Guten Tag,
wir fragen uns, inwiefern man bei einer unvollständig gezahlten Privatrechnung (wegen der üblichen Beihilfe-Diskussion) im Anschluss an die Buchung des tatsächlichen Zahlungseingangs den verbliebenen Teil-/ Restbetrag (aus Kulanzgründen) stornieren kann, damit dieser nicht dauernd als unbezahlte Rechnung herumgeistert.
Dabei darf einerseits nicht die gesamte Rechnung storniert werden, andererseits muss bei der Buchung steuerlich plausibel bleiben, dass tatsächlicher Zahlungseingangs geringer ausfiel als ursprünglicher Rechnungsbetrag.
Oder wird der Restbetrag dauerhaft als unbezahlt stehengelassen? Wie machen es die Kollegen?
Freundlich grüßend und für Anregungen dankend, xray
Privatrechnung: Teil-/ Restbetrag stornieren
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- RAMöller
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Re: Privatrechnung: Teil-/ Restbetrag stornieren
Wenn man in der Rechnungsliste unter "Buchen" das Bezahltkennzeichen löscht, wird der Teilbetrag nicht mehr aufgeführt.
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Re: Privatrechnung: Teil-/ Restbetrag stornieren
Was ist damit gemeint? "Bezahlkennzeichen" Finde ich nicht.
Christa
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Re: Privatrechnung: Teil-/ Restbetrag stornieren
Das ist eine gute Lösung. Ich habe die teilbezahlten Rechungen bisher einfach komplett gebucht, was natürlich nicht ganz korrekt ist. Manchmal sind es auch nur Cent-Beträge, die durch einen Zahlendreher bei der Überweisung entstanden sind.
@Christa
Gemeint ist in der Rechnungsliste in der Menüleiste unter "Buchen" der unterste Auswahlpunkt, den man nach der Buchung des Teilbetrags dann nochmal gesondert ausführen muss. Dann verschwindet die Rechnung aus der offenen Rechnungsliste.
Vielen Dank an RAMöller
@Christa
Gemeint ist in der Rechnungsliste in der Menüleiste unter "Buchen" der unterste Auswahlpunkt, den man nach der Buchung des Teilbetrags dann nochmal gesondert ausführen muss. Dann verschwindet die Rechnung aus der offenen Rechnungsliste.
Vielen Dank an RAMöller
R.F.B.
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