Zumutung Verordnung

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Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

Meiner Meinung nach sind die wesentlichen Forderungen der KBV eigentlich schon mit der Implementierung der neuen Spalten in der patientenbezogenen eigenen Liste der Medikamente erfüllt: Hier kann man jetzt spezifisch für den jeweiligen Patienten auf einen Blick sehen, ob das betreffenden Medikament Rabattvertragsmedikament ist, oder (bei Rabattvertragswirkstoff) ob ein anderes es wäre, hier kann man sehen, ob OTC-und OTX-Hinweise vorliegen oder ob es Therapiehinweise gibt...
Viel mehr fordert die KBV doch gar nicht, so sehe ich das jedenfalls.
Die ganze NEUE VERORDNUNG selbst hat damit nichts zu tun.
Es mag für manche User ein Service sein (ich kenne aber keinen, der das so sieht) und es mag von Fa. Turbomed wirklich als eine gute Neuerung angesehen worden sein, um das Arbeiten zu erleichtern und das Programm zu verbessern, aber es ist schiefgegangen..., kann passieren, und man kann es ja korrigieren. Also, ich sehe eigentlich keinen wirklichen Grund, warum man das ganze nicht auch mit der bisherigen Verordnung kbv-gerecht hinbekommen könnte, also alte Verordnung + neue "eigene Liste".

Bitte: Alte Verordnung und neue Verordnung meinetwegen parallel anbieten, wenn letztere denn sein muss. In Version 12.2.6. war das ja ansatzweise so, es würde also bestimmt gehen...
Viele Grüße
Kasimir
rfbdoc
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von rfbdoc »

Kasimir hat geschrieben:Die ganze NEUE VERORDNUNG selbst hat damit nichts zu tun.
Bitte: Alte Verordnung und neue Verordnung meinetwegen parallel anbieten, wenn letztere denn sein muss. In Version 12.2.6. war das ja ansatzweise so, es würde also bestimmt gehen...
Volle Zustimmung. Ich halte es auch für unbedingt erforderlich alte und neue Verordnung nebeneinander laufen zu lassen wie in der Version 12.2.6
Dann könnte die neue Verordnung schritttweise zur Alltagstauglichkeit weiterentwickelt werden. Die derzeitige Kritik richtet sich nicht gegen die neuen Verordnungsbestimmungen sondern vorrangig gegen die neue Verordnung auf TurboMed Ebene. Und hier ist der neue Medikamentenplan ein Rückschritt in der Alltagstauglichkeit, der durch die marginalen Verbesserungen (z.B. die Spalte "reicht bis") bei weitem nicht aufgewogen wird.
R.F.B.
lcer
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Liebes Forum,

über die Programmtechnische Umsetzung der Verordnung kann man viel Streiten. Ich persönlich finde einiges sehr gut gelunden, anderes noch völlig unzureichend. Mir ist aber ein andere Aspekt wichtig:

Die Sache sieht doch so aus:

Irgendwer (KBV + Spitzenverband Bund der Krankenkassen) haben ein paar neue Richtlinien beschlossen. Die Softwarehäuser sind verpflichtet worden, diese Richtlinien umzusetzten. Soweit-so gut wie immer. Das hatte wir ja schon öfters. Nun bekomme ich aber am 14.5.2012 und am 6.6.2012 Emails mit hübsch im KV-Layout gestalteten PDF-Anlagen (einmal eine Seite, dann 4 Seiten).

Zitate:
"Einfach und sicher verordnen – Arzneiverordnungssoftware ab 1. Juli mit neuen Funktionen"
"Darüber hinaus liegt es im
Interesse vieler Ärzte, dass die Software auf Verordnungseinschränkungen
und Verordnungsausschlüsse durch die AM-RL bei konkreten Präparaten
hinweist. Gerade hier gab es in letzter Zeit vermehrt Prüfanträge von Krankenkassen."

"Ausblick
Auch Verbandsstoffe, Teststreifen und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung
sollen künftig in den Anforderungskatalog aufgenommen werden,
sodass Sie auch zu diesen Produkten elektronische Unterstützung erhalten.
Dazu ist jedoch eine Gesetzesänderung erforderlich, einen Vorschlag hierzu
hat die KBV eingebracht."

Da schein jemand in der KV-PR-Abteilung schon geahnt zuu haben, dass es Probleme geben wird. Solche "Werbetexte" habe ich noch nie von der KV bekommen!

Ich vermisse hier eine transparante Diskussion der Anforderungen des Softwarekataloges durch unsere KVen. Die Krankenkassen können sicher gut abgestimmt ihre Interessen durchsetzen, unsere KVen scheint völlig in der Defensive zu sein. Vor allem sind es ja unsere Forderungen an eine Praxistaugliche Verordnungsumsetzung, die durch die KV für uns durchgesetzt werden sollten.

Jedenfalls wird unser Geld (über die Softwaregebühren der Hersteller) hier sinnlos in "Entwicklungsarbeit" für die Umsetzung dieser Vorgaben verbraten - und Mit-Auslöser ist unsere eigene KV. Also - mit unseren Verwaltungskosten für die KV finanzieren automatisch höhere Softwarekosten und einen Haufe Stress bei und und bei den Softwareherstellern! Wirkliche Innovationen für einen effizienteren Praxisablauf können wir bei dieser Priorisierung kaum erwarten. Toll!

Grüße

Christoph
neckarpraxis
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von neckarpraxis »

Folgende Kommunikation mit der Hotline kann das Prtoblem etwas illustrieren:

Die Anfrage bezog sich auf den Verordnungsmodus aus der Liste "Alle Medikamente": Eine Auswahl nach Anfangsbuchstaben ist offenbar nur noch möglich nachdem die Sortierung der Liste - Mit Maus (!)-Klick auf die Spaltenüberschrift nach "Medikament " erfolgt ist. Die ist völlig unpraktikabel. Kann dies in den Einstellungen verändert werden, oder mache ich ´womöglich etwas falsch?
14:23 TurboMed Hotline » Das ist so nicht ganz richtig, der buchstabengesteuerte Suchmechanismus funktioniert nur in einer Spalte wie dieser. Das bedeutet,wenn man zuletzt z.B. in der Spalte Preis sortiert hat, die Liste schliesst und wieder neu aufruft, steht der Fokus noch in dieser Spalte und die Suche ist nicht möglich. Sobald Sie den Fokus aber wieder in der Spalte Name udn Menge haben klappt das auch problemlos.MfG aus Kiel
14:27 NP » Sorry - aber dies stimmt so nicht: wenn mit F8 die Liste der - patientenbezogenen - Medikamente neu aufgerufen wird, gibt es keinen Focus auf dem Medikamenten mehr, auch wenn er beim Verlassen der Verordnung noch daraf stand. Dies trifft nur für die Praxisliste der Medikamente (2x F8) zu! Das Problem ist somit, dass beim 1x öffen mit F8 keine Auswahl nach Anfangsbuchstaben möglich ist. Es muss zuerst sortiert (angeklickt) werden.

18:28 TurboMed Hotline » Ich habe das nun endlich auch ausprobieren können und Sie haben Recht, ich hoffe das dies bereits gemeldet wurde und in der neuen Version zu Mitte Juli behoben sein wird.
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wahnfried
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Re: Zumutung Kosten

Beitrag von wahnfried »

lcer hat geschrieben:Jedenfalls wird unser Geld (über die Softwaregebühren der Hersteller) hier sinnlos in "Entwicklungsarbeit" für die Umsetzung dieser Vorgaben verbraten - und Mit-Auslöser ist unsere eigene KV. Also - mit unseren Verwaltungskosten für die KV finanzieren automatisch höhere Softwarekosten und einen Haufe Stress bei und und bei den Softwareherstellern! Wirkliche Innovationen für einen effizienteren Praxisablauf können wir bei dieser Priorisierung kaum erwarten. Toll!
...und nicht nur die direkten Software-Pflege-Kosten:

siehe Medical Tribune vom 15.6.2012 Seite 17:
großer Artikel darüber, daß womöglich wegen der verringerten Werbeeinnahmen die Softwarekosten der Praxisprogramme um etwa 500 Euro im Jahr steigen könnten, so mitgeteilt auf Anfrage von MT durch CGM: "...wird die Abgabe einer kostenfreien Arzneimitteldatenbank in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein."

Inzwischen hörte ich, daß die Absehbarkeit inzwischen möglicherweise bedeutet: ab Herbst 2012...

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Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

Mal sehen, wie teuer das wird für jeden einzelnen.
Einen Zwangs-Kauf einer Medikamentendatenbank kann es doch aber nicht geben ... oder?
Das wäre dann wieder ein Thema für die KBV.
Viele Grüße
Kasimir
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Geigenberger
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Geigenberger »

Ich habe gehört, dass die ifap-Arzneimitteldatenbank auch bei TurboMed ab Oktober pro Monat kostenpflichtig wird.
Damit wird´s wieder einmal teuer für die Anwender…

A. Geigenberger
kalli
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von kalli »

Das Konzept ist völlig vermurkst. Noch 3 solche Updates und TM kommt bei uns auf den Müll.....
msey
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von msey »

Dito!
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von DrHJvdB »

Man kann das wohl auch anders sehen. Von der TM-WebSeite:
'Besonders gefreut haben uns die vielen positiven Rückmeldungen zur 'Neuen Verordnung' in TURBOMED'
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mschiller
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von mschiller »

@Geigenberger

ifap hat doch schon für die letzte Preiserhöhung vor nicht allzu langer zeit herhalten müssen, das ist doch längst kostenpflichtig dachte ich
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wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von wahnfried »

mschiller hat geschrieben:@Geigenberger

ifap hat doch schon für die letzte Preiserhöhung vor nicht allzu langer zeit herhalten müssen, das ist doch längst kostenpflichtig dachte ich
Nee, das waren TurboMed-Software-Pflegekosten-Erhöhungen, die man auf die verringerten Werbeeinnahmen (auch TurboMed selbst vermittelt Werbung und nimmt dafür im Auftrag der Compugroup Werbeeinnahmen ein...) geschoben hat. Da ist aus Compugroup-Sicht offenbar noch Luft (=Ertragssteigerung) drin.

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Re: Zwangs-MIETE IPC3

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:Mal sehen, wie teuer das wird für jeden einzelnen.
Einen Zwangs-Kauf einer Medikamentendatenbank kann es doch aber nicht geben ... oder?
Das wäre dann wieder ein Thema für die KBV.
Da TurboMed ab Version 12.3.0. ohne Ifap-IPC3 nicht mehr zertifiziert wäre, kommt das tatsächlich bei monatlichen Kosten für das IPC3 auf eine ZWANGS-MIETE des IPC3 heraus (keinen Kauf...).

Der KBV dürfte das egal sein.

Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Hallo zusammen,

ich finde es ein wenig bedauerlich, dass hier so einseitig auf dem Update herumgehackt wird. Warum?

Ich erwarte von einem Softwareunternehmen das Bereitstellen einer Software, die meine Bedürfnisse erfüllt - soweit sind wir uns sicher einig. Im Falle der Arztpraxissoftware liegt das Problem ein wenig vielschichtiger denn: Ich kenne für meinen Bereich (Augenheilkunde) keine wirklich gute Software. Alle bieten irgendwelche Facharztmodule an oder sind sogar Augenarzt-exclusiv. Aber alle haben Ecken und Kanten (Wir haben bereits 4x gewechselt). Jeder Softwarehersteller muss zunächst die Vorgaben der KV/Kassen erfüllen. Da die sich ständig ändern, wird dort eine Menge Entwicklungsenergie verbracht. Erst dann wird der Workflow optimiert. Und da kommt dann der Preis ins Spiel. Jede Firma exisitert um Gewinn zu machen. Wie soll das Programm weiterentwickelt werden, wenn die Kosten für die GKV-Aktualisierungen draufgehen?Auch sind die meisten Ärzte nicht bereit, für täglich verwendete Software Geld auszugeben. Hat wirklich jeder Arzt auf jedem PC die Microsoft Software ordnungsgemäß lizenziert? Wer spart sich alles das Geld für einen Virenscanner? Wer würde wegen geringerer Softwarewartungspauschalen den Anbieter wechseln? Im Kassenarztsystem werden trotz steigender behördlicher Anforderungen keine Mittel für zeitgemäße EDV bereitgestellt (Weder von den Ärzten als Betriebskosten, noch von den Kassen). Dafür haben wir allen eine Pauschale für neue EGK-Geräte erhalten und darüber haben wir uns auch noch gefreut! Wie sinnlos.

Turbomed versucht wie alle anderen Hersteller auch, den Spagat zwischen den diversen Forderungen hinzubekommen. Nochmal als Schlaglichter:
billige Software - immer aktuell
einfache Bedienung - viele Funktionen
KV/Kassen-Anforderungen - Anwenderanforderungen

Ich mach mir da keine Illusionen. Turbomed kann es sicher nicht besser oder schlechter als alle anderen. Zugegeben, das letzte Update hatte ein paar besondere Schmuckstückchen zu biete. Ich plädiere jedenfalls dafür, unsere KV mit der gleichen Energie für die Zustände zu kritisieren wie Turbomed. Ebenso alle die Kollegen, die immer noch der Meinung sind, wir könnten auf EDV-Ausgaben am besten ganz verzichten. Deren Gemeckere bindet auch einen Haufen Servicekapazität der Softwarehersteller.

Jedenfalls geht mir die Kritik am Update etwas zu pauschal gegen den Hersteller des Updates.

Sicherheitshalber:
- ich habe mit Turbomed sonst nichts zu schaffen
- Turbomed sollte sich trotzdem anstrengen, die Probleme möglichst schnell zu lösen.

Grüße

Christoph
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Re: Zwangs-MIETE IPC3

Beitrag von Kasimir »

wahnfried hat geschrieben:Da TurboMed ab Version 12.3.0. ohne Ifap-IPC3 nicht mehr zertifiziert wäre, kommt das tatsächlich bei monatlichen Kosten für das IPC3 auf eine ZWANGS-MIETE des IPC3 heraus (keinen Kauf...).

Der KBV dürfte das egal sein.
Microsoft musste seinerzeit auch die Zwangsverschachtelung mit dem Internet-Explorer auflösen, auf Druck der anderen Browser-Anbieter.
Warum muss das hier in Bezug auf die Arzneimitteldatenbanken anders sein?

Aber es stimmt, der KBV wird es egal sein... die hoffieren mit ihren neuen AVWG-Verordnungsregeln ja eh nur die Krankenkassen, speziell die unsinnigen Rabattverträge.
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Zwangs-Verbindung IPC3

Beitrag von wahnfried »

Kasimir hat geschrieben:Warum muss das hier in Bezug auf die Arzneimitteldatenbanken anders sein?
...weil die paar Ärzte den Aufwand eines kartellrechtlichen Verfahrens nicht wert sind.

Und wohl auch, weil dem Programm-Hersteller die Fixierung auf eine Datenbank von der rechtlichen Seite nicht vorgeworfen werden kann (Firmenentscheidung, begründbar mit der Komplexizität der Interaktion). War ja bisher auch so und ist bei vielen anderen Programmen auch so - und wir haben ja deswegen zwar gelegentlich gejammert, aber nicht die Konsequenzen gezogen...

Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Johnny »

KBV Beschwerden bitte hierhin:

Prüfstelle, Derzernat 6-Informationstechnik Telematik, und Telemedizin, Tel. 030-4005 2121, E-Mail pruefstelle@kbv.de

(aus dem Nordlicht Aktuell 7/2012 S. 25)

Gruß aus Kiel

Johnny
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Johnny hat geschrieben:KBV Beschwerden bitte hierhin:

Prüfstelle, Derzernat 6-Informationstechnik Telematik, und Telemedizin, Tel. 030-4005 2121, E-Mail pruefstelle@kbv.de
eben nicht. Die prüfen nur, ob der Softwarehersteller die Vorgaben umsetzt. Beschwerden sollten über die Vorgaben an die jeweiligen KV-Vertreterversammlungen gehen. Dort sollten der Rahmen für Anforderungen an EDV-Systeme diskutiert werden.

Grüße

Christoph
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von Kasimir »

Ein bisschen hat die KBV schon was bemerkt:
http://www.kbv.de/presse/41725.html
Viele Grüße
Kasimir
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Re: Zumutung Verordnung

Beitrag von lcer »

Kasimir hat geschrieben:Das Arzneimittelverordnungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) von 2006 schreibt vor, dass Arztpraxen nur noch Softwareprodukte nutzen dürfen, die eine manipulationsfreie Verordnung von Arzneimitteln gewährleisten. Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags und im Sinne der niedergelassenen Ärzte haben die KBV und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen entsprechende Vorgaben für Softwarehäuser gemacht und diese zum 1. Juli 2012 noch einmal konkretisiert. Die KBV prüft die Arzneiverordnungssoftware und übernimmt deren Zertifizierung.
Also sind wir seit 2006 manipuliert worden und haben das alles nicht gemerkt? Und erst jetzt rettet uns die Konkretisierung der KBV? Verhaltensforscher mögen mir gerne widersprechen, doch glaube ich schon, dass die Verordnungssoftware (TM+ifap) den geringsten Einfluß auf mein Verordungsverhalten hat. Da sind andere Medien weitaus wirksamer.

Für mich sieht das so aus, dass unsere eigene K(B)V einen Streit mit Compugroup führt, uns für dumm hält und damit die Softwarekosten einerseits und KV-Verwaltungskosten andererseits in die Höhe treibt. Hier werden aus meiner Sicht ausschließlich die Interessen der Politik und des KV-Apparates berücksichtigt. Wenn mir ein Produkt der Compugroup nicht gefällt, kann ich ja gerne selbst entscheiden, ein anderes Produkt zu verwenden. Wenn die KV ein Problem mit Compugroup hat, soll sie das bitte lösen, ohne uns da hineinzuziehen. Ich vermute mal, dass sich die fest angestellten Prüfstellenmitarbeiter beim Lesen dieses Forums aus Schadenfreude kaputtlachen.

Grüße

Christoph
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