Export-Datei Kassenbuch

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Horkano
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Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von Horkano »

Das Finanzamt braucht noch Geld zur Weihnachtsfeierfinanzierung. Es möchte zwecks Steuerüberprüfung z.B. das normale Kassenbuch, wo früher die 10Euro's gesammelt wurden und die Praxis leichtsinniger Weise allgemeine Aus- und Einnahmen weiter eingetragen hat, als Datei übermittelt bekommen.

Ist das möglich ????
moose
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Re: Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von moose »

Dürfen die die Datei anfordern?
Müssen die nicht mit einem Print out zufrieden sein?
Wir Drucken immer aus, war kein Problem bisher.
Meckelein
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Re: Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von Meckelein »

Im Falle der Möglichkeit des Druckens, würde ich einfach einen PDF Drucker empfehlen, z.B. cutepdf writer http://www.cutepdf.com/download/CuteWriter.exe damit hab ich selber schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Dieses Programm installiert einen zusätzlichen Drucker auf dem System. Wenn Sie, egal was, auf diesem Drucker ausdrucken, wird eine PDF Datei erstellt. Der Speicherort kann während des druckens ausgewählt werden.
Grundsätzlich geb ich moose aber vollkommen recht, die müssten auch mit einem Ausdruck auf gutes altes Papier zufrieden sein, vor allem da nicht sicher gestellt ist, dass deren System mit einem PDF zurecht kommt, hab da schon einschlägige Erfahrungen machen dürfen :-)
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wahnfried
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Re: Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von wahnfried »

Horkano hat geschrieben:Das Finanzamt braucht noch Geld zur Weihnachtsfeierfinanzierung. Es möchte zwecks Steuerüberprüfung z.B. das normale Kassenbuch, wo früher die 10Euro's gesammelt wurden und die Praxis leichtsinniger Weise allgemeine Aus- und Einnahmen weiter eingetragen hat, als Datei übermittelt bekommen.

Ist das möglich ????
workaround:

"Strg + P" in TurboMed (bei angezeigtem Patienten) öffnet das Kassenbuch
Zeitraum angeben: links mitte-unten "von/bis"
Schalter "Export" klicken
ich würde "anonyme Ausgabe als Word-Tabelle" wählen
die Word-Tabelle per "Strg + P" ausdrucken - meinetwegen mit Ihrem PDF-Drucker (auch zur Dokumentation)
-- (bei "Direktdruck" gibt es keine Möglichkeit der Druckerauswahl)

Grüsse, Wahnfried
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Horkano
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Re: Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von Horkano »

Alles gut und schön und Dank der Vorredner - Alles bekannt und in dem Fall WILL das FA es elektronisch haben. Punkt

Dateiformat der Finanzbehörden laut GDPdU:
1. Bei dem Dateiformat handelt es sich um eine XML-Datei (Extensible Markup Language) und dazugehörige CSV-Dateien (comma-separated values), zusätzlich gibt es noch DTD-Dateien (document type definition).
2. In diesen XML- und den DTD-Dateien befinden sich die Beschreibungen der Daten, in den CSV-Dateien die eigentlichen Dateninhalte.
3. Es gilt inzwischen der einheitliche Standard der XML- und CSV-Dateien.
Die GDPdU-Schnittstellen der aktuell angebotenen Softwarelösungen unterstützen im Regelfall die Standards der Finanzbehörden.


Tja das mit der Nichterfüllung der Auflage war klar, es ist ja auch keine Finanzbuchhaltung. Die verschwand ja vor Jahren in den Schubladen.
Aber man könnte ja was aus der zum Export ausgegebenen Excel-Tabelle machen.

Da gibts irgendwo so ein Multitalente-Programm namens "TransDATA" :
Beschreibung: Jede Software, die steuerrelevante Daten ausgibt, verwendet eigene Dateiformate. Die Finanzbehörden haben jedoch mit dem Beschreibungsstandard ein Dateiformat festgelegt, in dem alle steuerrelevanten Daten aufbewahrt werden müssen. Dies sind die CSV-Dateien mit den dazugehörigen XML-Dateien. Die Software TransDATA ermöglicht es nun, die in verschiedenen Dateiformaten gespeicherten digitalen Unterlagen so aufzubewahren, dass sie von den Finanzbehörden jederzeit ausgelesen werden können.

Notfalls bekommt die FA-Prüfungstussi einfach die Excel-Datei und kann sich selber was ummodeln.
Ich helfe ja auch nur meinen Praxen, selber hab ich Lexware und da geht's ohne Probleme.
Schönes WE -Horkano-
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RAMöller
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Re: Export-Datei Kassenbuch

Beitrag von RAMöller »

Wir führen das Kassenbuch handschriftlich und zeitnah, der Steuerberater digtalisiert das monatlich, das wurde auch so bei der Betriebsprüfung akzeptiert.
Entscheidend ist die zeitnahe Aufzeichnung.
Die vom Finanzamt geforderten Dateien zur elektronischen Buchführung gibt TM wohl nicht her, für eine nachträgliche Umwandlung müsste wahrscheinlich alles in eine entsprechende Software eingegeben werden. Zeitnah ist das allerdings nicht wirklich.
Die vom Finanzamt gestellten Forderungen beziehen sich wohl auf professionelle, manipulationssichere Kassenprogramme.
Von daher können Sie abgeben, was sie möchten und hoffen, dass das noch akzeptiert wird. (Es wird wohl so enden wie beim Fahrtenbuch)
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