10 Jahre Turbomed nach der Rente!
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10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Ich muss 10 Jahre lang (brech) nach dem letzten Kontakt mit dem Kunden, die Daten (volle Digitalisierung) vorhalten. Wenn ich keinen Nachfolger finde.
Wenn ich mit 67 in Rente gehe, also bis zum Alter von 77
Der Kunde darf die gleichen Daten 10 Jahre lang so oft es Ihm gefällt* anfordern (brech). Er muss nur die Kosten tragen.
Meine Frage: Da ich mich nicht ins Ausland, ohne Auslieferungsabkommen, absetzen möchte.
Gibt es eine Möglichkeit, in TM (auch für einigemassen vernünftiges Geld) die komplette Patientendatei mit Briefen, minus persönlichen Einträgen, Ziffern und sonstigen Ballast, in ein einziges PDF File automatisch zu generieren, für alle Patienten die zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in der Praxis waren. Gleichzeitig sollen alle Patientendaten radikal gelöscht werden die 10 Jahre ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der Praxis waren.
Ich habe genau diesen Fall für das Programm TM, und dachte ich wäre nach einem Jahr durch, das ist leider ein bitterer Irrtum.
Lösung?
moose
p.s. es soll ja Ärzte geben die Arbeiten bis 70, die wären dann in der Pflicht bis 80. Was für eine Gaudi.
*Keine Diskussion dazu, das ist Fakt.
Wenn ich mit 67 in Rente gehe, also bis zum Alter von 77
Der Kunde darf die gleichen Daten 10 Jahre lang so oft es Ihm gefällt* anfordern (brech). Er muss nur die Kosten tragen.
Meine Frage: Da ich mich nicht ins Ausland, ohne Auslieferungsabkommen, absetzen möchte.
Gibt es eine Möglichkeit, in TM (auch für einigemassen vernünftiges Geld) die komplette Patientendatei mit Briefen, minus persönlichen Einträgen, Ziffern und sonstigen Ballast, in ein einziges PDF File automatisch zu generieren, für alle Patienten die zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in der Praxis waren. Gleichzeitig sollen alle Patientendaten radikal gelöscht werden die 10 Jahre ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr in der Praxis waren.
Ich habe genau diesen Fall für das Programm TM, und dachte ich wäre nach einem Jahr durch, das ist leider ein bitterer Irrtum.
Lösung?
moose
p.s. es soll ja Ärzte geben die Arbeiten bis 70, die wären dann in der Pflicht bis 80. Was für eine Gaudi.
*Keine Diskussion dazu, das ist Fakt.
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
hallo,
weshalb wollen Sie denn den zusätzlichen Aufwand mit "Löschen von Patienten die seit xy nicht mehr..." machen? Weshalb stellen Sie sich nicht nach dem Sie in Rente sind, Ihren TM-Server einfach für 10 Jahre in den Keller + gut ist?
Oder evtl noch besser (kann nämnlich sein, dass der Server in 8 Jahren nicht mehr anspringt): Sie konvertieren ihn in eine VM die sie dann auf einem entsprechenden Datenträger aufbewahren können. Voraussichtlich wird sich dann auch unter Windows 16 oder 20 noch eine Software installieren lassen, mit der Sie die VM starten können.
weshalb wollen Sie denn den zusätzlichen Aufwand mit "Löschen von Patienten die seit xy nicht mehr..." machen? Weshalb stellen Sie sich nicht nach dem Sie in Rente sind, Ihren TM-Server einfach für 10 Jahre in den Keller + gut ist?
Oder evtl noch besser (kann nämnlich sein, dass der Server in 8 Jahren nicht mehr anspringt): Sie konvertieren ihn in eine VM die sie dann auf einem entsprechenden Datenträger aufbewahren können. Voraussichtlich wird sich dann auch unter Windows 16 oder 20 noch eine Software installieren lassen, mit der Sie die VM starten können.
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Nun, PDF Files sind universell. Ob ich den TM Server über die Zeit am Laufen halten kann ist ja nicht sicher. Ich gebe jetzt halt die TM Patienten Kartei über Wordfunktion "Karteikarte von bis" dann als PDF File heraus. Das ist recht einfach und schnell gemacht. Aber eben immer für jede Anfrage als Einzelschritt. Das hätte ich gerne auf einen Rutsch erledigt.
Obwohl diese TM-Praxis schon ein Jahr zu ist, kommen immer noch Anfragen auch wiederholt. Ich muss 10 Jahre das Spiel mitmachen. Daher die PDF Lösungsidee
moose
Obwohl diese TM-Praxis schon ein Jahr zu ist, kommen immer noch Anfragen auch wiederholt. Ich muss 10 Jahre das Spiel mitmachen. Daher die PDF Lösungsidee
moose
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
ah ok, verstandenmoose hat geschrieben:Nun, PDF Files sind universell. Ob ich den TM Server über die Zeit am Laufen halten kann ist ja nicht sicher. Ich gebe jetzt halt die TM Patienten Kartei über Wordfunktion "Karteikarte von bis" dann als PDF File heraus. Das ist recht einfach und schnell gemacht. Aber eben immer für jede Anfrage als Einzelschritt. Das hätte ich gerne auf einen Rutsch erledigt.
Obwohl diese TM-Praxis schon ein Jahr zu ist, kommen immer noch Anfragen auch wiederholt. Ich muss 10 Jahre das Spiel mitmachen. Daher die PDF Lösungsidee
moose
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Das ist ein Problem, mit dem sich immer mehr von uns herumschlagen müssen.
Normalerweise dürfte allerdings der Server lange genug laufen, aber im Falle eines Falles wird es u.U. teuer. Der Server muss dann neu aufgesetzt werden, inkl. der passenden TM-Version. Wer zahlt eigentlich dann die Zeche? Der Anfrager? Wohl kaum.... von daher einfach zusätzlich noch eine zweite Installation auf einer Arbeitsstation archivieren, damit wird der Ausfall auch innerhalb von 10 Jahren extrem unwahrscheinlich.
Die PDF-Version wäre die andere Lösung, aber ist nur vollautomatisch sinnvoll einsetzbar. Da dies derzeit nicht geht, hilft nur eine Anfrage bei TM, bzw. bei der CG. Letztere betreibt ja mehrere Softwareprodukte und ist Marktführer. Vielleicht bieten die eine Lösung (für gutes Geld) an, wenn genügend Nachfrage da ist.
Normalerweise dürfte allerdings der Server lange genug laufen, aber im Falle eines Falles wird es u.U. teuer. Der Server muss dann neu aufgesetzt werden, inkl. der passenden TM-Version. Wer zahlt eigentlich dann die Zeche? Der Anfrager? Wohl kaum.... von daher einfach zusätzlich noch eine zweite Installation auf einer Arbeitsstation archivieren, damit wird der Ausfall auch innerhalb von 10 Jahren extrem unwahrscheinlich.
Die PDF-Version wäre die andere Lösung, aber ist nur vollautomatisch sinnvoll einsetzbar. Da dies derzeit nicht geht, hilft nur eine Anfrage bei TM, bzw. bei der CG. Letztere betreibt ja mehrere Softwareprodukte und ist Marktführer. Vielleicht bieten die eine Lösung (für gutes Geld) an, wenn genügend Nachfrage da ist.
Martin H.
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Zumindest für die Papierkartei gab es Firmen, die diese Aufbewahrung übernommen haben.mhh hat geschrieben: Die PDF-Version wäre die andere Lösung, aber ist nur vollautomatisch sinnvoll einsetzbar. Da dies derzeit nicht geht, hilft nur eine Anfrage bei TM, bzw. bei der CG. Letztere betreibt ja mehrere Softwareprodukte und ist Marktführer. Vielleicht bieten die eine Lösung (für gutes Geld) an, wenn genügend Nachfrage da ist.
Haben sie malihre KV gefragt, wie diese zu dem Problem stehen??
Viele Grüße
Michael
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Nein, die KV habe ich noch nicht gefragt. Jetzt kommt ja ein neues Datenschutzgesetz im Sinne der europäsichen Vereinheitlichung. Die Details für die Medizinier sind noch gar nicht bekannt, vermutlich erst 2017. Da der Datenschutz das größte Hindernis sein dürfte, wird sich derzeit wohl niemand positiv äussern.
Vor über 10 Jahren ist in meinem Einzugsgebiet eine Kollegin, ohne Angehörige, also ohne Erben, verstorben und hatte bis zum letzten Tag praktiziert, keine Nachfolge. Soweit ich mich erinnere, mussten damals die Unterlagen vom Landkreis aufbewahrt werden. Von den übrigen Kollegen wollte keiner die Karteikarten haben....
Vor über 10 Jahren ist in meinem Einzugsgebiet eine Kollegin, ohne Angehörige, also ohne Erben, verstorben und hatte bis zum letzten Tag praktiziert, keine Nachfolge. Soweit ich mich erinnere, mussten damals die Unterlagen vom Landkreis aufbewahrt werden. Von den übrigen Kollegen wollte keiner die Karteikarten haben....
Martin H.
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
KV-Antwort:
Sieeeeeeeeeee als Selbständiger müssen dafür Sorge tragen, dass Hardware und Software 10 Jahre stabil geeignet sind, die Akten an Anfordernde, so oft die das wollen, herauszugeben.
Nur der Tot beendet diese letzte Pflicht des Arztes oder der Ablauf von 10 Jahren. Nur bei Ärzten ohne Anhang, und dann der Staat das Erbe antritt, übernimmt die KV die Aktenverwaltung und lässt sich aus der Erbmasse bezahlen.
Ihr Kolllegen müsst also nicht auf den den völlig verblödetetn Gedanken kommen, Mamma KV übernimmt für langjährige Mitgliedschaft die Aktenverteilung, besonders dann nicht, wenn sich kein Nachfolger findet -weit gefehlt.
Es kam unter anderem der Vorschlag, man könnte ja den Server einem Kollegen schenken (wörtlich Schenken, man wisse ja, dass so manche Praxis nix mehr Wert sei), der hätte dann die Patienten (umsonst) und man wäre die Akten los. Aber stop: Sollte der Kollege die Akten nicht sorgfälltig konservieren, steht man als Datenverursacher 10 Jahre in der Pflicht, (Aufbewahrungsvertrag hin oder her)
Das ist wirklich bitter - sehr bitter.
Das erklärt meinen, na sagen wir mal Frust. Soviel zum Rentendasein
moose
Sieeeeeeeeeee als Selbständiger müssen dafür Sorge tragen, dass Hardware und Software 10 Jahre stabil geeignet sind, die Akten an Anfordernde, so oft die das wollen, herauszugeben.
Nur der Tot beendet diese letzte Pflicht des Arztes oder der Ablauf von 10 Jahren. Nur bei Ärzten ohne Anhang, und dann der Staat das Erbe antritt, übernimmt die KV die Aktenverwaltung und lässt sich aus der Erbmasse bezahlen.
Ihr Kolllegen müsst also nicht auf den den völlig verblödetetn Gedanken kommen, Mamma KV übernimmt für langjährige Mitgliedschaft die Aktenverteilung, besonders dann nicht, wenn sich kein Nachfolger findet -weit gefehlt.
Es kam unter anderem der Vorschlag, man könnte ja den Server einem Kollegen schenken (wörtlich Schenken, man wisse ja, dass so manche Praxis nix mehr Wert sei), der hätte dann die Patienten (umsonst) und man wäre die Akten los. Aber stop: Sollte der Kollege die Akten nicht sorgfälltig konservieren, steht man als Datenverursacher 10 Jahre in der Pflicht, (Aufbewahrungsvertrag hin oder her)
Das ist wirklich bitter - sehr bitter.
Das erklärt meinen, na sagen wir mal Frust. Soviel zum Rentendasein
moose
Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Welche Response-Zeit haben Sie eigentlich, wenn eine Anfrage zu Patientendaten kommen sollte?
Martin H.
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Mit dem PC geht das genau wie mit den Papierakten. Wenn der Inhaber nicht in der Lage seine Auskunftspflichten zu erfüllen ( krank, verstorben), dann verwaltet i.d.R. ein Mitarbeiter der Landesärztekammer die Akten oder den PC mit den Daten.
Die Idee mit den PDF wird wohl nicht funktionieren. Man wird wohl einen Einzelplatz "aufheben" müssen. Die Sache ist übrigens nicht wirklich außergewöhnlich, fürs Finanzamt müssen ebenso nach GoB gespeicherte Daten oder Belege aufbewahrt werden. Dies betrifft jeden Steuerzahler.
Die Idee mit den PDF wird wohl nicht funktionieren. Man wird wohl einen Einzelplatz "aufheben" müssen. Die Sache ist übrigens nicht wirklich außergewöhnlich, fürs Finanzamt müssen ebenso nach GoB gespeicherte Daten oder Belege aufbewahrt werden. Dies betrifft jeden Steuerzahler.
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Ich frage mich: Wie will man z.B. einen Erben eines verstorbenen Arztes zur Rechenschaft ziehen, wenn er sagt: Ich habe kein Passwort mitvererbt bekommen, oder es stand nicht im Testament, dass ich die alte PC-Kiste 10 Jahre aufbewahren sollte...?
Viele Grüße
Kasimir
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Ich hatte schon mehrere Aufträge, für LÄK oder Staatsanwalt den Zugriff auf Patientenakten zu ermöglichen. Im Zweifelsfall mittels richterlicher Anordnung. Es versterben ja auch Ärzte im besten Alter, da gibt es überhaupt keine geregelten Übergaben.....Alles meist ziemlich kompliziert, aber bis zur Klärung, darf keiner der Erben etwas "wegwerfen".
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
unmittelbar, sofort, ohne Verzögerung, jedes Zurückhalten ist strafbar. Sie dürfen noch nicht einaml in den Urlaub, wenn ein korrekter Kunde es drauf anlegte sind Sie dran. 10 Jahre lang nicht.mhh hat geschrieben:Welche Response-Zeit haben Sie eigentlich, wenn eine Anfrage zu Patientendaten kommen sollte?
Das war zwar schon immer so, aber früher wurde man auch die Praxis los und gut war. Und heute - warnte mich die KV - gibt es das verschärfte Patientenschutzgesetzt* und das Datenschutzgesetzt, das ist dann alles noch mal viel enger in der Auslegung. Das, was von uns verlangt wird, entspricht nicht mehr dem Wert, den ich einmal dafür erhalten habe. Flatrate für den Kassenpatienten als Knebelvertrag für den Arzt bis isn hohe Rentenalter, das ist unwürdig. Das gibts fast nur bei uns in Deutschland. Die Privatpatienten arbeiten ja in der Regel mit, kümmern sich um Ihre Gesundheit, Finanzen - und Ihre Akten, die haben Sie auch meist aktuell beieinander.
moose
*nur verschärfte Patientenpflichten, die gibt es nicht. Ich sage allen deutschen Ärzten, wandert aus, flieht vor der Deustchen Gesundheitsbürokratie, und die machen das auch noch - sogar ohne mich zu fragen, ja wo sollen die Praxisnachfolger nun herkommen
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Wer sagt denn das? Ich glaube eher "ohne schuldhaftes Zögern", das schließt einen Urlaub ein. Sie können die Akten auch in die Hände eines Treuhänders geben, die LÄK hilft hier sicher weiter.unmittelbar, sofort, ohne Verzögerung, jedes Zurückhalten ist strafbar.
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Wir haben letztens einen 386 PC Vobis von 1990 aus dem Keller geholt. Auch wenn Bios-Batterie leer war, ging er wieder nach einigen manuellen Einstellungen. Turbomed lies sich starten und bedienen.
Für die Archivierung nach der Rente ohne Nachfolger muss die letzte Version bereitgehalten werden. Sollten andere Fragen bei z.B. einer Ermittlung nötig sein, und ältere Versionen benötigt werden, wird es natürlich grundsätzlich schwieriger, unabhängig von der Einstellung des Betriebes.
10 Jahre ist schon eine lange Zeit für einen PC - wenn es dann noch welche gibt - manche Daten müssen weitaus länger archiviert werden, z.B. Strahlentherapie etc.....
Für die Archivierung nach der Rente ohne Nachfolger muss die letzte Version bereitgehalten werden. Sollten andere Fragen bei z.B. einer Ermittlung nötig sein, und ältere Versionen benötigt werden, wird es natürlich grundsätzlich schwieriger, unabhängig von der Einstellung des Betriebes.
10 Jahre ist schon eine lange Zeit für einen PC - wenn es dann noch welche gibt - manche Daten müssen weitaus länger archiviert werden, z.B. Strahlentherapie etc.....
- schmidt-dietrich
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- Wohnort: Bezirk KV Hessen: Kassel - 10-Finger-System klappt katastrophal mal wieder ;-) Sorry...
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
... *nur verschärfte Patientenpflichten, die gibt es nicht. Ich sage allen deutschen Ärzten, wandert aus, flieht vor der Deustchen Gesundheitsbürokratie, und die machen das auch noch - sogar ohne mich zu fragen, ja wo sollen die Praxisnachfolger nun herkommen "...
Tja, das ganze löst sich doch alles auf - mein Gefühl sagt zu KV/GKV/ D / EU = spätrömische Dekadenz ...
Tja, das ganze löst sich doch alles auf - mein Gefühl sagt zu KV/GKV/ D / EU = spätrömische Dekadenz ...
Praxis Schmidt-Dietrich
Landgraf-Karl-Straße
34 Kassel /Bezirk KV Hessen
___________________________________________________________________________________
ab 01.04.2017: T2med ! CIAO CG-AG.
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
also 10 Jahre reichen nicht!!! Vorsicht, 30 Jahre sind zivilrechtlich sinnvoll (ich weiss auch nicht wie ich das machen soll.
Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz verjährt entweder 30 Jahre nach Ende der Behandlung oder 10 Jahre nachdem der Patient Kenntnis von dem Fehler erhalten hat.
Und der Anspruch der geschädigten geht auf die Erben des Arztes über.
Und wenn man bei so einer Forderung keine Behandlungsunterlagen mehr hat - hat man quasi schon verloren
Ein zivilrechtlicher Anspruch auf Schadenersatz verjährt entweder 30 Jahre nach Ende der Behandlung oder 10 Jahre nachdem der Patient Kenntnis von dem Fehler erhalten hat.
Und der Anspruch der geschädigten geht auf die Erben des Arztes über.
Und wenn man bei so einer Forderung keine Behandlungsunterlagen mehr hat - hat man quasi schon verloren
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Die BG Sachen sollte man ohnehin 30 Jahre aufheben, sagt die BG.
Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung unter anderem des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners in 10 Jahren von ihrer Entstehung an, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an; maßgeblich ist die früher endende Frist.
(Hab ich auch nur gegoogelt....)
Alles klar? Am Ende kann es also gut sein die Daten zu haben. Aber man beweise die Pflichtverletzung. Allerdings wäre der hypothetische Schadenersatz von der damaligen Berufshaftpflicht gedeckt. Verarmen wird der Erbe trotzdem nicht, sollte diese nicht einspringen (gibt wenige Ausreden). Der Geschädigte kann seine Ansprüche gegen die Erben verfolgen, die Erben können ihre Haftung auf das Erbe beschränken (Nachlassisolvenz, Dürftigkeitseinrede),sie müssen nicht mehr zahlen als sie durch die Erbschaft erlangt haben (Das ist der Wert des Nachlasses am Todestag - unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten.).
Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung unter anderem des Körpers oder der Gesundheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers von den, den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners in 10 Jahren von ihrer Entstehung an, ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Opfers in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an; maßgeblich ist die früher endende Frist.
(Hab ich auch nur gegoogelt....)
Alles klar? Am Ende kann es also gut sein die Daten zu haben. Aber man beweise die Pflichtverletzung. Allerdings wäre der hypothetische Schadenersatz von der damaligen Berufshaftpflicht gedeckt. Verarmen wird der Erbe trotzdem nicht, sollte diese nicht einspringen (gibt wenige Ausreden). Der Geschädigte kann seine Ansprüche gegen die Erben verfolgen, die Erben können ihre Haftung auf das Erbe beschränken (Nachlassisolvenz, Dürftigkeitseinrede),sie müssen nicht mehr zahlen als sie durch die Erbschaft erlangt haben (Das ist der Wert des Nachlasses am Todestag - unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten.).
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Das nenne ich "Sippenhaft"!
Man sollte also seine Hinterlassenschaft vorher verjubeln oder rechtzeitig gestückelt verschenken, so dass die Erben schlussendlich im Todesfall die Erbschaft ausschlagen können und sollten. Oder?
Man sollte also seine Hinterlassenschaft vorher verjubeln oder rechtzeitig gestückelt verschenken, so dass die Erben schlussendlich im Todesfall die Erbschaft ausschlagen können und sollten. Oder?
Viele Grüße
Kasimir
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Re: 10 Jahre Turbomed nach der Rente!
Ja letztlich Sippenhaft. Betrifft aber jede Berufsgruppe und jeden anderen Menschen, den Ärzten geht es da nicht besser oder schlechter.
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