Zumutung Verordnung
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Re: Zumutung Verordnung
Das von mir verwandte Rezeptformular ist die Version 3391 vom 19.8.11
Somit können Sie vermutlich auch mit den Dateien aus der Version 12.1.x arbeiten.
Somit können Sie vermutlich auch mit den Dateien aus der Version 12.1.x arbeiten.
R.F.B.
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Re: Wie finde ich die Formulare der VErsion 12.2.6
Hallo,dmerchel hat geschrieben:Hallo,
ich würde das gerne probieren. ...
... Ich ahbe aber keine 12.2.6 benutzt. Ich hatte sie 12.1.2, dann kam mit der neuen Verordnung die 12.3.1. Von welchem Datum sind die Formulare? Ich habe ältere benutzt, aber es kam die neue Verordnung. Allerdings habe ich noch die Version 12.3.3 (Sonderupdate). Die DVD mit der neuesten VErsion ist erst heute gekommen.
vielleicht hilft das:
Kassenrezept.tmf 26.1.2006
(ist bei mir bzgl. Dateigröße, Datum, u. Zeit identisch in /Formulare/Karteikarte und /Formulare/Patientenmenue, sowohl in TM 12.1.1, als auch in 12.2.6 und 12.4.2, braucht also möglicherweise nicht ausgetauscht zu werden(?), habs aber sicherheitshalber gemäß Anleitung getauscht)
Die folgenden sind in 12.4.2 aber neueren Datums aus 2012, hier die Daten von meiner 12.2.6 Version:
Kassenrezept_04_2002.tmf 29.8.2011
Kassenrezeptzusatz.tmf 29.4.2011
Privatrezept.tmf 29.8.2011
Rezept mit Medikamenten.tmf 1.11.2011
Hab in meinen Backups nachgesehen: in 12.1.1 sind die gleichen Versionen, wie in 12.2.6 mit Ausnahme von:
Kassenrezeptzusatz.tmf 6.10.2011
(ist also seltsamerweise neuer als in 12.2.6, geht vielleicht auch, da 12.1.1 ja auch die alte Verordnung hatte)
Ich habe halt sicherheitshalber die Originaldateien in 12.4.2 vor dem Einkopieren der "alten" Dateien in .tmf- umbenannt, für alle Fälle.
mfg
Franzkonrad
- wahnfried
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Verordnungs-Umschaltung
Hallo,
vermutlich morgen kommt ein "Verordnungs-Umschalter", der das während TurboMed-Betrieb per Desktop-Verknüpfungs-Doppelklick austauscht (hin und zurück, nach einem Update die erneuerten Dateien einbeziehend...), Hyperlink dazu kann auch in die TurboMed-Menüs eingebaut werden.
Muß es nur noch etwas testen... (nach der Theorie bereits fertig), kann dafür aber nur die Dateien der Testversion 12.2.5. nehmen.
Grüsse, Wahnfried
siehe: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=11&t=3948
vermutlich morgen kommt ein "Verordnungs-Umschalter", der das während TurboMed-Betrieb per Desktop-Verknüpfungs-Doppelklick austauscht (hin und zurück, nach einem Update die erneuerten Dateien einbeziehend...), Hyperlink dazu kann auch in die TurboMed-Menüs eingebaut werden.
Muß es nur noch etwas testen... (nach der Theorie bereits fertig), kann dafür aber nur die Dateien der Testversion 12.2.5. nehmen.
Grüsse, Wahnfried
siehe: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?f=11&t=3948
- wahnfried
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Re: Rezeptierungs-Formular-Aktualisierungen
Beim Sprung von 12.2.6. zu 12.3.1. sind außerdem auch folgende Formulardateien verändert worden, die nach Bezug zur Verordnung klingen:FranzKonrad hat geschrieben:Die folgenden sind in 12.4.2 aber neueren Datums aus 2012, hier die Daten von meiner 12.2.6 Version:
Kassenrezept_04_2002.tmf 29.8.2011
Kassenrezeptzusatz.tmf 29.4.2011
Privatrezept.tmf 29.8.2011
Rezept mit Medikamenten.tmf 1.11.2011
Hab in meinen Backups nachgesehen: in 12.1.1 sind die gleichen Versionen, wie in 12.2.6 mit Ausnahme von:
Kassenrezeptzusatz.tmf 6.10.2011
(ist also seltsamerweise neuer als in 12.2.6, geht vielleicht auch, da 12.1.1 ja auch die alte Verordnung hatte)
BTM-Rezept.tmf (von 29.8.2011 auf 9.6.2012)
GruenesRezept.tmf (von 31.8.2011 auf 4.6.2012)
GruenesRezept_Norwima.tmf (von 28.5.2012 auf 4.6.2012)
Rezept_T_Register_022009.tmf (von 1.11.2011 auf 11.6.2012)
Rezept_T_Register_092011 (von14.11.2011 auf 11.6.2012)
Zwischen Version 12.2.5. und 12.2.6. wurden auch zwei Dateien aufgefrischt (aber eine nur in dieser Version):
GruenesRezept_Norwima.tmf (von 29.8.2011 auf 28.5.2012)
RezeptLangGruen_Norwima.tmf (von 27.11.2007 auf 28.5.2012, jedoch in 12.3.1 wieder die Version vom 27.11.2007!!)
Den Rückschritt betr.
KassenrezeptZusatz.tmf zwischen 12.2.1. (6.10.2011) nach 12.2.5. (29.4.2011)
kann ich hier auch nachvollziehen.
Es ist also mal hier/mal da etwas verändert worden, solche Veränderungen werden also auch in Zukunft vorkommen.
Daher ist der "Verordnungs-Umschalter" so aufgebaut, daß auch in Zukunft aktualisierte Dateien erkannt und in den Austausch einbezogen werden, wenn man zwischen Neuer_Verordnung und Alter_Verordnung wechselt. Nur Datei-Rückschritte gegenüber Version 12.2.6. können dann nicht aufgefangen werden

Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Das kann doch alles nicht wahr sein! Jetzt müssen technisch versierte Kollegen
im Interesse einer BENUTZBAREN AIS schon tüfteln. Ich fasse das alles nicht!
(Vielen Dank an dieser Stelle an "wahnfried")
im Interesse einer BENUTZBAREN AIS schon tüfteln. Ich fasse das alles nicht!
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Re: Zumutung Verordnung
Ich finde, nicht nur die Verordnung ist eine Zumutung!
Unser gesamtes System ist 3 Jahre alt und wir haben auf gute Komponenten geachtet. Trotzdem kommt es innerhalb TM und insbesondere Ifaps immer wieder zu Wartezeiten, welche nicht einfach nur ärgerlich sind, sonder ebenfalls eine Zumutung. Zudem müssen bei jedem Update Fehler korrigiert oder ausgesessen werden. (S. Labordatenübernahme in den Schnellbrief).
Ich frage mich, ist es das Unvermögen der Programmierer? Soll uns TM vergrault werden? Es kann doch nicht sein, daß ein ehemals "schlankes" Programm so aufgeblasen wird, daß aktuelle System dabei in die Knie gehen.
Es ist eine Zumutung!
Unser gesamtes System ist 3 Jahre alt und wir haben auf gute Komponenten geachtet. Trotzdem kommt es innerhalb TM und insbesondere Ifaps immer wieder zu Wartezeiten, welche nicht einfach nur ärgerlich sind, sonder ebenfalls eine Zumutung. Zudem müssen bei jedem Update Fehler korrigiert oder ausgesessen werden. (S. Labordatenübernahme in den Schnellbrief).
Ich frage mich, ist es das Unvermögen der Programmierer? Soll uns TM vergrault werden? Es kann doch nicht sein, daß ein ehemals "schlankes" Programm so aufgeblasen wird, daß aktuelle System dabei in die Knie gehen.
Es ist eine Zumutung!
Gruß,
Urol
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- michael
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Re: Zumutung Verordnung
Vielleicht nicht gerade Unvermögrn, die Programmierer wissen nur einfach nicht, in welch einem Zeittakt wir eigentlich arbeiten müssen!urol hat geschrieben:Ich finde, nicht nur die Verordnung ist eine Zumutung!
....
Ich frage mich, ist es das Unvermögen der Programmierer?
Die haben so eigentlich überhaupt keinen Bezug zum wahren Leben mehr. Bei uns ist noch das Problem dass einmal eine Gruppe für/ an TM arbeitet, und die andere an/ für IFAP. Und ganz offensichtlich ist die Kommunikation unter beiden Gruppen weniger als mangelhaft.
Viele Grüße
Pätzold
P.S. erinnern sie sich noch an dieses aufblinken von dieser Online-Zeitung " Arzt am Abend" oder so ähnlich. Unnötig und überflüssig wie Fußpilz. Derjenige der sich das hat einfallen lassen hat aber ienen Preis dafür bekommen - Parallelwelten
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Re: Zumutung Verordnung
Das liegt vermutlich u.a. an den tiefen personellen Einschnitten bei TM und dem Streben, möglichst viel Werbung zu platzieren
(AIS = eigentlich ein AWS, nämlich Arztwerbesystem)
Dennoch ist es -wie schon so oft geschrieben- absolut unverständlich, dass TM die alte VO nicht endlich wieder zulässt.
Das ist doch 'Kunden vergraulen'!!!
(AIS = eigentlich ein AWS, nämlich Arztwerbesystem)
Dennoch ist es -wie schon so oft geschrieben- absolut unverständlich, dass TM die alte VO nicht endlich wieder zulässt.
Das ist doch 'Kunden vergraulen'!!!
- wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Ab TurboMed Version 12.3.1.: Alte Verordnung ganz nach Wunsch - hin und zurück: http://www.vondoczudoc.de/viewtopic.php?p=21058#p21058DrHJvdB hat geschrieben:...dass TM die alte VO nicht endlich wieder zulässt...
Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Besten Dank an wahnfried und seine Arbeit!!
ABER
Es ist zum rammdösig werden.
ABER
Es ist gut, dass ich als Anwender jetzt weiss: Erst kommt die Industrie und dann der Anwender.Das kann doch alles nicht wahr sein! Jetzt müssen technisch versierte Kollegen
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(Vielen Dank an dieser Stelle an "wahnfried")
Es ist zum rammdösig werden.
MfG
ab
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
vielen Dank für die viele Arbeit am Programm, um die Fehler des Ifap auszugleichen. Herr Ramm arbeitet gerade an einer Lösung, sofern Big Mama Compogroup nicht im Wege steht. Ich werde das Ergebnis noch in den nächsten Tagen bloggen. Ich hoffe auf eine außergerichtliche Einigung, die ich ausdrücklich anstrebe.
Sollte das nicht möglich sein, solllten wir in möglichst großer Zahl effektiv gegen die Zwangsanbindung des Programmes des IFAP wehren. Eigene Listen sind ausdrücklich nicht verboten.
Schadensersatzforderung und Haftung für ein fehlerhaftes Produkt versteht auch der Vorstand und die Aktionäre der Compugroup. Unser Workflow ist denen wurscht. Ich finde, dass man mit zahlenden Kunden nicht so umgehen kann. Ich persönlich habe keine Lust, mir von Leuten, die produktiv nichts leisten (Compogroup), in meiner Arbeit rumpfuschen zu lassen.
Wenn das Preis Leistungsverhältnis eines Produktes, hier Ifap, nicht stimmt, sollten wir es nicht hinnehmen. Eine möglichst breite Rückmeldung der Forumsteilnehmer wäre besoders in diesem Fall hilfreich. Der Einzelne erreicht recht wenig, nur gemeinsam sind wir stark !
Viele liebe kollegiale Grüße an alle IFAPgeschädigten aus Hamm
Michael
vielen Dank für die viele Arbeit am Programm, um die Fehler des Ifap auszugleichen. Herr Ramm arbeitet gerade an einer Lösung, sofern Big Mama Compogroup nicht im Wege steht. Ich werde das Ergebnis noch in den nächsten Tagen bloggen. Ich hoffe auf eine außergerichtliche Einigung, die ich ausdrücklich anstrebe.
Sollte das nicht möglich sein, solllten wir in möglichst großer Zahl effektiv gegen die Zwangsanbindung des Programmes des IFAP wehren. Eigene Listen sind ausdrücklich nicht verboten.
Schadensersatzforderung und Haftung für ein fehlerhaftes Produkt versteht auch der Vorstand und die Aktionäre der Compugroup. Unser Workflow ist denen wurscht. Ich finde, dass man mit zahlenden Kunden nicht so umgehen kann. Ich persönlich habe keine Lust, mir von Leuten, die produktiv nichts leisten (Compogroup), in meiner Arbeit rumpfuschen zu lassen.
Wenn das Preis Leistungsverhältnis eines Produktes, hier Ifap, nicht stimmt, sollten wir es nicht hinnehmen. Eine möglichst breite Rückmeldung der Forumsteilnehmer wäre besoders in diesem Fall hilfreich. Der Einzelne erreicht recht wenig, nur gemeinsam sind wir stark !
Viele liebe kollegiale Grüße an alle IFAPgeschädigten aus Hamm
Michael
Re: Zumutung Verordnung
Ich will mich den Ausführungen von Michael Hamm anschließen und protestieren gegen diese katastrophale Softwarekombination.
caesar
caesar
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bitte noch um weitere zahlreiche Proteste.
Turbomed und Ifap halten Bundesgesetzte und KVB Vorgaben nur teilweise und sehr einseitig ein.
Zur Erinnerung:
Der Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken gilt nur für die elektronische Verordnung von Arzneimitteln. Im Falle einer manuellen Verordnung oder wenn der Arzt den Computer als Schreibmaschine nutzt, ohne dass auf eine Arzneimittelsoftware bzw. –datenbank zurückgegriffen wird, gelten die Vorgaben des Anforderungskataloges nicht.
Die Abgrenzung zwischen der Nutzung des Computers als Schreibmaschine und der elektronischen Verordnung, deren Software nach § 73 Abs. 8 SGB V zertifizierungspflichtig ist, ist am Sinn und Zweck der vorgenannten Vorschrift zu bestimmen. Dieser besteht in der Gewährleistung eines manipulationsfreien Preisvergleichs. Diesem Maßstab entsprechend ist es zum Beispiel zulässig, wenn ein Arzt eine Excel-Tabelle anlegt, in der er Arzneimittelnamen oder Wirkstoffverordnungen speichert und diese per Knopfdruck auf ein Verordnungsblatt überträgt, soweit dieses von ihm erstellte Verzeichnis nicht von externen Stellen beeinflusst wird.
Ich hatte Turbomed im letzten Quartal bereits umfassend darauf hingewiesen. Hier droht uns das gleiche Desaster wie bei den Kodierrichtlinien, die außer den Lobbyisten und der BundesKV keiner haben wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wehrt euch jetzt ! Wie lange wollt Ihr noch warten? Bis wir 15,90 € für dieses Schrottprogramm zahlen sollen. Dass ist der wahre Grund für die Zwangsanbindung, die rechtlich nicht zulässig ist !!!!!!!!!!!
Viele Grüße aus Hamm
Michael
Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bitte noch um weitere zahlreiche Proteste.
Turbomed und Ifap halten Bundesgesetzte und KVB Vorgaben nur teilweise und sehr einseitig ein.
Zur Erinnerung:
Der Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 8 SGB V für Verordnungssoftware / Arzneimitteldatenbanken gilt nur für die elektronische Verordnung von Arzneimitteln. Im Falle einer manuellen Verordnung oder wenn der Arzt den Computer als Schreibmaschine nutzt, ohne dass auf eine Arzneimittelsoftware bzw. –datenbank zurückgegriffen wird, gelten die Vorgaben des Anforderungskataloges nicht.
Die Abgrenzung zwischen der Nutzung des Computers als Schreibmaschine und der elektronischen Verordnung, deren Software nach § 73 Abs. 8 SGB V zertifizierungspflichtig ist, ist am Sinn und Zweck der vorgenannten Vorschrift zu bestimmen. Dieser besteht in der Gewährleistung eines manipulationsfreien Preisvergleichs. Diesem Maßstab entsprechend ist es zum Beispiel zulässig, wenn ein Arzt eine Excel-Tabelle anlegt, in der er Arzneimittelnamen oder Wirkstoffverordnungen speichert und diese per Knopfdruck auf ein Verordnungsblatt überträgt, soweit dieses von ihm erstellte Verzeichnis nicht von externen Stellen beeinflusst wird.
Ich hatte Turbomed im letzten Quartal bereits umfassend darauf hingewiesen. Hier droht uns das gleiche Desaster wie bei den Kodierrichtlinien, die außer den Lobbyisten und der BundesKV keiner haben wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wehrt euch jetzt ! Wie lange wollt Ihr noch warten? Bis wir 15,90 € für dieses Schrottprogramm zahlen sollen. Dass ist der wahre Grund für die Zwangsanbindung, die rechtlich nicht zulässig ist !!!!!!!!!!!
Viele Grüße aus Hamm
Michael
Re: Zumutung Verordnung
...und sinngemäß im Anforderungskatalog steht auch: es darf mit der Umsetzung von Vorgaben/Empfehlungen zu keiner Behinderung des ärztlichen/Praxisworkflows kommen. ---> Diese Behinderung passiert jedoch durch eine extrem verlangsamende/ausbremsende Software, welche m.E. zwar sicher viele nützliche Funktionen beinhaltet, welche jedoch ad absurdum geführt werden durch derart schlechte Programmierung, mittels solcher auch jedes noch so gute und schnelle Hardwareprofil hohnvoll platt gemacht wird. Selbst Kollegen, die sich zu teuren Neuinvestitionen in aktuelle schnelle Hardware und Betriebssysteme entschlossen haben, haben dies weitestgehend umsonst getan oder um gerade einmal für ein paar Tage marginale Performanceverbesserungen zu erleben, selbige binnen kürzester Zeit durch schlechte Programmierung von nur ZWEI Programmen (TM und IFAP) wieder vollkommen verlustig gehen. Da kann doch keiner mehr cool bleiben und "Verständnis" haben. Hier laufen ca. 20000 Ärzte/Anwendergemeinschaften einem Ärgernis auf, gegen das sie wegen Ohnmacht und Abhängigkeit kaum etwas ausrichten können. Und es macht um so wütender, als dass diese Machenschaften auch noch an einer Berufsgruppe ausgelebt werden, die gemessen an der Gesamtbevölkerung Intelligenz, Loyalität und Verantwortung auf höchstem Niveau vereint! Frechheit!!!!
gruß caesar
gruß caesar
- wahnfried
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Zumutung Wortwahl
...also, zahlen Sie das nicht bereits? Die Erhöhung der Software-Pflegegebühr war doch ab 1.10.2012 angekündigt... (Oder haben Sie die Abbuchungserlaubnis widerrufen?).Michael Hamm hat geschrieben: Liebe Kolleginnen und Kollegen, wehrt euch jetzt ! Wie lange wollt Ihr noch warten? Bis wir 15,90 € für dieses Schrottprogramm zahlen sollen. Dass ist der wahre Grund für die Zwangsanbindung, die rechtlich nicht zulässig ist !!!!!!!!!!!
Werter Herr Kollege,
ich habe volles Verständnis für Ihren Frust, möchte aber dringend dafür plaidieren, die Diskussion nicht mit emotionalen Kraftworten anzureichern. Dieses Forum ist nicht dafür da, eine "Anti-TurboMed-Kampagne" unter der Gürtellinie loszutreten. Sachliches Argumentieren ist hier eigentlich immer die Stärke des Forum gewesen, selbst wenn die Argumentation einige Dinge deutlich benannt hat. Meinungen sollten immer als Meinungen zu erkennen sein.
TurboMed ist im Besitz der Compugroup, da gibt es Vorgaben, wie die Zusammenarbeit der Compugroup-eigenen Programme gestaltet werden solle - das ist daraus erkennbar, dass vergleichbare Probleme bei den anderen Compugroup-Programmen ebenfalls auftreten. TurboMed hat auch die schwierige Aufgabe, einerseits viele Anwenderwünsche zu vielen Themen wie auch der Medikamentenverordnung vorliegen zu haben, andererseits die Werbungseinbindung über die Medikamentendatenbank und andere "Informations"-Möglichkeiten nicht vernachlässigen zu dürfen, sonst ist "Mama Compugroup" "not amused"... TurboMed hat m.E. den Schritt zur aktiven Teilnahme an der Forum-Diskussion gemacht, weil wir problemorientierte Fragenklärung und Problemlösung betreiben und allenfalls mal durchaus zivilisiert schimpfen, wenn eine Angelegenheit gehörig nervt.
Den Ärger über die Programmierung des Ifap und dessen Verbindung zu TurboMed kann man durchaus sachlich formulieren, ohne die Betroffenheit verstecken zu müssen. Nur wenn wir auf dieser Ebene sachlich bleiben, haben wir die Chance, ernstgenommen zu werden. Mit der verbalen Entgleisung "Schrottprogramm" sorgen Sie dafür, daß es Kreise geben könnte, die die innerhalb des Forum Diskutierenden als 'Spinner-Gruppe' bezeichnen.
Vielleicht haben Sie bemerkt, daß ich dieses von Herrn Dr.v.d.Burchard in die Diskussion eingebrachte Wort (von ihm als "ich habe gehört, dass..." vorgestellt) in meiner Antwort bewußt NICHT aufgegriffen habe, weil ich mich nicht auf das Kommentieren von negativ bewertenden Gerüchten einlassen möchte.
Also bitte Sachlichkeit auch bei großem Frust, damit eine Gesprächsbasis nicht untergraben wird.
Viele Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Lieber Wahnfried,
Vielen Dank für die Rückmeldungen und auch für die Kritik. Frust habe ich nicht, bin nur sehr verärgert, wie zahlende Kunden behandelt werden. Turbomed ist an und für sich ein gutes Programm. Ich nutze es schon seit 9 Jahren intensiv. Ich stimme Ihnen zu, dass wir auf der sachlichen Ebene bleiben sollten. Hier geht es aber nicht um eine Kampagne gegen Turbomed, sondern um fehlerhafte Software und um die Zwangsanbindung einer fehlerhaften Datenbank.
Compogroup und Turbomed beachten Bundesgesetzte nicht (§ 73 SGBV, siehe letzter Beitrag von mir) als auch die angeblichen Zertifizierungsvorgaben unserer Bundes KV, die sehr einseitig interpretiert werden. Caesar führte es noch genauer aus als ich. Vollste Zustimmung meinerseits ! Alleine an das Chaos bei den Kodierrichtlinien sei noch einmal erinnert.
Ich habe seit Juni, vor dem Zwangsupdate, gebeten, beides zur Verfügung zu stellen)
1) Alte Verordnung nach §73 Abs 8 SGBV mit eigenen manipulations und werbefreien Listen.
2) Neue Verordnung gemäß Vorgaben ohne Behinderung des Workflow
Beides erfolgte bis heute nicht !
Meine nochmals ganz sachliche Frage ohne emotionale Färbung meiner Wortwahl lautet, wie lange nehmen wir das noch hin??
Ich habe rechtswirksam gegen diese massiven Fehler protestiert und der Geschäftsführung Zeit bis zur Medica für eine Lösung eingeräumt.
Viele liebe kollegiale Grüße an alle aus Hamm
Lieber Wahnfried,
Vielen Dank für die Rückmeldungen und auch für die Kritik. Frust habe ich nicht, bin nur sehr verärgert, wie zahlende Kunden behandelt werden. Turbomed ist an und für sich ein gutes Programm. Ich nutze es schon seit 9 Jahren intensiv. Ich stimme Ihnen zu, dass wir auf der sachlichen Ebene bleiben sollten. Hier geht es aber nicht um eine Kampagne gegen Turbomed, sondern um fehlerhafte Software und um die Zwangsanbindung einer fehlerhaften Datenbank.
Compogroup und Turbomed beachten Bundesgesetzte nicht (§ 73 SGBV, siehe letzter Beitrag von mir) als auch die angeblichen Zertifizierungsvorgaben unserer Bundes KV, die sehr einseitig interpretiert werden. Caesar führte es noch genauer aus als ich. Vollste Zustimmung meinerseits ! Alleine an das Chaos bei den Kodierrichtlinien sei noch einmal erinnert.
Ich habe seit Juni, vor dem Zwangsupdate, gebeten, beides zur Verfügung zu stellen)
1) Alte Verordnung nach §73 Abs 8 SGBV mit eigenen manipulations und werbefreien Listen.
2) Neue Verordnung gemäß Vorgaben ohne Behinderung des Workflow
Beides erfolgte bis heute nicht !
Meine nochmals ganz sachliche Frage ohne emotionale Färbung meiner Wortwahl lautet, wie lange nehmen wir das noch hin??
Ich habe rechtswirksam gegen diese massiven Fehler protestiert und der Geschäftsführung Zeit bis zur Medica für eine Lösung eingeräumt.
Viele liebe kollegiale Grüße an alle aus Hamm
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Re: Zumutung Verordnung
Liebe Kollegen,
großes Verständnis für mäßigende Worte des hochgeschätzten Moderators. Großes Verständnis aber auch für die offensichtlich neue Qualität „Wutausbruch“, jetzt mehrfach im Forum.
Kann man aus einem Programm ein Schrottprogramm machen?
Nehmen wir mal ein solides Mittelklasseauto ohne Schnickschnack. Macht was ich will, kleine Reparaturen erledigt man selbst, große Durchsicht Werkstatt.
Jetzt kommen da so Optimierer und bekleben meinen Wagen komplett mit Werbestickern, sogar an der Windschutzscheibe kleben welche, das Navi fordert mich auf, nur noch bei einer bestimmten Tankstelle ranzufahren, immer über die gleiche Mautstelle, vor Spoilern, Zierleisten, Anbauten kann man sich kaum noch retten und der Lack wird monatlich erneuert. Natürlich darf ich nichts davon abbauen oder verändern, steht so im Kleingedruckten.
Verdammte Schrottkiste!!! ….Ooops!
Lieber Wahnfried, herzlichen Dank für tausende Tips. Die machen den Praxisalltag leichter. Aber programmieren, um Fehler auszubügeln, wessen Aufgabe ist das eigentlich? Ich erwarte und verlange von Turbomed unnützes Beiwerk zumindest entfernen zu dürfen. Ja, ich stimme hier einer Fristsetzung zu. Bis dahin halte ich mich mit Schimpfworten zurück.
Freundlichst
Vg
Schwerin
großes Verständnis für mäßigende Worte des hochgeschätzten Moderators. Großes Verständnis aber auch für die offensichtlich neue Qualität „Wutausbruch“, jetzt mehrfach im Forum.
Kann man aus einem Programm ein Schrottprogramm machen?
Nehmen wir mal ein solides Mittelklasseauto ohne Schnickschnack. Macht was ich will, kleine Reparaturen erledigt man selbst, große Durchsicht Werkstatt.
Jetzt kommen da so Optimierer und bekleben meinen Wagen komplett mit Werbestickern, sogar an der Windschutzscheibe kleben welche, das Navi fordert mich auf, nur noch bei einer bestimmten Tankstelle ranzufahren, immer über die gleiche Mautstelle, vor Spoilern, Zierleisten, Anbauten kann man sich kaum noch retten und der Lack wird monatlich erneuert. Natürlich darf ich nichts davon abbauen oder verändern, steht so im Kleingedruckten.
Verdammte Schrottkiste!!! ….Ooops!
Lieber Wahnfried, herzlichen Dank für tausende Tips. Die machen den Praxisalltag leichter. Aber programmieren, um Fehler auszubügeln, wessen Aufgabe ist das eigentlich? Ich erwarte und verlange von Turbomed unnützes Beiwerk zumindest entfernen zu dürfen. Ja, ich stimme hier einer Fristsetzung zu. Bis dahin halte ich mich mit Schimpfworten zurück.
Freundlichst
Vg
Schwerin
- wahnfried
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Re: kopiert aus "TurboMed EDV GmbH ist erloschen"
Da diese Beiträge sich auf die Verordnungsart und den mehrfach geäußerten Wunsch nach der alten Verordnung beziehen, habe ich sie mal hierher kopiert. Ich denke, dass diese Frage hier besser aufgehoben ist.
Grüsse, Wahnfried
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 10:40
... das Ermöglichen eines einfachen "Umschaltens" ist aber vielleicht einer Firma nicht so ohne weiteres möglich:
Da gibt es eben dann das hier:
Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte bzw.
§ 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte/Ersatzkassen
[Link dazu: http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ftware.pdf , eingefügt von Wahnfried ]
Frau Ramm hätte dies vielleicht viel früher in die Diskussion einfügen sollen. TurboMed wären dann sicherlich einige unschöne threads hier erspart geblieben.
A. Geigenberger
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von DrHJvdB » 23.11.2012, 11:02
Was steht denn da genau drin? Sind da nicht nur gewisse Pflichtangaben gefordert, die man ohne weiteres in die alte VO hätte einbauen können?
DrHJvdB
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von wahnfried » 23.11.2012, 11:06
Grüsse, Wahnfried
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 12:01
Das Kopieren des Beitrags habe ich versucht. Ich kann aber nur den ganzen Thread kopieren, nicht einzelne Beiträge.
Und dieser Thread ist ja durchaus schon ein eigenständiges Thema.
A. Geigenberger
Grüsse, Wahnfried
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 10:40
... das Ermöglichen eines einfachen "Umschaltens" ist aber vielleicht einer Firma nicht so ohne weiteres möglich:
Da gibt es eben dann das hier:
Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte bzw.
§ 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte/Ersatzkassen
[Link dazu: http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... ftware.pdf , eingefügt von Wahnfried ]
Frau Ramm hätte dies vielleicht viel früher in die Diskussion einfügen sollen. TurboMed wären dann sicherlich einige unschöne threads hier erspart geblieben.
A. Geigenberger
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von DrHJvdB » 23.11.2012, 11:02
Was steht denn da genau drin? Sind da nicht nur gewisse Pflichtangaben gefordert, die man ohne weiteres in die alte VO hätte einbauen können?
DrHJvdB
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von wahnfried » 23.11.2012, 11:06
Da dies mit dem Thema des Threads nichts zu tun hat (auch ein durchaus berechtigtes Einstimmen in die bereits seit langem diskutierten Kritikpunkte - die Frau Ramm insofern ja auch bestens kennt - ist am Thread-Thema vorbei...) würde ich vorschlagen, dies in den Thread "Zumutung Verordnung" zu kopieren und dort weiterzudiskutieren.Geigenberger hat geschrieben:... das Ermöglichen eines einfachen "Umschaltens" ist aber vielleicht einer Firma nicht so ohne weiteres möglich:
Da gibt es eben dann das hier:
Anlage 23 zu § 29 Bundesmantelvertrag – Ärzte bzw.
§ 15 Bundesmantelvertrag – Ärzte/Ersatzkassen
Frau Ramm hätte dies vielleicht viel früher in die Diskussion einfügen sollen. TurboMed wären dann sicherlich einige unschöne threads hier erspart geblieben.
A. Geigenberger
Grüsse, Wahnfried
Re: TurboMed EDV GmbH ist erloschen
Beitrag von Geigenberger » 23.11.2012, 12:01
... na ja; dazu passt es schon auch, aber sicherlich noch mehr zum Thema "Zumutung Verordnung.Geigenberger hat geschrieben:- Ich machte auf der einen Seite nie einen Hehl daraus, dass mich zum Beispiel die Programmänderungen bzgl. der Rezeptverordnung massiv ärgern; dabei sparte ich auch nicht mit drastischen Worten.
Das Kopieren des Beitrags habe ich versucht. Ich kann aber nur den ganzen Thread kopieren, nicht einzelne Beiträge.
Und dieser Thread ist ja durchaus schon ein eigenständiges Thema.
A. Geigenberger
- wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Hallo, zu den oben kopierten Beiträgen:
Die derzeitige Zertifizierung von TurboMed bezieht sich auf die Neue Verordnung. Da würde ich davon ausgehen, dass ein Anpassen der alten Verordnung vielleicht die Zertifizierung neu erforderlich werden lassen würde. Das könnte ein hoher Aufwand sein.
Nun ist es allerdings so, daß bei reaktivierter Alter Verordnung die Zugriffe immer auf die ergänzten Listen innerhalb TurboMed zugreifen, so wie diese für die Neue Verordnung vorgehalten werden. Das heißt:
-- In der "Eigenen_Liste_Medikamente" sind die Rabattvertrags-Informationen drin, beim Aufrufen des Ifap hat man dann alle erforderlichen Unterlagen und Informationen auch verfügbar (Teilbarkeit, Verordnunghinweise, Fachinfo).
-- Nur der direkte Einsprung in die Verordnungshinweise klappt nicht aus der Liste der Altverordnungen, jedoch durchaus in der Eigenen_Liste_Medikamente, wenn man (wo vorhanden)auf das Ausrufezeichen klickt - ist allerdings Fummelarbeit...
-- Der Button "Bib" ist sogar auch in der Liste der Altverordnungen vorhanden und ruft genau die Angaben zum hervorgehobenen Medikament auf. Iinsofern dürften es wirklich nur wenige Pflichtpunkte sein, die bei der (bei aktuellem Programmstand reaktivierten) Alten Verordnung nicht hundertprozentig erfüllt wären.
Habe ich etwas übersehen?
Grüsse, Wahnfried
Die derzeitige Zertifizierung von TurboMed bezieht sich auf die Neue Verordnung. Da würde ich davon ausgehen, dass ein Anpassen der alten Verordnung vielleicht die Zertifizierung neu erforderlich werden lassen würde. Das könnte ein hoher Aufwand sein.
Nun ist es allerdings so, daß bei reaktivierter Alter Verordnung die Zugriffe immer auf die ergänzten Listen innerhalb TurboMed zugreifen, so wie diese für die Neue Verordnung vorgehalten werden. Das heißt:
-- In der "Eigenen_Liste_Medikamente" sind die Rabattvertrags-Informationen drin, beim Aufrufen des Ifap hat man dann alle erforderlichen Unterlagen und Informationen auch verfügbar (Teilbarkeit, Verordnunghinweise, Fachinfo).
-- Nur der direkte Einsprung in die Verordnungshinweise klappt nicht aus der Liste der Altverordnungen, jedoch durchaus in der Eigenen_Liste_Medikamente, wenn man (wo vorhanden)auf das Ausrufezeichen klickt - ist allerdings Fummelarbeit...
-- Der Button "Bib" ist sogar auch in der Liste der Altverordnungen vorhanden und ruft genau die Angaben zum hervorgehobenen Medikament auf. Iinsofern dürften es wirklich nur wenige Pflichtpunkte sein, die bei der (bei aktuellem Programmstand reaktivierten) Alten Verordnung nicht hundertprozentig erfüllt wären.
Habe ich etwas übersehen?
Grüsse, Wahnfried
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Re: Zumutung Verordnung
Genau so sehe ich das auch.wahnfried hat geschrieben:Insofern dürften es wirklich nur wenige Pflichtpunkte sein, die bei der (bei aktuellem Programmstand reaktivierten) Alten Verordnung nicht hundertprozentig erfüllt wären.
Habe ich etwas übersehen?
Grüsse, Wahnfried
Vielleicht noch Implementierung der Rabattvertragsspalte in der Liste der bisherigen Verordnungen des Patienten und die Möglichkeit, dass sich das Programm auch in der alten Verordnung das Aut-idem-Kreuz patientenbezogen merkt, dann sind meiner Meinung nach definitiv alle Anforderungen erfüllt. - Das muss doch machbar sein!
Viele Grüße
Kasimir
Kasimir
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