Präparatenamen nicht erkennen kann, ob es sich um einen Reimport handelt - es führt jetzt allerdings zu sehr vielen Rückfragen (auch bei der KBV)... Wir wären auch begeistert, wenn diese Anforderung wieder rausgenommen werden würde - dies kann aber nur über die KBV erfolgen.

Der Aufdruck "Reimport" ist nun mit einem Trennzeichen "," (Komma) versehen worden - so dass es hier nicht mehr zu Fehlinterpretationen kommen kann (danke an "Augendoc" für den Hinweis).

Auch haben wir die Dosierungshotkeys zum Marcumarplan, wie weiter oben angefordert, angepasst - diese Änderungen fließen noch in die Q1-Version mit ein.

Zum Thema "Mehr als eine Infozeile pro Medikament":
Diese Anforderung ist nicht ganz einfach umzusetzen - von daher wird das nicht mehr zum Q1-Update erfolgen. Derzeit sind die Zeilen fest zugeordnet. Pro Medikamentenzeile ist derzeit nur eine Infozeile möglich. Wir werden das Thema aber direkt nach der Versionserstellung angehen. Problematisch ist hier, dass man die Verteilung auf die Rezepte berücksichtigen muss (nicht, dass auf dem zweiten Rezept dann nur noch die Infozeile gedruckt wird) und dass man mit der Q1-Version ja aus der Druckvorschau auch wieder zurück springen kann, dann dort noch Dosierungsänderungen vornehmen, neue Medikamente hinzuwählen etc...Die Flexibilität ist der Feind des Einfachen...oder wie heißt das so schön...Wir schauen uns das aber auf jeden Fall an...

Auf dem BTM-Rezept sind 1 Medikamentenzeile und 4 Infozeilen vorgesehen. Allerdings kann hier auch wirklich nur ein Medikament pro BTM-Rezept übernommen und mit den Infozeilen versehen werden. Nach Rücksprache mit der Bundes-Opium-Stelle ist das aber kein Problem, weil in den meisten Fällen nur 1 BTM-Präparat verschrieben wird. Sollte hier Handlungsbedarf bestehen, können Sie mir das gern mitteilen, dann werden wir auch das Thema mit der nächsten Version ändern.
Viele Grüße,
Telse Kühl
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wahnfried
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von wahnfried »

Ramm, Telse hat geschrieben:Auf dem BTM-Rezept sind 1 Medikamentenzeile und 4 Infozeilen vorgesehen. Allerdings kann hier auch wirklich nur ein Medikament pro BTM-Rezept übernommen und mit den Infozeilen versehen werden. Nach Rücksprache mit der Bundes-Opium-Stelle ist das aber kein Problem, weil in den meisten Fällen nur 1 BTM-Präparat verschrieben wird. Sollte hier Handlungsbedarf bestehen, können Sie mir das gern mitteilen, dann werden wir auch das Thema mit der nächsten Version ändern.
Hallo Frau Ramm,

da sehe ich allerdings Handlungsbedarf, da man mit BTM-Rezepten eben nicht so freizügig druckend umgeht (Aufbewahrungspflicht/Vollständigkeit der Durchschläge..., kleine Mengen an Vordruck-Vorrat...) und doch eben öfter mehrere BTM auf ein Rezept gedruckt werden sollen (ggfs. auch Begleitmedikation wie MCP oder Macrogole). Hier wäre der Zwang zu einem Rezeptformular je Medikament wirklich eine Verschlechterung.

Allerdings habe ich derzeit keine konkrete Idee, wie man die ja durchus auch - wegen der umfänglicher möglichen Anweisung zum Gebrauch - gewünschte Version "1 Medikament/4 Infozeilen" mit der Dazu-Druckbarkeit weiterer dokumentierbarer Medikamentenverordnungen kombinieren könnte.

Ich würde vermutlich entweder ein weiteres Medikament per F4-Zeilenmakro anlegen und in eine Info-Zeile schreiben (unter Verzicht auf statistische Dokumentation und AVWG-Unsinn - für BTM wäre das nämlich Unsinn...) oder für BTM-Rezepte auf die alte Verordnung umschalten, was Sie ja nicht unterstützen dürfen...

Grüsse, Wahnfried
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RAMöller
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von RAMöller »

Für uns als BTM-ausstellende Praxen ist die Änderung auf 1 Medikament pro Rp. ein No-Go.
Die Anzahl der Rezeptformulare ist begrenzt und der Druck ist mittels Nadeldrucker ebenso schwierig wie mit dem Laserdrucker. Das Ganze jetzt 2x oder 3x geht zu weit. Ihre Berufung auf die Bundesopiumstelle wirkt nicht sehr überzeugend.
Kasimir
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kasimir »

Ich muss mich den "Vorrednern" anschließen.
Dass zusätzlich zum BTM-Medikament ein anderes Medikament (gegen Nebenwirkungen des BTM-Medikaments) mit auf das gleiche Rezept kommt, ist nicht selten und muss auf alle Fälle weiter möglich sein.
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von RAMöller »

Anbei die Antwort der Bundesopiumstelle auf einen erhöhten Rezeptbedarf.
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von RAMöller »

Der Anhang war wohl zu groß, daher schicke ich den abgetippten Text:
"Aufgrund des allgemein gestiegenen Bedarfs an Betäubungsmittelrezepten müssen wir die Liefermenge auf einen maximalen Jahresbedarf gemäß Ihrer letzten Anforderung beschränken...Mit freundlichen Grüßen Bundesopiumstelle"
Daher meine Bitte an TM die Verordnung der BTM wie zuvor beizubehalten, d.h. 3 Präparate pro Rp.
Grüße
Möller
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von turbotm »

Wir haben das selbe Problem.
Nur ein Med / Rp ist nicht machbar.
Gruss
Maier
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von schmidt-dietrich »

Ja, das wäre ein Rückschritt!
3 Meds und ordentlicher Einsprung in die Zusatzzeile, wie früher ohne Gedächtnisverlust bei nächstem Rezept..
Ansonsten immer unpraktikabele Haptik - mit zuviel Klickerei...
Ach und dann muß ich deswegen wohl Compugroupvorstandschef Hr. Esser verklagen oder eine Berufskrankheit: akute Mausfongerarthrose einreichen ;-) *lol*
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo liebe TM-Anwender,

wir arbeiten gerade an einer Lösung zum BTM-Rezept.

Der Plan:
Wird im VerordnungsCenter 1 Medikament für das BTM-Rezept ausgewählt, so stehen bis zu 5 Infozeilen zur Verfügung.
Werden 2 Medikamente ausgewählt, so stehen pro Medikamentenzeile 2 Infozeilen zur Verfügung.
Werden 3 Medikamente ausgewählt, so wird pro Medikamentenzeile eben 1 Infozeile in der Druckvorschau (editierbar) angezeigt.

Ob das bis morgen (geplanter Online-Mastertermin) noch fertig wird, kann ich nicht zusagen. Aber bis zur Erstellung des DVD-Masters (nächsten Mittwoch) sollte es dann drin sein.
Der Online-Master wird als "Vorabversion" betitelt werden, so dass jeder sehen kann, dass hier noch weitere Änderungen zur endgültigen Version vorgenommen werden.
Viele Grüße,
Telse Kühl
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kasimir »

Das hört sich gut an.
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Änderungen zur Verordnung zum Q1-Update

Beitrag von Kühl, Telse »

Hallo liebe TM-Anwender,

wir haben die BTM-Änderungen noch mit in die Online-Vorabversion einfließen lassen können.
Derzeit werden noch diverse Testungen in den unterschiedlichsten Programmfunktionen vorgenommen - die gesamte QS mit 12 Mitarbeitern testet noch fleißig.
Sollten keine gravierenden Fehler gefunden werden, wird die Version morgen auf unserer Homepage bereitgestellt.
Viele Grüße,
Telse Kühl
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