Dauerdiagnosen
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danspie
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Re: Dauerdiagnosen
Ich übertrage ebenfalls alle Dauerdiagnosen an die KV. Viele Dauerdiagnosen sind mit Z.n. (Z.B. Z.n. Appendizitis [Appendektomie 2005]). Dann weiss ich Bescheid wenn der Patient mit Bauchschmerzen in die Praxis kommt, mit "Z.n." ist aus meiner Sicht klar, dass die Diagnose nicht abrechnungsrelevant ist - oder sehe ich das falsch?
Obwohl ich sicher viele Diagnosen habe, hat sich die KV noch nie bei mir gemeldet wegen zu viel Diagnosen!
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- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
Es gibt sehr abrechnungsrelevante "Zust.n.-Dauerdiagnosen": Zust.n. Mamma-Ca kann auch dreißig Jahre danach noch Grund für eine Aufnahme in die Abrechnungsdiagnosen sein, um z.B. eine Verordnung eines Prothesen-BH oder eine zusätzliche Diagose 'Cancerophobie' oder 'Mammatumor n.n.b.' zu untermalen. usw...danspie hat geschrieben:Ich übertrage ebenfalls alle Dauerdiagnosen an die KV. Viele Dauerdiagnosen sind mit Z.n. (Z.B. Z.n. Appendizitis [Appendektomie 2005]). Dann weiss ich Bescheid wenn der Patient mit Bauchschmerzen in die Praxis kommt, mit "Z.n." ist aus meiner Sicht klar, dass die Diagnose nicht abrechnungsrelevant ist - oder sehe ich das falsch?
bei 'Zust.n.' bin ich auch immer erpicht auf eine zeitliche Klarstellung.
Also Bayern ist sich mit den Preussen (Niedersachsen) zumindest in dem Punkt "Übertragung der Dauerdiagnosen an die KV" einig, wie schön... (wer noch oder gerade nicht?)
Viele Grüsse, Wahnfried
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HoTsoft
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Re: Dauer- und Quartalsdiagnosen
Als Nachtrag: Die KVB Bayern kann die Frage offenbar nicht beantworten, ob Dauerdiagnosen zum Morbi-RSA herangezogen werden.HoTsoft hat geschrieben:
Es gibt nur 2 Kennungen: 3673 für Dauerdiagnosen und 6001 für Quartalsdiagnosen. Die 3 Zeichen davor geben die Satzlänge an, daher sind die unterschiedlich.
Die KVB hat mir keine klare Antwort gegeben, auf die Frage, ob Dauerdiagnosen für den Morbi-RSA herangezogen werden:
Zitat:
"leider kann ich Ihnen diese Frage nicht endgültig beantworten.
Uns stehen derzeit keine weiteren Informationen zur Verfügung, da die Umsetzung des Morbi-RSA dem Bundesversicherungsamt obliegt.
Ggf. kann Ihnen das BVA hier weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Daniela Eckert
Sachbearbeiterin Informationsmanagement
CoC Mitgliederservice und Beratung
Bereitschaftsdienst
Vermittlung/Beratung
Notarztdienst
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns"
Ich werd es nun nochmal beim BVA versuchen und im Abstand berichten.
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HoTsoft
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Re: Dauer- und Quartalsdiagnosen
Aha, das BVA ist nicht untätig. Vom 29.1. gibts ein pdf (Link in einer Zeile)HoTsoft hat geschrieben: Ich werd es nun nochmal beim BVA versuchen und im Abstand berichten.
http://www.bundesversicherungsamt.de/cl ... anuar.html
ich zitiere:
Also: im amb. Bereich wird von uns erwartet, dass wir tatsächlich jedes Quartal relevante Dauerdiagnosen als Abrechnungsdiagnosen übernehmen und nur diese übermitteln. Die Kassen sollen das überprüfen (!!)BVA hat geschrieben: Meldung von Diagnosen, die den Behandlungsanlass wiedergeben:
Grundlage für diese Forderung ist der Verweis des § 295 Abs. 1 Satz 2 SGB V auf die Ver-schlüsselung der Diagnosen in der vom deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des BMG herausgegebenen Fassung. Das DIMDI gibt in seiner Anleitung zur Verschlüsselung die folgende Anleitung: „Auf den Abrechnungsunterlagen nach § 295 müssen Sie sich auf die Diagnosen beschränken, derentwegen der Patient im ent-sprechenden Quartal behandelt wurde und für die Sie Leistungen abrechnen. Dauerdiag-nosen und chronische Zustände, die keine Leistungen nach sich gezogen haben, dürfen Sie aus Gründen des Datenschutzes nicht übermitteln.“ Das BVA sieht im Kontext des § 106a SGB V die Krankenkassen in der Pflicht, die Abrechnungen hinsichtlich der Kongruenz von Leistungen und Diagnosen zu überprüfen. Sollten diesbezüglich Auffälligkeiten auftreten, sind die Kassen-ärztlichen Vereinigungen darüber zu unterrichten. Des weiteren sieht das BVA die Kassen in der Pflicht, im Rahmen von Verträgen nach §§ 73 b, c oder 140 a SGB V vertraglich sicherzustellen, dass diese Vorgaben des DIMDI zur Kodierung genauso wie die gesetzlichen bezüglich des Abrechnungsweges eingehalten werden.
Wer wird sich diese Zusatzarbeit machen?
Wir nicht.
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Kasimir
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Re: Dauerdiagnosen
Jeder Patient wird doch als Mensch und also ganzheitlich von uns gesehen.
Auf den Punkt gebracht: Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig. Soviel Gedanken daran zu verschwenden ist überflüssig.
Mit anderen Worten: Ich mach' weiter wie immer. Wenn ich immer alle Vorschriften und Regeln des Kassenarztsystems einhalten würde, dann käme ich nicht mehr zum Arbeiten.
Auf den Punkt gebracht: Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig. Soviel Gedanken daran zu verschwenden ist überflüssig.
Mit anderen Worten: Ich mach' weiter wie immer. Wenn ich immer alle Vorschriften und Regeln des Kassenarztsystems einhalten würde, dann käme ich nicht mehr zum Arbeiten.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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HoTsoft
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Re: Dauerdiagnosen
Ja, das ist eine nette Sicht! d'accord!Kasimir hat geschrieben:Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig.
Wir werden es aber sicher leider noch erleben, dass die Dauerdiagnosen von der KV aussortiert werden, also nicht mehr an die Kassen weitergegeben werden, gemäß der Erfahrung, dass das, was möglich ist auch passiert. Unabhängigkeit von Nutzen und Sinnhaftigkeit.
Was uns dann bleibt ist eine Bearbeitung der Abrechnungsdatei *.con vor der Verschlüsselung mit Suchen/Ersetzen des Schlüssels 3673 mit 6001 durch ein einfaches Textprogramm...
(Oder sollte TM tatsächlich in einem Anfall von Kundenfreundlichkeit einen Schalter in den Grundeinstellungen einbauen: "Dauerdiagnosen als Quartalsdiagnosen übermitteln"?)
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Kasimir
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Re: Dauerdiagnosen
Noch ist es aber nicht soweit, und bis dahin mache ich mir keine unnötigen Gedanken über die DauerdiagnosenWir werden es aber sicher leider noch erleben, dass die Dauerdiagnosen von der KV aussortiert werden...
Die Idee mit dem Editor ist übrigens gut. Die ganze Aktion würde nicht mal eine Minute dauern!!!
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
aus einem Abrechnungskursus vor 25 Jahren zur Erläuterung, was mindestens erforderlich sei, um GOÄ 1 abzurechnen: Patient fragt, "soll ich das Medikament weiternehmen?" Arzt brummt zustimmend.HoTsoft hat geschrieben:Ja, das ist eine nette Sicht! d'accord!Kasimir hat geschrieben:Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig.
Das wäre mir zu riskant, wo findet sich diese Zahlenfolge noch überall und darf dort nicht ersetzt werden???HoTsoft hat geschrieben: Was uns dann bleibt ist eine Bearbeitung der Abrechnungsdatei *.con vor der Verschlüsselung mit Suchen/Ersetzen des Schlüssels 3673 mit 6001 durch ein einfaches Textprogramm...
Da hätte ich die Befürchtung, daß dadurch die hochheilige Zertifizierung von TurboMed gefährdet sein könnte, es sei denn, dies würde dann bei der Übertragung einzeln zur Bestätigung abgefragt. Da wähle ich selbst lieber die relevanten DD aus der F11 aus, geht mit Pfeil- und Leertaste sehr schnell (wenn es alle sein sollen: einfach Dauer-Leertaste), dann F10 und nach ein paar Gedenksekunden sind sie fertig kopiert. Bei der Aktion fällt mir immer wieder mal eine DD auf, wo noch etwas zu ergänzen ist (Seite oder Zusatzinfo oder Wechsel von Verdacht auf Gesichert oder von Gesichert auf Zust.n.), oder auch zu löschen: wenn irgendjemand die Grippe-Impfung netterweise als Dauerdiagnose gespeichert hat... (geht rasch, falls bei EIngabe dieser Diagnose noch keine Abrechnungsdiagnose eingegeben war, dann ist primär das DD-Fenster aktiv)...HoTsoft hat geschrieben: (Oder sollte TM tatsächlich in einem Anfall von Kundenfreundlichkeit einen Schalter in den Grundeinstellungen einbauen: "Dauerdiagnosen als Quartalsdiagnosen übermitteln"?)
Viele Grüsse, Wahnfried
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Kasimir
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Re: Dauerdiagnosen
Ja, Wahnfried, aber mein Satz bezog sich doch nur darauf, dass ich praktisch damit alle D und DD irgendwie ins Gespräch einbezogen habe. Eine spezifisch medizinische Leistung, die eine "1" abzurechnen gestattet, ist das freilich nicht. Aber das soll es ja auch nicht sein, ich wollte ja damit nicht ausdrücken, dass das alles ist, was ich mit dem Patienten anstelle.wahnfried hat geschrieben:aus einem Abrechnungskursus vor 25 Jahren zur Erläuterung, was mindestens erforderlich sei, um GOÄ 1 abzurechnen: Patient fragt, "soll ich das Medikament weiternehmen?" Arzt brummt zustimmend.HoTsoft hat geschrieben:Ja, das ist eine nette Sicht! d'accord!Kasimir hat geschrieben:Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig.
Um dem Patienten diese Frage stellen zu können, muss er ja vor mir sitzen. Er wird also aus irgendeinem medizinischen Grund zu mir gekommen sein, zu dem ich freilich aktiv werde und mir so die "1" verdiene.
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
- wahnfried
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Re: Dauerdiagnosen
... war nicht als direkter Beitrag, sondern als humoristische Untermalung gedacht...Kasimir hat geschrieben:Ja, Wahnfried, aber mein Satz bezog sich doch nur darauf, dass ich praktisch damit alle D und DD irgendwie ins Gespräch einbezogen habe. Eine spezifisch medizinische Leistung, die eine "1" abzurechnen gestattet, ist das freilich nicht.wahnfried hat geschrieben:aus einem Abrechnungskursus vor 25 Jahren zur Erläuterung, was mindestens erforderlich sei, um GOÄ 1 abzurechnen: Patient fragt, "soll ich das Medikament weiternehmen?" Arzt brummt zustimmend.Kasimir hat geschrieben:Also, wenn ich ihn frage" Wie geht es Ihnen gesundheitlich?", dann frage ich den ganzen Menschen (inklusiver seiner Dauerdiagnosen). Mit dieser Kurz-Anamnese habe ich eine Leistung erbracht, auch wenn ich die DD derzeit nicht behandeln muss. - Fertig.
Grüsse, Wahnfried
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HoTsoft
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Re: Dauerdiagnosen
Nur zur Sicherheit:HoTsoft hat geschrieben:Was uns dann bleibt ist eine Bearbeitung der Abrechnungsdatei *.con vor der Verschlüsselung mit Suchen/Ersetzen des Schlüssels 3673 mit 6001 durch ein einfaches Textprogramm...
So einfach ist es doch nicht. Wer das machen möchte, sollte sich die Datensatzbeschreibung KVDT der KBV ansehen unter
http://www.kbv.de/ita/register_B.html
Das Wichtigste:
FK Feldbezeichnung
6001 ICD-Code
6003 Diagnosensicherheit
6004 Seitenlokalisation
6006 Diagnosenerläuterung
6008 Diagnosenausnahmetatbestand
3673 Dauerdiagnose (ICD-Code)
3674 Diagnosensicherheit Dauerdiagnose
3675 Seitenlokalisation Dauerdiagnose
3676 Diagnosenerläuterung Dauerdiagno-se
3677 Diagnosenausnahmetatbestand Dauerdiagnosen
(Die Feldbezeichung beginnt an der 4. Stelle eines Datensatzes)
All das müsste richtig gesetzt werden...
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